Tateinheit oder Tatmehrheit
Liebe Forumskameraden!
Mit der gestrigen Post erreichte mich ein Schreiben unseres Landrats, in welchem mir mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden. So soll ich die A45 zwischen Haiger/Burbach und Willnsdorf mit einer Geschwindigkeit von 175km/h befahren haben, außerdem wird mir noch eine Mißachtung der Gurtpflicht vorgeworfen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese beiden Vergehen in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden. Ersteres würde nämlich bedeuten, daß nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden kann, nicht aber der Verstoß gegen die Gurtpflicht...😎
Meine bisherigen Recherchen zu der Problematik waren leider nur von bedingtem Erfolg gekrönt, so daß ich mir hier kompetentere Informationen erhoffe. Wer also bezüglich der Thematik über eine gewisse Sachkunde verfügt, möge diese bitte mit mir teilen - der Rest darf sich in Schweigen hüllen.
Beste Antwort im Thema
wie Dir unserem -herrn und -gott
wie konnte das nur passieren?
hast du die nicht über deinen (Internet-) Status informiert
Alex
Sorry der MUSSTE SEIN
Gut dass es auch mal Götter erwischt!
109 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich hätte mir vorstellen können, dass die zuständige Behörde jetzt mit seitenlangen, ebenso feingeistigen wie sprachlich geschliffenen Ausführungen zum modernen Raubrittertum und der vornehmen Bürgerpflicht hiergegen aufzubegehren, anstatt in blindem Kadavergehorsam zu duckmäusern und die Strafe hinzunehmen, überzogen wird.
Leider habe ich begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die zuständigen Beamten weder in der Lage sind meine sprachlichen Qualitäten zu würdigen, noch der inhaltlichen Argumentation zu folgen. Wenn ich mich recht entsinne, dann hast selbst Du damit bisweilen ein Problem...😛
Aber ich kann Dich beruhigen, denn ich habe den heutigen Tag genutzt, um die Sachlage mit einem kompetenten Anwalt zu erörtern. Auch nach seiner Ansicht handelt es sich um ein Vergehen in Tateinheit, welches er auch so der entsprechenden Behörde mitteilen wird. Ich gehe mal davon aus, daß man sich dort einsichtig zeigen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
[...] noch der inhaltlichen Argumentation zu folgen. Wenn ich mich recht entsinne, dann hast selbst Du damit bisweilen ein Problem...😛
Ja, das stimmt. Du schreibst schon manches, das bei mir auf blankes Unverständnis stößt. 😁
Gutes Gelingen einstweilen und lass uns Plebejer hinsichtlich des Fortgangs nicht dumm sterben.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Leider habe ich begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die zuständigen Beamten weder in der Lage sind meine sprachlichen Qualitäten zu würdigen, noch der inhaltlichen Argumentation zu folgen. Wenn ich mich recht entsinne, dann hast selbst Du damit bisweilen ein Problem...😛Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ich hätte mir vorstellen können, dass die zuständige Behörde jetzt mit seitenlangen, ebenso feingeistigen wie sprachlich geschliffenen Ausführungen zum modernen Raubrittertum und der vornehmen Bürgerpflicht hiergegen aufzubegehren, anstatt in blindem Kadavergehorsam zu duckmäusern und die Strafe hinzunehmen, überzogen wird.
😁😁😁
Sehr schön, von euch beiden. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Wie willst du auch beim Handy auf Fahrlässigkeit plädieren? Es ist dir ans Ohr gesprungen und hat automatisch angefangen zu reden?? Handy am Ohr ist immer Vorsatz.
Also wenn ich mir ansehe, wie Menschen in allen Lebenslagen auf springen und zum Telephon sprinten wenn es klingelt, dann hab ich eher den Eindruck von einer Affekt-Handlung oder einem antrainierten Reflex, nicht von Vorsatz.
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Ich finde den Thread richtig Interessant. Fast jede Woche haben wir ein Thread wo einer schreibt das er geblitzt wurde. Ok, ein riesen Unterschied ist , das Hadrian in dem Thread nicht heult und nach Tricks fragt wie die anderen. Da weiss er zum Glueck selbst bescheid was er machen muss. Aber jeder andere wære hier zerissen wurden, wie es in jedem Blitzerthread war und werden wird, in den die noch folgen. Da ja das Tempo schon recht heftig war.
Aber hier kommt alles ganz vorsichtig mit Samthanschuhen und bei jeder noch so leicht ins ,,Vorwurfsvolle`` gehenden Meinung gleich mit Smilies absichernde Art. Kann mir nicht helfen, aber das hat irgendwie was ,,Arschkriecherisches``.
Warten wir mal ab, der næchste kommt bestimmt mit einem Thread wo er angibt mit ....km/h zuviel geblitzt wurden zu sein. Der Thread ist sicher ruckzuck doppelt so lang und die meisten die hier gerade noch den Diener am ,,braunen Salong`` machen😉 zereissen bei der næchst besten møglichkeit einen anderen der nur halb so bekannt ist.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
ich habe den heutigen Tag genutzt, um die Sachlage mit einem kompetenten Anwalt zu erörtern. Auch nach seiner Ansicht handelt es sich um ein Vergehen in Tateinheit, welches er auch so der entsprechenden Behörde mitteilen wird. Ich gehe mal davon aus, daß man sich dort einsichtig zeigen wird.
solange das ein kompetenter RA für dich macht, stehen die dahingehenden sterne m.E. gut. als nichtjurist ohne RA - der staat ist pleite - keinen chance.
und sonst - bin überrascht, dass die aussage, man könne auf dieser autobahn problemlos schneller als 130km/h fahren aus den reihen derer kommt, die ein generelles tempolimit auf deutschen autobahnen befürworten.
interessant - vielleicht weil alles doch nicht immer nur schwarz oder weiss ist? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Aber ich kann Dich beruhigen, denn ich habe den heutigen Tag genutzt, um die Sachlage mit einem kompetenten Anwalt zu erörtern. Auch nach seiner Ansicht handelt es sich um ein Vergehen in Tateinheit, welches er auch so der entsprechenden Behörde mitteilen wird. Ich gehe mal davon aus, daß man sich dort einsichtig zeigen wird.
