Teilschuld beim Falscharken??
Hallo Gemeinde,
vor gut sechs Wochen fuhr mir eine junge Dame rückwärts mit ihrem Fahrzeug in mein, am Fahrbahnrand ( Halteverbot) geparktes, Auto. Sie traf mich mit ihrer AHK an der linken Ecke der hinteren Stoßstange. Obwohl sie auf dem Weg zu ihrem Auto an meinem vorbei lief, sagte sie später zur Polizei, sie habe mich überhaupt nicht gesehen. So weit so gut, die Polizei nahm den Unfall auf und klärte sie darüber auf dass sie schuld sei, usw. usw.. Wir verabredeten, dass sie sich bei ihrer VS meldet und dann alles weitere von statten geht.
Einige Tage später rief ich dann neugierigerweise bei ihrer VS an, und siehe da , der Schaden war bis Dato nicht gemeldet. Dies übernahm ich dann und einigte mich auf eine fiktive Berechnung per KVA.( Schaden ca.:1200,-€ brutto). Gesagt, getan sendete ich einige Tage später alle Unterlagen zur VS. Nun tat sich erstmal wenig, in mehreren Telefonaten meinerseits klagte die VS über noch komplett fehlende Unterlagen der VN´in . Hm, erst einmal weiter gewartet, da die Frist für die VN´in am grünen Donnerstag endete. Hätte sie sich bis dahin nicht gemeldet wäre wohl nach Aktenlage entschieden worden.
Nun rief ich die VS gestern abermals an, und siehe da die VN´in sich kurz vor Toreschluß meldete und gab "Als Schuldigen am Unfall: - den Falschparker" an (also mich) . Selbst der TelefonMann der VS meinte dass es natürlich "Quatsch sei, bei ruhendem Verkehr" usw.. Jedoch fordert sich die VS nun den Unfallbericht der Polizei an. Da lt. Auskunft dieses Hotline-MA bei einer Teilschuld die Leistung um 25% gesenkt werden könnte.
Nun überlege ich,zu einem Anwalt zu gehen. Da ich meine RS aber zum 30.6. gekündigt habe und zusätzlich noch eine SB von 150,-€ habe, frage ich mich was in der Zeit danach passieren würde, bzw. wie stehen denn die Aussichten dass die VS nach einem "bösen" Brief des Anwalts einknickt? Wenn ihr wißt was ich meine. Wie gesagt,noch hat die VS nichts entschieden, lediglich die Aussage des TelefonManns steht jetzt im Raum. Soll ich nun erst auf die Entscheidung warten, oder soll ich den Anwalt schon "ins Blaue schießen lassen"?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xx771
Hm, warum hielt ich im Halteverbot? Weil einen Meter weiter aus dem Halteverbot ein Behindertenparkplatz wurde (quasi am Strassenrand). Auf diesen wollte ich mich nicht stellen. Die Strassenbreite blieb aber unverändert bei knappen vier Metern...
Die Ausrede ist wirklich große Klasse: "Als rücksichtsvoller Mensch parke ich nicht auf Behindertenparkplätzen, sondern im absoluten Halteverbot".
Halteverbote haben IMMER eine Begründung, auch wenn z. B. der Missachtende den Wendekreis der Rettungsfahrzeuge der örtlichen Feuerwehr nicht kennt.
Ob man dir eine Mitschuld (zivil-)rechtlich anlasten kann, weiß ich nicht.
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Silvester_
Warum werden für das eigene Fehlverhalten, die abstrusesten Rechtfertigungen gesucht?
Weils jetzt vielleicht an den Geldbeutel geht.
Ist genauso wie im V+S: Jammer, jammer, heul....
Ach so. Der TE hätte ein Ticket wegen Falsch Parken ja auch akzepiert, wenn ich das richtig verstanden habe. Nur hätte da ganz legal auch stehen bleiben dürfen, wenn jemand aus einem anderen Parkplatz hätte ausparken wollen.
Dann wäre der Unfall ganz genauso passiert. Das "Jammern und Heulen" ist hier bei MT leider zu einer beliebten Unterstellung geworden. 😠
An ein stehendes Fahrzeug mit Kaltverformung "anzudocken" ist zuerst mal ein Fehler des Fahrers des bewegten Fahrzeuges.
