The blue Omega-Train endlich fertig
The blue Omega-Train endlich fertig ??
https://www.youtube.com/watch?v=0rlZe24Mbfw&feature=youtu.be
Beste Antwort im Thema
Hi,
@hlmd : Ich habe mir mal gestattet den Online Rechner für die 100Km/h Regelung der Prüforganisation KÜS zu verwenden. Als Angabe habe ich die Daten des Anhängers genommen, die hierzu durch den TE niedergeschrieben wurden.
Ungebremst, 540 Kg Gesamtmaße und hydraulische Schwingungsdämpfer.
Folgendes Ergebnis kam dabei heraus:
Der Anhänger kann mit Zugfahrzeugen mit 100 km/h im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 3171, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2005 [BGBl. I S. 2978]) auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) betrieben werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO sein.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.
Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
Die Reifen des Anhängers müssen - auch später im Betrieb - jünger als 6 Jahre sein. (Das Reifenalter ist erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum.)
Die Leermasse des Zugfahrzeugs muss mindestens 1800 kg betragen
Wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet und dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, reduziert sich die mindest erforderliche Leermasse des ziehenden Fahrzeugs auf 1800 kg
Die Bescheinigung zur 9. Ausnahmeverordnung, mit der Sie bei der Zulassungsbehörde Ihre 100-km/h-Plakette bekommen, kann Ihnen ein KÜS-Partner ausstellen.
Falls du es selber nochmals kontrollieren möchtest, hier der Link dazu : https://interaktiv.kues.de/Gespann/index.htm
37 Antworten
Zitat:
@omega222 schrieb am 31. Mai 2019 um 19:32:24 Uhr:
meiner ist mit 540kg +75kg Aufliegelast zugelassen, Zuladung außer Matratze brauche ich nicht, also 100kmh.
Naja, was hat denn dein Omega als Leergewicht?
Damit du 100 fahren mit den Hänger fahren darfst, muss das Leergewicht mind. 1800kg betragen.
1800kg x 0,3 = 540kg ungebremste zulässige Gesamtmasse des Hängers.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein Omega mehr als 1800kg wiegt, unser 3.2er Exec ist mit 1776kg angegeben.
Wenn ein Polizist es genau anschaut, dann kostet das 1 Punkt + Bußgeld!
Nur mal so...
VG
Nee nee @hmld ,
Er darf und er kann, denn er hat Bremse und Hydraulische Stoßdämpfer!
Da ist dann der Umrechenfaktor nicht 0,3 sondern 0,8 bzw. 1,0 (Wohnwagen). Wenn er ihn als andere Anhänger zugelassen hat dann gilt sogar der Umrechenfaktor 1,1 bzw. 1,2.
Zitat von der TÜV Nord Seite:
Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer
0,3
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Wohnwagen
0,8 bzw. 1,0*
andere Anhänger
1,1 bzw. 1,2*
Die technischen Voraussetzungen sind:
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Das sind die gültigen Regeln, zur Erlangung der begehrten 100 Km/h Zulassung.
Stimmt.
Leergewicht x 0,8 bei zulässigem Gesamtgewicht 100 kg Anhänger + 2 neue Goodyear 4 Season 225/55R16V99: passt für meine Limo und für meinen Caravan, beide 2,6l V6.
Nach den 6 Jahren (oder eher) kommen die Reifen auf den Caravan mit 2,2l benziner
WR oder ZR kosten nicht viel mehr, habe ich auf den Limoanhänger drauf (WR).
Limoanhänger Gesamtleergewicht 600 kg. 750 kg Gesamtgewicht. Da lohnt sich nicht das 100 Schild, sieht ja auch nicht schön aus. Immerhin 225 kg Zuladung. Muss übrigens feste angebracht sein.
Schon beim erstellen der CO Papiere. Mein Kenntnisstand als Prüfer, wollte der Prüfer vom TÜV Nord auch haben.
Beim nachträglichem Antrag reicht aufkleben noch dem Stempeln beim Straßenverkehrsamt.
Caravananhänger Gewichtsoptimiert und trotz Ausgleichgewicht (Stoßstangenträger mit Blei ausgegossen) 700kg und 1000kg Gesamtgewicht.
