theoretische Schuldfrage
Nehmen wir mal an es ist nass, regnet und es ist dunkel draußen.
A=Fahrzeugführer
B=Motorrollerfahrer
A kommt mit seinem Kfz aus der Tiefgarage und möchte auf die Hauptstraße nach links abbiegen. Es herrscht normaler Verkehr so dass A warten muss bis ihn jemand reinlässt.
Als A von jemanden reingelassen wird, staut sich dahinter leicht der Verkehr.
Nun überholt B links die wartenden Autos und fährt in A rein.
Es kommt keiner zu schaden.
Wer hat schuld?
A? B? oder A und B?
16 Antworten
Ganz einfach A.
A nimmt B die Vorfahrt.
Ähnlicher Fall, nur nicht Theorie sondern so vom Gericht entschieden: A will rechts abbiegen, rechte Spur frei, linke Spur leichter Rückstau. A zieht raus (ist ja alles frei), in dem Moment fährt B am Rückstau auf der freien Spur von A vorbei. Es kommt zu einem Zusammenstoss.
Urteilsbegründung in Kurzfassung (genauen Text bekomm ich nicht mehr zusammen) B war Vorfahrtsberechtigt, A hätte damit rechnen müssen das bei Rückstau auch über die Spur des Gegenverkehrs überholt wird.
Es wurde aber auch schon anders entschieden.
Gleiche Situation wie geschildert, B überholt die wartenden Fahrzeuge und crasht in ein aus einer Seitenstr. kommendes Fahrzeug.
Urteilsbegründung: der Überholende hat Schuld, da er sich an den fließenden bzw. ruhenden Verkehr orientieren muss, d.h. er muss sich rückversichern, warum staut es sich, dass muss ja einen Grund haben und deshalb darf nicht überholt werden.
B musste in diesem Fall den Schaden voll übernehmen.
Gruß H.F.
@ borstel
Leider kann auch ich mich nur noch an diesen speziellen Fall erinnern, kann aber nicht mehr zuordnen woher ich das Urteil habe. Ist eben schon länger her.
Gruß H.F.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von borstelc20ne
Gibt es vielleicht zu dem Sachverhalt irgendwelche einsehbare Urteile?
Habe auf die schnelle nur das hier gefunden:
Beim Rechtsabbiegen in beide Richtungen schauen
Wer nach rechts abbiegt, kann nicht nur nach links schauen und "blind" nach rechts abbiegen.
Eine Autofahrerin bog nach rechts in eine Vorfahrtsstraße ab und kollidierte dabei mit einem Polizeifahrzeug, das wegen eines Noteinsatzes entgegen der Fahrtrichtung fuhr. Die Frau hatte vor dem Abbiegen nur nach links geschaut, LG Coburg, 23 O 196/01.
Geht hier um ein Pozeleifahrzeug, ist also anders zu Bewerten.
Der von mir oben genannte Fall, kam so letzten Monat im Radio ( Radio Essen)
Habe hier zumindest einen ähnlich liegenden Fall (fließender Verkehr) gefunden:
Überholmanöver: Leichtsinniger Autofahrer riskiert Geldstrafe und Führerscheinentzug
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die Revision eines Autofahrers verworfen, der wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Autofahrer hatte versucht, mit seinem Pkw in einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne zu überholen, obwohl er die Gegenfahrbahn nicht einsehen konnte. Während des Überholvorgangs kam ihm ein mit 30 Schulkindern besetzter Schulbus entgegen, dessen Fahrer sofort eine Vollbremsung einleitete. Kurz vor einem dennoch drohenden Zusammenstoß gelang es dem Autofahrer, sein Fahrzeug in einen Feldweg zu lenken. Auf dem angrenzenden Feld konnte er den Pkw schließlich zum Stehen bringen. Die Insassen des Schulbusses blieben glücklicherweise ebenso unverletzt wie der Autofahrer und seine beiden Beifahrer. Das Amtsgericht Salzgitter hatte den Autofahrer daraufhin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 50,00 EUR (= 1.750 EUR) verurteilt. Ferner wurde ihm seine Fahrerlaubnis entzogen. Diese Entscheidung ist damit rechtskräftig (OLG Braunschweig, 1 Ss (S) 1/05).
also kommt es auf die Situation und die Umstände an.
