Teilkasko mit Selbstbeteiligung
Hallo,
seit heute nachmittag hab ich nen 50cm langen Riss in der Frontscheibe meines Astras. Anscheinend wars doch gut im April ne Teilkasko auf das Auto abzuschließen 😉
War vorhin gerade beim Opelhändler und hab mir einen Kostenvoranschlag machen lassen -> 450 Euro
Kann ich mir die 450 Euro, anhand des Kostenvoranschlages, von meiner Versicherung auszahlen lassen oder ist das nicht möglich?
Danke und Gruß
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
. So verbreitet er hier m. E. die gleiche Rechtsbeugung , welche ihm sein vermutlicher Arbeitgeber, die Versicherung, täglich eintrichtert.
Du solltest langsam mit Deinen Aussagen und Deinem Hass auf Versicherer (die nuun in Deinem Fall ja unglücklicherweise auch noch einen Großteil Deines Lebensunterhaltes bezahlen....) etwas vorsichtiger sein.......
Deine Aussagen sind rechtlich häufig sehr bedenklich und anderen gegenüber verleumdend! Schde, das sowas hier noch geduldet wird.......
Gruß, Jens
ich nochmal...
mein werkstattmensch meinte, ich müsse dann eine abtretungserklärung für die versicherung unterzeichnen... ist das üblich?
Ist bequem. Du kannst natürlich auch die komplette Rechnung bei der Werkstatt bezahlen und bekommst dann das Geld von der Versicherung.
Bei einer Scheibe eher unbedenklich.
In Sachen Abtretung von größeren Schäden hat ZDF WISO es schon einmal trefflich formuliert:
Zitat:
Insbesondere das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, versuchen die Versicherer zu umgehen. Vier Versicherer rieten den WISO-Testern, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dadurch verzichtet der Geschädigte auf einen neutralen Sachverständigen. Die Werkstatt regelt die Schadensbehebung dann direkt mit der Versicherung.
Der Geschädigte verliert so Einfluss auf Umfang und Art der Reparaturen. Mit der Abtretungserklärung können sich Versicherung und Werkstatt darauf einigen, dass beispielsweise nur Teillackierungen durchgeführt, gebrauchte Teile oder Teile von Fremdherstellern eingebaut werden. Ob das Fahrzeug damit in den ursprünglichen Zustand versetzt wird, ist fraglich. Ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte außerdem Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht berücksichtigt.
Oder doch nicht? Vielleicht bekommt man dann ja eine gebrauchte Scheibe.
Ähnliche Themen
Hi,
"gebrauchte Scheibe " - wegen einer Abtretungserklärung?
Soviele schwarze Schafe wie du es darstellst, gibts ja auf der ganzen Welt nicht.
Man sollte ab und an auch mal nüchtern auf die Fakten schaun - was is an einer Abtretungserklärung an die Werkstatt des Vertrauens denn verkehrt?
Tut mir leid - aber mittlerweile ist die Hexenjagd übertrieben.
Es ist okay, auf Missstände hinzuweisen - und es ist auch okay, sich mal in Threads zu melden und was falsches zu sagen...
Aber was das jetzt hier schon wieder sollte? Wiso mag seriös sein - aber ih habe dort auch schon einiges gesehen, was einen doch schon schmunzeln ließ ob des Wahrheitsgehaltes - und auch der Sensations"geilheit".
In diesem Sinne - cool down gutachter, nicht überall wartet ne Verschwörung der Versicherungen mit den Werkstätten und den Tanzbärlis auf den Verbraucher.
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
"gebrauchte Scheibe " - wegen einer Abtretungserklärung?
Soviele schwarze Schafe wie du es darstellst, gibts ja auf der ganzen Welt nicht.
Man sollte ab und an auch mal nüchtern auf die Fakten schaun - was is an einer Abtretungserklärung an die Werkstatt des Vertrauens denn verkehrt?
Tut mir leid - aber mittlerweile ist die Hexenjagd übertrieben.
Es ist okay, auf Missstände hinzuweisen - und es ist auch okay, sich mal in Threads zu melden und was falsches zu sagen...
Aber was das jetzt hier schon wieder sollte? Wiso mag seriös sein - aber ih habe dort auch schon einiges gesehen, was einen doch schon schmunzeln ließ ob des Wahrheitsgehaltes - und auch der Sensations"geilheit".In diesem Sinne - cool down gutachter, nicht überall wartet ne Verschwörung der Versicherungen mit den Werkstätten und den Tanzbärlis auf den Verbraucher.
