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Teilkaskoversicherung Schaden

Hallo Leute,

der 3er BMW meiner Freundin wurde vorgestern Abend aufgebrochen. Die Scheibe wurde eingeschlagen. Geklaut wurde nichts, da sich in der Tasche die auf dem Beifahrersitz lag nur Bücher befanden. Das ganze wurde von der Polizei aufgenommen. Das Auto ist bei der Cosmos Direkt mit einer Teilkasko (SB 150 €) versichert.

Als erstes haben wir den Schaden der Versicherung gemeldet. Diese sagte wir könnten uns die Werkstatt frei auswählen und müssten nur noch die Rechnung an Sie schicken zusammen mit Bildern.
Wir haben das Auto dann gestern zu Pitstop gebracht. Die sagten das Sie die Scheibe für heute bestellen würden.
So eben ruft PitStop an das es noch bis morgen dauern wird, da Ihnen eben beim Einbau der Scheibe aufgefallen ist das der Fensterheber auch noch defekt ist. Das mit dem Fensterheber sollten wir noch der Versicherung melden, aber dafür müssten wir erstmal in Vorlage treten. Warum kann das nicht über die Teilkasko geregelt werden??

Ist das ganze so richtig? Ich hatte noch nie so einen Schaden geschweige denn einen Teilkaskoschaden.

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. Oktober 2016 um 15:41:16 Uhr:


Sowohl hinsichtlich der Antenne (oder auch dem Stern) ist ein solches Vorgehen schlichtweg Betrug.
Man erschleicht sich eine Leistung aus dem Vertrag durch eine falsche Schadenmeldung und das ist Versicherungsbetrug, welcher - entgegen der volksläufigen Meinung - (egal bei welcher Schadenhöhe) kein Kavaliersdelikt ist.

Du hast natürlich völlig Recht.
Allerdings würde man sich wünschen, dass Du genauso vehement den millionenfachen Betrug von Versicherungen an Kunden und Geschädigten anprangern würdest.
Ein solches Verhalten von beiden Seiten ist schlicht und ergreifend kriminell.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. Oktober 2016 um 21:48:51 Uhr:


das ist jetzt nicht dein ernst?

Phaeti, das war doch schon immer Realität, was Peter hier gepostet hat.
Bei allem Wohlwollen. 🙂

hmmm, macht es das jetzt besser?

Jedenfalls ist es "eingepreist".

Das Problem ist, dass der Verbraucher den Schadenhergang nicht so beschreiben kann, wie es der SB versteht.

Und darum ist es wichtig, dass der zuständige Außendienstmitarbeiter die Schadenanzeige verfasst, das der SB es versteht.
Möglichst mit Bilder und sonstigen logischen Verweisen.

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