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Tempolimit im Kreisel

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 10:50

Frage vorab: Gibt es im Kreisel ein Tempolimit?

Ich habe eben den freien Brückentag genutzt und war mal wieder in der Stadt zum einkaufen. Vor einem Industriegebiet ein Kreisel, wo sich die Industriestr. und die Bundesstr. treffen. Die B ist nicht begrenzt, also ganz normal 100Km/h, auch von der Industriestr. her keine Beschränkung... ca. 1Km vorher ein Ortsschild (Ortsende) und dann bis zum Kreisel nichts mehr.

Naja, auf jeden Fall ein silber/ blauer Partybus hinter mir, ich wie immer mit 70 durch den Kreisel... Ich bin ja erst mal nur gerade durch, also nicht gleich Richtung Baumarkt, der Kreisel ist so breit gebaut, da passen 3 Fahrzeuge nebeneinander und auch übersichtlich, an keiner Einfahrt war ein Fahrzeug. Wenn man auf der B bleibt, ist es ein kleiner Schlenker und man ist durch, also auch keine Harakiri Aktion.

Ich erst mal in die Innenstadt, wollte dort noch was erledigen und musste öfter auf Abbiegestreifen... vorher immer den Blinker angetippt (der blinkt dann automatisch 3x), wenn ich bei roter Ampel warten musste, war er aus und vorne beim eigentlichen Abbiegevorgang habe ich ihn nochmal angetippt (mache ich eigentlich immer so).

Nach ein paar Kreuzungen habe ich vor der Bank angehalten, die Rennleiter auch. Der eine kam zu mir und hat gesagt, ich wäre zu schnell im Kreisel gewesen und würde beim abbiegen nicht ordnungsgemäß blinken... Diskussion hin und her, ich wollte mit ihm zu dem Kreisel fahren und das Schild sehen, welches die Geschwindigkeit begrenzt, da meint er zu mir: "Da braucht es kein Schild, im Kreisel gilt generell Tempo 20!" (angeblich auch bei Verkehrsinseln) :confused::confused:

Wegen dem blinken hat er mir gesagt, ich müsse vor dem abbiegen den Hebel runter drücken, so dass der Blinker angeht und auch an bleibt... der dürfe erst wieder ausgehen, wenn ich den Abbiegevorgang beendet habe :confused: Ich sehe in meiner Version kein Problem, wenn ich die Fahrspur wechsele, blinke ich ja 3x, wenn ich auf der Abbiegespur stehe, ist blinken mMn sinnfrei... beim eigentlichen Abbiegevorgang nachher blinke ich ja nochmal :rolleyes:

Die ganze Sache werde ich meiner Anwältin übergeben, bekomme aber alles erst per Post zugeschickt :rolleyes: Mich interessiert es trotzdem schon mal, ob es ein generelles Tempolimit im Kreiverkehr gibt... Google ist da leider nicht sehr informativ. Normalerweise ist es ja so, selbst wenn VOR dem Kreisel ein Schild steht, wird die Beschränkung mit Einfahrt in den Kreisel wieder aufgehoben :confused: Mir sieht die ganze Sache eher nach Sommerloch bei der Rennleitung aus...?!? :confused::rolleyes:

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Wenn ich den Kauderwelsch aus dem Internet jetzt richtig interpretiere, dann muss ich den Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) beim Spurwechsel und beim abbiegen rechtzeitig setzen.

Habe ich ja so gesehen gemacht... Blinker setzen -> Fahrstreifen wechseln (auf Abbiegespur)... dort fahre (bzw. stehe) ich ja erst mal mind. 500m vor der Ampel rum... dann blinken -> abbiegen.

