Teilschuld beim Falscharken??

Hallo Gemeinde,

vor gut sechs Wochen fuhr mir eine junge Dame rückwärts mit ihrem Fahrzeug in mein, am Fahrbahnrand ( Halteverbot) geparktes, Auto. Sie traf mich mit ihrer AHK an der linken Ecke der hinteren Stoßstange. Obwohl sie auf dem Weg zu ihrem Auto an meinem vorbei lief, sagte sie später zur Polizei, sie habe mich überhaupt nicht gesehen. So weit so gut, die Polizei nahm den Unfall auf und klärte sie darüber auf dass sie schuld sei, usw. usw.. Wir verabredeten, dass sie sich bei ihrer VS meldet und dann alles weitere von statten geht.

Einige Tage später rief ich dann neugierigerweise bei ihrer VS an, und siehe da , der Schaden war bis Dato nicht gemeldet. Dies übernahm ich dann und einigte mich auf eine fiktive Berechnung per KVA.( Schaden ca.:1200,-€ brutto). Gesagt, getan sendete ich einige Tage später alle Unterlagen zur VS. Nun tat sich erstmal wenig, in mehreren Telefonaten meinerseits klagte die VS über noch komplett fehlende Unterlagen der VN´in . Hm, erst einmal weiter gewartet, da die Frist für die VN´in am grünen Donnerstag endete. Hätte sie sich bis dahin nicht gemeldet wäre wohl nach Aktenlage entschieden worden.

Nun rief ich die VS gestern abermals an, und siehe da die VN´in sich kurz vor Toreschluß meldete und gab "Als Schuldigen am Unfall: - den Falschparker" an (also mich) . Selbst der TelefonMann der VS meinte dass es natürlich "Quatsch sei, bei ruhendem Verkehr" usw.. Jedoch fordert sich die VS nun den Unfallbericht der Polizei an. Da lt. Auskunft dieses Hotline-MA bei einer Teilschuld die Leistung um 25% gesenkt werden könnte.

Nun überlege ich,zu einem Anwalt zu gehen. Da ich meine RS aber zum 30.6. gekündigt habe und zusätzlich noch eine SB von 150,-€ habe, frage ich mich was in der Zeit danach passieren würde, bzw. wie stehen denn die Aussichten dass die VS nach einem "bösen" Brief des Anwalts einknickt? Wenn ihr wißt was ich meine. Wie gesagt,noch hat die VS nichts entschieden, lediglich die Aussage des TelefonManns steht jetzt im Raum. Soll ich nun erst auf die Entscheidung warten, oder soll ich den Anwalt schon "ins Blaue schießen lassen"?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xx771


Hm, warum hielt ich im Halteverbot? Weil einen Meter weiter aus dem Halteverbot ein Behindertenparkplatz wurde (quasi am Strassenrand). Auf diesen wollte ich mich nicht stellen. Die Strassenbreite blieb aber unverändert bei knappen vier Metern...

Die Ausrede ist wirklich große Klasse: "Als rücksichtsvoller Mensch parke ich nicht auf Behindertenparkplätzen, sondern im absoluten Halteverbot".

Halteverbote haben IMMER eine Begründung, auch wenn z. B. der Missachtende den Wendekreis der Rettungsfahrzeuge der örtlichen Feuerwehr nicht kennt.

Ob man dir eine Mitschuld (zivil-)rechtlich anlasten kann, weiß ich nicht.

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Hafi: Der TE hätte da aber genauso gut verkehrsbedingt warten dürfen - ganz legal!

Zitat:

Original geschrieben von xx771


Hallo Gemeinde,

vor gut sechs Wochen fuhr mir eine junge Dame rückwärts mit ihrem Fahrzeug in mein, am Fahrbahnrand ( Halteverbot) geparktes, Auto.

Hmmmm. Das liest sich hier aber anders... Im Haltverbot darf er legal weder warten, noch parken.

Doch. Beispielsweise um einem anderem VT das Ausparken zu ermöglichen ist da machbar und erlaubt.

Im Haltverbot Parken??? Ich glaube, da verwechselst Du was. Hier geht es ja nicht um kurzes Stoppen um jemanden rauszulassen.

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Nö. Ich hatte eine neue Variante ins Spiel gebracht. Statt halten / parken verkehrsbedingtes Warten, weil Opa Bräsig ein paar Plätze weiter am Ausparken ist. Rest wie vom TE beschrieben, nur ist jetzt das Auto legal dort am Stehen.

ich sehe einen RIESENGROßEN Parkplatz.... warum bist du nicht einfach die 25 Meter gelaufen und hast auch einem regulärem Parkplatz geparkt.... hätte dir viel Ärger nun erspart....