Grüße
Schreddi
Komisch das auch der staatliche Ratgeber in meiner Signatur rät von Abtretungen abzusehen:
Zitat:
Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn
Ihnen eine kostenlose Schadensregelung unter der
Bedingung angeboten wird, dass Sie Ihre Ersatzansprüche
abtreten. Solche Angebote sind oft nicht zu Ihrem Vorteil.
Scheint doch irgendwas dran zu sein. Da kannst du schmunzeln soviel wie du willst.
Hi,
unterscheidest du ab und an auch zwischen Haftpflicht und Kasko?
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Hi,
In diesem Sinne - cool down gutachter, nicht überall wartet ne Verschwörung der Versicherungen mit den Werkstätten und den Tanzbärlis auf den Verbraucher.
Grüße
Schreddi
Hi Schreddi,
da pflichte ich Dir bei, leider versäumen es dann jene Versicherer sich von denen zu distanzieren, welche nur noch einen restrektiven Sparkurs und beratungsresistente Meinungen durchsetzen auf Kosten des Verbrauchers.
Es ist auch durchaus nachvollziehbar für mich, dass sich hier Leute angegriffen fühlen wenn man unsaubere Dinge aus Teilen der Versicherungswirtschaft offenlegt.
Manches ist so ungeheuerlich, dass selbst Versicherungsleute es nicht glauben können, was praktiziert wird. Deshalb sollte man sich nicht nur lustig machen, oder empört reagieren über Leute, welche versuchen Missstände aufzudecken, sondern auch einmal darüber nachdenken wie man Missstände in den eigenen Reihen beseitigt bzw. minimiert.
Wir SV(zumindestens einige) tun das auch und deshalb gehen wir auch gegen diese "Tanzbärlis" wie Du sie offenbar etwas belustigt nennst öffentlich vor.
Was unternehmt ihr sauber arbeitenden Versicherungsleute gegen die schwarzen Schafe eurer Branche?
Zitat:
Original geschrieben von Captain HUK
Was unternehmt ihr sauber arbeitenden Versicherungsleute gegen die schwarzen Schafe eurer Branche?
Das Gewaltmonopol liegt bei Vater Staat.
Man kann nur hoffen, dass saubere Arbeit als solche erkannt wird und der Kunde seine Entscheidung entsprechend trifft.
Ist wie bei den Gutachtern. 😁
Die Wirksamkeit von Regeln kann am Besten dadurch unterstützen in dem man sie ganz bescheiden, ohne andere Bürger ständig dunkler Machenschaften (Captain HUK) zu verdächtigen, einhält bzw. respektiert.
Sage mir nicht was du denkst - sondern was du machst.
Eine gute Tat ist nur eine gute Tat.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Die Wirksamkeit von Regeln kann am Besten dadurch unterstützen in dem man sie ganz bescheiden, ohne andere Bürger ständig dunkler Machenschaften (Captain HUK) zu verdächtigen, einhält bzw. respektiert.
Sage mir nicht was du denkst - sondern was du machst.
Eine gute Tat ist nur eine gute Tat.
Ich kenne sehr viele Juristen aber bisher war noch keiner so borniert eine Verdächtigung mit Tatsachenbeweisen zu verwechseln. Was unterstellst Du mir da. Meinst Du ich verfolge u. verdächtige rechtschaffende Bürger.Alles was ich behaupte kann ich auch beweisen, also rede nicht von Verdächtigungen u. unterlasse es gefälligst von mir zu behaupten ich verdächtige ständig jemanden.
Denke Du lieber darüber nach wie Unfallopfer richtig (u. vollständig) zu beraten sind und handle entsprechend Deinem schlauen Spruch danach, dann hast auch Du einen wertvollen Beitrag geleistet. Sozusagen als Organ des Rechtsystem wie ihr auch genannt werdet.
Ich berichte zwischenzeitlich wahrheitsgetreu mit anderen Kollegen u. versierten Verkehrsrechtsanwälten in meinem Blog
www.captain-huk.deüber unsauberen Machenschaften der Versicherungswirtschaft weiter, weil einer Guten Tat ,stets eine
weitere Gute Tat folgen sollte.
