Tempolimit - Überholvorgang abschließen?
Ich bin heute mit meinem Sohn ein wenig Autobahn gefahren. Dabei kam die Situation auf, dass er mit ca. 130km/h einen LKW überholte. Eher unvermittelt war auf der Strecke plötzlich ein Tempo 80 Schild aufgestellt. (vorher unbeschränkt) Ich persönlich hätte jetzt mit 130 den Überholvorgang abgeschlossen und mich dann dem Tempolimit angepasst. Bei uns kam jedoch, da mein Sohn ja noch in der Probezeit ist, die Frage auf, was passiert, wenn man hier geblitzt wird. Wird dann erwartet dass man abbremst, um sich wieder hinter dem LKW einzuordnen? (der LKW fuhr natürlich seine 90-100 weiter) Das kann doch eigentlich nicht sein, denn damit provoziere ich doch gerade gegenüber dem rückwärtigen Verkehr Unfälle. Mich würde mal Eure Meinung dazu interessieren. (in Bezug auf die verkehrsrechtliche Handhabe)
80 Antworten
ha, irgendwie kann mans in der situation kaum richtig machen...
überholt man noch fertig und bremst dann rechts ärgert sich der lkw weil er schneller fahren will - und weils sooo nervt wenn einer erst überholt und dann rechts bremst.
bremst du noch neben dem lkw und lässt dich hinter ihn zurückfallen drehen die die links hinter dir fahrn durch weil sie denken du findest das gaspedal nicht...
mfg Alex
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das hätte aber doch zur Voraussetzung, dass der LKW-Fahrer das Tempolimit missachtet/missachten wollte.
Von Zwang kann da doch nicht die Rede sein!?
Im Eingangsthread war von "Überholvorgang abbrechen und sich HINTER den LKW zurückfallen lassen" die Rede.
@razor23
Ach so, ich glaube, ich hab´ dich missverstanden. Du meintest, der LKW würde entweder zum Rechtsüberholer oder der LKW müsste bremsen, um eben nicht zum Rechtsüberholer zu werden?!
Nach meinem Verständnis kann ein noch nicht vollständig Überholter dadurch, dass ein Überholer den begonnenen Überholvorgang abbricht, nicht zum Rechtsüberholer werden. Und wenn der anfangs zu Überholende weiterhin meint, schneller als die zHg fahren zu müssen, dann bitte, seine Entscheidung.
Wenn ein Überholer seinen Überholvorgang (weil er vorher schon was falsch gemacht hat) nicht ohne Missachtung von Tempolimits oder nicht ohne Gefährdung anderer zu Ende führen kann, so hat er den Überholvorgang - ohne Gefährdung nachfolgender - abzubrechen.
Geht auch letzteres (ohne eine Gefährdung des Nachfolgenden) nicht, muss er gucken, wie er aus der Sch... raus kommt (und sich, wenn möglich, bei allen entschuldigen).
Wenn aber der links dem Überholer Folgende Schwierigkeiten durch einen Überholabbruch des Vorderen bekommt, dann hat auch er einiges falsch gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Nach meinem Verständnis kann ein noch nicht vollständig Überholter dadurch, dass ein Überholer den begonnenen Überholvorgang abbricht, nicht zum Rechtsüberholer werden.
So ist es.
Insbesondere kann jemand, der nicht vollständig übberholt wurde, schon rein begrifflich das neben ihm fahrende und seinen Überholvorgang abbrechende Auto nicht überholen.
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Vor kurzem hatte ich eine ähnliche Situation. Ausserorts habe ich einen Sprinter überholt. Am Ortsschild hatte ich ca. 200m Vorsprung und habe eben auf 50 runtergebremst. Wie fast zu erwarten hat der Sprinter sich nicht um das Ortsschild gekümmert (hauptsache schön gleichmäßig 80) und ist mir so dicht hintendrauf, so dass ich seine Lichthupe nur im Aussenspiegel erahnen konnte.