A hätte sich vergewissern müssen das B eventuell an den Autos vorbeifahren könnte und B hätte sich vergewissern müssen warum es einen Rückstau gibt.
Genau, letztendlich eine Auslegungssache des zuständigen Richters. Aber bereits gesprochene Urteile können für den Richter eine Entscheidungshilfe sein.
Re: theoretische Schuldfrage
Zitat:
Original geschrieben von borstelc20ne
Nehmen wir mal an es ist nass, regnet und es ist dunkel draußen.
A=Fahrzeugführer
B=Motorrollerfahrer
A kommt mit seinem Kfz aus der Tiefgarage und möchte auf die Hauptstraße nach links abbiegen. Es herrscht normaler Verkehr so dass A warten muss bis ihn jemand reinlässt.
Als A von jemanden reingelassen wird, staut sich dahinter leicht der Verkehr.
Nun überholt B links die wartenden Autos und fährt in A rein.
Es kommt keiner zu schaden.
Wer hat schuld?
A? B? oder A und B?
Wo hat B überholt? war die Strasse 1 oder 2 spurig? bei 1 spurig hätte B nicht überholen dürfen, also Schuld B . Bei 2 spurig , wenn die linke Spur frei war, Schuld A .
Jemand anderer Meinung ?
buba
Re: Re: theoretische Schuldfrage
Zitat:
Original geschrieben von cruiserbuba
Jemand anderer Meinung ?
buba
Oh ja!
Keine Durchgezogene Linie, kein Überholverbot und schon darf B Überholen.
Selbst bei Überholverbot hebt die OWI von B nicht automatisch seine Vorfahrt auf.
Also keineswegs ein klarer Fall.
Aus dem Bauch herraus würde ich sagen A: 70% und B:30% Schuld.
Aber bei so Unfällen sind sich ja selbst die Richter nicht einig.
Vor Gericht könnte da von: A hat Alleinschuld bis B trägt eine Teilschuld von 70% alles passieren.Das Einzige was ich ausschließen würde : A trifft keine Schuld.
Die Straße ist 2-spurig allerdings ist diese eingeengt durch eine Baustelle auf der gegenüberliegenden Spur der Tiefgaragenausfahrt.
Etwas besser zur Veranschaulichung:
<--Fahrtrichtung A
===============x=========== <-Straße
Fahrtrichtung B --> | <-Tiefgarage
x=Unfall
Bei der Skizze tippe ich mal auf 50/50.
Auch wenn ich im Geiste auf der Seite des Tiefgaragenausfahrers ( was ein Wort) bin, darf man dem Roller nicht die Vorfahrt nehmen.Auch wenn das Überholmanöver des Rollers schon ziemlich Gedankenlos war.
Hallo,
ich sehe das etwas anders.
1.Wenn B überholt, hat er sicher zu stellen das durch dieses Manöver kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
2. A muß nicht damit rechnen das ein überholendes Fahrzeug auf sein Vorfahrtsrecht pocht.
3. Lt. Annahme ist es regnerisch und dunkel. Ein Rollerfahrer der an einem "Stau" vorbeifährt, und dabei scheinbar so schnell ist, dass er die Gefahr nicht sieht -von der er ja wissen muß, dass sie da ist- und das bei solchem Wetter, trägt aus meiner Sicht einen Großteil der Schuld.
Zitat:
Original geschrieben von Nosports
Hallo,
ich sehe das etwas anders.
1.Wenn B überholt, hat er sicher zu stellen das durch dieses Manöver kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird.
2. A muß nicht damit rechnen das ein überholendes Fahrzeug auf sein Vorfahrtsrecht pocht.
3. Lt. Annahme ist es regnerisch und dunkel. Ein Rollerfahrer der an einem "Stau" vorbeifährt, und dabei scheinbar so schnell ist, dass er die Gefahr nicht sieht -von der er ja wissen muß, dass sie da ist- und das bei solchem Wetter, trägt aus meiner Sicht einen Großteil der Schuld.
Das kommt meiner Meinung sehr nahe.
buba