Der Kleinkrieg hier geht nicht zum ersten Mal vollkommen am User vorbei.
Es gibt in der Versicherungswirtschaft, bei Gutachtern, Juristen und in allen anderen Branchen und Berufsständen schwarze Schafe und berufsspezifische Mißstände.
Es ist in meinen Augen unseriös und schlicht unzulässig, wenn man deswegen eine ganze Gruppe mit Worten wie "unsaubere Machenschaften der Versicherungswirtschaft" diffamiert.
Wenn das so weiter geht kann man froh sein, als Angehöriger dieser Gruppe keinen Stern o.ä. auf der Kleidung tragen zu müssen.
Hallo zusammen,
das ist ja mal eine hitzige Diskussion.
Zitat:
Original geschrieben von Bimmelimm
mein werkstattmensch meinte, ich müsse dann eine abtretungserklärung für die versicherung unterzeichnen... ist das üblich?
Diese Vorgehensweise ist üblich, da ansonsten der Kunde die Rechnung sofort bezahlen müsste und dann den Schaden mit seiner Versicherung selbst abwickeln und unter Umständen dann ca. 4-6 Wochen auf sein Geld warten müsste.
Die Abtretungserklärung der Reparaturkosten hat halt zur Folge, dass der Kunde nicht in Vorlage treten muss, denn wer hat heutzutage schon mir-nichts dir-nichts 400-800 Euro locker, auf die er mal einen Monat verzichten soll.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
450 € für eine Frontscheibe eines Astra?
Halte ich für heillos überzogen - bei meinem Corsa hats
Der Preis von 450 Euro für den Austausch der Frontscheibe des Astra F ist vollkommen in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von Captain HUK
ein 50cm langer Riss in einer Frontscheibe sagt mir als Fachmann, dass es sich hier um eine sogenannte Verbundglas Frontscheibe handelt. Nur bei diesen Scheiben ist eine sich langsam ausbreitende Rissbildung möglich.
Scheiben die sofort in tausende von Splittern zerbrechen nennt man Sekurit Scheiben, welche aber heutzutage als Frontscheiben weniger verwendet werden.
Ich möchte hier jetzt wirklich nichts schüren, aber so eine Aussage kann kein echter Fachmann treffen, denn:
1. In tausend Teile zerbrechende Scheiben sind aus ESG ( Einscheibensicherheitsglas ). Nur der Laie sagt Sekurit-Glas. Diese Wortwahl rührt daher, dass die Firma Sekurit-Saint-Gobain der Erfinder dieser Verarbeitungsweise für Scheiben war.
2. Heutige Frontscheiben bestehen aus VSG ( Verbundsicherheitsglas ) und nicht aus Verbundglas. Der Begriff Verbundglas ist zwar der Oberbegriff für laminierte Scheiben, stellt aber keine speziellen Anforderungen an die Zwischenschicht, im Gegensatz zur VSG-Scheibe
Zitat:
Original geschrieben von Captain HUK
ein Einzige Nachteile sind sich verändernde Sichtverhältnisse, das milchig werden der Kunststofffolie und die Zerstörung der Wischergummis, wenn diese über eine scharfkantige Schadstelle gleiten.
Sobald die Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden, muss diese Scheibe dann selbstverständlich ausgetauscht werden.
Wenn eine Verbundglasscheibe als tragendes Karossieteil ausgewiesen ist, sollte Sie selbstverständlich in nächster Zeit getauscht werden.
Eine akute Unfallgefahr besteht aus sachverständiger Sicht nicht, selbst dann nicht wenn die Innenscheibe auch gerissen sein sollte.
Einige weitere Nachteile :
Durch einen Riss ist die Festigkeit der Scheibe stark gemindert. Dies hat zur Folge, dass die Karosseriesteifigkeit leiden kann.
Eine andere Gefahrenquelle ist der Beifahrerairbag, der sich nach dem Auslösen zu einem grossen Teil an der Scheibe abstützt. Ein Riss in der Scheibe hat zur Folge, dass der Airbag die Scheibe weiter herausdrücken kann als normalerweise und somit seine Wirkung nicht zu 100% erfüllen kann.
