Tateinheit oder Tatmehrheit

Liebe Forumskameraden!

Mit der gestrigen Post erreichte mich ein Schreiben unseres Landrats, in welchem mir mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden. So soll ich die A45 zwischen Haiger/Burbach und Willnsdorf mit einer Geschwindigkeit von 175km/h befahren haben, außerdem wird mir noch eine Mißachtung der Gurtpflicht vorgeworfen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese beiden Vergehen in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden. Ersteres würde nämlich bedeuten, daß nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden kann, nicht aber der Verstoß gegen die Gurtpflicht...😎

Meine bisherigen Recherchen zu der Problematik waren leider nur von bedingtem Erfolg gekrönt, so daß ich mir hier kompetentere Informationen erhoffe. Wer also bezüglich der Thematik über eine gewisse Sachkunde verfügt, möge diese bitte mit mir teilen - der Rest darf sich in Schweigen hüllen.

Beste Antwort im Thema

wie Dir unserem -herrn und -gott
wie konnte das nur passieren?
hast du die nicht über deinen (Internet-) Status informiert
Alex

Sorry der MUSSTE SEIN
Gut dass es auch mal Götter erwischt!

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Naja, dass die auch mal recht haben könnten, will ich ja gar nicht in Abrede stellen, aber das muss/müßte/sollte im jeweiligen Fall dann natürlich immer ein Richter feststellen und niemand sonst ... jedenfalls bei einer derartigen Tragweite, denn was ist schon Vorsatz. Wenn man sich eine verschissene Unterhose angezogen hat, war das nun Vorsatz oder Versehen .... die Unterhose hat man sich sicher absichtlich angezogen ... wenn das Handy im Auto klingelt, naja, ist man dann im Reflex hingegangen oder war's Vorsatz ... hatte man's eilig und ist schnell ins Auto gesprungen ... hat man dann den Gurt vorsätzlich oder versehentlich vergessen ...
... ist immer ne schwere Frage, meine ich, und schließlich gibt's ja auch manchmal nen guten Grund das eine oder andere zu tun, z.B. seine gerade entbindende Frau ins Krankenhaus fahren ... hörte ich mal, dass einem werdenden Vater dann die Fahrerlaubnis entzogen wurde ... war ja Vorsatz, dass er sich sozusagen bisserl "Sonderrechte" natürlich eigentlich vor dem Gesetz unberechtigter Weise herausnahm.
Da muss imho immer ein hoher Richter her, meine ich.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Naja, dass die auch mal recht haben könnten, will ich ja gar nicht in Abrede stellen, aber das muss/müßte/sollte im jeweiligen Fall dann natürlich immer ein Richter feststellen und niemand sonst ... jedenfalls bei einer derartigen Tragweite, denn was ist schon Vorsatz. Wenn man sich eine verschissene Unterhose angezogen hat, war das nun Vorsatz oder Versehen .... die Unterhose hat man sich sicher absichtlich angezogen ... wenn das Handy im Auto klingelt, naja, ist man dann im Reflex hingegangen oder war's Vorsatz ... hatte man's eilig und ist schnell ins Auto gesprungen ... hat man dann den Gurt vorsätzlich oder versehentlich vergessen ...
... ist immer ne schwere Frage, meine ich, und schließlich gibt's ja auch manchmal nen guten Grund das eine oder andere zu tun, z.B. seine gerade entbindende Frau ins Krankenhaus fahren ... hörte ich mal, dass einem werdenden Vater dann die Fahrerlaubnis entzogen wurde ... war ja Vorsatz, dass er sich sozusagen bisserl "Sonderrechte" natürlich eigentlich vor dem Gesetz unberechtigter Weise herausnahm.
Da muss imho immer ein hoher Richter her, meine ich.

Gruß

Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu unterstellen sollte aber auch für einen Richter sehr schwer sein, es sei denn das Punktekonto ist aus diesem Grund prall gefüllt.

Der TE hat hier hingegen darauf hingearbeitet das man es ihm hier unterstellen kann.
Ich denke dazu steht er auch.

Zitat:

Original geschrieben von Amen



Ich finde eher die kleinliche Diskuission über Tateinheit/-mehrheit stillos. Das Fahrverbot bemisst sich an der Geschwindigkeit, für den rest gilt: Der wahre Gentleman zahlt und schweigt.
Die grössten Verbrecher sind die, die das Denken verweigern.