Ich weiß, klingt zu einfach für Deutschland... nen genauen Paragraphen habe ich bis jetzt immer noch nicht gefunden, laut einem Link gibt es zum blinken nix explizites, wird alles beim abbiegen, Spurwechel etc. mit behandelt. Heute Abend noch mal die StVO durchforsten :rolleyes:

es muss ja eine wahnsinnige Energie (oder Überwindung :confused: ) kosten, den Blinkerhebel einfach ganz oldschoolmäßig einrasten zu lassen und nach dem Abbiegen dem Mitnehmer des Lenkrades die Abschaltung des Dingen zu überlassen :rolleyes:

Wie lernt man das eigentlich heute in der Fahrschule? Wo ich abbiege, geht keinen was an oder wie? :(

Eigentlich ein Thema für den "was mich im Straßenverkehr aufregt"-Thread...

Dass man darüber hinaus nicht mit 70 durch einen Kreisverkehr jagt, sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen; nicht irgendein Schild...

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Hallo in die Runde ;)

 

Ein generelles Tempolimit im Kreisel gibt es nicht, bzw. richtet sich nach dem Durchmesser des Kreisels. Damit meine ich, wenn man zu schnell in den Kreisel fährt und das Fahrzeug ausbricht, dann ist/war man zu schnell. Dies ist aber laut Schilderung des Themenstarters hier nicht der Fall.

Zum Thema "Blinken" kann ich den Themenstarter verstehen. Ich handhabe es ebenfalls so, dass wenn ich an einer roten Ampel stehe, dass ich den Blinker ausmache, das klackern des Relais ist schon "nervig". Allerdings wenn ich dann bei grüner Ampel wieder losfahre, mache ich den Blinker wieder an und aus geht er ja wieder von allein.

Warum die Rennleitung sich daran hochzieht bleibt wahrscheinlich für uns im Dunkeln, vielleicht hatte sie einen schlechten Tag :(

 

Viele Grüße ;)

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Diese hanebüchene Geschichte kann schon mal nicht stimmen, weil von links im Kreisverkehr auch jemand kommen kann und man wohl kaum rechtzeitig bremsen kann. So fährst du nie und nimmer in den Kreisverkehr.

Warum sollte man bei einem komplett einsehbarem Kreisel bei 70kmh nicht mehr erkennen können ob jemand von links kommt ?

Ohne genauere Informationen ist das pure Spekulation.

am 3. Juni 2011 um 19:53

Weil von links auch einschließt, daß jemand eine Einfahrt früher in den Kreisel wechselt. Dann hast du ca. 1,5s bis er bei deiner Einfahrt ist.

Wenn ich es richtig gelesen habe, kann man den Kreisel sehr gut einsehen.

Ich kenne Kreisel, da kann man über die Felder schon frühzeitig sehen ob jemand anders auch auf den Kreisel zufährt.

Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer

Wenn ich es richtig gelesen habe, kann man den Kreisel sehr gut einsehen.

Davon abgesehen das es nicht jeden interessiert ob man sehen kann wenn ein Anderer an einem anderen Ast einfährt.

Zur Geschwindigkeit an sich,ich kenne einem dem steht noch Heute nach über 20 Jahren ins Gesicht geschrieben das die 90km/h mit denen er es versucht hatte zu schnell waren,aber 80 haben sie damals im jugendlichen Leichtsinn gepackt und der Kreisel hat keinen besonders größzügigen Durchmesser.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Weil von links auch einschließt, daß jemand eine Einfahrt früher in den Kreisel wechselt. Dann hast du ca. 1,5s bis er bei deiner Einfahrt ist.

Ja, und woraus schliesst du das man die Einfahrt nicht genauso einsehen kann :confused:

Je nach Kreisel kann ich die zum Kreisel gehörenden Strassen auf ewig einsehen.

Da brems ich bestimmt nicht vor dem einfahren auf Schritttempo runter.

Aber wie gesagt , ohne genauere Informationen Spekulation....

am 3. Juni 2011 um 20:37

Generelles Tempolimit von 20km/h im KV gibt es keines, aber man muss stets äußerst rechts fahren, also nicht den KV mit einem kleinen Schlenker rüberschneiden, sondern der Kreisfahrbahn rechts folgen. Ziel ist hier, dass die Geschwindigkeit entsprechend verringert werden muss....

