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Am 6.11.2009 Unfall gehabt mit Totalschaden. Nicht Schuld

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 6:51

Hallo Leute,

 

ich muss hier mal nachhören ob hier schon mal sowas erlebt ha.

 

Ich hatte am 6.11.2009 einen Unfall. ich war nicht Schuld. Mein Auto war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter schrieb.

10.150 Euro inkl. Mwst. ( 8529,1€ ohne 19& Mwst)

 

Der Wagen wurde in die Restwertbörse online gestellt und für 4760 Euro verkauft.

 

Die Versicherung hat wie folgt abgerechnet.

Wiederbeschaffungswert 8529,41

abzüglich Restwert 4760,00

Summe Scheck 3769,41

von der Versicherung.

einen nachträglichen Scheck für eine Differnzsteuer 2,5%

290 Euro

Meihne Rechnung vom neugekauften Auto war ohne ausgewiesene Mwst.

 

Ich habe also von der Versicherung 8819,41 Euro bekommen. Mir fehlen 1330 Euro.

 

Der Gutachter schrieb 10150 Euro...was stimmt also nicht.

 

Vielleicht kann mir einer helfen wie ich nun an meine fehlende 1330 Euro kommen.

Ich danke euch für die Hilfe.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

hast du neu gekauft oder gebraucht

von Privat oder vom Händler?

Das ist vollkomen schnurzpiepegal, wo er sein Ersatzfahrzeug gekauft hat und es ist genauso egal, ob es sich bei dem Ersatzfahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt!

 

 

Massgeblich ist lediglich der Wert des gekauften Ersatzfahrzeuges.

 

Zunächst hat der TE fiktiv, also nach Gutachten abgerechnet.

Sodann erfolgte die Vorlage einer Rechnung durch den TE, und es wurde eine konkrete Schadenabrechnung vorgenommen.

 

Hierbei ist dann nur noch massgeblich, was das Ersatzfahrzeug gekostet hat, nicht aber, ob es privat oder von einem Händler gekauft wurde!

 

Kauft sich der Geschädigte nach einem Totalschaden nämlich ein gleichwertiges oder teureres Ersatzfahrzeug, kann er im Wege der sog. konkreten Schadensabrechnung die Kosten für das Ersatzfahrzeug bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs geltend machen, wobei der Restwert selbstverständlich in Abzug zu bringen ist.

Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Das ist übrigens BGH-Rechtsprechung.

 

Folglich muss der TE hier mitteilen, welchen Preis er für das Ersatzfahrzeug bezahlt hat - dann kann man sehen, ob die Abrechnung korrekt vorgenommen wurde.

 

Und nochmals (speziell @Herzschrittmacher): Es spielt keine Rolle, wo das Fahrzeug gekauft wurde und ob beim Kauf Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde oder nicht!

 

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hast du neu gekauft oder gebraucht

von Privat oder vom Händler?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

hast du neu gekauft oder gebraucht

von Privat oder vom Händler?

Das ist vollkomen schnurzpiepegal, wo er sein Ersatzfahrzeug gekauft hat und es ist genauso egal, ob es sich bei dem Ersatzfahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt!

 

 

Massgeblich ist lediglich der Wert des gekauften Ersatzfahrzeuges.

 

Zunächst hat der TE fiktiv, also nach Gutachten abgerechnet.

Sodann erfolgte die Vorlage einer Rechnung durch den TE, und es wurde eine konkrete Schadenabrechnung vorgenommen.

 

Hierbei ist dann nur noch massgeblich, was das Ersatzfahrzeug gekostet hat, nicht aber, ob es privat oder von einem Händler gekauft wurde!

 

Kauft sich der Geschädigte nach einem Totalschaden nämlich ein gleichwertiges oder teureres Ersatzfahrzeug, kann er im Wege der sog. konkreten Schadensabrechnung die Kosten für das Ersatzfahrzeug bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswerts des unfallbeschädigten Fahrzeugs geltend machen, wobei der Restwert selbstverständlich in Abzug zu bringen ist.

Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Das ist übrigens BGH-Rechtsprechung.