(c) Hannah Arendt

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Naja, dass die auch mal recht haben könnten, will ich ja gar nicht in Abrede stellen, aber das muss/müßte/sollte im jeweiligen Fall dann natürlich immer ein Richter feststellen und niemand sonst ... jedenfalls bei einer derartigen Tragweite, denn was ist schon Vorsatz. Wenn man sich eine verschissene Unterhose angezogen hat, war das nun Vorsatz oder Versehen .... die Unterhose hat man sich sicher absichtlich angezogen ... wenn das Handy im Auto klingelt, naja, ist man dann im Reflex hingegangen oder war's Vorsatz ... hatte man's eilig und ist schnell ins Auto gesprungen ... hat man dann den Gurt vorsätzlich oder versehentlich vergessen ...
... ist immer ne schwere Frage, meine ich, und schließlich gibt's ja auch manchmal nen guten Grund das eine oder andere zu tun, z.B. seine gerade entbindende Frau ins Krankenhaus fahren ... hörte ich mal, dass einem werdenden Vater dann die Fahrerlaubnis entzogen wurde ... war ja Vorsatz, dass er sich sozusagen bisserl "Sonderrechte" natürlich eigentlich vor dem Gesetz unberechtigter Weise herausnahm.
Da muss imho immer ein hoher Richter her, meine ich.

Gruß

Also dass jemand seine Frau zur Entbindung gefahren hat oder sonst was ins Krankenhaus, dafür gibt es den rechtfertigenden Notstand ! Da darf man unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die Vorschriften der StVO außer Acht lassen. Da sollte eigentlich der Lappen immer am Mann/Frau bleiben.

Und ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat erstmal in meinen Augen überhaupt kein Gewicht.

Wird einer ohne Gurt, mit Handy, oder zu schnell angehalten wird er entweder entsprechend dem Bußgeldkatalog verwarnt, oder wenn er nicht bar bezahlen kann, geht das ganze zur Bußgeldstelle. Für so Lapalien wird niemals ein Richter eingeschaltet.

Wenn es allerdings um Fahrverbote geht, oder um sehr hohe Bußgelder ist der Mensch geneigt, diese meistens anzufechten um die Strafe "nach unten zu drücken".

Dort wird eigentlich immer der Weg zum Richter eingeschlagen und der entscheidet letzten Endes...daher versteh ich jetzt nicht, ob (lt. deiner Aussage) bei einer normalen Verkehrsowi immer ein Richter im Funkstreifenwagen mitfahren sollte?

Bei dem Interessanten Punkt der Verdoppelung des Bußgeldes (ab 35€ nach §3 BKatV) und dem unterstellten Vorsatz, entscheidet dass sowieso nicht der Schutzmann auf der Straße, da nur bis 35 bar verwarnt werden darf, sondern es geht automatisch zur Bußgeldstelle und wenn da was nicht klar ist, oder diverse Aussagen des Betroffenen schon getätigt wurden (nach Belehrung versteht sich), dann kann man daraus meist schon Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz unterstellen. Dem Betroffenen bleibt also immer noch der Weg zum Gericht offen, wenn er mit dem von der Bußgeldstelle verhängten Bußgeld (Fahrverbot) nicht einverstanden ist.

Sehe hier jetzt kein Problem anhand deiner aufgeführten "Problematik" ?!?!

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Na ja...gerechtfertigter Notstand.....ob ja oder nein; auch wenn es noch so menschlich verständlich sein könnte...entscheidet im Streitfall auch nur ein Richter....und nicht als Generalvollmacht-Ausrede-pseudo Begründung.....weil Frau.....oder Meerschwein...oder Hamster.....😉 Es gibt da Spezialisten für.....Rettungsdienste z.B. und nicht alla Action-Popcorn-Art.....ab ins Krankenhaus!

Nerven behalten...man gefährdet auch die schwangere Frau und andere...bei der Wahnsinnsfahrt!

