Teil 2 zu: Unfall gemacht..wohl kein Versicherungsschutz
Ihr lieben, ich melde mich nochmal. Und ich hoffe und bitte das dieser Thread nicht geschlossen wird. Ich wollte euch in Kenntnis setzen und bin immer noch dankbar für jede Art von Hilfe bzw Meinungen.
So hilflos ich auch erscheinen mag, möchte ich euch bitten nicht ausarten zu lassen und dieser geschlossen wird.
Heute kam ein Brief von der Versicherung mit dem Wortlaut "trotz Mahnung und Fristsetzung wurde der Beitrag nicht bezahlt. Zum Schadenfall bestand kein Versicherungsschutz. Es wurde ein Betrag in Höhe von ca. 3.500 Euro bezahlt und diesen fordern die zurück".
Ich war nicht Zuhause. Im Briefkasten lag noch ein Abholschein für einen Brief der nun bei der Post hinterlegt ist. Ich gehe davon aus, dass die Versicherung mich gekündigt hat.
Ich werde nun zu einem Anwalt gehen. Leider sehe ich immer noch total schwarz für mich.
LG
Beste Antwort im Thema
Oh, das ist aber nett von dem Makler, dass er mal einfach so irgendwelche Briefe schreibt.
Und natürlich ist es auch sehr nett von der Versicherung, dass sie daraufhin auf 3000 Euro verzichtet.
Dumm ist nur das du nicht weist, was der Makler denn nun in deinem Namen geschrieben hat.
Vlt. könnte damit die Berufsgruppe der Anwälte üverflüssig werden.
Schöne pinke Bonbon-Welt 🙄
97 Antworten
Da ich mit den beiden Versicherungen nichts zu tun habe, werde ich Deiner Aufforderung bestimmt nicht nachkommen! Warum auch!
Ob ein Fahrzeug aktuell Versicherungsschutz hat (Haftplicht) ist mit einem kurzem Anruf bei der Zulassungstelle zu klären.
Zumindest hier in Berlin.
Verstehe die ganze Aufregung hier nicht.
B 19
Ach ... immer schön die Ruhe bewahren. Hier regt sich ja auch niemand auf. Der Versicherungsschutz besteht. Kein Grund zur Panik. 🙂
Na gut ,wenn hier Versicheruhgsschutz besteht wozu dann 6 Seiten Diskussion ?
B 19
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Ist halt wie immer ... es hat noch nicht jeder das Selbe geschrieben, was andere schon zuvor geschrieben haben. Wenn es Neuigkeiten gibt (oder der Baldriantee alle ist) wird sich die TE hier schon melden. 🙂
Zitat:
@UliBN schrieb am 3. September 2016 um 11:55:58 Uhr:
@derwotextet
Vieleicht erst einmal richtig lesen und nicht dummschwätzen. Ich habe das ausdrücklich unter dem Vorbehalt der AGB der Versicherung geschrieben. Wenn es da drin steht, geht es. Steht es nicht drin, geht es nicht. Und daran ändert auch eine rechtswidrig ausgeübte Praxis nichts.Nur gut, dass Du es direkt weißt und nicht als Zehnter.
Schön, dann gibst du ja zu, dass die Allianz das machen darf. Nichts anderes wollte ich lesen.
Hat aber lange gedauert, bis Du das gemerkt hast.
Hey Ihr Liebe 🙂 wir haben ja schon lange nichts mehr voneinander gehört. Dachte, ich erzähl euch mal den letzten Stand. Für alle die es interessiert und nicht interessiert 😉
Wie ihr wisst hab ich keinen Rechtschutz. Bedingt durch die Arbeit hatte ich einen Makler kennengelernt der mir mal seine Visitenkarte in die Hand gedrückt hat. Ihn hab ich angerufen und wollte seine Sicht der Dinge hören. Es blieb aber nicht dabei. Er hat sich ziemlich reingehangen. Bei diversen Telefonaten zwischen Ihm und meiner Versicherung war ich dabei und meine Versicherung hat nicht nachgegeben und bestanden darauf, dass ich die 3.500 Euro zahle.
Zu guter Letzt hat dieser Makler einen Brief aufgesetzt. Was genau drin stand weiß ich nicht im Detail. Die Antwort kam gestern. Meine Versicherung gibt sich zufrieden wenn ich 500 Euro zahle. Das wollen die auch nicht sofort haben. Ich soll es spätestens nächstes Jahr im Juni bezahlt haben. Ein offizielles Schreiben bekomme ich in ein paar Tagen.
Das denke ich ist ok. Damit kann ich leben.
Wünsche euch einen schönen Abend und bedanke mich für alle die sich beteiligt haben. Ganz besonders denen, die mir auch in privaten Nachrichten immer mit Rat zur Seite standen.
LG 🙂
😉 Nun kann ich wieder gut schlafen. .. danke 😁
Oh, das ist aber nett von dem Makler, dass er mal einfach so irgendwelche Briefe schreibt.
Und natürlich ist es auch sehr nett von der Versicherung, dass sie daraufhin auf 3000 Euro verzichtet.
Dumm ist nur das du nicht weist, was der Makler denn nun in deinem Namen geschrieben hat.
Vlt. könnte damit die Berufsgruppe der Anwälte üverflüssig werden.
Schöne pinke Bonbon-Welt 🙄
Solang sich der Empfänger des Briefes un der Makler net die 500 teilen und einen drauf trinken geht's ja irgendwie noch 😉
Zitat:
@jazzy1982 schrieb am 26. Oktober 2016 um 21:05:59 Uhr:
Zu guter Letzt hat dieser Makler einen Brief aufgesetzt. Was genau drin stand weiß ich nicht im Detail.
Nichts verstanden und nichts aus der Sache gelernt
Am Telefon hat meine Versicherung nicht klein bei gegeben und bestand darauf das es keinen Versicherungsschutz bestand. Der Makler sah das eigentlich unter uns auch so weil ein Betrag angemahnt wurde. Ob diese Mahnung nun bei mir angekommen ist oder nicht. Eine Versicherung sei keine Holschuld sondern Bringschuld.
Er sagte aber auch meine Versicherung hat sich selbst ins Knie geschossen weil die den Betrag anstatt mir zu kündigen weiter korrigiert und dauernd in Rechnung gestellt haben. Und in sofern hätte ich "Glück", dass die Mahnung für die offenen 130 Euro noch nicht raus war.
In dem Brief standen grob diese Dinge und das ich eigentlich mit der Zahlung der 130 Euro guten Willen gezeigt habe. Er schrieb, dass man sich bitte einigen möchte weil ich die 3.500€ nicht habe und für mich ein "Untergang" wäre. Und das die rücklastschrift mit Absprache passierte und man mir nicht mitgeteilt hatte, dass dieser erloschen wird.
Das war jetzt grob zusammengefasst. Ins Detail kann ich jetzt grad nicht.
Ein offizielles Schreiben seitens meiner Versicherung werde ich empfangen, nicht der Makler. In dem wird meine Versicherung nochmal reinschreiben, dass die Sache mit 500€ als erledigt angesehen wird.