Teilkaskoschaden (Versicherung verweigert Zahlung)
Letztes Jahr habe ich einen Haftpflichtschaden im Frontbereich gehabt.Diesen Schaden habe ich fiktiv abgerechnet.Auf dem einen Bild ist der Schaden ersichtlich.Laut Gutachten Haube instandsetzen und Lackieren,Stoßfänger austauschen und lackieren,Kühlergrill erneuern.Scheinwerfer erneuern.Mit dem anderen Bild habe ich seinerzeit der gegnerischen Versicherung die Reparatur nachgewiesen.Gezahlt wurde die volle Reparatur netto (knapp € 4000.-.Zusätzlich € 200 Nutzungsausfall.
Damit war die Sache für mich erledigt.
Vor 14 Tagen ist mir dann ein Reh ins Auto gelaufen.
Beschädigt wurde der Scheinwerfer auf der anderen Seite,der Kotflügel und die Stoßstange.
Meine eigene Versicherung hat dann ein Gutachten in Auftrag gegeben.Die Dekra hat auf meinen Hinweis einen Vorschaden im Frontbereich als repariert im Gutachten aufgenommen.Obwohl dieser einwandfrei repariert wurde und diesbezüglich es auch keine Einwände gibt,erstmal € 400 vom Wiederbeschaffungswert wegen repariertem Frontschaden abgezogen.
Zudem stellt sich jetzt die Versicherung quer und hat erstmal die Zahlung abgelehnt.Angeblich wäre nicht ersichtlich das der Schaden einwandfrei behoben worden wäre.
Mittlerweile zieht man bei den Versicherern alle Register um sich vor Zahlungen zu drücken.Warte noch ein paar Tage, dann geht die Sache zum Anwalt.
30 Antworten
Zitat:
@ThalerKlaus schrieb am 7. April 2025 um 12:13:55 Uhr:
Naja die fachgerechte Reparatur des Altschadens wäre auch jetzt noch nachzuweisen, da der neue Schaden nicht in diesem Bereich ist.
Das ist ja eben die Frage, die sich die Versicherung stellt. Hast du die Stoßstange ausgetauscht?
Gibt es davon eventuell eine Rechnung vom Schrottplatz oder ähnliches? Es würde ja nichts dagegen sprechen, eine gebrauchte Stoßstange für ein älteres Fahrzeug zu besorgen und einzubauen.
Solltest du die Stoßstange nur repariert haben (entgegen des ersten Gutachtens), dann sollte die Stoßstange nicht im neuen Gutachten bei den zu erneuerbaren Teilen auftauchen (zu Recht).
Solltest du keine Rechnung o.ä. haben, dann vielleicht Fotos des neu gekauften, gebrauchten Teils o.ä.? Irgendwie musst du der Versicherung ja beweisen, dass es nicht die alte Stoßstange war.
Hatte das vor einiger Zeit auch, allerdings auch eine Rechnung über ein gebrauchtes Teil, was dann auch ausreichend war und letzlich bezahlt wurde.
Andere Idee wäre sonst, falls dir der Nachweis nicht gelingt: Preis für die Stoßstange samt AW für Montage und Lackierung etc. rausrechnen aus dem neuen Gutachten und dann diese Summe anfordern, sofern die anderen Teile ja nicht beim ersten Unfall beschädigt waren.
Nur dass beim TE die fiktive Abrechnung im letzten Jahr war, deshalb nützt ihm die Löschung der Daten nach vier Jahren nichts.
Zitat:
@Kater210367 schrieb am 7. April 2025 um 15:40:55 Uhr:
Hallo,Daten die vom HIS erfasst wurden, werden aber nach 4 Jahren wieder gelöscht. Beginnend mit dem Jahr nach dem Schadensereignis.
Also kann ein Auto einen fiktiven Schaden gehabt haben der nur länger zurück liegt.Thomas
Echt, nach 4 Jahren schon? Schade, dann kann ich mir 2 Anfragen schon mal sparen.
Bliebe nur noch eine. Aber was bringt mir das wenn das FZG schon 10 Jahre ist und da 6 Jahre fehlen?
Dass du einen Schaden fiktiv abrechnen, dann billig zusammenfrickeln und einen weiteren Schaden nach über vier Jahren wieder fiktiv abrechnen kannst 😁.
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Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 7. April 2025 um 15:49:03 Uhr:
Zitat:
@Kater210367 schrieb am 7. April 2025 um 15:40:55 Uhr:
Hallo,Daten die vom HIS erfasst wurden, werden aber nach 4 Jahren wieder gelöscht. Beginnend mit dem Jahr nach dem Schadensereignis.
