Teilkaskoversicherung Schaden
Hallo Leute,
der 3er BMW meiner Freundin wurde vorgestern Abend aufgebrochen. Die Scheibe wurde eingeschlagen. Geklaut wurde nichts, da sich in der Tasche die auf dem Beifahrersitz lag nur Bücher befanden. Das ganze wurde von der Polizei aufgenommen. Das Auto ist bei der Cosmos Direkt mit einer Teilkasko (SB 150 €) versichert.
Als erstes haben wir den Schaden der Versicherung gemeldet. Diese sagte wir könnten uns die Werkstatt frei auswählen und müssten nur noch die Rechnung an Sie schicken zusammen mit Bildern.
Wir haben das Auto dann gestern zu Pitstop gebracht. Die sagten das Sie die Scheibe für heute bestellen würden.
So eben ruft PitStop an das es noch bis morgen dauern wird, da Ihnen eben beim Einbau der Scheibe aufgefallen ist das der Fensterheber auch noch defekt ist. Das mit dem Fensterheber sollten wir noch der Versicherung melden, aber dafür müssten wir erstmal in Vorlage treten. Warum kann das nicht über die Teilkasko geregelt werden??
Ist das ganze so richtig? Ich hatte noch nie so einen Schaden geschweige denn einen Teilkaskoschaden.
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. Oktober 2016 um 15:41:16 Uhr:
Sowohl hinsichtlich der Antenne (oder auch dem Stern) ist ein solches Vorgehen schlichtweg Betrug.
Man erschleicht sich eine Leistung aus dem Vertrag durch eine falsche Schadenmeldung und das istVersicherungsbetrug, welcher - entgegen der volksläufigen Meinung - (egal bei welcher Schadenhöhe) kein Kavaliersdelikt ist.
Du hast natürlich völlig Recht.
Allerdings würde man sich wünschen, dass Du genauso vehement den millionenfachen Betrug von Versicherungen an Kunden und Geschädigten anprangern würdest.
Ein solches Verhalten von beiden Seiten ist schlicht und ergreifend kriminell.
34 Antworten
Danke danke für die vielen Antworten 😁
Aber es konnte nichts gestohlen werden 😁 es waren keine Wertgegenstände im Auto 😉 Außer das originale Uralt Navi von BMW mit monochrom Display.
Bei der Schadensmeldung "es waren keine Wertgegenstände im Auto, ein Uralt Navi von BMW mit monochromen Display" lässt den Sachbearbeiter gleich auf Vandalismus schließen. Mal verliert man, mal gewinnt der andere. Pech.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Oktober 2016 um 14:07:29 Uhr:
Bei der Schadensmeldung "es waren keine Wertgegenstände im Auto, ein Uralt Navi von BMW mit monochromen Display" lässt den Sachbearbeiter gleich auf Vandalismus schließen. Mal verliert man, mal gewinnt der andere. Pech.
Exakt, weil Du ja die Begründung dafür lieferst, das eben gar kein - ich nenne es mal - "Einbruchmotiv" bestand.
Vielleicht hätte vor Ort Dein persönlicher Versicherungsberater bei der Schadenmeldung geholfen und richtig formuliert.
Äh, Kommando zurück, ist ja ein Direktversicherer.
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Mir hat in jungen Jahren mal aus gegebenen Anlass ein freundlicher Polizeibeamter den Unterschied erklärt. Ist die Antenne nur abgebrochen, hängt oder liegt dort aber noch = Vandalismus und kein Fall für die TK. Ist der Stab aber weg, dann war es ein Diebstahl und dann zahlt die TK.
Und niemand bei der Versicherung hat sich gefragt, was der Dieb wohl mit einem abgebrochenen Antennenstab wollte.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Oktober 2016 um 19:57:55 Uhr:
Mir hat in jungen Jahren mal aus gegebenen Anlass ein freundlicher Polizeibeamter den Unterschied erklärt. Ist die Antenne nur abgebrochen, hängt oder liegt dort aber noch = Vandalismus und kein Fall für die TK. Ist der Stab aber weg, dann war es ein Diebstahl und dann zahlt die TK.
Und niemand bei der Versicherung hat sich gefragt, was der Dieb wohl mit einem abgebrochenen Antennenstab wollte.
Das gleiche galt für Mercedessterne.
Sowohl hinsichtlich der Antenne (oder auch dem Stern) ist ein solches Vorgehen schlichtweg Betrug.
Man erschleicht sich eine Leistung aus dem Vertrag durch eine falsche Schadenmeldung und das ist Versicherungsbetrug, welcher - entgegen der volksläufigen Meinung - (egal bei welcher Schadenhöhe) kein Kavaliersdelikt ist.
Von einem Berater, der mir die Schadenanzeige so hindreht, dass es versichert ist, ist ebenfalls Abstand zu nehmen - seriös ist anders.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 15. Oktober 2016 um 15:41:16 Uhr:
Sowohl hinsichtlich der Antenne (oder auch dem Stern) ist ein solches Vorgehen schlichtweg Betrug.