Wären 375 Kg Zuladung. Brauchte dafür Bremskraft von mind. 200Nm. Ausgerechnet habe ich 230Nm block, genau die hat er angezeigt.
Im übrigens ist dies eine Plattform für Hilfe und Infos, kein "ich weiss alles besser Forum" oder "meiner ist besser".
Habe deshalb auch nicht alle meine Fahrzeuge in meiner Signatur. Kommt sonst unnötig Neid auf.
Wer in Norddeuschland wohnt hat den Vorteil zur Dekra fahren zu können, da braucht (bei der unten angegebenen Quelle! Will und kann ich nicht verallgemeinern) man die Bleche nicht zu schweißen, keine Begrenzungsleuchten und die originalen Katzenaugen stören da auch nicht. Deichsel einfach mit Klemmbügel ans Bodenblech.
Quelle Youtube "Herr Nachbar aus Achim".
Das Gesicht des Kunden als er die lackierte breite Dichtmasse sah, dafür lohnt sich das anschauen.
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Moin
es geht doch um das tatsächliche Leergewicht was man anhand
einer Wiegekarte nachweisen kann ,bei dr Zulassung des Anhängers!
das tatsächliche Leergewicht kann vom angegebenen Leergewicht,
laut Zulassung etwas abweichen durch,
- zusätzliche Batterie +40Kg
-Verstärker Radio+Sub +15Kg
-Gasanlage +80-110 Kg
-fest eingebaute Werkzeugkiste und Ersatzteile +30-80Kg
-andere Ausrüstungsteile am Fahrzeug + ?
diese Ausrüstung ist ja "fest" verbaut und erhöht das Leergewicht !
alles was fest mit der Karosse verbunden ist,zählt zum Leergewicht ,
außer dem Fahrer+Tank gefüllt und Flüssigkeiten aufgefüllt !
weitere Phantasie überlasse ich Euch,Grins
mfg
:
Zitat:
@radprofirainer schrieb am 1. Juni 2019 um 03:39:03 Uhr:
Im übrigens ist dies eine Plattform für Hilfe und Infos, kein "ich weiss alles besser Forum" oder "meiner ist besser".
Falls du mich damit meintest, den Schuh ziehe ich mir nicht an. ;-)
Ich habe hier eine Info eingestellt, weil es unterschiedliche Berechnungswerte gibt, die auf unterschiedliche technische Spezifikationen beruhen und es deshalb schnell zu Verwirrungen kommen kann. Hat also nichts mit, meiner ist besser oder ich weiß alles besser zu tun.
By the Way, ich hätte dieselbige Info auch von der Dekra oder anderen Prüforganisationen einstellen können. Also völlig egal, da die Berechnung- und die technischen Grundlagen dafür immer die selben sind.
Kaum einer (außer die die sich damit auseinandersetzten), wissen auch, das die Aufliegelast dem Zugfahrzeug zu zurechnen ist, sich somit das Leergewicht des Zugfahrzeug erhöht und die Zuladung desselben, sich in gleichem Maße verringert.
Ein Thema bei dem man vieles falsch machen kann und je besser man informiert ist.......Schützt es einem selber vor Punkte und Strafzahlungen, bis hin zu staatlich verordnetem Fahrverbot.
Was nun den Bau / Umbau von Anhängern betrifft, da halte ich mich raus und verlasse mich entweder auf einen Ing. für Fahrzeugwesen (Anhängerbau) oder dem Prüfonkel meiner Prüfstelle. Da wird alles im Vorfeld besprochen und anschließend gebaut - macht die wenigsten Probleme.
Have a nice Day
Nein, du warst auf keinen Fall gemeint.
Alles Okay,
Habe doch auch mit "Stimmt" geantwortet.
Gesetzte ändern sich, ich kann nicht alles wissen und lasse mir gerne Änderungen mitteilen.
Akzeptiere auch andere Meinungen.
Bin ein friedlicher Mensch.
Zitat:
@Omnipfurz schrieb am 1. Juni 2019 um 01:00:32 Uhr:
Nee nee @hmld ,
Er darf und er kann, denn er hat Bremse und Hydraulische Stoßdämpfer!
