@celica1992
Habe etwas gefunden, weiß aber nicht, ob es das sein könnte.
Wegfall der Voraussetzungen für die Sonderersteinstufungen
Für eine Einstufung nach I.2.2 a), b) und d) bzw. I.2.3.1 oder I.2.3.2 ist die Bestätigung der SF-Klasse durch den Versicherer des Erstfahrzeugs maßgebend. Die Sondereinstufungen nach I.2.3.1 und I.2.3.2 werden nur solange gewährt, wie die jeweils genannten Voraussetzungen erfü lt werden und/oder der Versicherungsvertrag Ihres Erstfahrzeugs besteht. Im Falle der Beendigung des Vertrags des Erstfahrzeugs entfällt diese Sondereinstufung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Ihr Vertrag wird dann ab diesem Zeitpunkt so eingestuft, als hätte ihm zu Beginn die Einstufung I.2.1 oder I.2.2 zugrunde gelegen.
@Zimpalazumpala
Die Begründen es mit Wegfall des Erstwagens. Da dieser nicht mehr ist, fällt der "Auto-Starter" (junge Fahrer) weg und da ein unter 25 Jähriger das Auto fährt, wird es teurer.
Es steht bei Tarifänderungen bzw. Sondereinstufungen irgendwie immer dazu, dass die Änderungen erst zu Beginn des nächsten VJ beginnen.