Tiefgaragenstellplatz mit angrenzender Kellertür
Hallo liebes Forum,
ich habe heute mal ein etwas anderes Anliegen, welches mich jetzt doch schon seit Tagen beschäftigt.
Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war. Der Vermietungsagent, wie es heute heißt, meinte, dass die TG zur Fertigstellung genauso aussieht, wie in den Nachbargebäuden, die wir schon besichtigen konnten.
Nun, circa 1,5 Monate später, sind wir abends mal in die TG und waren überrascht, denn einige Stellplätze hatten einen Keller mit dran (also wirklich direkt dran an der Parkfläche an der Wand dahinter). Nun dachte ich, ok, ist unser Keller halt zur TG, hab ich noch nie gesehen, aber ok.
Jetzt zum Einzug hat sich dann herausgestellt, dass der Keller wem ganz anders gehört, der seinen Stellplatz gegenüber bekommen hat. Unser Keller ist "normal" im Gebäude. Es geht sogar soweit, dass ein Nachbar seinen Stellplatz 3 Parkplätze neben unseren hat, sein Keller aber auf der anderen Seite der TG ist, und er hinter seinem Platz einen anderen Keller hat. Also so behindert kann man nicht denken.
Nun zur Frage: Hat einer von euch ähnliche Probleme?
Wie würdet ihr euer Auto schützen?
Würdet ihr so dicht an die Wand fahren, dass derjenige nicht mehr in seinen Keller kommt, und ihn so zum tauschen zwingen? Denn das möchte er laut Agenten nicht.
Und ja, hätte ich das vorher gewusst, wäre ich da nicht eingezogen...
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)
129 Antworten
Die Türen gehen weg vom Parkplatz nach innen auf. Mit dem Fz. so blöde parken, dass keiner reinkommt. Die Hausverwaltung gehört bestraft für die Blödheit. Dazu müssen sich die Miete aber halbwegs einig sein.
Scheint also eine WEG zu sein. Das Wirrwarr ist entweder beim Notar passiert oder der Verwalter hat die Teilungserklärung falsch umgesetzt. Sollte es das nicht sein, müssten die Eigentümer einvernehmlich die Teilungserklärung ergänzen. Das könnte dauern ....
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 31. Juli 2020 um 19:45:54 Uhr:
Die Türen gehen in den Keller auf, so sind Beschädigungen am Fahrzeug schon mal ausgeschlossen.
Ich stelle mir gerade vor, wie jemand sein Fahrrad versucht über einen VW-Bus zu heben, da er damit morgens zur Arbeit muss.
Ist es für die Kellwrräume echt erlaubt, dass die Türen entgegen der Fluchtrichtung öffnen? Rechts sieht man ein Schild "Notausgang".
Und um sowas zu verzapfen muss man studieren?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 23:2:48 Uhr:
Ist es für die Kellwrräume echt erlaubt, dass die Türen entgegen der Fluchtrichtung öffnen? Rechts sieht man ein Schild "Notausgang".
Die Tür rechts mit dem Schild geht aber nach außen auf wie es sein muss.
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Ja, aber die der Kellerräume nicht.
Hier ist doch eindeutig Pfusch am Bau oder nicht?
Ich habe jetzt erstmal eine Schutzplane über das Auto gelegt, aber wahrscheinlich wird das dann noch als Einladung zum Abstellen auf dem Kofferraum genommen...
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 23:09:33 Uhr:
Ja, aber die der Kellerräume nicht.
Eine normale Kellertür ist aber keine Fluchttür, warum also soll sie da unbedingt nach außen öffnen ?
Jetzt wird wieder gesucht bis zum geht nicht mehr und im Grunde waren die doch nur zu dämlich die jeweiligen Parkplätze den Kellern zuzuordnen.
Wenn alle das gleiche Interesse haben ihren Parkplatz vor dem eigenen Keller zu haben was wohl auch so sein wird dann redet man mal miteinander und tauscht mal hin und her . Fertig ist der Lack.
In welcher sturen Gegend spielt sich denn das Drama ab ?
Jemand stellt irgendein Dickschiff das gerade so auf den Stellplatz passt ab und fliegt dann 14 Tage in Urlaub...Eigentümergemeinschaften, ein Quell immerwährender Heiterkeit.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 23:09:33 Uhr:
Ja, aber die der Kellerräume nicht.
Nach deiner Logik dürften dann auch Wohnungstüren nicht nach innen in die Wohnung aufgehen.
Fluchttüren sind Türen wo die Allgemeinheit durch muss.
