Teil & Autonomes Autofahren eine Bedrohung der allgemeinen Verkehrssicherheit
Ich mache mir Gedanken und Zukunftssorgen um z.T. selbstfahrende Autos, die sich als verkehrsgefährdend betrachten lassen.
Ich fand u.a. einen bezeichnenden Satz von Manuel Perez Prada: „ Wer Menschen immer mehr Aufgaben beim Fahren abnimmt, der schwächt diese Schwachstelle noch mehr, denn die Aufmerksamkeit sinkt gegen Null (sein Hinweis: "Idiotensicherheit schafft Idioten"😉.
Ferner in dem Artikel über die neuste S-Kl.-Daimler „sich selbst durch den Verkehr zu lenken“ werfen sich mir Fragen auf.
Ist "Teilautonomes Fahren", vorerst die Hände bereits für kurze Zeit vom Lenkrad nehmen zu können, überhaupt legal ?
Wird also ohne Zulassung „illegalerweise“ nicht bereits erstmalig eine Technik bereitgestellt (glaube, TESLA bietet dieses als update gegen Aufpreis auch bereits an), die nicht auch verhängnisvolle Folgen für beteiligte Verkehrsteilnehmer haben kann ?
Das Daimler-Fahrzeug soll bei „Unklarheiten“ bereits eine "Notbremsung" selbstätig vornehmen, sofern der Fahrzeug-Lenker die Hände bei Warnsignalen nicht zurück ans Lenkrad führt. Verwirrend jedoch wird davon gesprochen, dass das Auto lediglich Sekunden ohne Lenkradberührung fahren würde und andererseits soll der Fahrer emails schreiben können, die sicherlich nicht sekundenschnell gemacht sein können.
Also, wenn im fließenden Verkehr ein PKW ( S-Kl. Daimler, TESLA) aus unersichtlichem Grund bremst, dann halte ich das für die kurz nachfolgenden PKW`S für unakzeptabel. Denn, wenn jemand während des Schreibens von Briefen den Verkehrsablauf gar nicht verfolgt hat, dann wird er beim Erscheinen eines Auto-Warnsignals den Verkehrsumstand binnen Millisekunden auch nicht mehr erfassen können, um „in der Verantwortung“ zu reagieren.
Ich behaupte, dass es illegal ist, wenn Fahrzeughersteller ohne gesetzliche Erlaubnis derart Technik anbieten (derzeit noch gegen Aufpreis), um ihre Käufer an diese Technik heranzuführen, die direkten Einfluß auf Lenkung und Bremsen nehmen kann und diese Fahrzeugführer jedoch für alles vollverantwortlich sein sollen. Das ist eine Verführung und Käufer werden den Herstellern bei Problemen/Unfällen wohl kaum in den Rücken fallen, wie sie es bei Navi-Benutzung und verbotenem Telefonieren während der Fahrt ja auch nicht tun.
Ich fand im Netz auch schon einen Artikel von Lennart S. Lutz über gravierende Rechtsprobleme fremdgesteuerten (auch teilautonomen) Fahrens.
Als gelegentlicher Mitleser schreibe ich im Forum hier heute diesen Beitrag würde gerne mal wissen, ob ihr meine Bedenken gegen derart technische Fahreingriffe teilen könnt.
PS
Weitergeführt könnte die Diskussion auch zu vollautonomen Fahren führen, jedoch halte ich derart computergesteuertes Autofahren für zu komplex, als dass eine Maschine mit Nullen und Einsen rechnend insbesondere in Städten "unauffällig" Auto fahren könnte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@inzukunft schrieb am 9. September 2015 um 09:48:58 Uhr:
Ich mache mir Gedanken und Zukunftssorgen um z.T. selbstfahrende Autos, die sich als verkehrsgefährdend betrachten lassen.
Ich mache mir mehr Gedanken um Autofahrer, die wesentlich verkehrsgefährdender unterwegs sind als ein selbstfahrendes Auto das je können wird.
6678 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 26. Januar 2018 um 10:55:15 Uhr:
Zitat:
@TomF31 schrieb am 26. Januar 2018 um 10:38:33 Uhr:
Du hast aber schon mitbekommen, dass es z.B. in Nürnberg U-Bahnen gibt die völlig autonom fahren! Ich glaube kaum das da einer von den Fahrgästen haftet wenn da was passiert.
