Teilungsabkommen
Die Tage kam ein Schreiben einer KK und hat mich aufgefordert, meine Versicherung ihr zu nennen.
Vorgeschichte: Letzten Herbst waren wir im Pfälzer Bergland unterwegs auf einer schmalen Straße, die im ansteigenden Tal die Seite wechselte, also eine Art S-Kurve. Ein paar zig Meter vor der Kurve - für uns rechts herum - schoß von oben ein Motorradfahrer den Berg herunter, schaffte geradeso seine Rechtskurve, in der folgenden Linkskurve hat ihn seine total überhöhte Geschwindigkeit aus der Kurve getragen und er klatsche frontal an eine Felswand. Das war ca 20 m vor uns ... Wir waren als die ersten an der Unfallstelle.
Mit dabei waren 2 junge Männer, die mit dem Kradfahrer gekommen waren und Bilder oder Videos aufnehmen wollten. Einer der beiden fuhr mit seinem PKW den Berg hoch zwecks Alarmierung der Rettungsdienste.
Er hat es überlebt.
Jetzt kam obiges Schreiben und ich habe per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich nicht Unfallgegner war, egal, sie haben mich gemahnt.
Könnte mich dazu verleiten, den nächsten Unfall zu ignorieren ...
Was meint ihr dazu?
Danke vorab!
64 Antworten
Genau dazu bezahlt man doch die Haftpflichtversicherung, nicht nur um die Schäden zu regulieren sondern auch um ggfs unberechtigte abzuwehren. Wenn es wirklich glasklar unberechtigt ist sollte dies durch die Haftpflichtversicherung auch ohne Weiteres abgewehrt werden.
Es gibt zwischen Versicherern verschiedene Teilungsabkommen.
Dabei werden Zahlungen geleistet, ohne die Verursachung zu prüfen.
Der H.- Vertrag wird in keinem Falle belastet, d.h. auch falls der H.- Versicherte den Unfall verursacht hat.
Die Aufregung hier ist total überflüssig.
einen Link hier reinstellen ohne Kommentar, was soll das?
Zum TE : nun bitte mal alles "offenlegen" - sonst kommt man nur zu falschen Schlussfolgerungen.
Scheinbar kennt hier niemand den Begriff: Teilungsabkommen!
Unabhängig von derSchuldfrage oder nicht haben Versicherungen ein Abkommen getroffen, um sich die Kosten zu teilen.
Als unfallunbeteiligter Ersthelfer meine Versicherung zu nennen, um abzukassieren, verweigere ich das.
Ende der Diskussion.
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irgendwie aggressiv der TE,
und auch eine Unterstellung.
Wenn der TE hier wirklich und absolut "nur" Ersthelfer war, gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.
Die ganze 1. Schilderung , lässt den Schluss zu, dass der TE irgendwie am Geschehen beteiligt war.
Aber ich bitte endlich um Akteneinsicht😉
Pauschal hier alles als Unsinn zu bezeichnen, na ja....
Hat er selbst zu beigetragen.
Du musst noch kräftig mit dem Fuß aufstampfen, um deiner Meinung den richtigen Nachdruck zu verleihen. Aber deine Versicherung wird sich freuen, wenn du statt ihrer in die Bresche springst und alles übernimmst.
Zitat:
@germania47 schrieb am 4. Mai 2021 um 13:04:00 Uhr:
Es gibt zwischen Versicherern verschiedene Teilungsabkommen.
Dabei werden Zahlungen geleistet, ohne die Verursachung zu prüfen.
Der H.- Vertrag wird in keinem Falle belastet, d.h. auch falls der H.- Versicherte den Unfall verursacht hat.Die Aufregung hier ist total überflüssig.
Nun, das erschließt sich mir nicht wirklich. Warum sollte meine Versicherung Betrag X austüten, wenn ich in keiner Weise mit dem Unfallgeschehen etwas zu tun habe und lediglich, so wie hier genannt, Ersthelfer war. Im Gegenteil, ich würde meiner VS etwas Husten, wenn sie unbegründet Kohe locker macht und somit die Schadenquoten belastet. Oder sehe ich das falsch?