Also gerne nochmal, auch wenn es in meiner Frage ja nicht direkt darum ging. Als ich auf den Parkplatz abbog (siehe Foto), sah ich das Halteverbotschild NICHT, lediglich am Ende der "roten Linie" das BehindertenParkplatzschild, dem zufolge stellte ich mich halt davor. So war es nun mal. Ich stellte mich quasi NICHT vorsätzlich ins Halteverbot, sondern wollte halt nicht auf dem Beh.-Parkplatz stehen.Punkt.
Mit den Rechtfertigungen um mein dreistes Parkverhalten höre ich jetzt aber hiermit auf.😉
Hier kann dir niemand helfen, die Geschichte wird ihren Lauf nehmen, und da du ja ein sehr auf sein Recht bedachter Mensch zu sein scheinst, wird dein nächster Gang der zum Anwalt sein.
Bisher hat niemand erwähnt, dass der Unfallgegener bei Schuld die Anwaltskosten übernehmen müßte.
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Zitat:
Original geschrieben von xx771
Als ich auf den Parkplatz abbog (siehe Foto), sah ich das Halteverbotschild NICHT,
Die Tatsache, dass Du nicht einmal das Verkehrsschild gesehen hast, hast Du hoffentlich nicht zu Protokoll gegeben 🙄.
Ansonsten: Die Versicherung der Gegenerin hat doch noch gar nichts in dem Sinne einer Teilschuld geäussert.
Zitat:
Original geschrieben von xx771
Nun rief ich die VS gestern abermals an, und siehe da die VN´in sich kurz vor Toreschluß meldete und gab "Als Schuldigen am Unfall: - den Falschparker" an (also mich) . Selbst der TelefonMann der VS meinte dass es natürlich "Quatsch sei, bei ruhendem Verkehr" usw.. Jedoch fordert sich die VS nun den Unfallbericht der Polizei an. Da lt. Auskunft dieses Hotline-MA bei einer Teilschuld die Leistung um 25% gesenkt werden könnte.
Warte doch erstmal, was die VS zu dem Fall sagt. Dann kannst Du immer noch Panik schieben.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Die Tatsache, dass Du nicht einmal das Verkehrsschild gesehen hast, hast Du hoffentlich nicht zu Protokoll gegeben 🙄.Zitat:
Original geschrieben von xx771
Als ich auf den Parkplatz abbog (siehe Foto), sah ich das Halteverbotschild NICHT,Ansonsten: Die Versicherung der Gegenerin hat doch noch gar nichts in dem Sinne einer Teilschuld geäussert.
Zitat:
Original geschrieben von Amen
Warte doch erstmal, was die VS zu dem Fall sagt. Dann kannst Du immer noch Panik schieben.
Amen
Nichtmal die Polizei sah das.
Zwecks der Teilschuld, siehe Post 1
PS: Wie gesagt, hätte ich zwei Meter weiter geparkt ( Behindertenparkplatz), wäre der Unfall genauso möglich gewesen. Hätte es dann auch geheißen "Pech, da darfst du auch nicht stehen, kriegst also Teilschuld"?
Ich warte jetzt halt ab und melde mich bei Neuigkeiten hier nochmal.
Zitat:
Original geschrieben von xx771
PS: Wie gesagt, hätte ich zwei Meter weiter geparkt ( Behindertenparkplatz), wäre der Unfall genauso möglich gewesen. Hätte es dann auch geheißen "Pech, da darfst du auch nicht stehen, kriegst also Teilschuld"?Ich warte jetzt halt ab und melde mich bei Neuigkeiten hier nochmal.
Das sind halt deine Argumente, wenn es vor den Richter geht.
Falls deine Unfallgegner als Argument für deine Teilschuld anführen, dass deswegen dort ein Halteverbot ist, damit das ausparken gefahrlos möglich ist, so kannst du anführen, dass dann dort auch kein Behindertenparkplatz sein dürfte, denn der behindert das Ausparken dann genau so.