Nein, nicht der Fahrgast, absolut richtig.
Aber, wie auch beim Auto, gehört diese Bahn jemanden. Dieser jemand sagt dann, das Ding fährt da und da. Wenn aber, und jetzt kommt der Punkt, die Bahn nicht korrekt ist, egal wo, wer wird da wohl zuerst angesprochen ??Wenn in einem automatischen Auto kein Fahrer mehr ist, nur Mitfahrer, MUSS dieses Auto aber jemanden gehören, der auch sagt, ja, kannst damit fahren, und genau der wird dann als allererstes angesprochen. Nur der, und nicht der Hersteller. Der kommt erst dann ins Gespräch, wenn am Auto/Bahn etwas nicht OK ist. Aber auch dann wird natürlich geprüft, was der Besitzer eventl. verbockt hat....
Wenn ich mein Radl verleihe, der Fahrer sich aufs Maul legt weil die Kette im Eimer ist (Beispiel), bekomme ich den Stress, nicht der Hersteller das Radls....
Gruß Jörg.
Aber wir können kurz zusammenfassen das NICHT der Passagier in die Haftung genommen wird? Und nur darum ging es doch .....
Wem dieses Auto gehört ist doch erstmal zweitrangig. Irgendeiner muss den Service halt anbieten und Volvo z.B. denkt gerade darüber nach ...
Ich lese seit langem hier mit. Die Frage, die ich mir seit langem stelle, lautet: Wer von den absoluten Autonom-Fahren-Gegnern setzt sich eigentlich in ein Flugzeug? Die Dinger fliegen seit Jahrzehnten ziemlich bis größtenteils autonom. Und das ist auch gut so. Würden die "tollkühnen Männer in ihren fliegenden Kisten" heute, bei dem Verkehrsaufkommen in der Luft, noch unterwegs sein, es würde täglich am Himmel aber so was von scheppern! Da regt sich keiner drüber auf, dass die Männer mit den vielen Streifen auf den Ärmeln zu 90% "Passagiere" sind und die Computer überwachen. Beim Auto soll es dann "der Untergang des Abendlandes sein"? Meine Meinung dazu ist eine andere. Eventuell liegt es auch daran, dass ich ein System wie "City Saftey" (als kleines Puzzleteil auf dem Weg zum autonomen Fahren) in Aktion erlebe durfte. Als mir ein Radfahrer unvermittelt vors Auto fuhr. Ich wollte bremsen, da hatte das Auto bereits den Anker geworfen. Zum Glück für alle Beteiligten. Ich stehe neuen Assi-Systemen sehr, sehr aufgeschlossen gegenüber. Fahre seit 30 Jahren Auto und freue mich über jedes neue System, welches mich entlastet und das Fahren sicherer macht. Und das wird das autonome Fahren am Tag X sicher auch machen. Kann ja nachvollziehen, dass neue Techniken mitunter Ängste schüren, aber das haben die ersten Dampfrösser auch. Wenige Jahre später sind alle begeistert mit diesen Dampfrössern unterwegs gewesen.
Grüße in die Runde
Superlolle
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 26. Januar 2018 um 10:05:25 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 09:45:36 Uhr:
Das wird sie aber nicht. Und entgegen oben gemachter Behauptungen, die zu 100% sicher sein sollten, drücken sich die Autohersteller eben nicht um die Verantwortung, wie die Erklärung von Volvo zeigt.
Grüße vom Ostelch
Das glaubst auch nur du.Das Strafrecht, welches es in alten Zeiten vor 2015 mal gab, wird auch weiter die Fahrlässigkeit und die grobe Fahrlässigkeit kennen und genau daraus wird dir der Strick gedreht. Was vom Gefasel der tollen Hersteller zu halten ist, sehen wir gerade wieder am Falle VW. Aber träum mal weiter und paß auf, daß du eines Tages nicht auf dem Boden der Tatsachen landest.Die Herrschaften werden sich schon alleine in Hinblick auf die USA genügend absichern, um die Kasse zu schonen. Bezeichnenderweise hört man von den anderen Firmen in dieser Sache nur dröhnendes Schweigen.
