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Teil Schuld möglich?

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 9:38

Moin!

Folgendes ist passiert:

Ich wollte einer nach Links abknickenden Vorfahrtstraße folgen, aber mir wurde die Vorfahrt von einem Fahrzeug welches geradeaus auf die Hauptstraße fahren wollte genommen (er kam von vorn aus der Nebenstraße). Was macht man da natürlich? Genau eine Vollbremsung um den Zusammenstoß zu verhindern! Als ich gerade zum Stillstand gekommen war und wieder anfahren wollte knallt mir mein Hintermann hinten rechts in´s Auto :(

Der mir die Vorfahrt genommen hat ist natürlich verschwunden.

Polizei wurde gerufen und der Unfall aufgenommen. Der der mir aufgefahren ist wurde erst mal als schuldiger eingetragen, da er zu spät reagiert hat bzw. seinen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und dadurch einen Unfall verursacht hat.

Jetzt meine Frage! Würde ich trotzdem eine Teil-Schuld bekommen, da mein Hintermann an dieser Stelle nicht mit einer Vollbremsung von mir rechnen muß?

Gruß

Sven

20140129-160509-mt
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12 Antworten

Der "Beweis des ersten Anscheins" spricht für das Verschulden desjenigen, der auffährt.

Folge ist eine Beweislastumkehr, d.h. derjenige, der auffährt, hat nachzuweisen, dass grundlos gebremst wurde.

Wenn er das nicht kann bekommst Du den Schaden zu 100% erstattet.

Klaus

am 2. Februar 2014 um 10:04

Zitat:

Original geschrieben von astrahz17dtl

.

Jetzt meine Frage! Würde ich trotzdem eine Teil-Schuld bekommen, da mein Hintermann an dieser Stelle nicht mit einer Vollbremsung von mir rechnen muß?

 

Gruß

Sven

Nein, du musstest verkehrsbedingt bremsen, und der andere ist dir deshalb hinten rein. Das ist ziemlich eindeutig.

Hallo Sven,

dich trifft IMO keine Mitschuld, es sei denn der Unfallgegner könnte beweisen, z. B. durch Zeugen, dass du dich falsch verhalten hättest, was ich in dieser Situation für sehr unwahrscheinlich halte.

Aber vor Gericht und auf hoher See .....

Wie kommst du eigentlich darauf, dass du eine Mitschuld tragen könntest?

Hat der Unfallgegner etwas derartiges geäußert?

Wenn dem so sein sollte, dann würde ich umgehend einen Rechtsanwalt einschalten und den die Angelegenheit regeln lassen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 11:36

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Wie kommst du eigentlich darauf, dass du eine Mitschuld tragen könntest?

Hat der Unfallgegner etwas derartiges geäußert?

Wenn dem so sein sollte, dann würde ich umgehend einen Rechtsanwalt einschalten und den die Angelegenheit regeln lassen.

Er hat sowas nicht direkt geäußert, aber er meinte zu mir "Warum hast Du den Voll gebremst?". Ich hab ihm gesagt das mir die Vorfahrt genommen wurde und ich deshalb Bremsen musste. Sein Vater hat mich dann auch noch zugelabbert das die Schuldfrage erst mal geklärt werden muß, da ich ja nicht so stark hätte Bremsen brauchen :confused: (er war nicht dabei!). Bei welcher Versicherung er ist wollte er mir auch nicht sagen. Deswegen verunsichert mich das doch ein wenig :(

Aber wenigstens war der Polizist nett und hat zu mir gesagt das ich mir das gelabere von dem nicht anhören muß und aus sicht der Polizei die Schuldfrage eindeutig ist.

Anwalt lasse ich erst mal, aber bei Bedarf wir er eingeschaltet (eine RSV hab ich ja :) )

Über die Einschaltung eines Anwalts sollte man grundsätzlich von anfang an eine Entscheidung treffen. Es macht wenig Sinn, erstmal irgendetwas zu verzapfen und ein Anwalt soll das später dann ausbügeln.

Entweder Du bist dir der Sache so sicher (auch in deiner Argumentation der Versicherung gegenüber) dass du grundsätzlich auf den Anwalt verzichten kannst.

Aber immer dann, wenn ggfls. die Schuldfrage geklärt werden muss (was in diesem Fall allein wegen dem Einwand des Unfallgegners sicher keine Sache unter 10-12 Wochen wird) oder wenn ggfls. zum Beispiel noch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden soll macht ein Anwalt auf jeden Fall Sinn.

Leider gibt es diese notorischen Einwand-Vorschieber, die immer - wie aussichtslos die Situation auch sein mag - ein Mitverschulden des Unfallgegners bei der Versicherung angeben.

Die Versicherung ist dann dazu gezwungen, die polizeilichen Ermittlungsunterlagen einzuholen. Bis die bei der Versicherung eintreffen, vergehen durchschnittlich tatsächlich zwischen 6-12 Wochen, je nach dem wie umfangreich die Ermittlungen der Polizei sind.

 

Ergo: Brauchst Du einen Anwalt ? Dann sofort beauftragen, und nicht erst irgendwas versuchen und einen Anwalt später ausbügeln lassen.

P.S.: So wie du die Situation geschildert hast, ein ein volles Verschulden beim Unfallgegner sehr wahrscheinlich, also wirst du auch deine Rechtsschutzversicherung nicht benötigen. Die Kosten des Anwalts werden von der Haftpflichtversicherung des Gegners bezahlt.

