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Kopfstütze entfernt - TÜV verweigert wegen ECE Verordnung

Hallo an Alle,

 

Es geht bei meinem Problem um eine fehlende Kopfstütze und den TÜV. Dieser wurde mir heute verweigert und zwar nicht aufgrund von §35 Abs. 2 der StvZO, wo ausdrücklich drin steht, dass es in Deutschland nur eine Kopfstützen-Pflicht für vordere Sitze gibt, sondern aufgrund von ECE Verordnung, Artikel 17.

 

In der ECE Verordnung der EU sind alle Prüfvorgänge bei Neuzulassungen eines KfZ aufgeführt und dort steht auch, dass sobald eine Kopfstütze eingebaut ist, auch eine vorhanden sein muss. Wird diese entfernt, so muss auch der Sitz neu zugelassen werden.

 

So hat auch der Prüfer heute argumentiert.

 

ECE Verordnung ??? Ich dachte diese gilt nur bei Zulassung von Automodellen seitens der Hersteller im Allgemeinen und hat keine Auswirkungen auf die Erteilung des TÜVs.

 

Hat jemand vielleicht einen Ratschlag, wie ich weiter vorgehen kann, oder ob der Prüfer nicht doch recht hatte?

 

 

Vielen Dank im Voraus!

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17 Antworten

Zitat:

@Yatt schrieb am 19. April 2022 um 14:14:59 Uhr:

 

 

Hat jemand vielleicht einen Ratschlag, wie ich weiter vorgehen kann,

Kopfstütze wieder einbauen und HU bestehen

Ich hätte mal so gesagt wenn ein Auto mit sicherheitsrelevanten Bauteilen zugelassen wurde und so geliefert wurde , müssen diese auf vorhanden sein und funktionieren. Also vergleichbar wenn ein Fahrzeug ABS hat dann muss das ABS auch funktionieren, selbst wenn nicht alle Fahrzeuge ein ABS haben müssen z.b. vor 2004.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. April 2022 um 14:24:16 Uhr:

Zitat:

@Yatt schrieb am 19. April 2022 um 14:14:59 Uhr:

 

 

Hat jemand vielleicht einen Ratschlag, wie ich weiter vorgehen kann,

Kopfstütze wieder einbauen und HU bestehen

Geht leider nicht, weil die Schrauben abgebrochen sind. Die Stütze war so wackelig, dass ich diese rausgenommen habe. Habe den Sitz auseinander gebaut, kriege die Kopfstütze aber nicht wieder fest verschruabt. Und Volvo will etwa 1000,-Euro dafür haben.

am 19. April 2022 um 12:32

Ist das eine herausnehmbare Kopfstütze? Dann ist der Sitz auch ohne eingesteckte zugelassen und die HU wurde zu Unrecht verweigert. Offiziell beschweren und ans Qualitätsmanagement des TÜV wenden, die nehmen solche Fälle ernst.

Edit: Seh grad erst den letzten Post des TE – wenn das eine fest verschraubte war, ist der Sitz ohne Kopfstütze auch ohne Zulassung. Dann kommt man ums Reparieren nicht herum.

Zitat:

@Yatt schrieb am 19. Apr. 2022 um 14:14:59 Uhr:

Hallo an Alle,

 

Es geht bei meinem Problem um eine fehlende Kopfstütze und den TÜV. Dieser wurde mir heute verweigert und zwar nicht aufgrund von §35 Abs. 2 der StvZO, wo ausdrücklich drin steht, dass es in Deutschland nur eine Kopfstützen-Pflicht für vordere Sitze gibt, sondern aufgrund von ECE Verordnung, Artikel 17.

 

In der ECE Verordnung der EU sind alle Prüfvorgänge bei Neuzulassungen eines KfZ aufgeführt und dort steht auch, dass sobald eine Kopfstütze eingebaut ist, auch eine vorhanden sein muss. Wird diese entfernt, so muss auch der Sitz neu zugelassen werden.

Was hast du denn für ein Fahrzeug?

PKW, LKW, SoKFZ?

Baujahr?

EG Betriebserlaubnis?

Nationale ABE?

 

Nur Volvo kann alles sein.

 

Wenn man ein Thema erstellt, sollte man so viele Informationen wie möglich bereitstellen, sonst kann dir keiner eine qualifizierte Antwort geben.

Einzelabnahme des Sitzes ohne Kopfstütze durchführen lassen, in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und dann zum TÜV. Dürfte günstiger kommen als die 1000,- bei Volvo.

Schon mal im Netz nach einem gebrauchten Sitz geforscht?

