Teilschuld beim Falscharken??
Hallo Gemeinde,
vor gut sechs Wochen fuhr mir eine junge Dame rückwärts mit ihrem Fahrzeug in mein, am Fahrbahnrand ( Halteverbot) geparktes, Auto. Sie traf mich mit ihrer AHK an der linken Ecke der hinteren Stoßstange. Obwohl sie auf dem Weg zu ihrem Auto an meinem vorbei lief, sagte sie später zur Polizei, sie habe mich überhaupt nicht gesehen. So weit so gut, die Polizei nahm den Unfall auf und klärte sie darüber auf dass sie schuld sei, usw. usw.. Wir verabredeten, dass sie sich bei ihrer VS meldet und dann alles weitere von statten geht.
Einige Tage später rief ich dann neugierigerweise bei ihrer VS an, und siehe da , der Schaden war bis Dato nicht gemeldet. Dies übernahm ich dann und einigte mich auf eine fiktive Berechnung per KVA.( Schaden ca.:1200,-€ brutto). Gesagt, getan sendete ich einige Tage später alle Unterlagen zur VS. Nun tat sich erstmal wenig, in mehreren Telefonaten meinerseits klagte die VS über noch komplett fehlende Unterlagen der VN´in . Hm, erst einmal weiter gewartet, da die Frist für die VN´in am grünen Donnerstag endete. Hätte sie sich bis dahin nicht gemeldet wäre wohl nach Aktenlage entschieden worden.
Nun rief ich die VS gestern abermals an, und siehe da die VN´in sich kurz vor Toreschluß meldete und gab "Als Schuldigen am Unfall: - den Falschparker" an (also mich) . Selbst der TelefonMann der VS meinte dass es natürlich "Quatsch sei, bei ruhendem Verkehr" usw.. Jedoch fordert sich die VS nun den Unfallbericht der Polizei an. Da lt. Auskunft dieses Hotline-MA bei einer Teilschuld die Leistung um 25% gesenkt werden könnte.
Nun überlege ich,zu einem Anwalt zu gehen. Da ich meine RS aber zum 30.6. gekündigt habe und zusätzlich noch eine SB von 150,-€ habe, frage ich mich was in der Zeit danach passieren würde, bzw. wie stehen denn die Aussichten dass die VS nach einem "bösen" Brief des Anwalts einknickt? Wenn ihr wißt was ich meine. Wie gesagt,noch hat die VS nichts entschieden, lediglich die Aussage des TelefonManns steht jetzt im Raum. Soll ich nun erst auf die Entscheidung warten, oder soll ich den Anwalt schon "ins Blaue schießen lassen"?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xx771
Hm, warum hielt ich im Halteverbot? Weil einen Meter weiter aus dem Halteverbot ein Behindertenparkplatz wurde (quasi am Strassenrand). Auf diesen wollte ich mich nicht stellen. Die Strassenbreite blieb aber unverändert bei knappen vier Metern...
Die Ausrede ist wirklich große Klasse: "Als rücksichtsvoller Mensch parke ich nicht auf Behindertenparkplätzen, sondern im absoluten Halteverbot".
Halteverbote haben IMMER eine Begründung, auch wenn z. B. der Missachtende den Wendekreis der Rettungsfahrzeuge der örtlichen Feuerwehr nicht kennt.
Ob man dir eine Mitschuld (zivil-)rechtlich anlasten kann, weiß ich nicht.
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42 Antworten
Ich weiß jetzt die rechtliche Lage nicht.
Aber dein Anwalt kann soviele Liebesbriefe schicken wie er möchte.
Das wird die Versicherung nicht jucken.
Selbst mich als normalen Bürger lässt ein Brief von einem Anwalt kalt.
Der Anwalt kann dir helfen deine Rechte durch zu setzen. Er wird aber in so einem Fall nicht die StVO ändern können.
Außerdem würde ich hier sowieso erst einmal abwarten.
Am Telfon wird immer viel geredet und erzählt.
Was dann entschieden wird und schriftlich kommt, ist oft ganz was anderes.
Falls die dir eine Teilschuld aufbrummen wollen, kannst du ja immer noch zum Anwalt gehen.
Ist ja nicht so, dass dann eine Frist abgelaufen wäre.
Eine Mithaftung außer Betriebsgefahr ist beim Parken im Halteverbot grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Denn bei verkehrsgerechtem Verhalten Deinerseits wäre der Unfall zweifellos vermieden worden.
Insoweit wäre ein Abzug von 20 bis 25% durchaus drin.
Ob das passiert, würde ich aber erst einmal abwarten.
Hast du dafür eine Quelle?
Würd mich jetzt mal interessieren, selber in die Richtung was zu lesen.
Aber dass es gut möglich ist, kann ich mir schon vorstellen.
Umsonst ist da ja sonst kein Halteverbot.
Hm, warum hielt ich im Halteverbot? Weil einen Meter weiter aus dem Halteverbot ein Behindertenparkplatz wurde (quasi am Strassenrand). Auf diesen wollte ich mich nicht stellen. Die Strassenbreite blieb aber unverändert bei knappen vier Metern...
Hallo,
schau in Deine Unfallmitteilung.