Zumal der werdende Vater nervlich eh schon am Ende ist......quasi fahruntüchtig!...😉

Die Geschichte mit dem werdenden Vater, der wohl auf dem Weg zum Kreissaal paar rote Ampeln überfuhr, habe ich nur ganz dunkel in Erinnerung und hatte das mal im Radio/TV gehört, aber soweit ich mich erinnere war der Lappen dieses werdenden Vaters weg ... nix mit mildernden Notstands-Umständen .. aber wie gesagt, ich erinnere mich nur ganz dunkel und könnte die Geschichte nicht beschwören.
Und natürlich nein, hardcoreaudi, wegen jedem x-beliebigen 35 Euro Knöllchen braucht's natürlich keinen Richter im Streifenwagen, aber immer dann, wenn ein auch noch so winziges "Knöllchen" über das Ende der Existenz eines Menschen entscheidet/entscheiden könnte, also z.B. den Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen könnte ... was ja nicht selten gleichbedeutend ist ... das darf nicht "irgendwer" entscheiden, keinesfalls .... und wie ich oben schon sagte, der Richter, Scharfrichter und Hohepriester ist immer der Mensch mit der Knarre und diversen anderen Utensilien im Halfter, egal ob er das will oder nicht, egal ob er sich dessen bewußt ist oder nicht ... mit allen Konsequenzen die seine oft vorschnell getroffenen Entscheidungen nach sich ziehen, für andere aber auch für ihn/sie selbst, denn mit jemandem der ne scharfe Knarre im Halfter hat, diskutiere ich nie und würde das auch niemandem empfehlen .... nicht ein einziges Wort ... da heißt's für mich immer "whatever you say, Sir/Ma'am" damit meine Knochen wenigstens einigermaßen heil bleiben ... meine tatsächliche und vollständige Stellungnahme kriegt so jemand gegebenfalls immer erst zu gegebener Zeit - wenn ich in ganz sicherer Entfernung bin - über einen Umweg von 25 Staranwälten, und da wird dann im Ernstfall nicht der kleinste "Pups" einer Verfehlung vergessen oder nachgesehen ... denn er/sie hat sich ja unbedingt die Knarre ans Halfter hängen wollen und Gott spielen wollen ... bzw hat es auch getan bzw sie sogar grundlos auf mich gerichtet (daher ist das sofort in solch einer Situation immer der "Richter" ...) ... rein "prophylaktisch" wird er wohl nachher dreist rumgelogen haben ...
Aber das war ja gar nicht Hadrian's Problem, er kriegte sein "Doppelknöllchen" ja mit der Post ...

Gruß

Ja die höheren Bußgelder werden ja von anderen Stellen "bearbeitet". Das Problem ist dass der Schutzmann innerhalb von Sekunden seine Maßnahmen treffen muss (demzufolge ein gewisses rechtliches Hintergrundwissen vorausgesetzt), die STA da Monate für Zeit hat um erstmal alle Eventualitäten zu recherchieren.
Back to the street....jetzt ohne darauf weiter einzugehen, bei den meisten OWis wird vom Opportunitätsprinzip (§53 OWiG) gebrauch gemacht (nicht nur Blondinen), so dass der Bürger seine Handlung nochmal überdenken kann. Man ist ja kein Geldeintreiber des Staates,Landes,Stadt,Gemeinde....
Bei Verstößen die den Staat betreffen (KFZ-Steuersachen), oder was hier ja nicht der Fall war Fahren ohne FE, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr....liegen ja sowieso Straftaten im Raum die aufgrund des Legalitätsprinzips (§163 StPO) verfolgt werden müssen, da wird aber auch nur der Sachverhalt aufgenommen und der ganze Schiss zur STA abverfügt.
So Schlimm ist es nun auch nicht, dass der Schutzmann jetzt Existenzen bedroht durch seine Maßnahmen....er ist zwar der, der diese "entdeckt", entscheidet aber nicht was später passiert.