Ich finde es wichtiger mich selbst an die Verkehrsregeln zu halten. Wird man wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt nützt die Ausrede "hab nur den Überholvorgang beendet" herzlich wenig. Einzig ein dicht auffahrender 40-Tonner hat schonmal einen Herrn vor dem Bussgeld bewahrt.
Natürlich ist die Situation nicht schön, wenn man vor einem LKW runterbremst, aber genauso ungut ist es, den Überholvorgang abzubrechen, wenn hinten noch einer nachfährt. Ist hinten frei würde ich links auch auf die erlaubte Geschwindigkeit runterbremsen ohne den LKW zu "schneiden". Unerlaubtes Rechts-Überholen wird dem LKW auch nicht so schnell vorgeworfen, wie Elk-EN schon sagte.
Das ist echt eine knifflige Situation.
Entsprechend ist die Frage wohl auch nicht pauschal zu beantworten. Je nach Situation (eigene Geschwindigkeit, Verkehrsdichte, etc.) habe ich sowohl schon abgebremst, um mich hinter dem "zu Überholenden" einzuordnen, als auch eben den Überholvorgang abgeschlossen. Etwas unangenehm ist aber beides.
Beim überholen und anschließenden abbremsen würde ich aber schon aufpassen. Zumindest sollte man so viel Abstand haben, dass man nicht den Überholten zum Bremsen zwingt.
Natürlich, wenn 100 km/h auf dem Schild ist und der Überholte dieses ignoriert und z.B. 120 fährt ist das seine Schuld. ABER die Fehleinschätzung liegt beim Überholenden und es wäre rücksichtslos, bewusst zu überholen und anschließend stur runterzubremsen.
Zitat:
Original geschrieben von The_Man_325
ABER die Fehleinschätzung liegt beim Überholenden und es wäre rücksichtslos, bewusst zu überholen und anschließend stur runterzubremsen.
Seit wann ist es rücksichtslos, wenn man als Überholer unter Wahrung des Sicherheitsabstands vor dem Überholten einschert und auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit normal runter bremst?
(Wenn man das natürlich nur macht , weil man es machen will, um den anderen zu foppen, ist´s was anderes, aber darum geht´s hier doch nicht)
😕
Wenn der Hintermann dann partout nicht bremsen will, kann er ja unter Mißachtung der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit überholen...
Weil ich dadurch, ohne Notwendigkeit, jemandem meine Geschwindigkeit aufzwinge.
Sicher, es ist der legale Weg, aber nicht ganz unähnlich, wie mit exakt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit links zu fahren nach dem Motto: Schneller darf doch eh keiner!
Deswegen: Wenns knapp wird, lieber Überholvorgang abbrechen, wenn man viel Schwung hat, noch überholen. Dann hat man aber auch so viel Abstand zum Überholten, dass dieser bequem ausrollen kann und sich nicht ganz so ähem verarscht vorkommt.
Andere Frage: Muss ich mich dem anderen unterstellen er würde das Tempolimit missachten? Oder immer damit rechnen? Oder muss ich ihm einen vorschriftsmässigen Fahrstil unterstellen?
Das ganze Problem tritt doch nur dann auf wenn der Überholte im folgenden Limitbereich zu schnell fährt. Ansonsten kann man problemlos überholen und vor dem auf die zul. Geschwindigkeit ausrollen oder leicht bremsen. Der gesetzestreue Hintermann müsste ja ebenfalls verlangsamen.
Unangenehm ist die Situation trotzdem. Aber ich kauf mir morgen eine Rundumleuchte fürs Dach mit der Aufschrift "Sorry" 😁 😁
Gruß Meik
Re: Tempolimit - Überholvorgang abschließen?