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 19. April 2022 um 19:38:53 Uhr:

Einzelabnahme des Sitzes ohne Kopfstütze durchführen lassen, in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und dann zum TÜV.

Nö.

Je nach Baujahr ist auch der Insassenschutz relevant für die EG-Typgenehmigung. Und kein Mensch kann beurteilen, ob diese Anforderungen auch ohne Kopfstütze noch erreicht werden.

Schon deshalb wird sich auch kein aaS dieser Welt zu einer Einzelabnahme hinreißen lassen.

Es wird doch möglich sein die Kopfstütze halbwegs passabel einzubauen um TÜV zu bekommen. Die muß ja nicht sonderlich fest sein, nur vorhanden, denn da geht doch eh kein Prüfer ran. Mußt halt zu nem anderen Tüv fahren.

Zitat:

Yatt schrieb am 19. April 2022 um 14:29:39 Uhr:

Geht leider nicht, weil die Schrauben abgebrochen sind. Die Stütze war so wackelig, dass ich diese rausgenommen habe. Habe den Sitz auseinander gebaut, kriege die Kopfstütze aber nicht wieder fest verschruabt. Und Volvo will etwa 1000,-Euro dafür haben.

aah, Überraschung, ein Auto kostet Geld...

Zitat:

@v8.lover schrieb am 19. April 2022 um 22:27:59 Uhr:

Zitat:

Yatt schrieb am 19. April 2022 um 14:29:39 Uhr:

Geht leider nicht, weil die Schrauben abgebrochen sind. Die Stütze war so wackelig, dass ich diese rausgenommen habe. Habe den Sitz auseinander gebaut, kriege die Kopfstütze aber nicht wieder fest verschruabt. Und Volvo will etwa 1000,-Euro dafür haben.

aah, Überraschung, ein Auto kostet Geld...

Das ist aber ein blöder Kommentar, klar Volvo will für den Sitz und die Lagerung Geld verdienen, aber man solte so eine Schraube ggf. mit Unterstützung aus dem Forum wieder fest bekommen. (Bild?)

Zitat:

@Yatt schrieb am 19. April 2022 um 14:14:59 Uhr:

ECE Verordnung ??? Ich dachte diese gilt nur bei Zulassung von Automodellen seitens der Hersteller im Allgemeinen und hat keine Auswirkungen auf die Erteilung des TÜVs.

Nö, wenn das Fahrzeug bei Vorführung zur HU nicht mehr dem Zustand aus der ECE-Zulassung entspricht, kann es durchaus sein, dass die HU damit nicht mehr bestanden wird.

 

Wenn du es billig haben möchtest. Baue den Sitz aus, mache die Verankerungen unbrauchbar und lasse dir den Sitz austragen. Dann hast du einen Sitz (bzw. eine ganze Sitzbank) weniger im Auto aber um die Kosten der Kopfstütze brauchst dir auch keine Sorgen machen. Vorher bitte mit dem Sachverständigen sprechen, der die Änderung eintragen soll, wie er das gern hätte.

Spass beiseite, schau, dass du irgendwo einen gebrauchten Sitz herbekommst. Oder man sucht sich eine Werkstatt die das günstig (aber fachgerecht) wieder hinbekommt.

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 19. April 2022 um 21:58:47 Uhr:

nur vorhanden, denn da geht doch eh kein Prüfer ran. Mußt halt zu nem anderen Tüv fahren.

Im Grunde hast du recht. Aber bei der Nachprüfung dieses Mangels wird der Prüfer sich das vielleicht schon genauer anschauen. Ein anderer Prüfer sieht ja auch, weshalb man zur Nachprüfung muss. Oder man zahlt halt nochmal voll und hofft, dass der neue Prüfer nicht nachschaut, was bei der letzten Prüfung vorlag (sofern er Zugriff darauf hat)

dann lässt man keine nachprüfung sondern ne normale hu machen

Wenn der auch so genau hinschaut hat man nur Geld verbrannt.

Such Dir eine gescheite Bauschlosserei,die richten sowas sicher für ein paar Euro.

Abgebrochene Schrauben sind ja kein Hexenwerk.

Mal ne Frage abseits der Thematik wie der TE die HU bekommt.

Wenn es eine aktive Kopfstütze ist, wird diese dann über die Crashsensoren bzw. Steuergerät überwacht, und im Falle des nicht vorhanden sein, als Fehler abgespeichert?

Hatte einen änlichen Fall mit nen Gurtstraffer im Audi.

Von daher evtl. doch wichtig, den Sitz reparieren zu lassen!?

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