Ach jaa, und mit dem KV endet auch automatisch das Tempolimit, also nix 100 erlaubt im KV :D

 

Dazu aus Urteil OLG Hamm Az: 27 U 87/03:

============================

Die - gerade in jüngster Zeit zunehmende - bauliche Umgestaltung von Straßenkreuzungen oder Einmündungen zum Kreisverkehr bezweckt die Herabsetzung des Risikos von Zusammenstößen im Kreuzungsbereich sowie die Förderung des Verkehrsflusses. Die Verkehrsteilnehmer werden durch die Straßenführung dazu gezwungen, ihre Geschwindigkeit zu vermindern. Hierdurch und durch die besondere Vorfahrtsregelung im Kreisel soll das gefahrlose Einreihen in den fließenden Verkehr gefördert werden. Mit dieser Zielsetzung ist es nicht zu vereinbaren, dass Kraftfahrer unter voller Ausnutzung der vorhandenen Fahrbahnbreite die Kreisbahn "schneiden", um sich gegenüber solchen Fahrzeugen, die erst noch in den Kreisel einfahren wollen, einen Vorteil zu verschaffen. Zwar steht dem Kraftfahrer im Kreisverkehr grundsätzlich ein erweiterter Beurteilungsspielraum zu, weil ihm durch einfahrende Fahrzeuge von rechts Gefahr drohen kann. Er hat sich aber grundsätzlich an die vorgeschriebene Kreisbahn zu halten und darf nicht ohne vernünftigen Grund bis an deren äußersten linken Rand fahren, wenn nicht besondere Umstände dies gebieten. Ein hiervon abweichendes Verhalten lässt sich mit Sinn und Zweck des Kreisverkehrs nicht vereinbaren. Denn gerade durch die Kurvenfahrt soll die Geschwindigkeit verringert werden.....

 

.....Dies folgt aus dem auch im Kreisverkehr geltenden Rechtsfahrgebot . In Rechtsprechung und Literatur ist grundsätzlich unumstritten, dass das Rechtsfahrgebot aus § 2 Abs . 2 StVO auch im Kreisverkehr gilt (...), wobei allerdings angenommen wird, dass es wenigstens im geballten innergroßstädtischen Verkehr weitgehend an Bedeutung zurücktritt (....). Die zitierte Rechtsprechung zum Rechtsfahrgebot im Kreisverkehr betrifft jedoch Sachverhalte, in denen mehrere nebeneinander gelegene Fahrspuren vorhanden sind (...)

Das Rechtsfahrgebot gilt grundsätzlich aber auch im einspurigen Kreisverkehr . In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch innerhalb einer Fahrbahn " möglichst weit rechts " gefahren werden muss . Das Rechtsfahrgebot bestimmt insoweit nicht nur, welche von mehreren nebeneinander gelegenen Fahrbahnen zu benutzen ist, sondern gilt auch in der jeweiligen Fahrbahn selbst, also auch im Einbahnverkehr . Was " möglichst weit rechts " ist, hängt ab von der Örtlichkeit, der Fahrbahnart und - beschaffenheit, der Fahrgeschwindigkeit, den Sichtverhältnissen, dem Gegenverkehr und anderen Umständen . Dabei hat der Kraftfahrer - innerhalb der Fahrbahn - einen gewissen Beurteilungsspielraum, solange er sich soweit rechts hält, wie es im konkreten Fall im Straßenverkehr " vernünftig " ist (...). Hieraus folgt, dass die Benutzung des äußersten linken Randes der Fahrbahn regelmäßig nur dann erlaubt ist, wenn besondere Umstände - etwa eine außergewöhnlich schmale Straße, schlechte Sicht oder Hindernisse am rechten Fahrbahnrand - dies erfordern . Derjenige Kraftfahrer, der die Fahrbahn trotz genügender Breite ohne Not bis zum äußersten linken Rand ausnutzt, überschreitet den ihm zustehenden Beurteilungsspielraum .

