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tatsächliche Fahrzeuggewichte - Leergewicht und Zuladung

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo zusammen,

aufgrund der diversen Sonderausstattungen können die Fahrzeug-Leergewichte ja stark
abweichend, von dem Prospekt, ausfallen.
Gibt es hier schon Erkenntnisse.
Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie die tatsächliche, max. Zuladung, bei den verschiedenen
Tig-Modellen aussieht.
Danke im voraus.

Grüsse
Thomas

Beste Antwort im Thema

hallo!

ich habe einen T&F mit 140PS TDI

extras:

  • Ambientepaket
  • Geschwindigkeitsregelanlage
  • Klimaanlage "Climatronic"
  • Lederlenkrad
  • Licht und sicht
  • Nebelscheinwerfer
  • Panoramadach
  • Parklenk mit Camera
  • RCD510 Dynaudio
  • Seitenairbags und Gurtstraffer hinten
  • seitenscheiben abgedunklt
  • Spiegelpaket
  • Winterpaket
  • Xenon

laut zulassungsschein hat meiner ein gewicht von 1590kg
zugelassene gesamtmasse 2240kg
stützlast 100kg
anhängelast gebremst 2500kg
anhängelast ungebremst 750kg

höchste zulässige achslast:
achse 1: 1160kg
achse 2: 1130kg

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Hallo Swordty,

ich hatte das gleiche Problem. Mein Caravan hat auch 1700 kg. Du fährst mit deinem Tiguan zum TÜV, möglichst einen mit Waage, verwiegst den Tiguan neu. Meiner brachte mit den 75 kg für den Fahrer stolze 1745 kg auf die Waage. Denk an einen vollen Tank. Dann wird ein Gutachten zur Erhöhung der Leermasse erstellt. Damit gehst du zur Zulassungsstelle und läßt die Leermasse ändern.

Ach ja, ich fahre den 2.0 TDI 140 PS S&S.

@lofottroll

Danke.
swordty

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly


Naja, Dein WoWa ist mit den 1700 kg schon ein ziemliches Dickschiff...
Der Gesetzgeber hat sich dabei etwas gedacht, als er die Relation von Zugfahrzeug und Anhänger für die 100 km/h-Regelung festgelegt hat. Und der Tiguan ist für so einen Wohnwagen eben schon grenzwertig. Das Zugfahrzeug sollte generell schwerer sein, als der Hänger (auch bei Tempo 80), sonst kann es einem passieren, daß der Schwanz mit dem Hund wedelt, wenn man auf der Autobahn mal so locker einen dicken LKW überholen will und plötzlich eine Windböe um die Ecke schaut.

Nachdem Du den Hänger ja nicht ablasten willst, hast Du offensichtlich ja schon vor, den mindestens bis zur zulässigen Grenze zu belasten (oder über diese hinaus, bis zur Toleranzgrenze, ab der es richtig teuer wird, wenn man erwischt wird).
Es gab für Wohnmobile sogenannte Auflastungs-Kits, bei denen irgendwelche Stahlplatten eingeschweisst wurden, um das Gewicht für eine LKW-Zulassung zu erreichen. Das war mal steuerlich interessant für Leute, die einen 2er Führerschein hatten. Ob es sowas für PKW gibt, weiss ich nicht.
Aber diese Platten darf man nicht entfernen können, denn es muss sichergestellt sein, daß das Auto immer dieses Mindestgewicht hat.

Ich kann Dein Problem durchaus verstehen, denn ich habe einige Erfahrungen mit schweren Booten gesammelt, und war da auch oft an der Grenze mit der Gewichtsverteilung. Auch bin ich da schon in sehr haarige Situationen gekommen, wobei ein Boot sich da bei gleichem Gewicht noch sehr viel toleranter verhält, als ein Wohnwagen...

Wenn Du das wirklich machen willst, würde ich mal in einem Wohnwagenforum vorstellig werden. Da wird Dein Problem sicherlich nicht unbekannt sein.

Gruß
Nite_Fly

Es gibt immer wieder Leute, die nur des Zitierens wegen zitieren...😁

Gruß
Nite_Fly

Entschuldigung, aber mein Text ist in der Versenkung total verschwunden

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly


Es gibt immer wieder Leute, die nur des Zitierens wegen zitieren...😁

Gruß
Nite_Fly

Ich hatte angefragt, wo ich mich vielleicht noch kundig machen kann, bezüglich Ziehen eines "Schweren?"Bootes. Das Boot (DRAGO) wiegt mit Motor, ohne Tankfüllung und ohne Wasser, mit Trailer 2,0 t. Nach den Papieren. Also werde ich Boot und Trailer mal wiegen lassen. Meine Frage war, was beim Trailern noch zu beachten wäre. Die Länge Trailer ist ja 7,0 m, Breite Boot 2,30.
Danke für hilfreiche Antworten. Tiguan bestellt: 2,o TDI, 103 kW, 7-Gang DSG. Soll 2,2 t ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Boddenflunder


.... Also werde ich Boot und Trailer mal wiegen lassen. Meine Frage war, was beim Trailern noch zu beachten wäre. Die Länge Trailer ist ja 7,0 m, Breite Boot 2,30.
....

Hallo,

von den Fakten ist alles in Ordnung.

Wichtig ist beim Fahren mit dem Anhänger, möglichst die max. Stützlast an der Kupplung auch zu nutzen. Der Tiguan kann max. 100kg Stützlast an der Kupplung aufnehmen. Wenn der Trailer weniger Stützlast hat, so ist dieser Wert als Maximum zu wählen. (die maximal zulässige Gespannstützlast ist immer der niedrigste beider Werte)

Erreicht werden kann die korrekte Last durch geschicktes Beladen des Bootes, auf dem Trailer.

