theoretische Schuldfrage
Nehmen wir mal an es ist nass, regnet und es ist dunkel draußen.
A=Fahrzeugführer
B=Motorrollerfahrer
A kommt mit seinem Kfz aus der Tiefgarage und möchte auf die Hauptstraße nach links abbiegen. Es herrscht normaler Verkehr so dass A warten muss bis ihn jemand reinlässt.
Als A von jemanden reingelassen wird, staut sich dahinter leicht der Verkehr.
Nun überholt B links die wartenden Autos und fährt in A rein.
Es kommt keiner zu schaden.
Wer hat schuld?
A? B? oder A und B?
16 Antworten
es gibt eine sogenannte Lückenrechtsprechung.
hier ein interessantes Urteil:
Zitat:
Für jeden Kraftfahrer gilt: Wer eine Kolonne links überholt, hat an Stellen, an denen augenscheinlich für querenden Verkehr eine Lücke gelassen worden ist, besondere Vorsicht walten zu lassen. Er muss seine Geschwindigkeit anpassen und hat besondere Vorsicht im Hinblick auf andere Fahrzeuge walten zu lassen. Diesen Grundsatz hat das Landgericht Berlin nun auch auf Fahrradfahrer ausgeweitet, die beispielsweise rechts an einer Kolonne vorbei fahren. So muß auch ein Radfahrer an einer entsprechenden Lücke in einer Fahrzeugkolonne mit von links querendem Verkehr rechnen und seine Fahrgeschwindigkeit zur Vermeidung eines Unfalls anpassen.
Urteil des Landgerichts Berlin, Aktenzeichen 59 S 352/02)
Eine Einfahrt ist kein Querverkehr.
Das Urteil passt auch sonst überhaupt nicht zum Sachverhalt.