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Tiefgaragenstellplatz mit angrenzender Kellertür

Themenstarteram 30. Juli 2020 um 20:44

Hallo liebes Forum,

ich habe heute mal ein etwas anderes Anliegen, welches mich jetzt doch schon seit Tagen beschäftigt.

Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gezogen, in der die Tiefgarage zum Zeitpunkt der Besichtigung noch im Bau war. Der Vermietungsagent, wie es heute heißt, meinte, dass die TG zur Fertigstellung genauso aussieht, wie in den Nachbargebäuden, die wir schon besichtigen konnten.

Nun, circa 1,5 Monate später, sind wir abends mal in die TG und waren überrascht, denn einige Stellplätze hatten einen Keller mit dran (also wirklich direkt dran an der Parkfläche an der Wand dahinter). Nun dachte ich, ok, ist unser Keller halt zur TG, hab ich noch nie gesehen, aber ok.

Jetzt zum Einzug hat sich dann herausgestellt, dass der Keller wem ganz anders gehört, der seinen Stellplatz gegenüber bekommen hat. Unser Keller ist "normal" im Gebäude. Es geht sogar soweit, dass ein Nachbar seinen Stellplatz 3 Parkplätze neben unseren hat, sein Keller aber auf der anderen Seite der TG ist, und er hinter seinem Platz einen anderen Keller hat. Also so behindert kann man nicht denken.

Nun zur Frage: Hat einer von euch ähnliche Probleme?

Wie würdet ihr euer Auto schützen?

Würdet ihr so dicht an die Wand fahren, dass derjenige nicht mehr in seinen Keller kommt, und ihn so zum tauschen zwingen? Denn das möchte er laut Agenten nicht.

Und ja, hätte ich das vorher gewusst, wäre ich da nicht eingezogen...

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 00:52:11 Uhr:

Warten, bis der nicht tauschwillige im Keller ist und das Auto vor der Tür parken. Gelegentlich Wasser und Brot durch den Türspalt reichen und fragen, ob es nicht vielleicht doch eine gute Idee wäre zu tauschen ;-)

mal abgesehen davon: Kellertausch ist manchmal garnicht so einfach, da kommen oft Probleme auf, an die man garnicht denkt. Außerdem muss das alles grundsätzlich über den Vermieter laufen (wenn man nicht Eigentümer der Wohnung ist). Sonst gibts garantiert Ärger!

Alternativ kann auch der Stellplatz getauscht werden, falls die Keller an die Zähler der Wohnungen angeschlossen sind.

Leider nimmt es immer mehr zu, dass auch Leute, die sehr gut verdienen, immer weniger ihren Kopf nutzen können.

 

Und warum ist der Kellernutzer in seinem Recht eingeschränkt, wenn das Auto vor der Tür steht? Wo soll das Auto denn sonst stehen? Soll der Mieter des Stellplatzes diesen nicht nutzen und an der Straße parken, damit der Keller genutzt werden kann? Ich würde es auch nicht gut finden, wenn Fahrräder etc. ständig dicht an meinem Fahrzeug vorbeibewegt werden, da ist der Ärger doch vorprogrammiert.

 

Selbst ein A6 ist schon 5m lang, das ist ja nun keine Seltenheit mehr.

 

 

Ein Foto wäre aber nett, nicht dass wir hier wild diskutieren und zwischen Stellplatz und Tür ein kleiner Streifen als Weg vorgesehen ist.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 08:54:26 Uhr:

Ein Foto wäre aber nett, nicht dass wir hier wild diskutieren und zwischen Stellplatz und Tür ein kleiner Streifen als Weg vorgesehen ist.

In diese Richtung hatte ich noch gar nicht gedacht... wäre zwar nicht schön (Kratzergefahr), aber machbar.

Wenn der Stellplatz zugewiesen und vermietet/gekauft ist (egal), dann hat der Mieter/Käufer das Recht, auf seinem ganzen Stellplatz zu tun und zu lassen, was er will.

IMHO hätte der Nutzer des angrenzenden Kellerraumes noch nicht einmal ein Betretungsrecht. Geschweige denn, dass er seine Tür über den Stellplatz aufschwingen darf.

Vielleicht ist im Grundbuch des Stellplatzes ja ein Wegerecht zur Tür eingetragen?

 

Wollen wir erstmal ein Foto abwarten, bevor noch mehr spekuliert wird?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 10:50:39 Uhr:

Vielleicht ist im Grundbuch des Stellplatzes ja ein Wegerecht zur Tür eingetragen?

Der Traum eines jeden Notars ;).