Also kann ein Auto einen fiktiven Schaden gehabt haben der nur länger zurück liegt.Thomas
Echt, nach 4 Jahren schon? Schade, dann kann ich mir 2 Anfragen schon mal sparen.
Bliebe nur noch eine. Aber was bringt mir das wenn das FZG schon 10 Jahre ist und da 6 Jahre fehlen?
Mit den 4 Jahren steht zumindest auf der Seite der HIS.
Das betrifft aber so viel ich weiß nur KFZ. Bei anderen Abfragen z.B.Haus gibt es glaube ich andere Zeiträume.
Thomas
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. April 2025 um 16:02:40 Uhr:
Dass du einen Schaden fiktiv abrechnen, dann billig zusammenfrickeln und einen weiteren Schaden nach über vier Jahren wieder fiktiv abrechnen kannst 😁.
Nö, hatte ich vor 20 Jahren am e36 schon gemacht und wollte wissen was hinterlegt ist.
Außerdem wollte ich beim Mopped wissen ob die schon mal einen Schaden abgerechnet hat.
Ich stimme euch in allen Punkten zu .
Allerdings ist der Altschaden so gelagert das es keine Reparaturschritte gibt, die nachvollzogen werden müssen.
Eine Daumengroße Beule und ein paar Kratzer in der Haube werden ausgebeult, gespachtelt und lackiert.
Arbeit einwandfrei ausgeführt wie im Gutachten beschrieben.
Scheinwerfer und Grill austauschen.
Ein paar Schrauben lösen und nach Austausch des Scheinwerfers wieder festziehen.
Stoßstangenhaut nach dickem Kratzer austauschen und lackieren.
Keine sonstigen Arbeiten.
Ich glaube nicht das man da soviel Theater draus machen kann.
Der neue Schaden liegt übrigens nicht in diesem Bereich,Lediglich die Stoßstange ist auf der anderen Seite beschädigt.Kotflügel und Scheinwerfer rechts haben mit dem Altschaden nichts zutun.
Ist ja in Ordnung. Hast du denn irgendwelche Nachweise, dass die Stoßstange auch ausgetauscht wurde (ggf gegen eine gebrauchte?
Ansonsten geht die Versicherung erst einmal davon aus, dass das Teil eventuell instandgesetzt wurde, statt eines Austauschs.
Dann ist die Sache doch ganz einfach.
Ich an deiner Stelle würde ein Foto vom ersten Unfallschaden hinschicken samt Text, dass diese Teile ausgetauscht werden sollten und diese laut Gutachten instand gesetzt.
Bestätigen, dass diese und jene Teile ausgetauscht hat bzw. instand gesetzt wurden und dass der Schaden ja auch an der rechten, nicht linken Seite ist.
Dazu noch das Foto der alten Stoßstange neben dem Auto heute als Beweis, dass diese ausgetauscht wurde.
Frist setzen von 10 Tagen, damit die Versicherung in Verzug ist (wichtig wg Anwalt) und abwarten.
Wer noch nicht verstanden hat, dass hier bei dem ersten Schaden die Reparatur nach Gutachten in den angegebenen Schritten durchgeführt werden musste, sollte dem TE keine Tipps geben, welche ihn Geld kosten können.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 7. April 2025 um 20:04:04 Uhr:
Wer noch nicht verstanden hat, dass hier bei dem ersten Schaden die Reparatur nach Gutachten in den angegebenen Schritten durchgeführt werden musste, sollte dem TE keine Tipps geben, welche ihn Geld kosten können.
Das ist Quatsch. Bei solch einem alten Auto kann man auch Gebrauchtteile -statt Neuteile verbauen. Insofern wäre es nach Gutachten repariert.
Warum altes Auto?
Wie alt ist das Auto des TE denn? Hab da nichts gelesen von
und von den Mercedes Modellen keine Ahnung. Ausser W124 oder 123 usw.
Sieht für mich noch recht neu aus auf dem Foto.
"Bei solch einem alten Auto kann man auch Gebrauchtteile -statt Neuteile verbauen. Insofern wäre es nach Gutachten repariert."
Das Alter des Fahrzeugs ist egal, bei einem Gebrauchtwagen kann man durchaus gebrauchte Teile verwenden. Funktioniert sogar im Rahmen der 130%-Regel.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 7. April 2025 um 11:26:51 Uhr:
Magst du mal deine Copy + Paste Orgien bleiben lassen oder wenigsten richtig machen.Danke.
Danke Herr Oberlehrer