Zitat:
@ron7n schrieb am 31. Juli 2020 um 19:45:31 Uhr:
Ich werde jetzt den Platz nehmen vor dem Keller des o.g. Herren, der seinen Stellplatz auf der anderen SEite hat. (siehe 1. Post), vielleicht kann man mit dem handeln und vielleicht hat er 2 Plätze für seinen Challenger (mit KEllertür) und hoffentlich gehört der Fiat 500 daneben zu ihm (ohne Kellertür), mal sehen. Dann könte er wenigstens vor seinem Keller parken...
und mit V60 stehe ich so auch schon vorne über 😁
wenn es so ist, wie Du es beschreibst, muss es ja auch noch andere Mieter geben, die dasselbe Problem haben; diese unkooperative Hausverwaltung/"Agentur" braucht wohl etwas Druck;
wenn Du dein Fahrzeug ständig wegfahren musst, weil jemand in den Keller hinter deinem Parkplatz will, oder umgekehrt ein Kellermieter ständig dem Parkplatzmieter hinterherlaufen muss, wenn er in den Keller will, ist das doch ein gewisser Mangel;
wenn jemand deshalb die die Miete mindert, dürfte schneller Bewegung in die Sache kommen - die eigentliche Frechheit, ist doch die mangelnde Kooperation der Hausverwaltung oder wer da zuständig ist....;
Gruß rmx
Die Hausverwaltung ist ein Dienstleister. Der Eigentümer des Gebäudes hat normalerweise hohes Interesse an Werterhalt, guten Start weil Neubau und so weiter.
Kurzum kann sich lohnen mit dem Chefe zu sprechen als mit irgend einem niedrigen Angestellten.
Zur besseren Erklärung kann man ein 2 Min. Youtube Video drehen in welchem man schick ein Auto vor der Tür parkt und den Sachverhalt mit etwas Witz erklärt.
Zitat:
@remix schrieb am 1. August 2020 um 09:06:58 Uhr:
wenn Du dein Fahrzeug ständig wegfahren musst, weil jemand in den Keller hinter deinem Parkplatz will, oder umgekehrt ein Kellermieter ständig dem Parkplatzmieter hinterherlaufen muss, wenn er in den Keller will, ist das doch ein gewisser Mangel;
Kommt drauf an, ob die entsprechenden Kellerräume und die Stellplätze numeriert sind und es dann auch genau so mit den Nummern im Mietvertrag steht. Wenn es so drin steht und man hat unterschrieben, dann ist es wohl kein Mangel.
Ich verstehe aber auch nicht, warum nicht einfach die Mieter selbst untereinander die Stellplätze tauschen, die Kellerabteile sind vielleicht fest zugewiesen weil sie über den Stromzähler der Wohnung laufen. Man müsste nur den Stellplatz tauschen = Problem gelöst. Da kann sich doch normal keiner dagegen sträuben, das müsste doch im Interesse aller Beteiligten sein.
Umgekehrt würde ich aber keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn ich nicht vorher alles genau inspiziert habe. Meine Wohnung, meinen Stellplatz, meinen Keller.
Ich habe den TE so verstanden, dass die Aufklärung über den Sachverhalt mit der Tür hinter dem Stellplatz, bzw. deren Bedeutung offensichtlich gefehlt hat und wohl auch ein vertraglicher Hinweis zum Stellplatz, dass die Tür freizuhalten sei;
ausserdem lässt sich bei einem langen Fahrzeug eine Behinderung der Tür evtl. gar nicht vermeiden - wenn das kein Mangel ist...
Gruß rmx
Zitat:
Umgekehrt würde ich aber keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn ich nicht vorher alles genau inspiziert habe. Meine Wohnung, meinen Stellplatz, meinen Keller.
Das geht beim Neubau meist nicht, hier sind die Wohnung schon verkauft und vermietet bevor die Bodenplatte fertig ist.
I.d.R. gibt es ja unterschiedlich breite Tiefgaragenstellplätze und unterschiedlich große Keller. Da ist es unter Umständen nicht so einfach zu tauschen.
Aber ich halte die ganze Konstellation für sehr schlecht durchdacht, selbst wenn Stellplatz und davorliegender Keller der gleichen Person gehören, denn:
Wenn ich da bin, dann steht mein Auto auf dem Stellpaltz und ist somit ein Hindernis auf dem Weg in den Keller. Wenn das Auto nicht da ist, bin ich i.d.R. auch nicht da. Habe also keinerlei Vorteil.
Will ich statt dem Auto mit dem Fahrrad fahren und will das abgeschlossen in meinem Keller lagern, muss ich mich damit zwischen Autos durchschlängeln.
Da sind doch Schäden und Probleme vorprogrammiert.....