ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Scheinwerferschaden bei Saisonkennzeichen über teilkasko?

Scheinwerferschaden bei Saisonkennzeichen über teilkasko?

Themenstarteram 14. Februar 2005 um 12:29

Hallo!

Habe beim Schrauben meine beiden Scheinwerfer kaputt gemacht, sind mir runtergefallen und nun weiss ich nicht, ob meine teilkasko die zahlt, weil der Wagen ja Saisonkennzeichen hat und momentan ja nicht gefahren werden darf.

Gruss

Dominik

Ähnliche Themen
34 Antworten

Wenn Du sie selbst kaputt gemacht hast, zahlt sie überhaupt nicht!

Themenstarteram 14. Februar 2005 um 14:25

na klasse......

Dachte bisher das die versicherung nicht danach fragt, wie der Teilkaskoschaden entstanden ist!

Themenstarteram 14. Februar 2005 um 14:28

Wie sieht es denn aus, wenn mir eine Werkstatt bescheinigt, dass die Scheinwerfer durch einen Steinschlag defekt sind?

Da mein Wagen ziemlich tief ist könnte das doch ein Grund sein! Sind beide ewig beschlagen und Wasser drin.

Neue brauchst du doch sowieso, oder sehe ich das falsch ?

Also neue kaufen und der Versicherung melden, wie es war. Das schlimmste was passiert ist doch, dass die ablehnen und da brauchst du dich dann nicht mal beklagen. Wer beide Scheinwerfer fallen läßt, ist selber schuld.

Christo

Immer schön bei der Wahrheit bleiben !

Glasschäden werden nur bei Fremdeinwirkung (Unfall,Steinschlag,Hagel etc.) von der TK übernommen , abzüglich SB.

Fallen lassen fällt definitiv nicht darunter.

Gruß

capri

Themenstarteram 14. Februar 2005 um 16:01

Mir is gerade eingefallen, dass ich ja durch ne baustelle gefahren bin und da hats peng gemacht.

mein gott wasn pech...

Zitat:

Original geschrieben von Golf2GTI

Mir is gerade eingefallen, dass ich ja durch ne baustelle gefahren bin und da hats peng gemacht.

mein gott wasn pech...

Ich würde da vorsichtig sein, ganz dumm sind Versicherungen und deren Gutachter auch nicht. Ich würde dir auf jeden Fall nen Gutachter schicken, wenn du mir so ein Schaden melden würdest.

@Capri

bring Ihn doch nicht auf dumme Ideen! :D

 

Christo

am 14. Februar 2005 um 16:39

Die Teilkasko zahlt Glasbruchschäden egal wie sie zu Stande kommen (außer bei Vorsatz), also auch bei Eigenverschulden->analog der Hausrat-bzw. Gebäudeglasversicherung. Da Du außerhalb der Saison eine Ruheversicherung hast ist somit Versicherungsschutz vorhanden.

Wichtig ist, daß Dir die Scheinwerfer gleichzeitig hingefallen sind, sonst wird 2 mal Selbstbeteiligung fällig.

Also ruhig so schreiben wie es war, ist versichert. Die beschädigten Scheinwerfer behalten, bis der Schaden reguliert ist und zur Schadenmeldung am Besten Fotos beifügen

Bessere Tipps gehn nicht oder?

"Beide auf einmal sonst SB" - hallo?

Auf solche Beiträge sollte nichmal geantwortet werden und dann sowas.... *kopfschüttel*

Grüße

Schreddi

Zwei Scheinwerfer auf einmal ohne sonstigen Schaden?

Da wird der dümmste Schadenbearbeiter sofort hellwach.

Mit Pech wird Dein Schaden nicht nur abgelehnt, und Du bekommst noch eine Anzeige wegem versuchtem Versicherungsbetrug.

Mein persönlicher Kommentar:

Leute wie Du sind u.a. dafür verantwortlich, dass wir so hohe Prämien haben.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Zwei Scheinwerfer auf einmal ohne sonstigen Schaden? Da wird der dümmste Schadenbearbeiter sofort hellwach. Mit Pech wird Dein Schaden nicht nur abgelehnt, und Du bekommst noch eine Anzeige wegem versuchtem Versicherungsbetrug.

Mit 100%iger Sicherheit...

Themenstarteram 14. Februar 2005 um 19:42

Habs schon längst durch bekommen!

Der Sachbearbeiter ist nen guter Bekannter von m einem Vater und der hat mir gesagt das ich den Schaden einfach melden soll, wenn der Golf angemeldet ist und dann kann ich sofort nen Verrechnungscheck mitnehmen!

Das es so easy ging, da meld ich doch demnächst einfach nochmal einen Scheinwerfer als Bruch.

Zitat:

Original geschrieben von Golf2GTI

Das es so easy ging, da meld ich doch demnächst einfach nochmal einen Scheinwerfer als Bruch.

Könntest du das für dich behalten ?

Wir machen uns ja hier wegen Mitwisserschaft strafbar. So frech muss man sein, und dann rummeckern, wenn die Versicherung teurer wird.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

So frech muss man sein, und dann rummeckern, wenn die Versicherung teurer wird.

Da kann man sich wirklich nur noch an den Kopf fassen...:rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Scheinwerferschaden bei Saisonkennzeichen über teilkasko?