Du verstehst das Strafrecht nicht. Da wird kein "Strick gedreht", da wird geprüft, ob ein Mensch durch sein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt hat und ob er dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das war so und wird so sein. Dein VW-Beispiel hat mit der Verantwortung für autonome Fahrzeuge leider gar nichts zu tun. Und wenn ich als Insasse eines Pkws keine Möglichkeit habe, das Fahrzeug zu steuern, trage ich auch keine (strafrechtliche) Verantwortung. Wie heute als Passagier im Bus oder Taxi. Inwieweit strafrechtlich Sanktionen im Bereich des Herstellers wegen Schäden durch autonome Fahrzeuge möglich sind, ist in der Tat ein Problem. Hier eröffnen sich neue Handlungsfelder für die Rechtswissenschaft. Das Strafrecht ist aber nur die eine, für den Geschädigten eigentlich uninteressantere, Seite. Er will Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. Dafür ist das Zivilrecht zuständig. Auch auf diesem Gebiet wird es wieder einmal neue Regeln für neue Technik geben müssen. Die "Gefährdungshaftung", also der Grundsatz, dass man auch dann für Schäden haftet, wenn man sich eigentlich rechtmäßig verhalten hat, ist auch nichts neues. Aber auch noch nicht sehr alt. Se wurde als Haftungsgrund auch wegen der fortschreitenden technischen Entwicklung nötig, weil z.B. durch Dampfmaschinen plötzlich Gefahren auftraten, die es zuvor in dieser Art nicht gegeben hat. Also hat man die Technik und das Recht weiterentwickelt. So wird und muss es auch dieses Mal sein.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 11:41:50 Uhr:
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 26. Januar 2018 um 10:05:25 Uhr:
Das glaubst auch nur du.Das Strafrecht, welches es in alten Zeiten vor 2015 mal gab, wird auch weiter die Fahrlässigkeit und die grobe Fahrlässigkeit kennen und genau daraus wird dir der Strick gedreht. Was vom Gefasel der tollen Hersteller zu halten ist, sehen wir gerade wieder am Falle VW. Aber träum mal weiter und paß auf, daß du eines Tages nicht auf dem Boden der Tatsachen landest.Die Herrschaften werden sich schon alleine in Hinblick auf die USA genügend absichern, um die Kasse zu schonen. Bezeichnenderweise hört man von den anderen Firmen in dieser Sache nur dröhnendes Schweigen.
Du verstehst das Strafrecht nicht. Da wird kein "Strick gedreht", da wird geprüft, ob ein Mensch durch sein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt hat und ob er dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das war so und wird so sein. Dein VW-Beispiel hat mit der Verantwortung für autonome Fahrzeuge leider gar nichts zu tun. Und wenn ich als Insasse eines Pkws keine Möglichkeit habe, das Fahrzeug zu steuern, trage ich auch keine (strafrechtliche) Verantwortung. Wie heute als Passagier im Bus oder Taxi. Inwieweit strafrechtlich Sanktionen im Bereich des Herstellers wegen Schäden durch autonome Fahrzeuge möglich sind, ist in der Tat ein Problem. Hier eröffnen sich neue Handlungsfelder für die Rechtswissenschaft. Das Strafrecht ist aber nur die eine, für den Geschädigten eigentlich uninteressantere, Seite. Er will Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. Dafür ist das Zivilrecht zuständig. Auch auf diesem Gebiet wird es wieder einmal neue Regeln für neue Technik geben müssen. Die "Gefährdungshaftung", also der Grundsatz, dass man auch dann für Schäden haftet, wenn man sich eigentlich rechtmäßig verhalten hat, ist auch nichts neues. Aber auch noch nicht sehr alt. Se wurde als Haftungsgrund auch wegen der fortschreitenden technischen Entwicklung nötig, weil z.B. durch Dampfmaschinen plötzlich Gefahren auftraten, die es zuvor in dieser Art nicht gegeben hat. Also hat man die Technik und das Recht weiterentwickelt. So wird und muss es auch dieses Mal sein.
Grüße vom Ostelch
Du brauchst gar nicht bis zu den Dampfmaschinen zurück gehen um die Anpassung des Strafrechts an einen neue Technik Beispielhaft darzustellen. Da genügt der Blick zurück ins Jahr 1986. Bis dahin war es gar nicht strafbar wenn ich mit der EC-Karte und den entsprechenden Daten unbefugt Geld am Automaten abgehoben habe. Da hat sich das Strafrecht auch der neuen technischen Möglichkeiten angepasst und den §263a StGB eingeführt.
