Tempolimit Bundes-/Landstraße

Tag zusammen!

Eine Frage brennt mir schon lange auf der Zunge: Auf Bundes-/Landstraßen ist doch über 7,5 t zGg normalerweise 60km/h das Limit, oder?

Ich sehe nämlich 90% nur LKW, die hier auf der B1 80 - 90 km/h fahren und z. T. noch die 65 km/h-Fraktion (gefährlich) überholen.

Freue mich auf eure Meinung

Jochen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hojo-Hoernchen



Ich sehe nämlich 90% nur LKW, die hier auf der B1 80 - 90 km/h fahren und z. T. noch die 65 km/h-Fraktion (gefährlich) überholen.

Die B1 ist Teilweise auch eine Kraftfahrstraße, vier-streifig und Autobahn ähnlich. In diesem Bereich gilt für Fhrzge über 7,5t zgG eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.

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Die STVO unterscheidet aber nicht in verschiedenen Landstrassentypen.Die Verpflichtung besteht nun mal und wir können sie auch nicht wegdiskutieren.Fakt ist,wenn die Schmiere dich bei so etwas erwischt bezahlst du.Die Diskutieren dann auch nicht mit dir über das wieso und warum.

also ... in parkplatz rein ...

griff in die hose - die schlage ausleeren - das würmchen einpacken - hoch auf n bock .... wieder raus ...

hat doch vorteile ...

ausserdem ist auf den landstrassen nicht alle 5 km ein parkplatz - auf der b8 nürnberg richtung würzburg - gibts 4 parkplätze - auf knappen 80 km ...

somit sinds 5 min hochgerechnet ...

udn sorry, bevor ein auto überholt, es im schlimmsten fall zum unfall vor mir - bzw mit mir kommt ... da gönn ich mir doch die paar 5 min die ich auf 100 km brauch ...

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Die STVO unterscheidet aber nicht in verschiedenen Landstrassentypen.

Die Orts spezifischen Gegebenheiten spielen sehr wohl eine Rolle, denn die sind die Faktoren die die Geschwindigkeit der LKW beeinflussen. So sind es meinetwegen ~50 km/h auf dieser hügeligen Straße, auf welcher ich dann bestimmt nicht auf den nächsten Parkplatz fahre wenn es ohnehin in ein oder zwei Minuten wieder Bergab geht und mein Gefährt langsam aber sicher auch an der Steigung fahrt auf nimmt und sich meiner zulässigen Höchstgeschwindigkeit annähert.

Vielleicht würde ich anders denken und dementsprechend posten wenn ich mit den Gegebenheiten Vorort, mit eben dieser ,,hügeligen" Landstraße persönlich vertraut wäre. Dann würde ich eventuell sagen, die ist ja gar nicht hügelig sonder eher bergig. Da es aber nicht so ist muss ich von den Äußerungen der Leuten ausgehen, die davon hier berichten und sagen es ist ,,hügelig".

Zitat:

Original geschrieben von schmonses



Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Die STVO unterscheidet aber nicht in verschiedenen Landstrassentypen.
Die Orts spezifischen Gegebenheiten spielen sehr wohl eine Rolle, denn die sind die Faktoren die die Geschwindigkeit der LKW beeinflussen. So sind es meinetwegen ~50 km/h auf dieser hügeligen Straße, auf welcher ich dann bestimmt nicht auf den nächsten Parkplatz fahre wenn es ohnehin in ein oder zwei Minuten wieder Bergab geht.

Vielleicht spielen sie für dich eine Rolle,für die STVO und ihre Überwachungsorgane wie gesagt nicht.

Dei Argument ist auch nicht gut,da du nach der Steigung sowieso nur 60 fahren darfst und dann immer noch verpflichtet bist dem Nachfolgendem Verkehr das Überholen zu ermöglichen.Du kannst das drehen und wenden wie du willst,es bleibt so.

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Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Dei Argument ist auch nicht gut,da du nach der Steigung sowieso nur 60 fahren darfst und dann immer noch verpflichtet bist dem Nachfolgendem Verkehr das Überholen zu ermöglichen.

Das ist doch Käse, demnach ist die Steigung unerheblich und selbst in der Ebene müsste so verfahren werden. Wenn ich meine für mich erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahre bin ich kein langsames Fahrzeug. Ich rede doch nicht von einem Trecker. Zwar bin ich langsamer als ein PKW aber deswegen fahr ich doch nicht auf den nächsten Parkplatz.

