ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ausländische Auto mit ECE R67 zulassung im Deutschland

Ausländische Auto mit ECE R67 zulassung im Deutschland

Themenstarteram 3. April 2019 um 16:45

Hallo, ich habe problem mit meinem Fahrzeug. Ich habe gekauft meinem Cupra ab 08/2018 im DE, dann gemacht Zulassung in PL und umgereüstet dieses Fahrzeug auch in PL.

Autogasanlage ist gemacht mit ECE R67 Direktiv. Jetzt ich muss zulasse meinem Auto im Deutschland und ich weiß von 2017 hier ist große problem mit LPG und TÜV.

Frage ist- was kann ich mache? Für diese Anlage R115 nicht da. Ich muss suche neue Auto?

PS ich habe bezahlt KFZ-Steuer, aber Polizei gesagt ich muss habe meine Kennzeichen gewechselt :(

Beste Antwort im Thema

Wenn es dafür kein vorhandenes Abgasgutachten gibt, kann man die „Eintragung“ eh vergessen. Seit einiger Zeit sind nur noch Anlagen mit Genehmigung nach ECE 115 Eintragungsfähig.

31 weitere Antworten
Ähnliche Themen
31 Antworten

Hast du dich diesbezüglich schon mal mit deiner örtlichen TÜV-Niederlassung in Verbindung gesetzt?

Themenstarteram 3. April 2019 um 17:55

Nein, ich habe diese Info von meinem Zulassungstelle

Zitat:

@ChudyHudini schrieb am 3. April 2019 um 18:45:33 Uhr:

PS ich habe bezahlt KFZ-Steuer, aber Polizei gesagt ich muss habe meine Kennzeichen gewechselt :(

Ja, du benötigst dann logischerweise wieder deutsche KFZ-Kennzeichen.

Die ECE-R67 beschreibt nur die Vorschriftsmäßigkeit der einzelnen Komponenten, damit ist nichts über die Vorschriftsmäßigkeit des aus diesen zusammengestellten Gesamtsystems gesagt.

Das System muss den Anforderungen der ECE-R115 entsprechen, auch wenn die Anlage nicht als solche eine R115-Genehmigung hat. Damit dürfte für die Zulassung in Deutschland eine Einzelabnahme nach §21 StVZO erforderlich sein. Dafür aber muss auch ein Nachweis über das Abgasverhalten vorliegen. Hast du ein Abgasgutachten?

Themenstarteram 3. April 2019 um 22:09

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. April 2019 um 22:19:46 Uhr:

Hast du ein Abgasgutachten?

Nein, ich habe nicht Abgasgutachten, in Polen das ist überflüssig. Ich habe Auszug aus dem Zulassungsschein für Montage und Tank

Dann richte dich auf ein paar tausend Euro Kosten ein. Möglicherweise auch ein paar Monate Wartezeit, weil die entsprechenden Prüflaboratorien derzeit noch gut ausgelastet sind.

08/18 ist aber nicht die Erstzulassung, weil dann wäre es ein WLTP-Auto?

Themenstarteram 4. April 2019 um 6:00

EZ ist 24.02.2004

Wenn es dafür kein vorhandenes Abgasgutachten gibt, kann man die „Eintragung“ eh vergessen. Seit einiger Zeit sind nur noch Anlagen mit Genehmigung nach ECE 115 Eintragungsfähig.

Wie bereits von Drahkke empfohlen solltest du einfach mal zu einem Kfz-Sachverständigen oder einer Prüforganisation mit deinem Auto fahren und dich beraten lassen. Ohne genaue Informationen zur Technik im Auto und den Unterlagen dazu kann dir hier niemand helfen. Das ist verlorene Zeit und führt nur zur Verwirrung.

 

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 4. April 2019 um 14:54

Jungs vielen Dank für ihre Info. Nächste Woche gehe ich zum lokalen TÜV und werde wissen, was ich gelernt habe :)

Ich habe leider das Gefühl, dass ich das Auto wechseln müssen...

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 4. April 2019 um 09:25:08 Uhr:

Wenn es dafür kein vorhandenes Abgasgutachten gibt, kann man die „Eintragung“ eh vergessen.

Natürlich kann man auch für das konkrete Fahrzeug ein Abgasgutachten erstellen lassen.