Und versucht bitte mal Haftung von Schuld etwas zu trennen. Es gibt leider eine Betriebsgefahr für die man haften muss auch wenn man nicht Schuld ist.
Grüße
Steini
Was soll in diesem Fall die "Betriebsgefahr" sein?
Zitat:
Original geschrieben von xx771
So, ich hab mal ne Skizze gebastelt😉
Also:- die rote Linie zeigt die Haltverbostzone, das rote Kreuz ist das Schild - die blaue den Behindertenparkplatz
- das schwarze Kästchen ist mein Auto
- die gelbe Linie zeigt den Ausparkversuch
Hallo,
ich kann keine Mitschuld an dem Unfall erkennen.
Du hast zwar eine Ordnungswidrigkeit begangen, die ist aber für den Unfall nicht ursächlich.
Die Unfallgegenerin hat einfach gepennt und sich dann noch unkorrekt verhalten, indem sie den Schaden nicht der Versicherung gemeldet hat und dann noch versucht, Dir die Schuld zu geben.
Warte ab, was die Versicherung schreibt und rede Dich nicht selbst in Probleme hinein.
Liebe Grüße
Herbert
Die Betriebsgefahr ist in diesem, wie in jedem anderen Fall auch, die Gefahr, die alleine dadurch entsteht, dass ein KFZ in öffentlichem Verkehrsraum betrieben wird.
Greift auch bei ruhendem Verkehr.
Nur das dürfte hier im Betracht kommen.
Zu dem Thema gibt es unterschiedliche entscheidungen der Gerichte:
AG Sömmerda, Aktenzeichen: 1 C544/99
OLG Hamm AZ 6 U 147/98
AG Frankfurt 30 C 2549/97-25
Kommt also wahrscheinlich auf eine Einzelfallentscheidung an.
Falls die gegnerische Versicherung kürzt, würde ich zum Anwalt gehen, falls ein Rechtschutz vorhanden ist.
Das erste Urteil dürfte hier recht gut passen.
Schorsch, Du hast es eigentlich ja schon richtig geschrieben gehabt: Es kommt auf den Einzelfall an.
Daher helfen dem TE die zitierten Urteile nicht weiter, insbesondere AG Entscheidungen behandeln keine grundsätzlichen Rechtsfragen, sondern liefern nur ein Urteil zu einem konkreten Fall.Und im deutschen Rechtssystem gibt es kein case-law wie in USA oder UK.
Darum war die bisherige Auskunft an den TE ja auch, dass ein solcher Abzug aus der Betriebsgefahr grundsätzlich möglich ist.
Ob er in diesem Fall gerechtfertigt ist, muss man prüfen (lassen), wenn es soweit ist.
Alles andere ist Kaffeesatzleserei und kann hier im Forum (ohne Zeugenaussagen und PO Bericht) nicht sinnvoll erfolgen.
Gefährdenshaftung bzw. Betreibsgefahr in dem Bereich hier kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Ich verstehe ja, dass von einem Kfz immer eine gewisse Gefahr ausgeht.
Aber das Fahrzeug hat hier ja nichts gemacht, was zum Unfall führen würde.
Weder Öl verloren, noch zu brennen angefangen oder weggerollt.
Es ist einfach da gestanden.
Wenn es hier zu einer Teilschuld kommt, dann nicht wegen der Gefahr, die von einem KFZ ausgeht. Wenn dann ist es eine Verschuldenshaftung für den Fahrer weil er das Kfz im Halteverbot geparkt hat.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Gefährdenshaftung bzw. Betreibsgefahr in dem Bereich hier kann ich mir wirklich nicht vorstellen.
Ja, damit tun sich die meisten Leute schwer, daher führt das regelmäßig zu Diskussionen.
Es geht den Menschen nicht ein, dass sie für etwas haften, ohne etwas "getan" zu haben.
Es geht hier aber nur darum, ob der Unfall vermeidbar war. Und das war er eben vermutlich: Hätte der TE nicht dort geparkt, wo es verboten war, wäre nichts passiert.
Der Rest ist aber, wie schon von Anfang an gesagt, Tatfrage und daher von hier aus nicht zu beurteilen.