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unfall vor 3monaten bei teilkasko...

Themenstarteram 2. Januar 2005 um 18:20

hatte ein unfall vor 3monaten und war teilkasko versichert die versicherung hat mir feuerwehr bezahlt... ich wusste nicht das sie bei einem selbstverschulden auch glas und co erstatten...kann ich da noch was holen? habe nur noch bilder vom auto und zeugen dafür kolleg ist bei der polizei der alles nachweisen kann

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33 Antworten

Was dachtest du denn wofür die Teilkasko zahlt? Die Teilkasko zahlt dir Glas und wenn ich mich nicht ganz täusche auch die Scheinwerfer. Bergungskosten weiß ich jetzt nicht.

Haftpflicht zahlt für den geschädigten oder die geschädigten, wenn du einen Unfall verursachst.

am 2. Januar 2005 um 21:08

Hi,

genau richtig.

Was meinst du mit "rausholen"?

Unglaublich....

Zu den Feuerwehrkosten - das kann auch durch einen evtl abgeschlossenen Schutzbrief abgedeckt sein - wenns die Haftpflicht bezahlt hat, viel Spaß, dann wird gestuft.

Grüße

Schreddi

Der Einsatz der Feuerwehr wurde sicherlich von der Haftpflicht-Versicherung bezahlt und die Teilkasko bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen.

@unsere Experten ;)

Kann jetzt noch ein Versicherungsfall vom Vorjahr gemeldet werden?

am 2. Januar 2005 um 21:16

@Bleman:

In der Regel schon - Haftpflicht oder Kasko?

Also Haftpflicht geht (zumindest bei meiner) defintiv - entscheidend ist ja der Tag des Schadens.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 3. Januar 2005 um 11:10

also mit rausholen meine ich ob sie mir noch glas und scheinwerfer zahlen...

hatte teilkasko bei

allian...

30%

unfallfrei

auf mein vater angemeldet

das auto auf mich wegen geschäft und absetzen...

am 3. Januar 2005 um 11:26

Hi,

die 30% sind ja in der Teilkasko wurscht - da gibts keine SF-Klassen :)

Was du machen kannst.

Rechnungen der Scheinwerfer reinreichen - da der Schaden ja wojhl zumindest gemeldet war können die das auch konkret darauf beziehen.

Abzüglich der Selbstbeteiligung werden die dir dann nach Prüfung das Geld rückerstatten.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 3. Januar 2005 um 11:34

also nach prüfung heisst die wollen mein auto sehen...oder? hmm der ist jetzt schön klein gepresst habe nur noch wie gesagt zeugen und bilder

Nein, Prüfung heisst: Die schauen nochmal in die Akten, ob das realistisch ist, dann ob die Versicherung überhaupt greift, ob du noch Ansprüche hast etc. Dein Auto wollen die mit Sicherheit nicht mehr sehen.

Themenstarteram 3. Januar 2005 um 11:55

ah okay weil es war ein neuer honda prelude mit 160 gegen baum geknallt könnt euch vorstellen was noch ganz ist nämlich garnichts also was glas betrifft nur eine rückleuchte

Äh - das hatte ich anders verstanden. Ich dachte der wäre repariert worden. Bekommt man in der Teilkasko nicht nur Schäden ersetzt, die repariert werden? Also dürftest du dann in diesem Fall doch gar nichts für das Glas bekommen, oder?

Was sagen denn unsere Versicherungsprofis dazu?

Themenstarteram 3. Januar 2005 um 12:19

ne leider nicht

Wenn du Fotos hast, reicht das im Normalfall aus. Mach einfach eine Schadenmeldung und leg die Fotos und (wenn noch vorhanden) eine Kopie des Fahrzeugbriefes/Fahrzeugscheines wegen der genauen Fahrzeugdaten bei.

Dann müßtest du den Zeitwert der Glasteile ersetzt bekommen, da ein Totalschaden vorlag. Die Arbeitsleistung für den Austausch der Glasteile wird jedoch nicht ersetzt.

Themenstarteram 3. Januar 2005 um 12:50

ah gut kläre ich gleich später denn das gibt ja auch geld und nicht sonderlich wenig wenn ich schon ein recht dafür habe...

Grundsätzlich zahlt die Teilkasko Glasschäden.

Werden die Teile nicht wiederbeschafft (hier: Totalschaden), so wird die Mehrwertsteuer abgezogen.

Allerdings:

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Du schreibst, daß Du mit 160 km/h gegen einen Baum gefahren bist. Damit kannst Du die Erstattung in aller Regel vergessen, auf jeden Fall jedoch bei einem Landstraßenunfall.

Grüß Deinen Schutzengel.

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