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Zitat:
@TomF31 schrieb am 26. Januar 2018 um 11:56:06 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 11:41:50 Uhr:
Du verstehst das Strafrecht nicht. Da wird kein "Strick gedreht", da wird geprüft, ob ein Mensch durch sein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt hat und ob er dafür verantwortlich gemacht werden kann. Das war so und wird so sein. Dein VW-Beispiel hat mit der Verantwortung für autonome Fahrzeuge leider gar nichts zu tun. Und wenn ich als Insasse eines Pkws keine Möglichkeit habe, das Fahrzeug zu steuern, trage ich auch keine (strafrechtliche) Verantwortung. Wie heute als Passagier im Bus oder Taxi. Inwieweit strafrechtlich Sanktionen im Bereich des Herstellers wegen Schäden durch autonome Fahrzeuge möglich sind, ist in der Tat ein Problem. Hier eröffnen sich neue Handlungsfelder für die Rechtswissenschaft. Das Strafrecht ist aber nur die eine, für den Geschädigten eigentlich uninteressantere, Seite. Er will Schadensersatz, Schmerzensgeld usw. Dafür ist das Zivilrecht zuständig. Auch auf diesem Gebiet wird es wieder einmal neue Regeln für neue Technik geben müssen. Die "Gefährdungshaftung", also der Grundsatz, dass man auch dann für Schäden haftet, wenn man sich eigentlich rechtmäßig verhalten hat, ist auch nichts neues. Aber auch noch nicht sehr alt. Se wurde als Haftungsgrund auch wegen der fortschreitenden technischen Entwicklung nötig, weil z.B. durch Dampfmaschinen plötzlich Gefahren auftraten, die es zuvor in dieser Art nicht gegeben hat. Also hat man die Technik und das Recht weiterentwickelt. So wird und muss es auch dieses Mal sein.
Grüße vom Ostelch
Du brauchst gar nicht bis zu den Dampfmaschinen zurück gehen um die Anpassung des Strafrechts an einen neue Technik Beispielhaft darzustellen. Da genügt der Blick zurück ins Jahr 1986. Bis dahin war es gar nicht strafbar wenn ich mit der EC-Karte und den entsprechenden Daten unbefugt Geld am Automaten abgehoben habe. Da hat sich das Strafrecht auch der neuen technischen Möglichkeiten angepasst und den §263a StGB eingeführt.
Klar. Da ließe sich vieles anführen, wo die Rechtslage der sich entwickelnden Technik angepasst werden musste. Aber die Gefährdungshaftung war ja eine Rechtsfigur, die es in dieser Form im Zivilrecht bis dato gar nicht gab und die auch heute noch dem Grundsatz, dass jemand auch zivilrechtlich nur bei Verschulden haftet, widerspricht. Weshalb sie bis heute von vielen auch noch immer nicht verstanden wird, wie so manche MT-Diskussion immer wieder zeigt.
Neue Gefahrenlagen fordern neue gesetzliche Regelungen, die wie gesagt, auch schon mal jenseits des Gewohnten gesucht und gefunden werden müssen. Mit dem Ansatz manches Kritikers hier "Das war schon immer so und geht auch gar nicht anders" kommen wir sicher nicht weiter.
Grüße vom Ostelch
Es muss auch nicht stets jemand geköpft werden, nur weil irgendein Unfall passiert ist und der "Volkeszorn" nach Raaaaaache schreit. Das Recht zu bestrafen, das Strafrecht, ist ein Recht des Staates und kein individuelles Recht eines (ggf. betroffenen) Bürgers.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 12:08:35 Uhr:
Neue Gefahrenlagen fordern neue gesetzliche Regelungen, die wie gesagt, auch schon mal jenseits des Gewohnten gesucht und gefunden werden müssen.
Nur dass es hier überhaupt keine neue Gefahrenlage gibt. Die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ist älter als die meisten MT-Schreiber. Für die Haftungsfrage ist es völlig unerheblich ob ein Auto autonom fährt oder ein menschlicher Fahrer einen Fehler gemacht hat.
