tatsächliche Fahrzeuggewichte - Leergewicht und Zuladung

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo zusammen,

aufgrund der diversen Sonderausstattungen können die Fahrzeug-Leergewichte ja stark
abweichend, von dem Prospekt, ausfallen.
Gibt es hier schon Erkenntnisse.
Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie die tatsächliche, max. Zuladung, bei den verschiedenen
Tig-Modellen aussieht.
Danke im voraus.

Grüsse
Thomas

Beste Antwort im Thema

hallo!

ich habe einen T&F mit 140PS TDI

extras:

  • Ambientepaket
  • Geschwindigkeitsregelanlage
  • Klimaanlage "Climatronic"
  • Lederlenkrad
  • Licht und sicht
  • Nebelscheinwerfer
  • Panoramadach
  • Parklenk mit Camera
  • RCD510 Dynaudio
  • Seitenairbags und Gurtstraffer hinten
  • seitenscheiben abgedunklt
  • Spiegelpaket
  • Winterpaket
  • Xenon

laut zulassungsschein hat meiner ein gewicht von 1590kg
zugelassene gesamtmasse 2240kg
stützlast 100kg
anhängelast gebremst 2500kg
anhängelast ungebremst 750kg

höchste zulässige achslast:
achse 1: 1160kg
achse 2: 1130kg

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Zitat:

Original geschrieben von Lofottroll


... Plus 75 kg für den Fahrer macht 1755kg eingetragene Leermasse.

Sch...., dann fehlen mir ja 3 kg! 😁 Werd' dann heute Abend mal ordentlich zulangen. 😛

Ne ne mein Lieber,

es gibt immer nur 75 kg für den Fahrer. Für mich wäre das schmeichelhaft.😁😉

Noch etwas Sand als Reserveballast zum wiegen mitführen, der danach wieder abgelassen wird...

Zitat:

Original geschrieben von linussoft



Der Hintergrund: Mein Tiguan ist ein Firmen-Leasing PKW, bei dem ich keinen Zugriff auf den Brief (Neudeutsch Zulassungsbescheinigung Teil 1) habe.

Hi Linus,

hab' mir das gerade noch mal angeschaut. Also irgendwie bringst Du da was durcheinander. Die Zulassungsbescheinigung Teil I hieß früher Fahrzeugschein. Das ist das Teil das Du immer bei Dir hast oder zumindes haben solltest. 😁 (Bei den meisten die ich kenne steckt das Ding unter der Sonnenblende 😎) Die Zulassungsbescheinigung Teil II nannte man früher Fahrzeugbrief, die ist bei Deiner Leasinggesellschaft.

In der ZB II werden nur ein paar allgemeine Daten (neben Name und Kennzeichen noch Typ, FG-Nr., KW usw) nicht aber das Gewicht eingetragen. Die ganzen technischen Daten stehen in der ZB I, und nur die brauchst Du für Eintragung technischer Änderungen. Somit steht auch bei Dir der Eintragung eines höheren Leergewichts nichts im Wege.

Gruß Hans

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Zitat:

Original geschrieben von hofieos


Noch etwas Sand als Reserveballast zum wiegen mitführen, der danach wieder abgelassen wird...

Klar, nach Möglichkeit im Tank, damit der TÜV-Onkel das nicht sieht! 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Wessi-Ossi


Die Zulassungsbescheinigung Teil II nannte man früher Fahrzeugbrief, die ist bei Deiner Leasinggesellschaft.

...

Die ganzen technischen Daten stehen in der ZB I, und nur die brauchst Du für Eintragung technischer Änderungen. Somit steht auch bei Dir der Eintragung eines höheren Leergewichts nichts im Wege.

Gruß Hans

OK, Brief und Schein wußte ich, ob das nun Teil I oder II ist, kann man schon mal verwechseln.

