Tisch statt Beifahrersitz

VW Vento 1H

hy,
mal ne frage: Ist es erlaubt, ne Tisch anstatt des Beifahrersitz einzubauen?
also Beifahrersitz raus, und dann nen selbstgebauten Tisch rein.

Der Tisch ist folgendermaßen aufgebaut:

Alten Sitz genommen, zerlegt bis auf den Metallrahmen, davon nur den unteren Teil genommen. Auf diesen dann ne Kiste geschraubt und darauf ne kleine Tischplatte. Abmessungen nicht größer als der umriss des Metallrahmen.
Befestigug erfolgt durch die originalen Punkte, also ist auch in den Führungsschienen befestigt, und läßt sich verschieben.

Darf man das oder nicht? wo steht da was geschrieben?

gruß und Danke

30 Antworten

nur eine Frage, was hast du mit dem Tisch vor?

willst das wirklich wissen 🙂

also der Tisch kommt eigentlich in meinen 2er Golf, für die Fasnacht 🙂 mit aschenbecher und löcher zum bier reinstellen. dann können die 3 die hinten sitzen sich einen reinschütten, bis wir auf der Fasnacht sind 🙂 also kommt nur 1 woche rein, sozusagen als Spaßmobil

gibts da auch ne Vorrichtung für Kotztüten??

könnte man integrieren 🙂 ne im ernst, keiner ne ahnung? weil die rücksitze darf man ja auch rausmachen und ne anlage einabuen. und da der tisch ja nicht fest verschraubt ist mit dem autot, sondern beweglich und in 1 minute ausgebaut werden kann ( und getauscht gegen den orig, B-Sitz der im kofferraum liegt )ist es ja kein festes Bauteil, somit eintragungsfrei? Oder wie siehts aus?

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ich denk mal. Solange das Ding fest mit dem Auto verbaut ist, würde ich mir keinen Kopf drüber machen.

cool, hört sich lustig an ...
Ich stell mich als freiwilliger Mitfahrer zur verfügung. =))

foto gibts auf jedenfall demnächst wenn ich heut abend daheim bin, eben noch im ausgebauten zustand.

da sind jetzt schon die größten streitereien, wer mitfahren darf 🙂

Na das Foto will ich sehen 🙂 Lustige Idee. Mitfahren tu ich auch. Oder bau mir auch so einen Tisch, dann stell ich mein Auto auch zur verfügung, hehe

Naja, da der Tisch ja wirklich im Auto befestigt ist, so wie der Sitz eben, müsste man da eigentlich schon was eintragen.

Als "Ladung" kannst du sowas nur deklarieren wenn es nicht fest mit dem Auto verbunden ist.

Um die Sitzplatzanzahl brauchst du dir keine Sorgen machen, bei jedem Golf sind wohl wahlweise 5, 4, 2 oder 1 Sitzplätze (Sitzplatz) eingetragen.

Für ein paar Tage würd ich mir da keine so grossen Sorgen machen, achte aber auf abgerundete und evtl. sogar gepolsterte Kanten. Und splitterfrei sollte das Ding eigentlich auch sein.

Willkommen in der rechtlichen Grauzone 🙂

der Habicht

Stell mir grad vor, wie der Polizist bei ner Kontrolle nach der ABE für den Tisch fragt oder ob der eingetragen ist 😁

Aber um jegliche Streiterei im voraus zu vermeiden, würd ich vorher wirklich mal den TÜV fragen, weil Auflagen dazu gibts bestimmt irgendwo im Paragraphendschungel...

Grad bei solchen Veranstaltungen steht ja doch irgendwo öfter mal der grün-weiße Spaßverein rum und kontrolliert!

Der TÜV hat bereits geantwortet................

hm, ok danke. foto gibts heut abend oder morgen. dann muß ich noch etwas Pollstern und beziehen, dann ist es gut.
da es sich ja um den unterbau des ehemaligen Originalsitzes handelt, dürfte es da ja keine probleme geben, das mit der personenanzahl, war ein guter tip, danke

Iss der Sporthabicht etwa der TÜV ?? *grinsfrag*

Zitat:

Original geschrieben von DerDanielNRW


Iss der Sporthabicht etwa der TÜV ?? *grinsfrag*

Sieht fast so aus. ^^

Wenn ich hier in den thread mal eine Frage von mir einschmuggeln darf:
Wie ist das zum Beispiel mit selbstgebauten Doorboards? Die sind ja auch fest ins Auto eingebaut (mit den Türen verschraubt) und keine Ladung. Müssten die dann nicht auch eingetragen werden? Und wie schaut es aus wenn man ein anderes Armaturenbrett (z.B GolfIV) einbaut ... das wurde ja für den Golf3 auch nie zugelassen. Befindet man sich damit auch in der angesprochenen rechtlichen Grauzone oder gibts da eindeutige Aussagen zu?

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