Auch strafrechtlich gibt es nichts Neues. Wer schuldhaft ... Das Problem wird bei autonom fahrenden Autos weniger die Frage nach Rechtsanpassungen sondern vielmehr die Frage der Beweislast. Wer fuhr zum Unfallzeitpunkt. War es ein Fehler des Fahrers, war es ein Fehler des Programmierers oder einfach Pech? Verschuldenshaftung wie die strafrechtliche Seite erfordern halt den Nachweis der Schuld.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. Januar 2018 um 14:15:57 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 12:08:35 Uhr:
Neue Gefahrenlagen fordern neue gesetzliche Regelungen, die wie gesagt, auch schon mal jenseits des Gewohnten gesucht und gefunden werden müssen.Nur dass es hier überhaupt keine neue Gefahrenlage gibt. Die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ist älter als die meisten MT-Schreiber. Für die Haftungsfrage ist es völlig unerheblich ob ein Auto autonom fährt oder ein menschlicher Fahrer einen Fehler gemacht hat.
Auch strafrechtlich gibt es nichts Neues. Wer schuldhaft ... Das Problem wird bei autonom fahrenden Autos weniger die Frage nach Rechtsanpassungen sondern vielmehr die Frage der Beweislast. Wer fuhr zum Unfallzeitpunkt. War es ein Fehler des Fahrers, war es ein Fehler des Programmierers oder einfach Pech? Verschuldenshaftung wie die strafrechtliche Seite erfordern halt den Nachweis der Schuld.
Bei vollautonomen Fahrzeugen stellt sich eben nicht mehr die Frage wer denn gefahren ist.
Zitat:
@TomF31 schrieb am 26. Januar 2018 um 14:18:27 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 26. Januar 2018 um 14:15:57 Uhr:
Nur dass es hier überhaupt keine neue Gefahrenlage gibt. Die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge ist älter als die meisten MT-Schreiber. Für die Haftungsfrage ist es völlig unerheblich ob ein Auto autonom fährt oder ein menschlicher Fahrer einen Fehler gemacht hat.
Auch strafrechtlich gibt es nichts Neues. Wer schuldhaft ... Das Problem wird bei autonom fahrenden Autos weniger die Frage nach Rechtsanpassungen sondern vielmehr die Frage der Beweislast. Wer fuhr zum Unfallzeitpunkt. War es ein Fehler des Fahrers, war es ein Fehler des Programmierers oder einfach Pech? Verschuldenshaftung wie die strafrechtliche Seite erfordern halt den Nachweis der Schuld.
Bei vollautonomen Fahrzeugen stellt sich eben nicht mehr die Frage wer denn gefahren ist.
Richtig. Dafür stelt sich die Frage, ob jemand und wer dafür verantwortlich sein könnte, dass das Fahrzeug so gefahren ist, dass es einen Unfall verursacht hat. Das geht in Richtung Herstellerhaftung. Strafrechtlich wird es schwierig, denn an der Entwicklung der Fahrzeugsteuerung sind so viele unterschiedliche Menschen beschäftigt, dass es schwer sein dürfte, denjenigen zu finden, den eventuell ein Verschulden an dem Unfall trifft. Aber das es leicht ist, hat ja niemand gesagt.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 15:06:31 Uhr:
[...Richtig. Dafür stelt sich die Frage, ob jemand und wer dafür verantwortlich sein könnte, dass das Fahrzeug so gefahren ist, dass es einen Unfall verursacht hat. Das geht in Richtung Herstellerhaftung. ...
Ja, das mag alles sein. Gleichwohl scheint breiter Konsens dahingehend zu bestehen, die Hersteller nur und bestenfalls dann in die Haftung nehmen zu wollen, wenn tatsächlich ein Konstruktions- oder Programmfehler eklatanter Natur nachgewiesen wird.
Ansonsten soll die Halterhaftung gelten, der Halter soll sich gegen das Versagen des von ihm genutzten Systems versichern, und diese (Haftpflicht-) Versicherung wird unter den Aspekten der Gefährdungshaftung leisten. Es liegt auf der Hand, dass die Versicherungsprämien deutlich steigen dürften. Aber die zahlt ja der Halter.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 26. Januar 2018 um 15:43:27 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. Januar 2018 um 15:06:31 Uhr:
[...Richtig. Dafür stelt sich die Frage, ob jemand und wer dafür verantwortlich sein könnte, dass das Fahrzeug so gefahren ist, dass es einen Unfall verursacht hat. Das geht in Richtung Herstellerhaftung. ...