Mein Bauchgefühl sagt mir dass hier ein Abzug der Versicherung gerechtfertigt wäre.....

Klar soll das kein Freifahrtsschein sein anderen die im Halteverbot stehen rein zu donnern.... aber iwie muss so eine Faulheit auch mal berücksichtigt werden....

Und der Mensch lernt nur durch Geld oder Tod..... (nicht falsch verstehen)

Zitat:

Original geschrieben von xx771


So, ich hab mal ne Skizze gebastelt😉

Also:- die rote Linie zeigt die Haltverbostzone, das rote Kreuz ist das Schild - die blaue den Behindertenparkplatz
- das schwarze Kästchen ist mein Auto
- die gelbe Linie zeigt den Ausparkversuch

Zitat:

Original geschrieben von Wolle86


ich sehe einen RIESENGROßEN Parkplatz.... warum bist du nicht einfach die 25 Meter gelaufen und hast auch einem regulärem Parkplatz geparkt.... hätte dir viel Ärger nun erspart....
Mein Bauchgefühl sagt mir dass hier ein Abzug der Versicherung gerechtfertigt wäre.....
Klar soll das kein Freifahrtsschein sein anderen die im Halteverbot stehen rein zu donnern.... aber iwie muss so eine Faulheit auch mal berücksichtigt werden....
Und der Mensch lernt nur durch Geld oder Tod..... (nicht falsch verstehen)

Zitat:

Original geschrieben von Wolle86



Zitat:

Original geschrieben von xx771


So, ich hab mal ne Skizze gebastelt😉

Also:- die rote Linie zeigt die Haltverbostzone, das rote Kreuz ist das Schild - die blaue den Behindertenparkplatz
- das schwarze Kästchen ist mein Auto
- die gelbe Linie zeigt den Ausparkversuch

Weil es an einem Dienstagnachmittag dort keine freien Parkplätze gibt.....😉 Ist halt eine Behörde.

Zitat:

Original geschrieben von xx771


So, ich hab mal ne Skizze gebastelt😉

Also:- die rote Linie zeigt die Haltverbostzone, das rote Kreuz ist das Schild - die blaue den Behindertenparkplatz
- das schwarze Kästchen ist mein Auto
- die gelbe Linie zeigt den Ausparkversuch

Mal eine kurze Frage zum Haltverbot:

Ist das Schild amtl. aufgestellt oder nur durch den Betreiber des Parkplatz eigenständig dort

montiert wurden?

Hallo,

wir wissen nicht einmal, ob es sich um
Zeichen 283 StVO - Absolutes Haltverbot
oder um
Zeichen 286 StVO - Eingeschränktes Haltverbot
handelt.
Oder habe ich was überlesen?

Liebe Grüße
Herbert

Hallo Herbert,

jetzt brannte es mir doch nochmal unter den Nägeln. Ich fuhr gerade noch einmal zum "Unfallort", und siehe da, es handelt sich "nur" um ein eingeschranktes Halteverbot. Sorry, für die fälschliche Angabe im ersten Post, irgendwie ging das im Eifer des Gefechts unter.🙄

Zitat:

Original geschrieben von xx771


...
es handelt sich "nur" um ein eingeschranktes Halteverbot.
...

Hallo,

dann hätte die Unfallgegnerin in jedem Fall damit rechnen müssen, daß dort auch außerhalb der Behindertenparkfläche Fahrzeuge stehen können und dürfen.
Nochmal; rede Dich nicht um Kopf und Kragen und wenn das bisher nicht zur Debatte stand, dann vermeide alles um schlafende Hunde zu wecken.
IMO liegt die alleinige Verantwortung für den Unfall bei der Unfallgegnerin und eine Teilschuld, ganz gleich aus welchen Gründen, würde ich nicht akzeptieren

Liebe Grüße
Herbert

Hallo nochmal,

also Post bekam ich bis dato noch nicht, jedoch erhielt mein Konto eine stattliche Überweisung.😉

Somit wurden die Kosten zu 100% getragen.

Vielen Dank nochmal für die zahlreichen Tipps.

Gruß

Hallo,

herzlichen Glückwunsch, ich freue mich mit Dir, daß alles ein gutes Ende genommen hat.

Liebe Grüße
Herbert

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