Tieferlegungsfedern zurückbauen

VW Touran 1 (1T)

Hallo Zusammen,
der Vorbesitzer hat H&R Tieferlegungsfedern: 29 274 verbaut. Ich möchte gerne die serienmäßigen wieder einbauen, also lediglich die Fahrwerksfedern tauschen. Geht das? Muss ich auf irgendetwas achten?

12 Antworten

Sollte normalerweise kein Problem sein wenn es nur tieferlegungsfedern sind und kein Fahrwerk brauchst du eigentlich nur wieder Serien federn einbauen.Das sollte alles sein.Musst nur mal vielleicht schauen ob im Schein die H&R eingetragen sind oder nur mit ABE.Falls eingetragen vielleicht mal vorsichtshalber den TÜV fragen ob das wieder ausgetragen werden muss.Wenn nur mit ABE dann gar kein Problem.

Ja, die müssen dann auch wieder ausgetragen werden.

Ebenso ist danach eine Achsvermessung zu empfehlen.

Ja Achsvermessung würde ich auf alle Fälle machen lassen auch bei Querlenker, Spurstangen oder Stoßdämpfer Tausch.

Brauchen nicht ausgetragen werden...Aber Achse muss vermessen werden

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Also das Gewindefahrwerk mussten wir damals bei meinem Kumpel wieder austragen lassen.

Das wird bei den Federn wohl nicht anders sein wenn da nichts geändert wurde.

H&R Tieferlegungsfedern: ABE 29 274 = 35mm Tieferlegung

https://www.h-r.com/bin/29274.pdf

Ist diese H&R Tieferlegung in den " Papieren " vom Vorbesitzer eingetragen worden 😕

Was für Reifen / Felgen - Kombinationen / Größen fährst du als SR & WR 😕

Nichts ist eingetragen. Es gibt nur eine ABE. 205/55R16 WR Stahl SR Alu.

Kommt auf die ABE an.Eventuell muss man in dem Fall nichts eintragen lassen.Sind ja eh nur 35mm da kann das sogar sein.Das müsste dann in der ABE stehen.Auch nicht jedes Alurad muss eingetragen werden.Steht dann im Gutachten drin.Manchmal muss man nur die ABE/Gutachten mitführen und beim TÜV vorzeigen.

ABE bezieht sich IMMER auf das Serienauto und wird nicht eingetragen..

Zitat:

@Haltech81 schrieb am 26. Februar 2025 um 20:44:08 Uhr:


ABE bezieht sich IMMER auf das Serienauto und wird nicht eingetragen..

Muss nicht eingetragen werden wäre korrekt, man kann es aber wenn der Besitzer z.B. die Papiere dafür nicht immer mit rumfahren will 😉.

Eine ABE muss immer mitgeführt werden...Bei HuR zb. Ist es ein kleines Heft..

Willst Du Sie eintragen haben,geht ja aber nur mit Abnahme und dann kannst auch direkt mit Gutachten kaufen..

Vielleicht mal zwischen durch wieder die Überschrift & den Eingangsbeitrag lesen 🙄

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