Ja, das mag alles sein. Gleichwohl scheint breiter Konsens dahingehend zu bestehen, die Hersteller nur und bestenfalls dann in die Haftung nehmen zu wollen, wenn tatsächlich ein Konstruktions- oder Programmfehler eklatanter Natur nachgewiesen wird.
Ansonsten soll die Halterhaftung gelten, der Halter soll sich gegen das Versagen des von ihm genutzten Systems versichern, und diese (Haftpflicht-) Versicherung wird unter den Aspekten der Gefährdungshaftung leisten. Es liegt auf der Hand, dass die Versicherungsprämien deutlich steigen dürften. Aber die zahlt ja der Halter.
Ich sehe diesen "breiten Konsens" noch nicht. Derzeit ist die Diskussion noch im Gange. Die Erklärung von Volvo geht auch in eine andere Richtung, nämlich die der grundsätzlichen Haftung des Herstellers. Für Unfälle durch "höhere Gewalt" wird man auch zukünftig bei Beteiligung autonomer Fahrzeuge niemanden verantwortlich machen. Dass die Prämien steigen, ist auch bei reiner Halterhaftung nicht sicher. Sie könnten sogar allgemein sinken. Zum einen wird es voraussichtlich weniger Unfälle geben und damit werden die Schadenssummen sinken. Zum anderen ändert sich aus Sicht der Versicherungen in Summe wenig bis nichts. Es ändert sich der Rechtsgrund der Zahlung. Ob sich die Zahlung nun aus einem Verschulden des Fahrers des versicherten Autos oder der Fehlreaktion des (autonomen) Fahrzeugs selbst ergibt, ist wirtschaftlich nicht von Bedeutung. Für manchen Kunstkraftfahrer, der jetzt wegen regelmäßiger "Feindkontakte" stets in niedrigen einstelligen SF-Stufen festhängt, könnte es preiswerter werden, wenn er das begabtere Auto fahren lässt statt selbst sein Unwesen hinter dem Steuer zu treiben.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@TomF31 schrieb am 26. Januar 2018 um 14:18:27 Uhr:
...Bei vollautonomen Fahrzeugen stellt sich eben nicht mehr die Frage wer denn gefahren ist.
Warum soll es keine Level 5 Fahrzeuge geben, bei denen man, je nach Lust und Laune, mal vorn oder mal hinten sitzen kann?
Zitat:
@reox schrieb am 26. Jan. 2018 um 19:28:06 Uhr:
Warum soll es keine Level 5 Fahrzeuge geben, bei denen man, je nach Lust und Laune, mal vorn oder mal hinten sitzen kann?
Dann formulieren wir es etwas präziser und umständlicher: bei vollautonomer Betriebsweise der Level 5-Fahrzeuge...
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 26. Jan. 2018 um 15:43:27 Uhr:
Es liegt auf der Hand, dass die Versicherungsprämien deutlich steigen dürften. Aber die zahlt ja der Halter.
Da wär ich mir nicht so sicher.
Im Moment zahlt jeder normale ja auch dafür mit, dass es Idioten gibt die besoffen oder einfach hirnrissig Unfälle verursachen. Darum kostet ein Golf zB ja mehr als ein A5. Mehr Fahrzeuge, mehr Idioten insgesamt, mehr Unfälle, schlechtere Statistik.
Ein nicht unwesentlicher Sinn hinter der Autonomie ist ja gerade dieses individuelle Versagen zu verringern bzw ganz zu beseitigen.
Also könnten die Beiträge durchaus eher sinken oder schlussendlich sogar fast ganz verschwinden.
Wohlgemerkt "Haftpflicht".
Insgesamt vielleicht auch mehr, teures Auto, teure Vollkasko. 😉
Neues von Tesla: http://www.autobild.de/.../...-crash-eines-tesla-model-s-10516973.html
Es darf noch etwas gezweifelt werden: http://www.businessinsider.de/...-strassenschilder-nicht-deuten-2017-8