Google mal nach Zentralruf der Versicherer, dort kannst du nur unter Angabe des Kennzeichens den Schaden melden, da hast du dann auch meist gleich die Wahl dich ins Schadensmanagement zu begeben und die gegnerische Versicherung alles regeln zu lassen von Gutachter bis Leihwagen usw oder lehnst ab und organisierst alles selbst. Beide haben so ihre Vor und Nachteile auch je nach dem ob man fiktiv abrechnen möchte bzw ob man Reparieren lassen möchte.

Eine Frage hätte ich jedoch noch zum Hergang: Hast du links geblinkt?

Grüße

Steini

Du hast keine Schuld, den Du konntest ja nichts dafür und Schade, dass derjenige der Dich zum Bremsen veranlasst hat einfach gefahren ist.

Mir ist es leider auch schon passiert, allerdings hatte ich genügend Abstand und leider eine Strasse die ziemlich runter ging und ein altes Auto, ergo ich bin nicht draufgefahren, sondern einfach nur noch den Berg runter gerutscht. Die alte Dame (sorry es war eine alte Frau) hat es nicht interessiert, ob da Leute auf der Strasse sind, die von der anderen Seite mussten auch bremsen, aber es ist einfach so wer auffährt ist Schuld und somit musste ich den Schaden tragen, wobei mein Vordermann den Vorfall auch so beschrieben hat wie ich und er sehr Kulant war und das ganze so günstig wie möglich gehalten hat, so dass der Schaden nur 600 Euro waren. Nur ehrlich wenn man rutscht macht man im Regen mit nem alten Auto, was außer normale Bremsen nichts hat, gar nichts mehr, da kann man nur hoffen man hält irgendwann an.

am 3. Februar 2014 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Leider gibt es diese notorischen Einwand-Vorschieber, die immer - wie aussichtslos die Situation auch sein mag - ein Mitverschulden des Unfallgegners bei der Versicherung angeben.

Die Versicherung ist dann dazu gezwungen, die polizeilichen Ermittlungsunterlagen einzuholen. Bis die bei der Versicherung eintreffen, vergehen durchschnittlich tatsächlich zwischen 6-12 Wochen, je nach dem wie umfangreich die Ermittlungen der Polizei sind.

 

Ergo: Brauchst Du einen Anwalt ? Dann sofort beauftragen, und nicht erst irgendwas versuchen und einen Anwalt später ausbügeln lassen.

Und wie kann aus deine Sicht ein Anwalt den Weg zwischen VS und Polizei verkürzen bzw. beschleunigen???

Ich seh hier ganz einfach nur das Risiko, dass ein RA den zeitlichen Ablauf eher verzögert als beschleunigt.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Und wie kann aus deine Sicht ein Anwalt den Weg zwischen VS und Polizei verkürzen bzw. beschleunigen???

Ich seh hier ganz einfach nur das Risiko, dass ein RA den zeitlichen Ablauf eher verzögert als beschleunigt.

Wo hab ich denn ein Wort darüber verloren, dass der Anwalt die Angelegenheit beschleunigt??? Ich kann mich gerade nicht entsinnen.

Manchmal geht es halt bei der Einschaltung des Anwalts nicht in erster Linie um die Beschleunigung des Ablaufs (wer daran noch glaubt, dem ist die Praxis fern) sondern um die tatsächliche Geltendmachung aller möglichen Ansprüche aus einem Schadenfall.

Grundsätzlich wird ein Anwalt (ebensowenig wie eine Versicherung) sich von Polemik weniger schnell einschüchtern lassen als der verunsicherte Laie, zum anderen weiß er (wenn er sich mit der Materie auskennt) was man geltend machen kann.

Das ist eigentlich schon alles.

Zitat:

Original geschrieben von astrahz17dtl

Moin!

Folgendes ist passiert:

Ich wollte einer nach Links abknickenden Vorfahrtstraße folgen, aber mir wurde die Vorfahrt von einem Fahrzeug welches geradeaus auf die Hauptstraße fahren wollte genommen (er kam von vorn aus der Nebenstraße). Was macht man da natürlich? Genau eine Vollbremsung um den Zusammenstoß zu verhindern! Als ich gerade zum Stillstand gekommen war und wieder anfahren wollte knallt mir mein Hintermann hinten rechts in´s Auto :(

Der mir die Vorfahrt genommen hat ist natürlich verschwunden.

 

Gruß

Sven

...hat die Polizei auch eine Unfallflucht aufgenommen?

Wenn du wegen dem Verkehrsteilnehmer eine Vollbremsung hinlegen musstest, hat dieser Verkehrsteilnehmer nach §§ § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG verstoßen und ist daher auch Unfallbeteiligter. Fährt er einfach davon, macht er sich der strafbar nach einem VG der VU-Flucht gem. § 142 StGB.

Im Grunde genommen wird dies wenig daran ändern, dass der dir Auffahrende deinen Schaden bezahlen muss, aber möglicherweise kommt dann das Argument des Auffahrenden "...der hat einfach ohne Grund stark gebremst" nicht ins Spiel.

N.T.

am 4. Februar 2014 um 17:16

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

 

...hat die Polizei auch eine Unfallflucht aufgenommen? ...

Warum Unfallflucht? Der erste dürfte schon gewesen sein, bevor es geknallt hat. Kann also gar nichts mitbekommen haben. Denn der TE schreibt ja :

Zitat:

Original geschrieben von astrahz17dtl

...Als ich gerade zum Stillstand gekommen war und wieder anfahren wollte knallt mir mein Hintermann hinten rechts in´s Auto..

Der aus der Nebenstraße war durchaus Unfallbeteiligter. Ob man ihm die Unfallflucht nachweisen kann, weil er den Unfall bemerken musste, ist eine andere Baustelle.

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