Gut, dann kennt dein Anwalt (hoffentlich kein Anwald) die Urteile der OLG Hamm, Rostock und Stuttgart.
Aber er hat dir hoffentlich auch gesagt, dass das Bußgeld für die Geschwindigkeit ANGEMESSEN erhöht werden kann (§ 3 Abs. 5 BKatV).
Sprich es dürgte unwesentlich billiger werden als die 100,- + 30,- + Auslagen/Gebühren es wären!
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
und sonst - bin überrascht, dass die aussage, man könne auf dieser autobahn problemlos schneller als 130km/h fahren aus den reihen derer kommt, die ein generelles tempolimit auf deutschen autobahnen befürworten.
Wo ist denn da der Widerspruch? Ich denke wir sind uns einig, dass man auf allen deutschen AB schneller als 130 km/h fahren KANN, die Diskussion geht darüber, ob man es auch DARF bzw. ob es wünschenswert ist, dass man es darf.
Die Gefällestrecke an der Kalteiche war noch sehr lange frei, als Elzer Berg und Co. schon lange begrenzt waren und mit Blitzern vollgepflastert waren. Da solche Strecken immer als vmax Teststrecken missbraucht wurden, sind inzwischen wohl so ziemlich alle Gefällestrecken auf deutschen AB mit mehr als ca. 4% begrenzt. Und das ist auch ok so.
Ich finde eher die kleinliche Diskuission über Tateinheit/-mehrheit stillos. Das Fahrverbot bemisst sich an der Geschwindigkeit, für den rest gilt: Der wahre Gentleman zahlt und schweigt.
Amen
Rechtsprechung ist kein Quartett, aber es gibt in D eine "herrschende Rechtsmeinung" und die wird von OLGs deutlich mehr geprägt als von einzelnden Amtsgerichten. 😉
Ist doch egal. Der Römer darf jetzt zu Fuß zum Senat latschen und kann dann mal über das Mißachten von "Geißlerhüten " und "Blechschildern " nachdenken.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ist doch egal. Der Römer darf jetzt zu Fuß zum Senat latschen und kann dann mal über das Mißachten von "Geißlerhüten " und "Blechschildern " nachdenken.
Jeder von uns darf jeder Zeit sowohl zu Fuß gehen als auch nachdenken. Zum Blitzer oder unangelegten Gurt hat das keinen Bezug.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ersteres würde nämlich bedeuten, daß nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden kann, nicht aber der Verstoß gegen die Gurtpflicht...😎
Das wäre bei Straftaten so. Nicht jedoch im OWI Bereich. Da kann auch bei Tateinheit kumuliert werden.
So zumindest die Aussage unseres Dozenten für Verkehrsrecht.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ok, ein riesen Unterschied ist , das Hadrian in dem Thread nicht heult und nach Tricks fragt wie die anderen.
Der Unterschied ist sogar überaus erwähnenswert. Kein üblicher Jammerfred ( obwohl ich mir eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen kann....😁 ).
@mattalf: Ja ich frage mich bei den Antworten in solchen Threads auch immer, warum MT keinen Heiligenschein-Smiley in den Editor eingebaut hat ... 😁 .... denn selbst die, die sich tatsächlich akribisch an alle (enforced'en) Verkehrsregeln halten und wirklich niemals nichtmal einmal ein bisschen versehentlich zu schnell fahren, die sind sicher anderweitig auch alles kleine Sünderlein .... es sind ja nicht selten gerade diese, die meinen, mit 101,05km/h einem auf der Autobahn mit 200km/h heranbrausenden Motorrad oder PKW abrupt "davorfahren" zu dürfen .... diese Fälle werden leider praktisch nie "enforced", obwohl diese Fälle eigentlich gar kein Fall mehr für die STVO wären sondern wohl eher für's StGB, wenn ich das mal so laienhaft ausdrücken darf.
Beim Hadrian war das spritsparende "Schritttempo" ..😁 ... natürlich anscheinend schon bisserl sehr deutlich im Knöllchenbereich ... aber deswegen ist es doch dennoch legitim und für jeden hier irgendwo interessant, hier mal nach der genauen Rechtslage zu fragen und muss nicht gleich mit Häme belegt werden ... und mal nen Monat laufen bzw. irgendwo am Strand liegen ist ja auch nicht sooo schlimm .... viel schlimmer wär's, wenn die Führerscheinstellen irgendwas mit Vorsatz und charakterlicher Eignung konstruieren und herum phantasieren, denn dann kann der Lappen für immer weg sein, was in 99% aller Fälle zumindest die Karriere beendet - was mitunter/manchmal sogar der "zersetzende" Grund für und die Absicht hinter solchen "organisierten Konstruktionen" sein kann .... "Vorbilder" aus der deutschen Geschichte gibt's en masse ...
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
.... viel schlimmer wär's, wenn die Führerscheinstelle - paranoid wie sie fast immer sind - irgendwas mit Vorsatzund charakterlicher Eignungkonstruieren und herum phantasieren, ...
Gruß
Was in diesem Falle aber seine Richtigkeit hätte.