Ich seh da keine Auflaufbremse!
Ist 'ne starre Deichsel. Ergo ungebremst!
Also trotz 100er Zulassung mit dem Omega nur mit 80 fahrbar!
Gruß
@ rosi
Entscheidend ist erstmal, was in den Papieren steht.
Bei unserem aktuellen Omega steht 1778 kg drinne. Der letztjeährige Umbau hatte 1890kg in den Papieren, da ich zur Abnahme den Wagen wiegen musste.
Im Leergewicht ist der Fahrer (75kg) und ein voller Tank drinne...
Wenn man sagen wir mit 1750kg "erwischt" wird, aber tatsächlich 1850kg hat, hat man erstmal selbst das Problem, gegen den Bescheid vorzugehen, oder?
Habe ja auch 'nen Hänger (1,3t gebremst) und bin da am überlegen, den auf 100 zuzulassen.
VG
@hlmd
mein Post vom 27. Mai, Bild Nr. 1.
Wie in meiner Signatur nachzulesen ist nur der Caravananhänger auflaufgebremst.
Warum stellt du solche Behauptungen auf?
Werde mich nicht auf dein Niveau begeben.
Frag wenn du etwas wissen willst. Oder mache es wie ich und belege deine Weiseheiten.
Ich gehe davon aus, dass du schon mal eine auflaufgebremste Deichsel gesehen hast?
Werde mich in diesem Post "The blue Omega-..) nicht mehr äußern.
Ich nehme an es liegt bei dir am Neid.
Ich mag keine Angeber oder Betrüger.
Ein Beispiel: Katzenaugen hinten sind abzukleben.
Wird nach Abnahme und Zulassung entfernt.
Natürlich nur für Foto.
Wird dann so gepostet, dass dieses verhalten normal ist. Den Rest an Fehlern aufzuzählen und zu belegen spare ich mir
Dieser Post ist entfernt, lese hier nicht mehr.
Auf ein neuen Versuch sich gegenseitig zu respektieren, in einem anderen Post.
Irgendwie geht die Diskussion hier aus dem Fahrwasser......kann man (MANN) sich hier nicht vernünftig austauschen...WIE SONST AUCH.....die Wortwahl geht hier plötzlich ziemlich daneben....SCHADE AN SICH
Zitat:
@radprofirainer schrieb am 6. Juni 2019 um 01:16:26 Uhr:
Wie in meiner Signatur nachzulesen ist nur der Caravananhänger auflaufgebremst.
Warum stellt du solche Behauptungen auf?
Ich frage mich immer, warum sich Leute angesprochen fühlen, die nicht gemeint waren?!😕
Mein Post bezog sich einzig auf den Anhänger vom TE!!!
Zitat:
@radprofirainer schrieb am 6. Juni 2019 um 01:16:26 Uhr:
Werde mich nicht auf dein Niveau begeben.
Frag wenn du etwas wissen willst. Oder mache es wie ich und belege deine Weiseheiten.
Ich gehe davon aus, dass du schon mal eine auflaufgebremste Deichsel gesehen hast?
Du redest von Niveau, kannst aber noch nicht mal unterscheiden, wem ein beitrag gegolten hat?!
Ich übrigens "noch NIE" eine Auflaufbremse gesehen! DAS sind Unterstellungen.
Aber anscheinend hast du die Weisheit mit Löffeln gefressen.
Zitat:
@radprofirainer schrieb am 6. Juni 2019 um 01:16:26 Uhr:
Werde mich in diesem Post "The blue Omega-..) nicht mehr äußern.
Ich nehme an es liegt bei dir am Neid.
Jetzt wird's interessant.
Warum sollte ich neidisch auf deine Hänger sein?
Ich finde diese Umbauten interessant, mehr nicht. Aber jeder wie er mag...
Zitat:
@radprofirainer schrieb am 6. Juni 2019 um 01:16:26 Uhr:
Ich mag keine Angeber oder Betrüger.
Ein Beispiel: Katzenaugen hinten sind abzukleben.
Wird nach Abnahme und Zulassung entfernt.
