Teilkasko Scheinwerfer BMW 3er

Hallo zusammen,

ich hatte am WE einen Unfall und das Auto scheint ein Totalschaden zu sein.
Nun sagte mir die Werkstatt, dass die Teilkasko (HUK Coburg) die Scheinwerfer bezahlt.
Diese kosten netto 1.500,00 (einzeln).
Nun wollte mir die Dame am Telefon nicht sagen, was erstattet wird, sie leitet die Bilder weiter an einen externen Gutachter.
Hatte jemand schon mal den Fall, die AGB sagen, "Abdeckungen von Leuchten", den SW gibt es jedoch nur als ein Stück.

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

42 Antworten

Moin,
ich hab mal etwas aufgeräumt.
Bitte einfach mal die Ausgangsfrage reflektieren - der TE muss ich ggf. eben mit seiner Vers. kurzschließen wie die das händelt.
Letztere "Anmerkungen" kann man sich auch verkneifen - daher weg.
VG Olli

Hier wird die Frage eigentlich ausreichend beantwortet

https://detlef-fischer.de/...teilkasko-bei-totalschaden-ohne-vollkasko

Die Gerichte sind sich aber nicht einig

Leitsatz:
Glasbruch sollte auch bei einem nicht Vollkaskoversicherten Fahrzeug anhand eines geeigneten Gutachtens auch bei Totalschaden der Teilkaskoversicherung gegenüber geltend gemacht werden. Der Glasbruchschaden sollte dabei zum Neuwert inklusive Einbaukosten ermittelt geltend gemacht werden.

Nochmal für Alle:

Die Moderation korrigiert hier keine Falschaussagen - sie setzt NUB und Regeln um.

Es ist an den Usern, sich sachlich und mit Respekt ontopic auszutauschen.

Und deswegen ist was weg - und einiges steht da noch.

Warum ich ständig Stammuser auf Regeln und NUB hinweisen muss, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Genau deswegen ist es wichtig, für solche Fälle in den AKB vorzusorgen.. Es gibt Versicherer, da steht in den AKB nicht drin, was mit dem Glasschaden bei einem Totalschaden wird.
Dann gibt es aber Versicherer, dort steht in den AKB drin, dass bei einem Totalschaden der Glasbruch bis 20% des Wiederbeschaffungswertes erstattet wird. Oftmals werden dann nur die Ersatzteile, ohne Arbeitswerte, erstattet.
Klare Regelungen in den AKB sorgen im Schadenfall für weniger Verwirrungen.
In den AKB der HUK habe ich keine gesonderte Regelung gefunden. Vielleicht kann ja jemand mitteilen, wie die in so einem Fall verfahren.

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Schaden wurde abgewickelt, Nettoneupreiis wurde komplett erstattet.

VG

@Gwen73
Wie konntest du es durchsetzen? Habe ein ähnliches Problem, meine Versicherung möchte nur ein Verhältnis zum Wiederbeschaffungswertes des KfZ zahlen.

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