Themenstarteram 3. Juni 2011 um 21:08

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Weil von links auch einschließt, daß jemand eine Einfahrt früher in den Kreisel wechselt. Dann hast du ca. 1,5s bis er bei deiner Einfahrt ist.

Eine Einfahrt früher ist quasi gegenüber von mir... ich habe auf die Schnelle mal eine Skizze mit Paint gemacht (die Proportionen kommen so ungefähr hin, sind aber nicht genau maßstabsgetreu), früher ging die Bundestraße ganz normal durch und es war eine Kreuzung zum Industriegebiet. Irgendwann hatten die Planer die Kreisel Idee und haben das Teil da rein gequetscht. Wenn man auf der B fährt, egal in welche Richtung, könnte man gerade durch fahren... Wenn ich davon rede, dass 3 Fahrzeuge locker nebeneinander passen, dann reden wir von rund 7m Fahrbahnbreite :eek:

Einsehbar ist das Ganze von allen 3 Einfahrten, das Gelände dort ist flach, man kann wunderbar 1km weit in alle Richtungen schauen.

 

Zitat:

Original geschrieben von SamEye

es muss ja eine wahnsinnige Energie (oder Überwindung :confused: ) kosten, den Blinkerhebel einfach ganz oldschoolmäßig einrasten zu lassen und nach dem Abbiegen dem Mitnehmer des Lenkrades die Abschaltung des Dingen zu überlassen :rolleyes:

Nochmal was zu der Geschichte: Gerade Testfahrt mit beiden Autos gemacht, Blinker "einrasten" lassen, auf die Abbiegespur und siehe da, kaum ist man drauf und lenkt gerade, oh Wunder ist der Blinker aus :confused:

Die alten Blinker brauchen wegen dem Mitnehmer eine größere Lenkbewegung, damit der Blinker aus geht, bei den neuen Fahrzeugen ist der Lenkwinkel, nachdem der Blinker wieder ausgehen soll im Steuergerät programmiert und scheinbar halten alle Hersteller kleine Lenkwinkel für ausreichend...

Unbenannt

Hmm, wenn der Kreisel tatsächlich so ungefähr aussieht, hätte

ich wahrscheinlich - wenn alles flach und überschaubar ist - nicht

mal den rechten Fuß gelupft.

Die sollten sich mal besser um die Linksspurpenner auf den

Bundesautobahnen kümmern, da lauert Gefahr.

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Wenn du auf der Abbiegespur stehst und nicht blinkst, muss jeder Mensch, der seinen Verstand einsetzt, damit rechnen, dass du eben nicht abbiegen tust ;) Es gibt genug Leute, die in der Abbiegespur stehen und trotzdem nicht abbiegen.

Hi,

erschliesst sich mir nicht, warum ich mir, an einer roten Ampel auf der Abbiegespur - gefuehlte 10Min - das Scheiss "Geticker" vom Blinker anhoeren soll, wenn ich dort stehe?

Schaltet die Radwegampel auf Gruen (gibt es haeufig bei uns) oder die fuer den Fzg-Verkehr auf Gelb, setze ich den Blinker, schau noch mal, ob tatsaechlich kein Radler neben mir ist oder auflaeuft, und biege dann ab.

Wenn ich auf einer, mit einer Verkehrsinsel abgetrennten Rechtsanbiegerspur stehe, blinke ich bei der Weiterfahrt eher nach links, weil ich mich dann ja in den nachfolgenden Verkehr einfaedeln will! Und nun :confused:

Was soll nun, Deiner Meinung nach zumindest, an meinem Verhalten falsch sein?

Wenn ich stehe, bin ich im schlimmsten Falle ein "Verkehrshindernis" fuer Sondereinsatzfahrzeuge, die ich evtl. (durch eigene Unaufmerksamkeit) behindern koennte, fuer die restlichen Verkehrsteilnehmer gelten die gleichen Regeln, wie fuer mich:

Sie haben an der Haltelinie vor einer roten Ampel oder einem vor ihnen stehenden anderen VkT genau so zu warten, wie ich auch, also bis die Weiterfahrt fuer die entsprechende Spur durch Gruen von der Signalanlage wieder freigegeben wird ...