Dass die meisten Verkehrspolizisten normalerweise auf irgendwelche läppische Ordnungswidrigkeiten völlig vernünftig und angemessen, manchmal auch großzügig reagieren (gemäß ihren Maßgaben wohl auch so angewiesen sind, so nehme ich an) will ich ja gar nicht in Abrede stellen.
Nur der Mann mit der Knarre im Halfter und seinen sekundenschnellen Entscheidungen ist defakto immer der Richter, denn alles was der Polizist zu Protokoll gibt (und Dichtung und Wahrheit gehen da imho extrem oft meilenweit auseinander ... ganz extrem. manchmal sogar systematisch), egal welche Tragweite es hat, wird hierzulande von allen darauffolgenden "höheren" Stellen defakto völlig unbesehen und unhinterfragt abgestempelt - man ist ja sooo überlastet ... die (eigentlich völlig illegale) Realität ist halt so .. ein Richter kriegt das meiste nie zu sehen, und wenn doch, stempelt der auch fast immer nur unbesehen und unhinterfragt ab ... ist zwar nicht rechtens, aber in Bayern ist das so der (illegale) Usus ...
.. wie sagt der Urban Priol sinngemäß: "Warum leckt sich der Hund .... weil er's kann ..." (und weil ihn niemand daran hindern kann ..) ... so einfach ist das in Bayern. Und wer widerspricht schon dem Mann mit der Knarre im Halfter, bevor er alles in die Protokoll- und Stempel-Pipeline eingibt ? Richtig, niemand, ich jedenfalls nicht, bin ja nicht lebensmüde ...
Theorie und praktische Realität liegen sehr oft Lichtjahre auseinander ... hängt auch von der charakterlichen Eignung aller Personen in dieser Protokoll- und Stempel-Pipeline ab ... aber sag' mal zu einem Richter oder Polizisten oder Arzt o.ä., dass er charakterlich und/oder intellektuell völlig ungeeignet für seinen Job ist ... 😛 ... eben 😁 ... und dass der Schutzmann manchmal (sehr selten) seine Entscheidungen innerhalb von Sekunden treffen muss, ist einzig und allein sein Problem, das darf er nicht zu meinem machen ... sollte er eine Fehlentscheidung treffen, muss er bzw. seine Behörde die Konsequenzen in aller Tragweite (finanziell, strafrechtlich, zivilrechtlich usw.) tragen ... aber das passiert ebenfalls so gut wie nie, sowas wird mitunter einfach mit brutalster Gewalt und weiteren Folgestraftaten vertuscht (wieder die Geschichte mit dem Hund ...) ... in der Praxis, und in dieser Praxis sind dann natürlich auch gleich ganze Ketten und Zirkel beteiligt, mindestens alle die, die vorher schonmal abgestempelt hatten, denn die wollen ja ihre vorherigen falschen Stempel alle möglichst flugs bestätigen, sonst könnte ja die nächste Beförderung erst ein Jahr später kommen und dabei ist es denen völlig scheißegal, dass das eine oder andere Leben samt Existenz und Gesundheit dabei u.U. völlig über den Jordan geht ..., in der Theorie ist das natürlich selbst in Bayern illegal.

Gruß

PS: Was ist ein STA ?

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin



PS: Was ist ein STA ?

Staatsanwalt 😉 Außerdem liegst du bei Geschwindigkeitsmessungen falsch. Das entscheidet die Maschine, der Bediener gibt die Klamotte nur weiter. Die Bescheide und Maßnahmen werden von der bearbeitenden Behörde, hier Bußgeldstelle, verfügt. Jedenfalls bei den " normalen " , also nicht Laser,Messungen läßt sich der genaue Verlauf genau feststellen.

So wie du es beschreibst ist es höchst verwerflich und ich distanziere mich voll und ganz von solchen Machenschaften!
Da ich selber aus einem anderen Bundesland komme, kann ich das nicht so nachvollziehen.
Ich kenn hier keinen Schutzmann, der absichtlich Tatsachen verfälscht, um einen Bürger schlechter darzustellen. Natürlich gibt es in bestimmten Bereichen Negativprognosen, die einem evtl nicht gefallen, diese haben aber trotzdem Hand und Fuß und entsprechen der polizeilichen Erfahrung. Wir reden aber imho hier von Verkehrsowis bzw. kleineren "Straftaten" im Straßenverkehr. Da sollte man die Kirche im Dorf lassen und (im gesetzlichen Rahmen) Mensch bleiben.