Scheiben müssen nach der ECE-Regelung geprüft sein und dürfen nur in dem Zustand im Fahrzeug eingebaut sein, wie sie geprüft wurden, also unbeschädigt. Der Rückschluss daraus ist, dass eine defekte Scheibe unverzüglich repariert oder ausgetauscht werden muss, da sonst dir Zulassung des Bauteils erloschen ist.
Die Reparatur einer Scheibe ist zulässig, auch wenn der obige Punkt der beschädigungsfreien Scheibe nicht mehr ganz zutrifft. Dies liegt daran, dass das Reparaturverfahren durch das Bundesministerium für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen in der Verkehrsblattverlautbarung 4/1986 Nr. 55 S. 130 genehmigt wurde, da die Reparatur die Festigkeit der Scheibe wiederherstellt.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der Kleinkrieg hier geht nicht zum ersten Mal vollkommen am User vorbei.
Es gibt in der Versicherungswirtschaft, bei Gutachtern, Juristen und in allen anderen Branchen und Berufsständen schwarze Schafe und berufsspezifische Mißstände.
Es ist in meinen Augen unseriös und schlicht unzulässig, wenn man deswegen eine ganze Gruppe mit Worten wie "unsaubere Machenschaften der Versicherungswirtschaft" diffamiert.
Wenn das so weiter geht kann man froh sein, als Angehöriger dieser Gruppe keinen Stern o.ä. auf der Kleidung tragen zu müssen.
Hi Madcruiser,
was ist der Unterschied? ,wenn Du schreibst ob es in der Versicherungswirtschaft, bei Gutachtern, Juristen und in allen anderen Branchen und Berufsständen schwarze Schafe und berufsspezifische Mißstände gibt.
oder wenn ich schreibe ob es in der Versicherungswirtschaft, bei Gutachtern, Juristen und in allen anderen Branchen und Berufsständen schwarze Schafe und berufsspezifische Machenschaften gibt.
Was von dem geschriebenen ist unseriöser bzw. wer ist mehr betroffen?
Du regst Dich über etwas auf,was Du selbst postest.Wirfst Du nicht auch alles in einem Topf?.
Das mit dem gelben Stern hättest Du Dir allerdings verkneifen können.
Niemand beseitigt Missstände oder Machenschaften anderer durch hoffen u. schlaue Sprüche, sondern nur durch Taten.Wenn Du zu den "Guten" gehörst, was ich auch gerne glauben will,dann distanziere Dich von denen, welche euren Berufstand durch unsaubere Machenschaften in den Verruf bringen und tue etwas dagegen.
Vielleicht wäre es auch in Zukunft möglich.die persönlichen Angriffe der anderen Forumsteilnehmer gegen meine Person auch zu sehen u. nicht jedesmal wie ein Schwarm Schmeissfliegen über jenen herzufallen der die Wahrheit sagt.
Deshalb werden bestimmte Leute auch nicht glaubwürdiger.
Und solange dieses geschieht wehre ich mich so gut es geht.
Autoglesermeister
Zitat:
Hallo zusammen,
das ist ja mal eine hitzige Diskussion.
Ich möchte hier jetzt wirklich nichts schüren, aber so eine Aussage kann kein echter Fachmann treffen, denn:
1. In tausend Teile zerbrechende Scheiben sind aus ESG ( Einscheibensicherheitsglas ). Nur der Laie sagt Sekurit-Glas. Diese Wortwahl rührt daher, dass die Firma Sekurit-Saint-Gobain der Erfinder dieser Verarbeitungsweise für Scheiben war.
2. Heutige Frontscheiben bestehen aus VSG ( Verbundsicherheitsglas ) und nicht aus Verbundglas. Der Begriff Verbundglas ist zwar der Oberbegriff für laminierte Scheiben, stellt aber keine speziellen Anforderungen an die Zwischenschicht, im Gegensatz zur VSG-ScheibeHallo zusammen.
----------------------------------------------------------------------Hallo Autoglasermeister,
Du hast folgerichtig erkannt, dass ich die Sekuritscheibe und die Verbundglasscheibe in der bekannten Umgangssprache genannt habe.
Selbstverständlich ist die Bezeichnung welche Du genannt hast richtig bzw. präziser.
Auch kannst Du Dir darauf etwas einbilden, deshalb jemanden
der nicht sofort Oberlehrerhaft jedes Detaill aufführt, die Kompetenz abzusprechen.
Schön dass es so Fachleute wie Dich gibt.