Technischer Totalschaden vom Händler

Moin,

ich hätte da die folgende Frage;

Wenn A beim Händler M ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt ohne Mängel im Kaufvertrag und nun seit Mitte Februar 2018 als neue Mängel auftreten (zuerst Radlager und Bremsen hinterachse von anfang an Defekt, dann Leistungsverlust und Heute noch mitten in der Gewährleistungsfrist zur Behebung von anderen Mängeln, kommt ein neuer Mangel dazu...), das Fahrzeug also nicht mehr Fahrtauglich ist und die Reperaturkosten bei einem Kaufpreis von 1,700.- EUR um die ~500,- EUR kommen würde, kann dann A vom Kaufvertrag zurück treten, wenn der Händler im TÜV Bericht steht?

A kaufte das Fahrzeug und seit dem Kauf, ist nun zum dritten Mal die Gewährleistung fällig - Frist läuft noch - aber A sieht es nicht mehr ein, da das Fahrzeug mehr fahruntauglich ist, als fahrtauglich.

Seit Mitte Februar 2018 sind bisher knappe 2 Tkm gefahren worden, davon war das Auto zwei Mal beim Händler, beim zweiten Mal nachbessern, holte A das Fahrzeug ab, konnte 11 Tage das Fahrzeug nutzen und steht nun wieder nur stark eingeschränkt fahrtauglich durch den Leistungsverlust. Heute war A kurzstrecke (12 Kilometer) unterwegs, um einen Termin wahrzunehmen und auf dem Rückweg fiel A ein neuer Mangel auf, was kann A nun noch tun, ausser den Termin beim Anwalt wahrzunehmen, den A nun auch vereinbart hat.

A vermutet zudem, das der Händler selbst Mal Fahrzeughalter und Führer des genannten Pkw war und die Mängel ggf. vom Vorhalter, vor A bekannt sind.

A denkt sich so; Fahrzeughalter zuerst Händler, Vorhalter vor A und dann A als Fahrzeughalter. Vorhalter vor A ist bekannt und wurde per Social Website angeschrieben, bekam aber bis Heute keine Antwort.

Vorhalter vor A - einfach Mal I genannt - hatte nach TÜV Bericht und Fahrzeugbrief, das Fahrzeug selbst auch nur knappe 1.900 Kilometer. A vermutet deshalb, das vorher schon Mängel aufgetreten sind und I deshalb vom Kaufvertrag zurück getreten ist und Händler M das Fahrzeug mit wissen der Mängel, an A weiterverkauft hat ohne die Bekannten Mängel zu benennen - keine Mängel im Kaufvertrag aufgelistet. Auch keine Angaben ob Gewerblich genutzt oder ob Unfallschaden bekannt sind. Rein nur die Daten vom Fahrzeug (Fahrgestelltnummer und Modell), jedoch keine Laufleistung oder Mängel wie z.B. Beulen, kleine Roststelle, Abgenutzte Bremsen an der Hinterachse.

Ich hoffe es ist verständlich so...

Beste Antwort im Thema

Ein Auto für 1700 € ist fast immer em Ende seiner Tage.

Das ist einfach so.

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Es gab ein Urteil vom BGH, welches nun klarstellt, das es keine Verschleißteile mehr gibt und jeder Mangel der am Fahrzeug auftritt, vom Händler behoben werden muss, wenn dieser nicht im Kaufvertrag steht und als bekannter und von anfang an vorhandener Mangel da war.

Von dem Urteil hätte ich gerne mal das Aktenzeichen

Ich vernute da hat A was falsch verstanden. Es gibt pauschal keine Verschleißteile mehr, da nahezu jedes Bauteil einem Verschleiß unterliegt.
Daher erstreckt sich die Sachmängelhaftung auch auf alle Bauteile. Der Haken ist halt, dass bestimmungsgemäßer Verschleiß davon ausgenommen ist. Bestimmungsgemäß ist dann eine Definitionsfrage und eben Abhängig von Alter, Laufleistung, ...

So sehe ich das auch. Wenn es anders wäre müsste ein Gebrauchtwagen komplett durchrepariert werden und würde einem Neuwagen gleichstehen.

Das wäre für Gebrauchtwagenhändler tödlich.

Das Schlimme daran ist, dass dieser Unsinn ständig neuer Streitpunkt ist, weil es keine klare Definition gibt.

Wie auch, wenn z.B. manche Steuerketten 40 Tkm halten und manche 300 Tkm und länger.

 

Zitat:

@guruhu schrieb am 2. Juni 2018 um 14:34:26 Uhr:


Ich vernute da hat A was falsch verstanden. Es gibt pauschal keine Verschleißteile mehr, da nahezu jedes Bauteil einem Verschleiß unterliegt.
Daher erstreckt sich die Sachmängelhaftung auch auf alle Bauteile. Der Haken ist halt, dass bestimmungsgemäßer Verschleiß davon ausgenommen ist. Bestimmungsgemäß ist dann eine Definitionsfrage und eben Abhängig von Alter, Laufleistung, ...
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Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 02. Juni 2018 um 21:47:29 Uhr:


Wie auch, wenn z.B. manche Steuerketten 40 Tkm halten und manche 300 Tkm und länger.

So dramatisch finde ich das nicht. Die rechtsorechung hat da die Tendenz eher "Vernraucherfreundlich" zu entscheiden. Also eher richtung 300tkm. Solche Beispiele, wie diverse Steuerkettenprobleme bei VW brauchen auch ziemlich lange, bis sie vor Gericht "ankommen" und man davon ausgeht, dass es Konstruktionsfehler sind. Da weiß jeder schon, dass er davon die Finger lassen sollte, da attestieren Gerichte noch "Einzelfälle"

Meine Vermutung: A ist jung und noch reichlich naiv macht gerade die ersten Erfahrungen im deutschen Rechtssystem.

Ich frag mich ja was der Anwalt von A eigentlich beruflich macht...

Moin,

Der Anwalt wird Geld verdienen wollen und A - so wie hier bereits gezeigt - nur das hören wollen, was er hören will, und nicht das, was man hätte hören SOLLEN.

Was ich ja schon am Anfang sagte - etwas das bei 8 Jahren und 100.000 km noch ein Fall für die Gewährleistung ist, kann bei 15 Jahren und 200.000 km eben schon normal sein, d.h. nicht mehr unter die Gewährleistung fallen. Das ist ja auch ziemlich vernünftig, da nun einmal ALLES am Auto einer Alterung unterworfen ist.

Gäbe es ein Urteil, dass dies derartig PAUSCHAL sagen täte - würden alle Hersteller und Markenhändler umgehend den Gebrauchtwagenhandel einstellen.

LG Kester

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