 

Folglich muss der TE hier mitteilen, welchen Preis er für das Ersatzfahrzeug bezahlt hat - dann kann man sehen, ob die Abrechnung korrekt vorgenommen wurde.

 

Und nochmals (speziell @Herzschrittmacher): Es spielt keine Rolle, wo das Fahrzeug gekauft wurde und ob beim Kauf Mehrwertsteuer ausgewiesen wurde oder nicht!

 

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 7:49

erstmal danke für die schnelle Antwort.

Sie hat mir schon sehr geholfen.

Weil wenn es wirklich so wäre, dass man die 19 MWst nicht wiederbekommt, würden die Versicherungen ja immer ein Gewinn machen. Ich kann es mir auch nicht so recht vorstellen, aber mein nächster Schritt ist nun ein Anwalt, da ich ja nicht Schuld bin.

Mal sehen wie er die Sachlage sieht. Meiner Wagen ist 5 Monate alt und vom Händler. Der hat mir natürlich keine MWst im Kaufvertrag ausgewiesen, sondern nur diese 2,5 % Differenzezeuer. Auf diese hat dann die Versicherung abgerechnet.

Den Anwalt kannst du dir sparen, wenn du nun mal hier postest, wieviel dein Ersatzfahrzeug gekostet hat.

 

Die fiktive Abrechnung der Versicherung war zunächst einmal korrekt.

 

Das hat mit "Gewinnmachen" nichts zu tun, sondern ist schlichtweg Gesetzeslage.

 

Sofern eine konkrete Abrechnung erfolgte, ist einzig massgeblich, wie teuer das angeschaffte Ersatzfahrzeug war.

 

Und solange das hier niemand weiss, kann dir auch nicht gesagt werden, ob die Versicherung korrekt abgerechnet hat, oder nicht (auch der Anwalt wird dich genau dies als erstes fragen).

 

Zitat:

Original geschrieben von Antek2167

Ich hatte am 6.11.2009 einen Unfall. ich war nicht Schuld. Mein Auto war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter schrieb.

10.150 Euro inkl. Mwst. ( 8529,1€ ohne 19& Mwst)

Das scheinen dann die geschätzten Reparaturkosten zu sein?!

 

Zitat:

Original geschrieben von Antek2167

Wiederbeschaffungswert 8529,41

...

Ich habe also von der Versicherung 8819,41 Euro bekommen. Mir fehlen 1330 Euro.

Wo fehlen die denn?

 

Gratuliere Dir TE zu Deinem Gutachter!

Er ermittelt einen Wiederbeschaffungswert mit 2 Stellen hinter dem Komma. Tolle Leistung wohl wegen Differenzbesteuerung.

Er lässt sich einen Restwert über die Restwertbörse unterjubeln.

Eigenlich hat er nicht in Deinem Sinne gearbeitet und in seiner Arbeitsweise nicht an die BGH-Rechtsprechung, was den Restwert angeht, gehalten.

Du könntest Dein Auto über die 130 % Grenze reparieren lassen.

EUR 8529,41 + 30 % = 11.088,23 EUR.

Rep-Kosten EUR 10.150, also weniger als die 11.088,23 EUR.

Was hast Du eigentlich für ein Auto und wie alt es?

Gruss HCING

Zitat:

Original geschrieben von HCING

 

Du könntest Dein Auto über die 130 % Grenze reparieren lassen.

EUR 8529,41 + 30 % = 11.088,23 EUR.

Rep-Kosten EUR 10.150, also weniger als die 11.088,23 EUR.

Tja, wenn da das Wörtchen "wenn" nicht wäre.

Der TE könnte sicherlich auch noch vieles andere mit seinem Fahrzeug machen, wenn er es denn nur noch hätte!

Zitat:

Original geschrieben von Antek2167

Der Wagen wurde in die Restwertbörse online gestellt und für 4760 Euro verkauft.

Daher sind irgendwelche Ausführungen zu "was wäre wenn" obsolet und helfen dem TE auch nicht wirklich weiter.