Man erschleicht sich eine Leistung aus dem Vertrag durch eine falsche Schadenmeldung und das istVersicherungsbetrug, welcher - entgegen der volksläufigen Meinung - (egal bei welcher Schadenhöhe) kein Kavaliersdelikt ist.
Du hast natürlich völlig Recht.
Allerdings würde man sich wünschen, dass Du genauso vehement den millionenfachen Betrug von Versicherungen an Kunden und Geschädigten anprangern würdest.
Ein solches Verhalten von beiden Seiten ist schlicht und ergreifend kriminell.
Dem, dem es wirklich ein Anliegen ist, weil er glaubt, dass das tatsächlich der Fall ist, stehen alle Türen offen zu seiner Meinung zu stehen und den in Rede stehenden Betrug der Versicherungsgesellschaften an ihren Kunden bzw. den Anspruchstellern vehement in millionenfacher Form zur Anzeige zu bringen. Heutzutage sogar online möglich.
Alles andere ist... naja lassen wir das mal lieber... Deine Meinung hierzu wurde schon oft genug ausdiskutiert.
P.S.: Wäre dies nicht sogar ein Offizialdelikt. Stecken denn nun doch Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Versicherungen unter einer Decke. Oder bekommen die das alle nicht mit?
Die bloße Nichterfüllung zivilrechtlicher Pflichten ist - für sich genommen - nicht strafbar (berechtigte Ansprüche einfach nicht erfüllen, weil man erst schauen will, ob der Berechtigte freundlicherweise ins Gras beisst). Einen Leistungsfall zu erfinden, um eine nicht geschuldete Zahlung zu erreichen, fällt nun mal unter Betrug. Ähnlich verhält sich das mit vielen einfältigen Themen im Internet. Halt nur straffreie Animierung / Verarschung. Immer wieder schwer, das auseinander zu halten.
Durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten.
Wird von Versicherungen ständig praktiziert.
Vertragliche Leistungsverpflichtungen, für die man sich hat bezahlen lassen, nicht oder nicht vollständig erbringen.
Kommt häufig vor.
Vorsätzlich zu geringe Schadenshöhenfeststellung zum Nachteil des VN.
Übliches Vorgehen.
Oder verbucht man das Alles als kaufmännische Kreativität zur Gewinnmaximierung?
Das ist in der Realität - ähnlich wie auf MT - ein Problem des individuellen Nachweises. Bei bestimmten Dingen stellen sich die Strafverfolgungsbehörden eben etwas arg förmlich an, wenn es um den jeweiligen "Einzelfall" geht. Nicht umsonst werden "Gutachten" mit geringeren Schadensbeträgen erarbeitet und wenn man weniger Wert auf kompetente Sachbearbeiter legt, dann kann sich das rechnen, wenn man nur ahnungslose Textbausteinklicker oder Bildschirmableser beschäftigt, die nach Handlungsleitfaden xy jeden Scheiß nach außen vertreten. 😉
Zitat:
@rrwraith schrieb am 15. Oktober 2016 um 19:05:38 Uhr:
Durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregen oder unterhalten.
Wird von Versicherungen ständig praktiziert.
Vertragliche Leistungsverpflichtungen, für die man sich hat bezahlen lassen, nicht oder nicht vollständig erbringen.
Kommt häufig vor.
Vorsätzlich zu geringe Schadenshöhenfeststellung zum Nachteil des VN.
Übliches Vorgehen.
Oder verbucht man das Alles als kaufmännische Kreativität zur Gewinnmaximierung?
wieviel von den millionen fällen hast du jetzt schon zur anzeige gebracht? auch schon mal staatsanwaltschaft angezeigt wegen pflichtverletzung im amt?
Meinst du also, ich hätte im Dunkeln nach dem Antennenstab suchen müssen? Der lag bestimmt noch irgendwo in den Büschen. Oder meinst du, ich hätte wegen 20,- DM eine Schadensmeldung gemacht? Das Ding aus- und eine neue einzubauen war ein Klacks. Die neue war dann allerdings eine elektrische, die konnte nicht mehr abgebrochen werden. Am Auto habe ich damals alles selbst repariert (Zylinderkopfdichtung, Ventilschaftdichtung, Bremskraftverstärker, Bremsscheiben usw.).
Wenn beim TE der Vandale die Scherben mitgenommen hätte, wäre das dann auch Diebstahl gewesen?
Oder anders ausgedrückt: Die Versicherungsbestimmungen hab ich nicht gemacht. Da sollten die Herrschaften sich nicht wundern, wenn derartige Regelungslücken manchmal ausgenutzt werden. Für den Versicherten ist es doch kein Unterschied, ob der Stern abgebrochen und daneben liegt oder weg ist.