Das kostet aber vermutlich mehr, als ein 15 Jahre altes Auto noch wert ist (und ob es am Ende positiv ausfällt kann man vorher auch nicht wissen. Bezahlen muss man es aber auch bei negativem Ausgang).

Zitat:

Seit einiger Zeit sind nur noch Anlagen mit Genehmigung nach ECE 115 Eintragungsfähig.

Die Gasanlagen müssen die Vorschriften der ECE-R115 einhalten. Es kann aber auch über eine Einzelabnahme (§19(2)/§21 StVZO) eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden, wenn für das Gesamtsystem keine ECE-R115-Genehmigung existiert.

Eigentlich ist mein Eindruck, dass die Anlagen ohne ECE-R115-Genehmigung immer noch in der Mehrheit sind?

Themenstarteram 4. April 2019 um 18:52

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. April 2019 um 19:33:11 Uhr:

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 4. April 2019 um 09:25:08 Uhr:

Wenn es dafür kein vorhandenes Abgasgutachten gibt, kann man die „Eintragung“ eh vergessen.

Natürlich kann man auch für das konkrete Fahrzeug ein Abgasgutachten erstellen lassen.

Das kostet aber vermutlich mehr, als ein 15 Jahre altes Auto noch wert ist (und ob es am Ende positiv ausfällt kann man vorher auch nicht wissen. Bezahlen muss man es aber auch bei negativem Ausgang).

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. April 2019 um 19:33:11 Uhr:

Zitat:

Seit einiger Zeit sind nur noch Anlagen mit Genehmigung nach ECE 115 Eintragungsfähig.

Die Gasanlagen müssen die Vorschriften der ECE-R115 einhalten. Es kann aber auch über eine Einzelabnahme (§19(2)/§21 StVZO) eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden, wenn für das Gesamtsystem keine ECE-R115-Genehmigung existiert.

Eigentlich ist mein Eindruck, dass die Anlagen ohne ECE-R115-Genehmigung immer noch in der Mehrheit sind?

Ja, mit dem R115-Standard gibt es wenig.

Auf diese Weise wurden praktisch alle polnischen Installationshersteller vom deutschen Markt ausgeschlossen. Jeder Teil der Installation muss im Fall von R115 eine Genehmigung für die Motorversion und das Modell besitzen. Dies ist mit hohen Kosten verbunden.

@hk_do seit irgendwann 2017, müsste 1.10 sein, sind die Eintragungen mit Abgasgutachten und zusammengewürfelten 67.01 Anlagen nicht mehr erlaubt, bzw nur noch in bestimmten Fällen zulässig( Einzelgenehmigtes Fahrzeug oder ältere Abgasnorm). Seit diesem Zeitpunkt sind nur noch systemgenehmigte Anlagen nach 115 erlaubt. Manche Orgas interpretieren es so, dass nur keine neuen Abgasgutachten erstellt werden dürfen und tragen es dir dann trotzdem ein aber formal geht nur noch ne Systemgeprüfte Anlage nach ECE 115.

Themenstarteram 5. April 2019 um 14:54

Zitat:

@Blue1983 schrieb am 5. April 2019 um 08:17:58 Uhr:

@hk_do seit irgendwann 2017, müsste 1.10 sein, sind die Eintragungen mit Abgasgutachten und zusammengewürfelten 67.01 Anlagen nicht mehr erlaubt, bzw nur noch in bestimmten Fällen zulässig( Einzelgenehmigtes Fahrzeug oder ältere Abgasnorm). Seit diesem Zeitpunkt sind nur noch systemgenehmigte Anlagen nach 115 erlaubt. Manche Orgas interpretieren es so, dass nur keine neuen Abgasgutachten erstellt werden dürfen und tragen es dir dann trotzdem ein aber formal geht nur noch ne Systemgeprüfte Anlage nach ECE 115.

So ich muss suche für neue Wagen, wenn ich dich gut verstanden habe?

Das ist sehr schlecht für mich, weil Ich habe dieses Auto absichtlich gekauft, um in Deutschland zu bleiben.

Ich habe viel Geld und Zeit investiert, es stellt sich heraus, dass es keinen sinn macht

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Ausländische Auto mit ECE R67 zulassung im Deutschland