Natürlich nur für Foto.
Wird dann so gepostet, dass dieses verhalten normal ist. Den Rest an Fehlern aufzuzählen und zu belegen spare ich mir
Dieser Post ist entfernt, lese hier nicht mehr.
Auf ein neuen Versuch sich gegenseitig zu respektieren, in einem anderen Post.
Ah, so weht der Wind!
Du meinst gar nicht mich, sondern den TE!
Dann habe auch den Arsch in der Hose und maule den voll. Und lass mich in Ruhe.
Ich habe dem TE nur aufzeigen wollen, dass er trotz 100er Zulassung nur 80 fahren darf, da sein Omega wohl zu leicht ist.
VG
Hi,
@hlmd : Ich habe mir mal gestattet den Online Rechner für die 100Km/h Regelung der Prüforganisation KÜS zu verwenden. Als Angabe habe ich die Daten des Anhängers genommen, die hierzu durch den TE niedergeschrieben wurden.
Ungebremst, 540 Kg Gesamtmaße und hydraulische Schwingungsdämpfer.
Folgendes Ergebnis kam dabei heraus:
Der Anhänger kann mit Zugfahrzeugen mit 100 km/h im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (BGBl. I S. 3171, zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2005 [BGBl. I S. 2978]) auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) betrieben werden, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Das Zugfahrzeug muss ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t oder ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t, mit Tempo 100 km/h Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO sein.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder gleich der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs sein.
Das Zugfahrzeug muss mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet sein.
Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Die von der Straßenverkehrsbehörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
Die Reifen des Anhängers müssen - auch später im Betrieb - jünger als 6 Jahre sein. (Das Reifenalter ist erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum.)
Die Leermasse des Zugfahrzeugs muss mindestens 1800 kg betragen
Wenn das Zugfahrzeug mit einem fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb ausgestattet und dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist, reduziert sich die mindest erforderliche Leermasse des ziehenden Fahrzeugs auf 1800 kg
Die Bescheinigung zur 9. Ausnahmeverordnung, mit der Sie bei der Zulassungsbehörde Ihre 100-km/h-Plakette bekommen, kann Ihnen ein KÜS-Partner ausstellen.
Falls du es selber nochmals kontrollieren möchtest, hier der Link dazu : https://interaktiv.kues.de/Gespann/index.htm
Deutschland, deine Bürokratie. Aber wenigstens ansatzweise verstehe ich die Absicht des Gesetzgebers, zu verhindern, dass die Anhänger im Falle des Falles sonstwohin hüpfen oder den "backseat drivers" (Bond) die Deichsel durch den Kopf geht.
Und genauso ansatzweise erkenne ich die Arbeit, die in den Hängern steckt, auch wenn ich selbst kein Schrauber bin. Respekt Leute, schafft noch lange nicht jeder :thumbsup:
Schon einer mal theoretisch ausgebrütet, wie sowas mit Auflieger aussehen könnte?
Zugfahrzeug Omega Kombi, umgebaut zum Pickup, gezogener evtl. Zafira?
@omnipfurz
ich habe ja nix anderes geschrieben, nur halt verkürzt.
Mir geht es auch nicht darum, etwas schlecht zu reden.
Da ich in letzter Zeit häufiger mit diversen TÜV-relevanten Umbauten, Eintragungen etc. zu tun hatte, wo auch 100er Hänger dabei waren, wollte ich auf den Aspekt der Ordnungshüter eingehen.
Hier kommt man ganz schnell in einen Bereich, der teuer werden kann.
Wer von den Fahrern eines Gespanns weiß, dass ab dem Erreichen einer Masse von 3,5t das LKW-Überholverbot gilt? Auch mit 'nem PKW!
Die Crux dabei ist, dass hier das zGG des Hängers gilt und nicht die momentane Zuladung. Beim Fahrzeug gilt dann erstmal die Leermasse, erst bei der Beladung des Hängers gilt dann die max. Masse des Zuges (steht beim Omega auf dem Aufkleber B-Säule Beifahrer).
Aber manche hier fassen diese Bedenken und Hinweise als persönliche Beleidung auf, warum auch immer.
VG