Dass ich den "Brief" nicht benötige ist mir neu. Damit wird die ganze sache noch mal interessanter. Funktioniert dass den auch, wenn ich nicht Halter bin? Halter ist ja mein Arbeitgeber, wobei ich da kein Problem mit einer Vollmacht hätte...

Linus

Hallo Linus,

also den Brief benötigst Du definitiv nicht. Wir haben bei uns der Firma öfter technische Änderungen an unseren LKWs und die sind auch alle geleast.

Ob Du 'ne Vollmacht brauchst weiß ich im Moment auch nicht, aber das könnte man ja mit einem Anruf in der Zulassungsstelle klären.

Gruß Hans

Da hst du mir schon mal weitergeholfen.

Danke

Linus

Hallo,

hole dieses Thema noch mal hervor. Ich war gestern beim TÜV wegen der Leergewichtserhöhung des Tigers. Da der TÜV nicht selbst wiegen kann, braucht man eine Wiegebescheinigung einer geeichten öffentlichen Fahrzeugwaage. Da wir diese selbst hier in der Firma haben, war das für mich schon mal kein Problem. Fahrzeug vollgetankt und gewogen, Ergebnis: 1.720 kg.

Mit dem Wiegeschein heute wieder zum TÜV, Abnahmebescheinigung erstellen lassen und anschließend zum Straßenverkehrsamt zur Berichtigung des Fahrzeugscheins, neuerdings ja Zulassungsbescheinigung Teil I. Ging alles ganz unproblematisch, hat insgesamt ca. 1,5 Std. gedauert.

Kosten: TÜV-Abnahme € 22,80, neuer Fahrzeugschein € 11,70. Für den Wiegeschein würden noch einmal +/- € 10,00 hinzukommen, für den, der es selber bezahlen muss.

Mein nächster Schritt wird jetzt sein, den Wohnwagen auf 1.700 kg aufzulasten. Dann kann es in ca. drei Wochen in Urlaub gehen! 😎

Gruß Hans

Zitat:

Original geschrieben von Wessi-Ossi


... Dann kann es in ca. drei Wochen in Urlaub gehen! 😎

Da sind aber dann ein paar Bilder fällig, gell? 😉 😁

Zitat:

Original geschrieben von Wessi-Ossi


Hallo,

hole dieses Thema noch mal hervor.
Mit dem Wiegeschein heute wieder zum TÜV, Abnahmebescheinigung erstellen lassen und anschließend zum Straßenverkehrsamt zur Berichtigung des Fahrzeugscheins, neuerdings ja Zulassungsbescheinigung Teil I. Ging alles ganz unproblematisch, hat insgesamt ca. 1,5 Std. gedauert.

Den Schein Teil II (Altdeutsch: Brief) hast du nicht benötigt?

das macht mut.

Linus

Tja, so dicht liegen Licht und Schatten nebeneinander...

Ich benötige nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1, Teil 2 kann ruhig bei der Leasing liegen bleiben.

ABER......

Die Umtragung kann nur in der Zulassungsstelle am Zulassungsort erfolgen. und das ist München. Da liegen mal eben 600 km zwischen. Kennt da einer evtl eine möglichkeit?

Linus

Zitat:

Original geschrieben von linussoft


Die Umtragung kann nur in der Zulassungsstelle am Zulassungsort erfolgen. und das ist München. Da liegen mal eben 600 km zwischen. Kennt da einer evtl eine möglichkeit?

Hallo Linus,

tja, das war mir nicht bekannt. In meinem Fall aber auch egal, da es gleiche Stelle ist. Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.

Aber den Brief (ZB Teil II) habe ich nicht benötigt, auch keinen Personalausweis o. ä. Ging - wie gesagt - alles reibungslos über die Bühne.

Gruß Hans

Zitat:

Original geschrieben von Ursus tigris


Da sind aber dann ein paar Bilder fällig, gell? 😉 😁

Klar, kann ich machen. Wenn's euch interessiert ...🙂

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