Hab ich in der Fahrschule was verpasst? Wart ihr in der Fahrschule jemals rechtsran oder auf einem Parkplatz bei einer Überlandfahrt in dem Sinne den nachfolgenden Verkehr vorbei zu lassen?

Zitat:

Original geschrieben von schmonses



Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Dei Argument ist auch nicht gut,da du nach der Steigung sowieso nur 60 fahren darfst und dann immer noch verpflichtet bist dem Nachfolgendem Verkehr das Überholen zu ermöglichen.
Das ist doch Käse, danach ist die Steigung unerheblich und selbst in der Ebene müsste so verfahren werden. Wenn ich meine für mich erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahre bin ich kein langsames Fahrzeug. Ich rede doch nicht von einem Trecker. Zwar bin ich langsamer als ein PKW aber deswegen fahr ich doch nicht auf den nächsten Parkplatz.

Hab ich in der Fahrschule was verpasst? Wart ihr in der Fahrschule jemals rechtsran oder auf einem Parkplatz bei einer Überlandfahrt?

Anscheinend hast du in der Fahrschule was verpasst.§5 Abs.6 sagt😁er Führer eines langsamen Fahrzeuges muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen,notfalls warten,wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;das gilt nicht auf Autobahnen.

Definition langsame Fahrzeuge: Alle KFZ die einer besonderen Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen.

Ja, danke die Definition hatten wir schon etwas vorher in diesem Thread. Und du handhabst das auch so wie beschrieben mehrmals die Woche über oder wie? So wie alle anderen hier anscheinend auch, mit Ausnahme von mir. 😁🙄

Zitat:

Original geschrieben von schmonses


Ja, danke die Definition hatten wir schon etwas vorher in diesem Thread. Und du handhabst das auch so wie beschrieben mehrmals die Woche über oder wie? So wie alle anderen hier anscheinend auch, mit Ausnahme von mir. 😁🙄

Schau mal auf meine Signatur,was denkst du pappt da zwischen Kühlergrill und Windschutzscheibe?

Nen Teddybär mit Schirmmütze und Polizei Lederjacke?

Nicht ganz,bekommst noch einen Tipp,es ist ein weisses Magnetschild mit roten Buchstaben,das vor jeder Fahrt vorne und hinten am LKW angebracht wird.Und immer wenn die Schilder dran sind werde ich gefahren.

Ja, wow. Fahrschule. Der Verweis auf deine Sig hatte mich jetzt irritiert, denn das in der Fahrschule Golf gefahren wird ist auch nicht mehr so üblich, wie es eine Zeit lang war. Aber dein Avatar,wenn man mit der Nasenspitze den Monitor fast berührt, da könnte man meinen ein weißes Schild zu sehen. Trotz der Bildschirmauflösung von 1680x1050.

Dann scheint es bei mir eine Bildungslücke zu sein, denn mir wurde es in der Fahrschule so definitiv nicht beigebracht. Weder in den Fahrstunden noch in der Prüfung wurde dieses Verhalten praktiziert und auch nicht geahndet oder bemängelt. Meine Prüfung habe ich im einer Mittelgebirgsregion gemacht. Es ging längere Stecken Bergauf ohne das wir rechts ran sind. Naja, wir waren ja auch noch unbeladen nicht wie heutzutage. Aber trotzdem wären wir ja ein langsames Fahrzeug, nach Definition und wir fuhren munter weiter. Es waren mehrere PKW hinter uns. Ab wieviel nachfolgenden Fahrzeugen, die sich hinter einen Reihen rät den der Fahrlehrer/ die Fahrlehrerin platz zu machen?

Hmm,

was hat dein Golf (spielen) in deiner Signatur mit deinem Beruf zu tun, da hilft das "Avatar" (Userbildchen) schon eher weiter 😉

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Hmm,

was hat dein Golf (spielen) in deiner Signatur mit deinem Beruf zu tun, da hilft das "Avatar" (Userbildchen) schon eher weiter 😉

Grüße
Steini

Ja sorry,falsches Wort eingetippt

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda



Zitat:

Original geschrieben von steini111


Hmm,

was hat dein Golf (spielen) in deiner Signatur mit deinem Beruf zu tun, da hilft das "Avatar" (Userbildchen) schon eher weiter 😉

Grüße
Steini

Ja sorry,falsches Wort eingetippt

Iss ja nicht schlimm, hatte nur gemerkt das es ein Missverständnis gab 🙂

Grüße
Steini

es wurde mir damals (vor über 10 jahren) so in der fahrschule mitgeteilt ... hier wären wir aber wieder im bereich theorie - und praxis ...

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