Zitat:
@germania47 schrieb am 4. Mai 2021 um 13:04:00 Uhr:
Es gibt zwischen Versicherern verschiedene Teilungsabkommen.
Dabei werden Zahlungen geleistet, ohne die Verursachung zu prüfen.
Der H.- Vertrag wird in keinem Falle belastet, d.h. auch falls der H.- Versicherte den Unfall verursacht hat.Die Aufregung hier ist total überflüssig.
Korrekt! Die KK möchte einfach ihren Aufwand reduzieren.
Ich bin entsetzt, was hier für einen Unsinn gepostet wurde.
Gute Zeit! :-))
Naja, der TE hat schon im ersten Beitrag angedeutet das er zukünftig möglicherweise unterlassene Hilfeleistungen begehen möchte (... den nächsten Unfall zu ignorieren).
Wenn nun auch noch die Schuldfrage ungeklärt wäre, dann könnte es halt auch Fahrerflucht sein wenn man einfach weiter fährt.
Wenn es wirklich nur ein Abkommen zwischen Versicherungen sein soll ohne das es den Versicherten direkt betrifft spricht eigentlich nichts dagegen die Haftpflichtversicherung zu nennen. Die Versicherung wird schon wissen ob sie da etwas teilen mag oder nicht. Schon seltsam.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 4. Mai 2021 um 13:16:49 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 4. Mai 2021 um 13:04:00 Uhr:
Es gibt zwischen Versicherern verschiedene Teilungsabkommen.
Dabei werden Zahlungen geleistet, ohne die Verursachung zu prüfen.
Der H.- Vertrag wird in keinem Falle belastet, d.h. auch falls der H.- Versicherte den Unfall verursacht hat.Die Aufregung hier ist total überflüssig.
Nun, das erschließt sich mir nicht wirklich. Warum sollte meine Versicherung Betrag X austüten, wenn ich in keiner Weise mit dem Unfallgeschehen etwas zu tun habe und lediglich, so wie hier genannt, Ersthelfer war. Im Gegenteil, ich würde meiner VS etwas Husten, wenn sie unbegründet Kohe locker macht und somit die Schadenquoten belastet. Oder sehe ich das falsch?
Ist lediglich eine Vereinfachung um sich unsinnige Bürokratie zu ersparen.
Beispiel:
Von 10.000 Unfällen werden durchschnittlich 50% von Kunden der Versicherung A und 50 % von der Versicherung B verursacht.
Bei der Regulierung werden grundsätzlich nicht die Verträge belastet.
Wenn es anders wäre würden möglicherweise die Versicherungen gegeneinander prozessieren.
Grüße von Klaus
Zitat:
@blue-muc schrieb am 4. Mai 2021 um 13:17:41 Uhr:
Naja, der TE hat schon im ersten Beitrag angedeutet das er zukünftig möglicherweise unterlassene Hilfeleistungen begehen möchte (... den nächsten Unfall zu ignorieren).Wenn nun auch noch die Schuldfrage ungeklärt wäre, dann könnte es halt auch Fahrerflucht sein wenn man einfach weiter fährt.
Wenn es wirklich nur ein Abkommen zwischen Versicherungen sein soll ohne das es den Versicherten direkt betrifft spricht eigentlich nichts dagegen die Haftpflichtversicherung zu nennen. Die Versicherung wird schon wissen ob sie da etwas teilen mag oder nicht. Schon seltsam.
Unterstell nur weiter so ....
Soll definitiv keine böse Unterstellung sein bzw hoffe ich habe das nicht falsch verstanden, aber ich finde es ziemlich krass wenn im Beitrag steht man wäre der erste am Unfallort gewesen wo ein Motorradfahrer frontal mit überhöhter Geschwindigkeit an eine Felswand klatschte und gleichzeitig auch schreibt
Zitat:
@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 09:43:24 Uhr:
Könnte mich dazu verleiten, den nächsten Unfall zu ignorieren ...
Unabhängig von einer Teilung, Schuld oder sonstwas Frage wäre es hier sicherlich nicht angebracht solch einen Unfall zu ignorieren sondern erst einmal zu schauen ob es dem Fahrer gut geht bzw erste Hilfe zu leisten. Wenn ich das richtig verstanden habe hast du aber ja auch genau das gemacht und bist jetzt nur verwundert über das Schreiben bzgl Teilungsabkommen.
