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Teilungsabkommen

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 7:43

Die Tage kam ein Schreiben einer KK und hat mich aufgefordert, meine Versicherung ihr zu nennen.

Vorgeschichte: Letzten Herbst waren wir im Pfälzer Bergland unterwegs auf einer schmalen Straße, die im ansteigenden Tal die Seite wechselte, also eine Art S-Kurve. Ein paar zig Meter vor der Kurve - für uns rechts herum - schoß von oben ein Motorradfahrer den Berg herunter, schaffte geradeso seine Rechtskurve, in der folgenden Linkskurve hat ihn seine total überhöhte Geschwindigkeit aus der Kurve getragen und er klatsche frontal an eine Felswand. Das war ca 20 m vor uns ... Wir waren als die ersten an der Unfallstelle.

Mit dabei waren 2 junge Männer, die mit dem Kradfahrer gekommen waren und Bilder oder Videos aufnehmen wollten. Einer der beiden fuhr mit seinem PKW den Berg hoch zwecks Alarmierung der Rettungsdienste.

Er hat es überlebt.

Jetzt kam obiges Schreiben und ich habe per E-Mail darauf hingewiesen, dass ich nicht Unfallgegner war, egal, sie haben mich gemahnt.

Könnte mich dazu verleiten, den nächsten Unfall zu ignorieren ...

Was meint ihr dazu?

Danke vorab!

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64 Antworten
Themenstarteram 4. Mai 2021 um 10:03

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 12:00:20 Uhr:

Die Situation könnte trotzdem auf eine Mitschuld aus Gefährdungshaftung hinauslaufen.

Du schreibst, dass die Straße sehr schmal war.

Daraus schließe ich, dass du mehr als die halbe Straßenbreite beansprucht hast.

Das wiederum könnte dazu führen, dass du auch haftest.

Lass das deine Haftpflichtversicherung regeln.

Was sollen diese dummen Unterstellungen?

Die Schuldfrage ist schon lange geklärt. Der Unfall war Anfang Herbst 20.

Oetti,

das würde ja bedeuten, dass ich bei rechtmässiger Benutzung einer schmalen Straße automatisch in der Mithaftung bin.... ich würde mal sagen: ganz dünnes Eis :)

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 12:03:54 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 12:00:20 Uhr:

Die Situation könnte trotzdem auf eine Mitschuld aus Gefährdungshaftung hinauslaufen.

Du schreibst, dass die Straße sehr schmal war.

Daraus schließe ich, dass du mehr als die halbe Straßenbreite beansprucht hast.

Das wiederum könnte dazu führen, dass du auch haftest.

Lass das deine Haftpflichtversicherung regeln.

Was sollen diese dummen Unterstellungen?

Die Schuldfrage ist schon lange geklärt. Der Unfall war Anfang Herbst 20.

Oetti ist bestimmt nicht dumm.

Als TE stellst Du hier eine Frage und erhoffst Antworten. Dir sollte aber auch klar sein, dass nicht alle Antworten Deinem persönlichen Geschmack entsprechen. Aber ein gewisses Mass an Höflichkeit sollte doch immer da sein :) Just my 2 Cents

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 12:03:54 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 12:00:20 Uhr:

Die Situation könnte trotzdem auf eine Mitschuld aus Gefährdungshaftung hinauslaufen.

Du schreibst, dass die Straße sehr schmal war.

Daraus schließe ich, dass du mehr als die halbe Straßenbreite beansprucht hast.

Das wiederum könnte dazu führen, dass du auch haftest.

Lass das deine Haftpflichtversicherung regeln.

Was sollen diese dummen Unterstellungen?

Die Schuldfrage ist schon lange geklärt. Der Unfall war Anfang Herbst 20.

Bevor du dich hier ungebührlich äußerst, solltest du dich mit dem Thema Gefährdungshaftung beschäftigen.

Auch wäre es interessant zu erfahren, wer angeblich die Schuldfrage geklärt hat.