Die Polizei ist zwar kein Richter, sehr wohl nimmt sie aber eine Ersteinschätzung der Schuld vor, indem sie am Unfallort eine Unfallmitteilung ausfertigt und den Schuldigen an die erste Stelle setzt.
Wenn die Polizei keine Einschätzung der Schuld des an erster Stelle genannten vornehmen will, dann findet sich ein entsprechender Kommentar in der Unfallmitteilung.
Dafür, daß Du im Halteverbot geparkt hast, wirst Du vermutlich eine Verwarnung erhalten haben.
Das berechtigt aber noch niemanden, in Dein Fahrzeug zu fahren.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von xx771
Hm, warum hielt ich im Halteverbot? Weil einen Meter weiter aus dem Halteverbot ein Behindertenparkplatz wurde (quasi am Strassenrand). Auf diesen wollte ich mich nicht stellen. Die Strassenbreite blieb aber unverändert bei knappen vier Metern...
Die Ausrede ist wirklich große Klasse: "Als rücksichtsvoller Mensch parke ich nicht auf Behindertenparkplätzen, sondern im absoluten Halteverbot".
Halteverbote haben IMMER eine Begründung, auch wenn z. B. der Missachtende den Wendekreis der Rettungsfahrzeuge der örtlichen Feuerwehr nicht kennt.
Ob man dir eine Mitschuld (zivil-)rechtlich anlasten kann, weiß ich nicht.
Defakto ist es keine Ausrede. Ich parke grundsätzlich nicht auf BehindertenParkplätzen, ist halt so. da die Strasse komplett unverändert bleibt fiel es mir nicht auf, und ja, ICH habe das Schild übersehen..... DIe Feuerwehr würde an jeder der beiden Beschränkungen vorbeikommen - Keine Frage, dass es nicht richtig ist.
Die Polizei klärte SIE über ihre SCHULD auf und setzte sie auf 1 , weiter bekamen die Polizisten von dem Halteverbot auch nichts mit......
Zitat:
Original geschrieben von xx771
Die Polizei klärte SIE über ihre SCHULD auf und setzte sie auf 1
"schuldig" im sinne der polizei, ist immernoch etwas anderes, als "schuldig" im sinne der versicherung - da die polizei nur den unfallverursacher "bestraft", die versicherung hingegen dein mitwirken am unfall miteinbezieht...und da ist es nunmal so, das 25% teilschuld ohne weiteres möglich sind, das nennt man landläufig dann auch "betriebsgefahr".
Schäden aufgrund nicht regelgerecht parkenden Autos sind oft Einzelfallentscheidungen. Die VS wird natürlich grundsätzlich erst einmal eine Teilschuld annehmen.
In der Prüfung kommt es u.a. auf folgende Dinge an:
1. Wie hat sich das Falschparken auf das Fahrverhalten des Schädigers ausgewirkt? Das bloße Falschparken löst nämlich nicht automatisch eine Mitschuld aus. Diese liegt nur dann vor, wenn sich es störend auf das Verkehrsgeschehen ausgewirkt hat.
2. Stand der komplette Wagen im Halteverbot oder nur ein Teil davon? Befand sich die Stoßstange als beschädigtes Teil auf der Halteverbotsfläche oder nicht?
3. Welchen Grund hatte das Halteverbot an dieser Stelle (vielleicht um genau diese Situationen zu verhindern...)?
Sicherlich gibt es da noch mehr. Um den Fall beurteilen zu können, sind die örtlichen Umstände unerlässlich. Wird eine Teilschuld festgestellt, ist ein Rahmen von 25-33% durchaus normal.
So, ich hab mal ne Skizze gebastelt
Also:- die rote Linie zeigt die Haltverbostzone, das rote Kreuz ist das Schild - die blaue den Behindertenparkplatz
- das schwarze Kästchen ist mein Auto
- die gelbe Linie zeigt den Ausparkversuch
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Eine Mithaftungaußeraus der Betriebsgefahr ist beim Parken im Halteverbot grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
Ich hasse diese Auto-Korrektur...
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Hast du dafür eine Quelle?
Das Standardwerk für Haftungsquoten ist der Grüneberg
Da findest Du Rechtsprechung zu praktisch jeder Unfallsituation und dieses Werk nutzen sowohl Versicherungssachbearbeiter und Richter. Die erfinden die Quoten ja auch nicht jeden Tag neu
Ich kann leider im Moment nicht scannen. Evt. morgen.
Vielen Dank.
Sehr interessant das Ganze.
Zitat:
Original geschrieben von xx771
Hm, warum hielt ich im Halteverbot? Weil einen Meter weiter aus dem Halteverbot ein Behindertenparkplatz wurde (quasi am Strassenrand). Auf diesen wollte ich mich nicht stellen. Die Strassenbreite blieb aber unverändert bei knappen vier Metern...
Mal außerhalb des Sachverhaltes und somit nur bezogen auf Deine Aussage oben:
Die Regeln legst nicht Du fest. Du kannst mit Deinem Verhalten auch keinen Fakt schaffen, nach dem Motto: Wenn hier jetzt schon ein Behindertenparkplatz eingerichtet wurde, dann kann ich auf der übrig gebliebenen Fläche im Halteverbot parken.
Warum werden für das eigene Fehlverhalten, die abstrusesten Rechtfertigungen gesucht?