Vielleicht verschätze ich mich hier auch, aber es gibt glaube ich leider auch Fahrer die eben einfach weiter fahren, denen das Themen Gefährdungshaftung gar nichts sagt oder welche einen Unfall vielleicht gar nicht bemerken (wobei ein Unfall 20m vor einem wohl schwer zu übersehen ist, 5m hinter einem schon eher).
Zitat:
@blue-muc schrieb am 4. Mai 2021 um 13:46:26 Uhr:
Soll definitiv keine böse Unterstellung sein bzw hoffe ich habe das nicht falsch verstanden, aber ich finde es ziemlich krass wenn im Beitrag steht man wäre der erste am Unfallort gewesen wo ein Motorradfahrer frontal mit überhöhter Geschwindigkeit an eine Felswand klatschte und gleichzeitig auch schreibt
Zitat:
@blue-muc schrieb am 4. Mai 2021 um 13:46:26 Uhr:
Zitat:
@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 09:43:24 Uhr:
Könnte mich dazu verleiten, den nächsten Unfall zu ignorieren ...Unabhängig von einer Teilung, Schuld oder sonstwas Frage wäre es hier sicherlich nicht angebracht solch einen Unfall zu ignorieren sondern erst einmal zu schauen ob es dem Fahrer gut geht bzw erste Hilfe zu leisten.
Genau.
Deswegen mein Beitrag dazu im Thread an zweiter Stelle.
Und mehr gibts zu diesem TE, dessen Auftreten und Absichten auch nicht zu sagen.
Zitat:
@blue-muc schrieb am 4. Mai 2021 um 13:46:26 Uhr:
Soll definitiv keine böse Unterstellung sein bzw hoffe ich habe das nicht falsch verstanden, aber ich finde es ziemlich krass wenn im Beitrag steht man wäre der erste am Unfallort gewesen wo ein Motorradfahrer frontal mit überhöhter Geschwindigkeit an eine Felswand klatschte und gleichzeitig auch schreibt
Zitat:
@blue-muc schrieb am 4. Mai 2021 um 13:46:26 Uhr:
Zitat:
@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 09:43:24 Uhr:
Könnte mich dazu verleiten, den nächsten Unfall zu ignorieren ...Unabhängig von einer Teilung, Schuld oder sonstwas Frage wäre es hier sicherlich nicht angebracht solch einen Unfall zu ignorieren sondern erst einmal zu schauen ob es dem Fahrer gut geht bzw erste Hilfe zu leisten. Wenn ich das richtig verstanden habe hast du aber ja auch genau das gemacht und bist jetzt nur verwundert über das Schreiben bzgl Teilungsabkommen.
Vielleicht verschätze ich mich hier auch, aber es gibt glaube ich leider auch Fahrer die eben einfach weiter fahren, denen das Themen Gefährdungshaftung gar nichts sagt oder welche einen Unfall vielleicht gar nicht bemerken (wobei ein Unfall 20m vor einem wohl schwer zu übersehen ist, 5m hinter einem schon eher).
Bei einem solchen Schock fährt wohl niemand weiter ... Das ging uns monatelang nach...
Doch finden wir es unverschämt von der KK, Ersthelfer als Unfallbeteiligter einzustufen, Hauptsache Kohle kassieren!
Und sehr interessant, wie hier so manche Ihre Fantasie laufen lassen ...
Kommt so schön die eigene Einstellung durch!
Beauftrage einen Anwalt, der kann dann Akteneinsicht nehmen.
Gegenwärtig ist davon auszugehen, daß dir eine Beteiligung am Unfall unterstellt wird.
Das ist nämlich Voraussetzung dafür, dass vom Teilungsabkommen Gebrauch gemacht wird.
Wie du selbst ausgeführt hast, befandest du dich auf einer schmalen Straße und der Unfall geschah 20 m vor dir.
Daraus kann man vieles vermuten, mir als Auto- und Motorradfahrer fällt jedenfalls einiges dazu ein, was gewesen sein könnte, nicht muß.