Das mache ich im Uebrigen immer so, selbst wenn ein Streifenwagen hinter mir steht! - Bisher wollte von mir deswegen noch niemand was von denen ... - Und ich wuesste auch nicht warum?

Was mich eher aergert, sind die vielen "ich blinke beim Lenkradeinschlag-Abbieger" an Einmuendungen von Durchgangsstrassen - dann koennen sie es auch ganz bleiben lassen! - Dass die dann abbiegen, sehe ich auch ohne ihr Blinksignal. - Haetten sie rechtzeitig geblinkt, haette ich aber evtl. auf die Durchgangsstrasse einbiegen koennen, weil zu dem Zeitpunkt die Gegenspur gerade passend frei war :rolleyes:

Und noch ein weiterer Punkt zur "Blinkerei" bzgl. "Zweirad-Fraktion":

Wenn ich mit einem (der oft dauer-) blinkenden Zwiebacksaegen- oder Moepp-Piloten konfrontiert werde, bin ich immer aeusserst misstrauisch und verlasse mich generell nicht darauf, das dieser tatsaechlich abbiegt, weil ich schon oft genug - z.T. kilometerweit - hinter einem her fuhr, der den Blinker einfach durch die halbe Stadt an hatte oder froehlich geradeaus auf der Hauptstrasse durch den oder gar die Orte fuhr ... (Fahr ja auch ab und an Moepp und will mich da nicht zu 100% ausnehmen, aber eigendlich handle ich da sehr bewusst, weil ich weis, das ich die A-Karte habe, falls es mal knallt).

Was das "Tempolimit" in Kreiseln angeht, habe ich ebenso ein "Verstaendnis"-Problem:

Fuer mich gilt, wie fuer den TE wohl auch, erstmal das Tempolimit, das durch die umgebenden Strassenarten bzw. explizite Tempolimits (Schilder davor) vorgegeben ist.

Das ich bei Glatteis oder starkem Regen nicht mit "unangepasster Geschw." (wie es immer wieder in Polizei-Berichten nach Unfaellen heisst) da durchbrettern kann, sollte wohl schon der eigene Selbsterhaltungstrieb verbieten!

Alles andere ist fuer mich nicht nachvollziehbar, denn es gibt kein generelles Tempolimit in Kreiseln! - Es kommt immer auf das Umfeld des Kreisels an, wie schnell man dort fahren darf oder kann.

am 4. Juni 2011 um 0:05

Ist doch egal, ob euch das Geticke vom Blinker nervt - alle anderen möchten aber gerne wissen, wohin ihr fahren möchtet. Ist das denn so schwer, einfach den Blinker Blinker sein zu lassen?

Es geht schlichtweg darum, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf euer Verhalten einstellen wollen / müssen und das ist nunmal sehr viel einfacher, wenn rechtzeitig vorher geblinkt wird - und nicht erst, wenn an der Ampel der Startschuss fällt!

Zitat:

Original geschrieben von shathh

Ist doch egal, ob euch das Geticke vom Blinker nervt - alle anderen möchten aber gerne wissen, wohin ihr fahren möchtet. Ist das denn so schwer, einfach den Blinker Blinker sein zu lassen?

Es geht schlichtweg darum, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer auf euer Verhalten einstellen wollen / müssen und das ist nunmal sehr viel einfacher, wenn rechtzeitig vorher geblinkt wird - und nicht erst, wenn an der Ampel der Startschuss fällt!

Hi,

Du hast meinen Beitrag dazu aber nicht wirklich gelesen, oder? - Das ist doch voellig "Banane", ob ich stehend blinke oder nicht! - Wichtig ist doch, das ich bevor wieder ich anfahre, meine Abbiegeabsicht rechtzeitig richtig kund tue! - Oder etwa nicht?