 

Zitat:

Original geschrieben von HCING

Was hast Du eigentlich für ein Auto und wie alt es?

Hatte....er hatte dieses Auto (die Vergangenheitsform ist hier richtigerweise zu wählen - er hat es ja nicht mehr ---> siehe oben).

 

Von daher ist hier nur noch von Interesse, wieviel der TE für das Ersatzfahrzeug bezahlt hat und ob die Versicherung korrekt abgerechnet hat.

Und das war hier eigentlich auch nur die Frage des TE bzw. an den TE (die er jetzt entweder noch beantwortet oder eben nicht).

 

 

 

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 19:51

Hallo zusammen,

das Ersatzfaherzeug Bj. 06. 2009 hat 11900 Euro gekostet.

Derr Händler hat die Rechnung ohne 19 % Mwst geschrieben.

Deshalb hat die Versicherung angeblich nur 2,5 % Differentsteuer bezahlt.

Hätte ich das Auto privat gekauft, hätte ich auch keine 19 % Mwst. bezahlt. Ich verstehe das nicht.

Diese 1330 Euro sind die fehlende 19 % Mwst zu 10150 Euro Wiederbeschaffungswert.

Das Alte hat war von Bj 02.2008 und hat 11200 Euro gekostet.

Themenstarteram 7. Dezember 2009 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

Zitat:

Original geschrieben von Antek2167

Ich hatte am 6.11.2009 einen Unfall. ich war nicht Schuld. Mein Auto war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter schrieb.

10.150 Euro inkl. Mwst. ( 8529,1€ ohne 19& Mwst)

Das scheinen dann die geschätzten Reparaturkosten zu sein?!

Das sind die Reparaturkosten mit 19%Mwst.

Ohne halt 8529 und deshalb fehlen mir 1330 Euro. ich habe das neue Auto bar beazhlt. Und möchte wenigstens auf meine 10150 Euro kommen.

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

Zitat:

Original geschrieben von Antek2167

Wiederbeschaffungswert 8529,41

...

Ich habe also von der Versicherung 8819,41 Euro bekommen. Mir fehlen 1330 Euro.

Wo fehlen die denn?

Alles klar.

 

Dann war das Gutachten in meinen Augen schonmal fehlerhaft.

Hier hätte keine Regelbesteuerung (19%), sondern eine Differenzbesteuerung angesetzt werden müssen, da auch solche Fahrzeuge bereits auf dem Privatmarkt zu finden sind (knapp zwei Jahre alt).

 

Ferner ist mit dem Ersatzkauf für den von dir genannten Kaufpreis die von mir genannte Bedingung erfüllt.

 

Du hast Anrecht auf Auszahlung des Bruttowiederbeschaffungswertes abzüglich Restwert.

 

Weise die Versicherung hierauf hin (kannst dich ja auf mein Posting beziehen;) ) und fordere sie zur Auszahlung des Restbetrages auf.

 

Hier gibt es nichts zu diskutieren - das Geld steht dir zu.

Edit........:(

 

twelferider hat Recht, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

 

Sorry.

 

 

Gruß

 

Delle

Habe ich jetzt etwas falsch verstanden:confused:

 

Ich hatte es so aufgefasst, dass vom WBW 19% abgzogen wurden:confused:

 

Auch Edit: Alles klar;)

Aber Moment mal........:confused:

 

WBW regelbesteuert. OK erstmal.

 

Neues Auto gekauft ohne ausweisbare Mehrwertsteuer, diese ist somit nicht nachgewiesen, daher auch nicht zu erstatten oder ?

 

Ich würde mal sagen Fehler vom Verkäufer des neuen Auto. Das hätte der beachten müssen. 

 

Stimmt`s oder habe ich Recht? :D

 

Gruß

 

Delle

 

 

Momentchen, nicht dass wir uns jetzt hier verzetteln.

 

Lt. GA wurde der WBW regelbesteuert.

 

Fahrzeug ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer vom TE gekauft - trotzdem von der Versicherung den Differenzsteuersatz erhalten.

 

Oder sehe ich das falsch?

 

 

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