Danke, hardcoreaudi: Genau so sehe ich es doch auch, Kirche im Dorf lassen .. aber manchmal gibt es halt Sachen, die gibt's ja eigentlich gar nicht ... glaubt deswegen natürlich auch keiner .... eben deswegen ... und genau deswegen, R129Fan, begrüße ich eine voll-maschinelle Verkehrsüberwachung auf das äußerste, meinetwegen einfach mittels eines verplombten Navis, welches auch noch via eingebautem Smartphone meinetwegen direkt von der Telefonrechnung abbuchen kann ... solange die "Überwachungsfanatiker" dabei ebenfalls die Kirche im Dorf lassen und gewisse Lokalisierungs-Daten auch ordentlich Daten-schutz-konform "verwürfeln" und der Bußgeldstelle (oder welche "Stelle" auch immer an dieser Datensammelwut klinisch-pathologisch leidet) diese sensitiven Daten eben nicht weiterleitet, meine ich, wäre sowas durchaus machbar, vertretbar und würde unendlich viel Geld und Personal freisetzen ...
... denn wenn eine Maschine registriert, "der hat falsch geparkt", dann wird sie gegebenfalls nicht phantasievoll eine Verkehrsgefährdung oder sonstwas für einen Elefanten daraus "aufblasen" (es sei denn es wäre wirklich eine gewesen, z.B. wenn ein Irrer mitten auf der Autobahn parkte o.ä. ...), denn die "Maschine" (also das an einen Zentralcomputer gekoppelte Navi) weiß ja exakt, wie, wo und wann das Auto geparkt wurde .... ein "menschelnder" Polizist, der mitunter mit den Interessenlagen irgendwelcher anderer Leute verbandelt sein könnte, verwechselt da eventuell schonmal oportunistisch geflissentlich was, je nach Sympathie oder persönlicher Interessenslage ... "ist ja auch nur ein Mensch", heißt es dann, wenn's mal auffliegen sollte, aber halt meist frühestens erst nachdem alles zu spät ist ...🙄.
Deswegen bevorzuge ich meistens/fast immer den "Robo-Cop" ... 😛 .. es sei denn der schreibt mir für 51km/h ein 1km/h-Knöllchen raus o.ä., denn so genau geht mein Tacho nicht ... aber auch den Robo-Cop kann man ja sinnvoll und "tolerant" (letzteres natürlich nur da wo es auch adäquat ist) programmieren ...

Und wenn wir mal Kollisionswarnsysteme im KFZ haben wollen, wie es in der Luftfahrt mittlerweile schon fast für jeden Segelflieger erhältlich ist, dann müssen die Navis ohnehin alle vernetzt werden .... das etwaige Datenschutzproblem hätte man da dann ja bereits gehabt und hätte man dafür auch bereits zufriedenstellend und Gesetzes-/Verfassungs-konform gelöst haben müssen.

Jm2C

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


......
Leider habe ich begründeten Anlaß zu der Annahme, daß die zuständigen Beamten weder in der Lage sind meine sprachlichen Qualitäten zu würdigen, noch der inhaltlichen Argumentation zu folgen. Wenn ich mich recht entsinne, dann hast selbst Du damit bisweilen ein Problem...😛

Na da binn ich ja beruhigt!

Und ich dachte:

nur bei MT verstehen hier nur Bahnhof wenn du mal wieder deine

logischen Erklärungen unter das Volk bringstQ

Vielleicht bittest du mal die Beamten hier vorbeizuschauen.

Dann wird denen -klar dass du eigentlich unfehlbar bist.

Wobei -zurückrudere- besser nix sagen dass du Hadrian bei MT bist!

Sonst geben sie dir die Gelegenheit 100 Jahre als Gast in einer Kutsche mitzufahren....

Alex

PS melde dich wenn feststeht wie es ausgegangen ist...

@Kawa_Harlekin
Um Himmels Willen, setz da bitte dick und fett Ironie-Tags dran. Sonst nimmt das noch jemand für voll. oO

Rein rational betrachtet, dürfte eine Tateinheit immer dann gelten, wenn ein Ereignis vom anderen abhängt oder davon indirekt/direkt beeinflußt wird. Das sehe ich bei Gurt und Geschwindigkeit nicht.
Wir werden alle bald zum klargläsernen Bürger, Cloud Computing sei dank.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Rein rational betrachtet, dürfte eine Tateinheit immer dann gelten, wenn ein Ereignis vom anderen abhängt oder davon indirekt/direkt beeinflußt wird.

Ja, das wäre logisch; z.B. Volltrunkener überfährt Passanten, merkt aufgrund typ. alkoholbedingter Ausfallerscheinungen nichts davon und fährt unbeirrt davon. Dann ist die Unfallflucht bedingt durch den Alkoholkonsum.

Zwar musste Hadrian auch erst mit dem Auto fahren, um den Gurt dabei nicht anlegen zu können; aber er musste hierzu natürlich nicht notwendigerweise so schnell fahren. Dazu hätte problemlos auch ein Ausnutzen der zHg gereicht.

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