Das hätte in jedem Fall dem Mieter/Käufer unaufgefordert mitgeteilt werden müssen.

Wenn er den Keller nicht tauschen will würde ich einfach den Stellplatz tauschen. Darauf sollte er eingehen. Das Auto direkt neben dem Keller zu haben ist schließlich auch ein Vorteil.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Juli 2020 um 10:50:39 Uhr:

Vielleicht ist im Grundbuch des Stellplatzes ja ein Wegerecht zur Tür eingetragen?

:p:p Wie soll ich mir das vorstellen? 2,50 Stellplatzbreite und vielfach über 2m breite Fahrzeuge. Soll ich als Eigentümer dann jedes mal verpflichtet sein das Fahrzeug zu entfernen, wenn der Kellereigentümer was räumen will?

Mich würde eher mal interessieren, welche Qualität die Türen haben.

In der M-GARVO steht nämlich drin, dass diese Türen mind. eine Feuerwiderstandsklasse T30 haben müssen.

Je nach Definitionslage eventuell sogar T30-RS.

Ein Wegerecht kann für die Stellplatzfläche nicht existieren, da der Sinn und Zweck dieser Fläche das Abstellen, und damit ein Blockieren dieser Fläche, ist.

Gäbe es ein Wegerecht, dürfte der Stellplatz nicht mit einem Fahrzeug belegt werden... das wäre vollkommen absurd.

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 17:29

Moin, ja verstehen kann ich es auch nicht. Anbei das Foto von der Situation.

Heute schon den ersten netten Brief nebenmeinem Stellplatz gehabt, 2tes Foto. Das ist alles absolut crazy...

Plätze
Nachbarn

Wenn man das so auf dem Bild sieht denkt man: "Eigentlich keine schlechte Idee".

Nur so wie Du das umsetzen in die Realität geschildert hast, grenzt das schon an eine Böswilligkeit der Zuständigen die hier die Verteilung vorgenommen haben.

Dein zweites Bild ist noch besser:

"So Herr Nachbar - Keller ist voll Sie können wieder parken" - :D:D

Hoffentlich hast Du nicht Deine Getränke im Keller, sonst musst Du für jedes Bier Deinen Nachbarn mit in die Garage nehmen.

Das wäre eigentlich ein Fall fürs Fernsehen.

Ich denke hier spontan an Mario Barth. ;)

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 17:42

Gibt es noch AKte 2020 oder Spiegel TV? Stern Tv gibt es noch oder? Eigentlich könnte es so schön sein...

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 17:45

Zitat:

@Vip3r86 schrieb am 31. Juli 2020 um 06:46:18 Uhr:

Hast du denn mal versucht, selbst mit dem Kellermieter zu reden?

Ja mehrmals, geht hier alles über eine Immobilienverwaltung, die Wohnungen können gekauft und gemietet werden. Geht hierbei wohl um Ansprüche, keine Ahnung, die sind nicht wirklich drauf eingegangen, außer geht nicht, können wir nicht machen, weil ist so festgelegt worden.

Der Mieter vom Keller will natürlich seinen 5cm breiteren Parkplatz nicht opfern, denn er hat den ja gemietet. Zumindest laut Aussage der Agenten.

 

Ich werde jetzt den Platz nehmen vor dem Keller des o.g. Herren, der seinen Stellplatz auf der anderen SEite hat. (siehe 1. Post), vielleicht kann man mit dem handeln und vielleicht hat er 2 Plätze für seinen Challenger (mit KEllertür) und hoffentlich gehört der Fiat 500 daneben zu ihm (ohne Kellertür), mal sehen. Dann könte er wenigstens vor seinem Keller parken...

 

und mit V60 stehe ich so auch schon vorne über :D

@ron7n , erst mal danke für die Fotos. Bei ordentlicher Aufteilung ist das sogar eine gute Idee.

Die Türen gehen in den Keller auf, so sind Beschädigungen am Fahrzeug schon mal ausgeschlossen.

So wie ich das sehe, ist der Vermieter, bzw. Verwalter dafür zuständig, die Stellplätze und Keller jeweils ein und dem selben Mieter zuzuordnen. Alles Andere ergibt keinen Sinn.

Oder wie bereits vorgeschlagen: untereinander tauschen.

Außer es wurde in der Teilungserklärung alles wild durcheinander gewürfelt.

 

Also der Keller hinterm Stellplatz ist echt ne nette Idee.

Ich hoffe ihr habt ein Fahrradkeller nicht das jeder sein Fahrrad in seinen Keller bringen muss.

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