Mir geht das (entbehrliche "Gelicker" vom Blinker) im Stand wirklich auf den Geist, weil IMHO sinnfrei!

Wenn ich an der Ampel warte, kann ich auch nicht abbiegen, also brauche ich dabei auch nicht zu blinken, weil ich dabei auch keinen "ueber den Haufen" fahren kann!

Falls ich danach - vor dem Abbiegen - nicht blinke, habe ich eh die A-Karte, falls etwas beim Abbiegen etwas passieren sollte, und falls ich einen - evtl. von hinten auflaufenden Radfahrer auf dem Radweg neben mir "uebersehen" haben sollte - habe ich nicht nur die "A-Karte", sondern bin dabei - per se - der "Schuldige", wo ist da jetzt bitte das "Problem" fuer Dich ???

Merke: Wenn es zwischen Radfahrer und Automobilisten zu "Differenzen" oder Unfaellen kommt, ist zu 99,9% der Automobilist "am Haken" des Gesetzes - und das ist gaengige (Rechts-) Praxis!

Deshalb lasse ich mir auch das "Standgeblinke" nicht aufzwingen, weil es voellig sinnfrei ist!

 

Nein es ist nicht Banane, das ist die StVO...

Wenns dich nervt, dann fahr Fahrrad...

am 4. Juni 2011 um 6:33

Die Jungs hatten wohl einfach enorm viel Langeweile oder nen schlechten Tag. Das Problem dürfte gewesen sein, dass nicht betroffen genickt, sondern diskutiert wurde.

Sollen sie mal wenn überhaupt dann lieber Leute anhalten die gar nicht blinken. *rolleyes* Wobei mich persönlich als Beifahrer die Tipp-Blinker extrem nerven. Ich könnte wahnsinnig werden, wenn jemand ständig den Blinker antippt, teils zwo, drei Mal je Abbiegevorgang, statt ihn einfach ein mal durch zu ziehen...

An der Ampel spielt's in so fern ne Rolle, dass je nach Straßenverlauf aber nachfolgende Fahrzeuge die Möglichkeit haben, sich in ner anderen Spur einzuordnen. Dem Gegenverkehr kann's eigentlich wurscht sein.

Also Tempolimit in einem außerstädtischen Kreisel wäre außer den regulären 100 ausschließlich 70 sinnvoll, denn das steht auch vor den meisten Kreuzungen/Einmündungen. Dass man in nem Kreisel nun plötzlich erblindet und nix mehr sieht was von links kommt, zumal man nur noch nach links und nicht mehr nach rechts schauen muss, ist doch absurd.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

(...)

...bei den neuen Fahrzeugen ist der Lenkwinkel, nachdem der Blinker wieder ausgehen soll im Steuergerät programmiert und scheinbar halten alle Hersteller kleine Lenkwinkel für ausreichend...

naja, alle Hersteller wohl nicht; mein kleiner Wolfsburger rastet da noch nach althergebrachter Weise ein; auch bei unserer Firmenflotte, ebenfalls alle VW, ist das so ;)

Zum Geticker des Blinkers: für mich gehört das Geräusch einfach zum Autofahren dazu, wie das Summen des Scheibenwischermotors oder dem Laufgeräusch des Motors; einzig Geknarze und Geklapper im Kunststoff geht mir auf den Geist; ist aber bei dem von mit favorisierten Fabrikat eher selten zu finden ;)

@sinnfreies Standgetickere: schon mal drüber nachgedacht, dass es für Fussgänger und Radfahrer einfacher einzuschätzen ist, ob der wartende Abbiegeverkehr die Absicht hat, nach dem Losfahren abzubiegen wenn der Blinker auch während der Standzeit blinkt?

Im Sinne eines besseren Miteinanders halte ich auch das Blinken im Stand für obligatorisch! Wenn man erst während des Abbiegevorganges anfängt zu blinken oder nach einer Standpause weiterblinkt kann man es sich genauso gut schenken; dann sieht man es nämlich an der Fahrzeugbewegung das da jemand abbiegt :rolleyes:

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