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Teiferlegen

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 16:16

Hallo,

Fahre einen A4 1.8 tfsi Bj. 2009

Habe mir vor 2 Wochen Tieferlegungsfedern 35/30mm von Eibach gekauft. Heute habe ich die Federn privat bei einem Freund getauscht(also in keiner Werkstatt). Was muss ich demnächst tun, im Sinne von TÜV, Spureinstellen etc.?(Kenn mich leider nicht so gut aus und habe auch keinen sinvollen rat bekommen)

Komme aus Wien zur Info

Danke!

12 Antworten

Spureinstellung und Lichteinstellung musst du eigentlich immer nach Tieferlegung machen lassen. Wobei der TÜV eigentlich nur die Lichteinstellung überprüft. Und die ABE dabei haben.

Und wenn in der ABE Auflagen drin standen, dann müssen die natürlich erfüllt sein.

Themenstarteram 14. Dezember 2018 um 18:01

Ist die ABE ein Gutachten der Federn?

Abe= allgemeine Betriebserlaubnis.

Ja

ABE ?

Gutachten zur Erteilung einer ABE ?

 

Bei den eibach Pro-Kit z.b. ist keine Eintragung Erforderlich ist, sofern alles Serie Entspricht.

Habe meine Pro-Kit damals jedoch Eintragen lassen weil ich auch andere Felgen als Serie drauf hab, kein Bock auf Erklärung für den fall der fälle.

Bericht zur Spureinstellung braucht man, ohne diesen keine Eintragung, zumindest bei uns.

Lichteinstellung wurde Kontrolliert (Xenon) wurde auch von der Werkstatt gemacht.

Licht und Spur muss so oder so auf jeden fall gemacht werden.

Der TE kommt aus Wien.

Ob die ABE da gültig ist, wage ich zu bezweifeln.

Tatsache, na dann volles Programm.

Zitat:

@Ghosting schrieb am 14. Dezember 2018 um 22:13:08 Uhr:

Tatsache, na dann volles Programm.

Das heißt was?

tüv.at

Jede Änderung am Fahrwerk, mit Ausnahme des Austauschs der serienmäßigen Stoßdämpfer gegen Sportstoßdämpfer mit gleichen Funktionsmaßen, ist anzeigepflichtig.

Bei der Umrüstung von Fahrwerken oder Federn sind folgende Punkte zu beachten:

In Österreich kann alternativ auf eine Bodenfreiheit im Leerzustand von 110 mm an festen Teilen (80 mm an formelastischen Teilen) oder auf 80 mm bei dem auf die höchst zulässigen Achslasten beladenen Fahrzeug genehmigt werden (sofern das Teilegutachten nach dem VdTÜV-Merklatt 751, Stand 08/2008 erstellt wurde, muss im Teilegutachten angeführt sein);

Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden.

Die verwendeten Federn und/oder Federbeine müssen eine ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis der Federtragfähigkeit für die höchsten zulässigen Achslasten mittels Gutachten)

Die Federn dürfen nachträglich nicht lackiert werden, da die Kennzeichnung lesbar bleiben muss die Achsgeometrie (Spur, Sturzeinstellung), Scheinwerfereinstellung (auch bei Xenon oder LED-Scheinwerfern) und, sofern vorhanden, der lastabhängige Bremskraftregler an der Hinterachse muss durch eine Fachwerkstätte gemäß den Herstellerangaben überprüft und falls erforderlich, neu eingestellt werden

Höhenverstellbare Fahrwerke:

Es dürfen sowohl Schraub- als auch Luftfahrwerke verbaut werden!

Ausreichender Abstand zu Reifen und Rädern und Karosserieteilen

Der Verstellbereich des Fahrwerkes (entweder Abstand Federteller bis Gehäuseschrauben oder Luftdruck) gemäß Teilegutachten muss eingehalten werden.

Folgende Punkte müssen beachtet werden (bei allen Fahrwerksänderungen):

Ausreichender Abstand zu Karosserie- und Fahrwerksteilen, wie z.B. Antriebswellen, Räder, Reifen, Rahmenköpfe, Lenkhebel, Spurstangen, Spurköpfe, Radaufhängungen, Stabilisatoren, Bremsleitungen, Kabeln, etc.

Es dürfen keine zusätzlichen (gesteckten) Federwegbegrenzer verwendet werden. Die Feder muss über den gesamten Federweg eindeutig geführt sein und ein spielfreier Sitz bei voll ausgefederten Achsen ist zu gewährleisten.

Achse vermessen und justieren. In der Regel wird der Sturz zu gross werden.

Beachte, das Fahrwerk setzt sich in den kommenden Wochen noch etwas.

Bedeutet in einem halben Jahr solltest du vielleicht nochmal nachmessen lassen.

Bei meinem Eibach ProKit war das auch so. Gleich nach Tieferlegung vermessen und korrigiert. Dann hat er sich nochmal etwas gesetzt. Einen Sommer später viel auf. Dass er Reifenkanten "frisst". Also erneut vermessen und festgestellt, dass sich die Geometrie wieder verändert hat. Insb der Sturz war zu gross.

Ich lies von einer freien Werkstatt bei meinem A4 Tieferlegungsfedern von Supersport 30mm/25mm einbauen.

Da ich auch nicht die Serienbereifung/räder fahre, musste ich die Räder sowie die Federn eintragen lassen.

Bei der TÜV-Prüfung wurde ich nicht nach einer Achsvermessung gefragt, bzw. habe auch keinen Nachweis vorlegen müssen.

Wird bei der TÜV-Prüfung geprüft ob die Spur richtig eingestellt ist?

Kann ich mir die Spureinstellung/Achsvermessung jetzt erst einmal sparen und warten, bis sich das Fahrzeug in Endposition gesetzt hat?

Zitat:

@Brother-D schrieb am 18. Dezember 2018 um 14:54:39 Uhr:

(...)

Wird bei der TÜV-Prüfung geprüft ob die Spur richtig eingestellt ist?

Nein, womit auch ?

 

Zitat:

@Brother-D schrieb am 18. Dezember 2018 um 14:54:39 Uhr:

(...)

Kann ich mir die Spureinstellung/Achsvermessung jetzt erst einmal sparen und warten, bis sich das Fahrzeug in Endposition gesetzt hat?

Nein, unbedingt nach Fahrwerksänderung einstellugn vornehmen lassen!

Kannst du ggf. nach 1 Jahr nochmals Kontrollieren lassen.

Zitat:

@Ghosting schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:09:32 Uhr:

Zitat:

@Brother-D schrieb am 18. Dezember 2018 um 14:54:39 Uhr:

(...)

Wird bei der TÜV-Prüfung geprüft ob die Spur richtig eingestellt ist?

Nein, womit auch ?

Zitat:

@Ghosting schrieb am 18. Dezember 2018 um 16:09:32 Uhr:

Zitat:

@Brother-D schrieb am 18. Dezember 2018 um 14:54:39 Uhr:

(...)

Kann ich mir die Spureinstellung/Achsvermessung jetzt erst einmal sparen und warten, bis sich das Fahrzeug in Endposition gesetzt hat?

Nein, unbedingt nach Fahrwerksänderung einstellugn vornehmen lassen!

Kannst du ggf. nach 1 Jahr nochmals Kontrollieren lassen.

Alles klar.

Danke für die Info.

Termin habe ich direkt ausgemacht.

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