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 10:18

Das Thema heißt "Teilungsabkommen"

Warum nimmt das kaum einer zur Kenntnis?

Antworten müssen nicht meinem persönlichen Geschmack entsprechen, was soll das denn?

Ohne Unfallbeteiligung und Mithaftung kommt doch nicht aus heiterem Himmel auf einmal so etwas. Gab es dazu wirklich keine Vorgeschichte? War das das erste Schreiben zu dem Fall? Kommt mir alles etwas seltsam vor.

Davon abgesehen ist ein Teilungsabkommen aber auch nicht so dramatisch wie es sich anhört, weil damit üblicherweise Versicherungen ihre Haftung unabhängig von der Schuldquotelung aufteilen und dies dann ohne Belastung und Hochstufung des Versicherungsvertrages läuft.

Aber in jedem Fall ist die Voraussetzung, dass es eine wie auch immer geartete Unfallbeteiligung gab.

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 12:18:31 Uhr:

Das Thema heißt "Teilungsabkommen"

Warum nimmt das kaum einer zur Kenntnis?

Antworten müssen nicht meinem persönlichen Geschmack entsprechen, was soll das denn?

Dann lade doch bitte das Schreiben hoch :)

Die Schuldfrage ist vermutlich, entgegen der Behauptung des TE, nicht eindeutig geklärt.

Um umfangreiche Ermittlungen dazu zu vermeiden, gibt es das Teilungsabkommen.

Ich glaube, der TE sollte doch besser anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 12:18:31 Uhr:

Das Thema heißt "Teilungsabkommen"

Warum nimmt das kaum einer zur Kenntnis?

Antworten müssen nicht meinem persönlichen Geschmack entsprechen, was soll das denn?

Wenn die Schuldfrage mit allen Beteiligten längst geklärt ist (dazu zählt auch KK) - warum schicken sie dann besagtes Teilungsabkommen bzw. was steht denn da drinnen?

Zitat:

@blue-muc schrieb am 4. Mai 2021 um 12:40:44 Uhr:

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 12:18:31 Uhr:

Das Thema heißt "Teilungsabkommen"

Warum nimmt das kaum einer zur Kenntnis?

Antworten müssen nicht meinem persönlichen Geschmack entsprechen, was soll das denn?

Wenn die Schuldfrage mit allen Beteiligten längst geklärt ist (dazu zählt auch KK) - warum schicken sie dann besagtes Teilungsabkommen bzw. was steht denn da drinnen?

Nun, scheinbar steht im Schreiben etwas, was (Achtung: Unterstellung) der TE hier nicht öffentlich machen möchte. :)

Eine Beurteilung des Sachverhalts ist nur mit entsprechender Kenntnis des geamten Vorfalls möglich. :)

Themenstarteram 4. Mai 2021 um 10:52

Zitat:

@Oetteken schrieb am 4. Mai 2021 um 12:00:20 Uhr:

Die Situation könnte trotzdem auf eine Mitschuld aus Gefährdungshaftung hinauslaufen.

Du schreibst, dass die Straße sehr schmal war.

Daraus schließe ich, dass du mehr als die halbe Straßenbreite beansprucht hast.

Das wiederum könnte dazu führen, dass du auch haftest.

Lass das deine Haftpflichtversicherung regeln.

Leseresistent?

Zitat:

@h.j.k. schrieb am 4. Mai 2021 um 12:52:26 Uhr:

Leseresistent?

Inwiefern? Das du nichts mehr zum Thema Teilungsabkommen wissen möchtest?

Würde das Schreiben einfach meiner Versicherung weiterleiten

Gutes Benehmen ist keine Einbahnstraße ...

Um die Frage des TE sinnvoll beantworten zu können, müsste die polizeiliche Ermittlungsakte durchgesehen werden. Offenbar ist diese für die KK Anlass, von einer Beteiligung des TE auszugehen. Zur Meldung an die HP ist der TE als VN verpflichtet. Ob ihm das gefällt ist nicht bedeutsam.

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