Um mal zur Frage des TE zu kommen:
Zitat:
Original geschrieben von AutoOldie
Bei uns kam jedoch, da mein Sohn ja noch in der Probezeit ist, die Frage auf, was passiert, wenn man hier geblitzt wird.
Dann muss man bezahlen.
Wer Mist baut, hat dafür gerade zu stehen.
Zitat:
Original geschrieben von AutoOldie
Wird dann erwartet dass man abbremst, um sich wieder hinter dem LKW einzuordnen?
Es wird erwartet, dass man
vor dem Überholen sicherstellt, dass ein Überholen unter Beachtung der Regeln der StVO und ohne Behinderung/Gefährdung anderer möglich ist.
Wenn man es also vorher verpennt hat, dass auf der Überholstrecke "plötzlich" die zulässige Vmax reduziert wird, und ein Abbrechen des Überholvorgangs wg. einer Gefährdung der nachfolgenden nicht mehr möglich ist --> Pech gehabt, eigene Dusseligkeit...
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Unangenehm ist die Situation trotzdem. Aber ich kauf mir morgen eine Rundumleuchte fürs Dach mit der Aufschrift "Sorry" 😁 😁
DAS ist ´ne Marktlücke!
So eine will ich auch ...
😁
Zitat:
Original geschrieben von The_Man_325
Weil ich dadurch, ohne Notwendigkeit, jemandem meine Geschwindigkeit aufzwinge.
Sicher, es ist der legale Weg, aber nicht ganz unähnlich, wie mit exakt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit links zu fahren nach dem Motto: Schneller darf doch eh keiner!
Deswegen: Wenns knapp wird, lieber Überholvorgang abbrechen, wenn man viel Schwung hat, noch überholen. Dann hat man aber auch so viel Abstand zum Überholten, dass dieser bequem ausrollen kann und sich nicht ganz so ähem verarscht vorkommt.
Die Notwendigkeit besteht darin, dass man sich an die StVO zu halten hat.
Wenn ich also kurz vor einer Baustelle nen LKW überhole, dann rechts rüberziehe und auf die erlaubte Geschwindigkeit herab bremse, ist es mir schnurz ob der schneller fahren will. Er kann entweder überholen oder sich an die StVO halten.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Die Notwendigkeit besteht darin, dass man sich an die StVO zu halten hat.
Wenn ich also kurz vor einer Baustelle nen LKW überhole, dann rechts rüberziehe und auf die erlaubte Geschwindigkeit herab bremse, ist es mir schnurz ob der schneller fahren will. Er kann entweder überholen oder sich an die StVO halten.
Es macht nur immer einen schlechten Eindruck, auf Teufel komm raus vor einer Baustelle zu überholen, wenn man dort eh langsamer als der LKW fahren möchte.
Aber für normale Tempolimits, die in der Praxis und bei entsprechendem Tempo durchaus plötzlich auftreten können, ist das natürlich legitim. Da ist das Bremsen vor einem eben überholten Fahrzeug immer noch sicherer als ein Bremsschlag auf der linken Spur.
Auch ein absolut StVO-konformes Verhalten kann in manchen Fällen gefährlicher sein, als ein Ausnutzen des Toleranzbereiches. Das gilt für gelbe Ampeln genauso wie für Tempolimits. Üblicherweise ist eine sofortige Vollbremsung gefährlicher als ein Nutzen der mindestens 3sec andauernden Gelbphase oder ein Ausrollen im Toleranzbereich von meistens 500m.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Es macht nur immer einen schlechten Eindruck, auf Teufel komm raus vor einer Baustelle zu überholen, wenn man dort eh langsamer als der LKW fahren möchte.
Will ich ja nicht, ich will ja +5km/h in der Baustelle fahren um nicht geblitzt zu werden.
Und dazu muß man den LKW unbedingt noch vor der Baustelle überholen (obwohl vielleicht hinterm LKW bei Annäherung an die Baustelle reichlich Platz zum einscheren gewesen wäre)?
Ciao!