Teilungsabkommen

Die Tage kam ein Schreiben einer KK und hat mich aufgefordert, meine Versicherung ihr zu nennen.

Vorgeschichte: Letzten Herbst waren wir im Pfälzer Bergland unterwegs auf einer schmalen Straße, die im ansteigenden Tal die Seite wechselte, also eine Art S-Kurve. Ein paar zig Meter vor der Kurve - für uns rechts herum - schoß von oben ein Motorradfahrer den Berg herunter, schaffte geradeso seine Rechtskurve, in der folgenden Linkskurve hat ihn seine total überhöhte Geschwindigkeit aus der Kurve getragen und er klatsche frontal an eine Felswand. Das war ca 20 m vor uns ... Wir waren als die ersten an der Unfallstelle.
Mit dabei waren 2 junge Männer, die mit dem Kradfahrer gekommen waren und Bilder oder Videos aufnehmen wollten. Einer der beiden fuhr mit seinem PKW den Berg hoch zwecks Alarmierung der Rettungsdienste.
Er hat es überlebt.

Jetzt kam obiges Schreiben und ich habe per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich nicht Unfallgegner war, egal, sie haben mich gemahnt.

Könnte mich dazu verleiten, den nächsten Unfall zu ignorieren ...

Was meint ihr dazu?

Danke vorab!

64 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 16:11:55 Uhr:


Beauftrage einen Anwalt, der kann dann Akteneinsicht nehmen.

Gegenwärtig ist davon auszugehen, daß dir eine Beteiligung am Unfall unterstellt wird.
Das ist nämlich Voraussetzung dafür, dass vom Teilungsabkommen Gebrauch gemacht wird.

Wie du selbst ausgeführt hast, befandest du dich auf einer schmalen Straße und der Unfall geschah 20 m vor dir.
Daraus kann man vieles vermuten, mir als Auto- und Motorradfahrer fällt jedenfalls einiges dazu ein, was gewesen sein könnte, nicht muß.

Herbert,
gegen wen soll der RA denn beauftragt werden?
Soll er der Krankenkasse verbieten Ansprüche zu stellen oder der Haftpflichtversicherung verbieten den Anspruch zu prüfen? 🙂

Nee Klaus,

er soll dem TE Gewissheit darüber verschaffen, wieso seine KH in Anspruch genommen wird.
Ohne Anspruchsgrundlage kein Teilungsabkommen, oder siehst du das anders?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 16:50:03 Uhr:


Nee Klaus,

er soll dem TE Gewissheit darüber verschaffen, wieso seine KH in Anspruch genommen wird.
Ohne Anspruchsgrundlage kein Teilungsabkommen, oder siehst du das anders?

Herbert,
der in Anspruch genommene Versicherer erhält ein geeigneten Beteiligungsnachweis, den er überprüft.

Erfährt der TE denn das Resultat der Prüfung von seiner Versicherung?

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Abrechnung nach TA, ein alltäglicher Vorgang bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Wenn der TE nicht antwortet, geht es halt mir dem Zentralruf der Autoversicherer oder ganz schlicht mit einer Anfrage ans Straßenverkehrsamt weiter.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 17:06:01 Uhr:


Erfährt der TE denn das Resultat der Prüfung von seiner Versicherung?

Nein, nur wenn er nachfragt.
Ist wirklich ein alltäglicher Vorgang und für den TE absolut unschädlich.

Ich weiß, dass das ein alltäglicher Vorgang ist.
Der TE möchte aber auf seiner Nichtbeteiligung am Unfallgeschehen beharren, also soll er entweder jetzt einen Anwalt beauftragen oder sich besinnen, ob das überhaupt Sinn macht.

Der TE könnte einen Gesundheitsschaden vom Anblick des Verunfallten erlitten haben. Hätte er den attestieren und behandeln lassen, wäre für ihn und seine KK wohl auch was drin. ... jeder wie er mag.

Davon abgesehen kann man Unfallbeteiligter und Ersthelfer zugleich sein. Muss man nur mal ohne Vorurteile sachlich drüber nachdenken.

Und man kann auch Unfallbeteiligter sein, ohne selbst geschädigt zu werden.

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 09:43:24 Uhr:


Was meint ihr dazu?

Ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte können wir hier nur Spekulationen anstellen - was ja der Verlauf des Threads mittlerweile auch gezeigt hat...

Also ich wäre entsetzt,wenn die Leut's, die meine Arteria femoralis superficialis nach meinem Unfall Zugehalten haben, von meiner KK/BG mit einem Teilungsabkommen belästigt worden wäre. Einige waren von dem Anblick bestimmt lange genug traumatisiert.

@berlin-paul ...man kann...
richtig.
Und noch vieles mehr, das ist hier wohl jedem klar, aber du musstes das mit den Vorurteil wohl noch unterbringen - und dem Nachdenken😉.
Passt hier aber überhaupt nicht, laut TE.
So wie hier dargestellt, hat da einer einen Partner für die Teilungserklärung ausgewürfelt.

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 15:58:16 Uhr:


Und sehr interessant, wie hier so manche Ihre Fantasie laufen lassen ...
Kommt so schön die eigene Einstellung durch!

Das liegt ganz einfach daran, dass Du nicht Klartext schreibst.
Und zusätzlich bist du allen gegenüber sehr aggresiv.
Hier wurde dir nichts unterstellt, sondern es wurden Vermutungen/Möglichkeiten geäußert.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 12:00:20 Uhr:


Die Situation könnte trotzdem auf eine Mitschuldhaftung aus Gefährdungshaftung hinauslaufen.
Du schreibst, dass die Straße sehr schmal war.
Daraus schließe ich, dass du mehr als die halbe Straßenbreite beansprucht hast.
Das wiederum könnte dazu führen, dass du auch haftest.

So in etwa könnte ich mir das auch vorstellen.
Auto war so breit, dass es auf der schmalen Straße viel Platz brauchte und dadurch aus der Betriebsgefahr eine Mithaftung entsteht.

Da der TE sehr pampig und unkooperativ ist und aus dem Schreiben der Krankenkasse ein Geheimnis macht, kann man ihm nicht wirklich helfen.

Die Haftung nach Sach- und Rechtslage wird geprüft, sobald das Limit des TA überschritten ist (meist um die 30.000,00 Euro herum). Dann kommt es ggf. auch zu einer Belastung des Vertrages, wenn Zahlungen über das Limit des TA hinaus erbracht werden müssen. Bei längerer Erkrankung des Verletzten wird diese Summe sicherlich erreicht, zudem muss der Fall dann nach § 119 Abs. 2 SGB X dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet werden, damit dieser den sog. Beitragsregressanspruch prüft. Und dort gibt es keine TA (mehr), so dass ggf. nach Sach- und Rechtslage zu regressieren ist. Sollte der geschilderte Sachverhalt stimmen und belegbar sein, kann sich eine Haftung kaum ergeben, es sei denn, der TE hat die Straße mit seinem PKW komplett versperrt.

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