Wenn man keine Deichselwaage hat, dann kann, mit ein bischen Improvisation, auch eine alte Personenwaage gute Dienste leisten.

Bei 2,30m Gespannbreite brauchst Du höchstwahrscheinlich auch zusätzliche Spiegel. (Emuk, Oppi...) Das wirst Du aber sehr schnell selbst feststellen.😎

Ich wünsche viel Erfolg beim Trailern.

Mach doch mal ein paar Bilder wenn das Gespann komplett ist.

Grüße
swordty

PS:
Die Steckdose an der Kupplung, ist ab Werk 13-polig.
Einfache Anhänger und Sportanhänger haben meistens nur 7-polige Stecker.
Adapterstecker zum dazwischen Stecken gibt es im Autozubehör oder online.

Naja, das mit der maximalen Stützlast ist eine Glaubensfrage, die niemand wirklich beantworten kann.... (genauso: was besser ist: Vorderrad- oder Hinterrad-Antrieb)
Ich ziehe schon seit ca 30 Jahren Boote hinter mir her, und mir war es immer wichtig, daß ich den Trailer auch noch ohne Auto handeln kann, und keinen Wagenheber brauche, um die Deichsel anzuheben.

Doch das sei dahingestellt.
Grundsätzlich wird bei so einem Trailer die Gewichtsverteilung durch Verschieben des Windenstands (und des damit verbundenen vorderen Anschlags), oder sogar durch Verschieben der Achse (sofern das möglich ist) angepasst. Damit wird die Deichsel-Last erstmal grob vorgegeben. Dann kann man mit Zuladung noch variieren.
Ein Trailer muss immer erst mal auf diese Art an das Boot und die Vorgaben des Fahrzeugs angepasst werden! Das entscheidet wesentlich über das Verhalten des Hängers...

Aber was viele Leute nicht in den Kopf bekommen: Ein Boot ist kein Lastesel!
Da darf nur Wassersport-Zubehör rein geladen werden. Wer das bisher ignoriert hat, hat vielleicht bisher Glück gehabt. Aber es schützt ihn nicht davor, daß er irgendwann nach einer Kontrolle mal ausladen muss... (Wir haben da schon heftig Bußgeld bezahlen müssen!)

Gruß
Nite_Fly

Zitat:

Naja, das mit der maximalen Stützlast ist eine Glaubensfrage, die niemand wirklich beantworten kann....

zumindest hat es der Gesetzgeber in der neuen 100er-Regelung getan. Die verlangt unter anderem, daß die höchstzulässige Stützlast anliegen muß, wenn man von Tempo 100 Gebrauch machen will.

Und der ADAC hat Gespanntest gemacht, und eindeutig festgestellt, daß die Schlingerneigung mit abnehmender Stützlast zunimmt.

Ich krame das Thema mal hoch, da mein Anliegen hier wohl gut aufgehoben ist.

Wir haben Tiguan, TDI, DSG, AHK, sollten also eigendlich über 1700 liegen.

Unser Wohnwagen hat noch 1600 zGg, ist aber für 1700 Ausgelegt, könnte also mit neuem Typenschild umgerüstet werden.

Wenn ich nun mit Wiegekarte zu TÜV fahre, und die neue Leermasse als gutachten vorliegt, muss diese in die Papiere eingetragen werden? Ich dachte bisher, alles was der TÜV (oder eine andere Prüfstelle) bescheinigt muss nur in Papierform mitgebracht werden.

Der Hintergrund: Mein Tiguan ist ein Firmen-Leasing PKW, bei dem ich keinen Zugriff auf den Brief (Neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1) habe.

muss ich das neue Leergewicht eintragen?

Linus

Hallo Linus,

ich stehe vor dem gleichen Problem. Eingetragenes Leergewicht des Tiguans ist 1.675 kg. Unseren WoWa (jetzt 1.600 kg) würde ich gerne auf das max. zGG von 1.700 kg auflasten lassen, könnte dann aber die Tempo-100-Regelung nicht in Anspruch nehmen.

Ich habe bei der Zulassung des Tigers in der Zulassungsstelle danach gefragt. Ich hatte das Gefühl, die Damen dort wussten auch wohl nicht genau Bescheid, meinten aber dass ein höheres Gewicht – mit entsprechendem TÜV-Gutachten – eingetragen werden müsste.

Leider bin ich noch nicht dazu gekommen, den Tiger mal wiegen zulassen. Hast Du das schon gemacht? Würde mich mal interessieren, was der wohl tatsächlich für ein Gewicht hat. Dürfte ja nicht viel Unterschied sein, da ich ja auch den TDI mit 4M und DSG habe.

Gruß Hans

Nein, gewogen habe ich noch nicht. Kommt aber auch in meiner Liste relativ weit hinten. Erst muss klar sein, dass ich keine Eintragung in die Papiere benötige, sondern eine von einem Sachverständigen bestätigtes Gutachten ausreichend ist.

Linus

Hallo,

der TÜV wiegt und bestätigt das Gewicht per Gutachten. Danach muß es in der Zulassungsstelle in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Erst dann ist es rechtmäßig.

Übrigens brachte mein Tiger 2.0 TDI S&S Handschalter 1680 kg auf die Waage. Plus 75 kg für den Fahrer macht 1755kg eingetragene Leermasse.

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