Tateinheit oder Tatmehrheit
Liebe Forumskameraden!
Mit der gestrigen Post erreichte mich ein Schreiben unseres Landrats, in welchem mir mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden. So soll ich die A45 zwischen Haiger/Burbach und Willnsdorf mit einer Geschwindigkeit von 175km/h befahren haben, außerdem wird mir noch eine Mißachtung der Gurtpflicht vorgeworfen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese beiden Vergehen in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden. Ersteres würde nämlich bedeuten, daß nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden kann, nicht aber der Verstoß gegen die Gurtpflicht...😎
Meine bisherigen Recherchen zu der Problematik waren leider nur von bedingtem Erfolg gekrönt, so daß ich mir hier kompetentere Informationen erhoffe. Wer also bezüglich der Thematik über eine gewisse Sachkunde verfügt, möge diese bitte mit mir teilen - der Rest darf sich in Schweigen hüllen.
Beste Antwort im Thema
wie Dir unserem -herrn und -gott
wie konnte das nur passieren?
hast du die nicht über deinen (Internet-) Status informiert
Alex
Sorry der MUSSTE SEIN
Gut dass es auch mal Götter erwischt!
109 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
(...)
.... warum darüber streiten bzw. es wegen diesem "Klein-Knöllchen" auf einen Rechtsstreit ankommen lassen ?
Gruß
naja, im Prinzip ganz einfach: wird die Knolle für das Nichtanlegen des Gurtes rechtskräftig verhängt und somit aktenkundig, könnte im Wiederholungsfall eine härtere Strafe drohen, da dann von Vorsatz und nicht von Vergesslichkeit (Augenblicksversagen) ausgegangen werden könnte 😉
bzgl. Pepperduster:
Wenn man sich die Kurven auf Google-Earth so ansieht, dann kann's eigentlich nicht unser Hadrian gewesen sein. Da sind doch locker 200 drin, er trödelt doch nicht so.
@Kawa_Harlekin
Punkte dürften da nicht gespart werden können, weil bei Tateinheit der teurere Ungehorsam zählt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Schon ziemlich mutig auf dem sehr Kurvenreichen Abschnitt dort so schnell herzufahren, so weit mir bekannt ist ist dort teilweise nur 100 km/h erlaubt,was natürlich für dich nicht gilt.
Wir beide wissen das, unser verehrter Landrat leider nicht...🙁
Auf dem Abschnitt ist die zHG übrigens 130km/h.
@Wraithrider
Der Tank war so gut wie leer, desshalb war Schrittempo angesagt...😁
Wenn 2 OLGs das als Tateinheit sehen und ein AG da mal anderer Auffassung ist, würde ich auf die Meinung eines AGs nicht viel geben...
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Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Liebe Forumskameraden!Mit der gestrigen Post erreichte mich ein Schreiben unseres Landrats, in welchem mir mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden. So soll ich die A45 zwischen Haiger/Burbach und Willnsdorf mit einer Geschwindigkeit von 175km/h befahren haben, außerdem wird mir noch eine Mißachtung der Gurtpflicht vorgeworfen. Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese beiden Vergehen in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden. Ersteres würde nämlich bedeuten, daß nur die Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden kann, nicht aber der Verstoß gegen die Gurtpflicht...😎
Meine bisherigen Recherchen zu der Problematik waren leider nur von bedingtem Erfolg gekrönt, so daß ich mir hier kompetentere Informationen erhoffe. Wer also bezüglich der Thematik über eine gewisse Sachkunde verfügt, möge diese bitte mit mir teilen - der Rest darf sich in Schweigen hüllen.
🙂@ Hadrian,sei gegrüßt,wieviel hättest du dort denn max.fahren dürfen?So soll ich die A45 zwischen Haiger/Burbach und Willnsdorf mit einer Geschwindigkeit von 175km/h befahren haben, Davon steht in deinem posing nichts,weshalb eigendlich?Staatsgeheimniss 🙂) ?
nachtrag von mir:Habs im Tread noch gefunden: Auf dem Abschnitt ist die zHG übrigens 130km/h.
Somit warste mit satten 41 KMH über die max.zulässige Geschwindigkeit,demzufolge,sage ich dazu nur dies Hadrian::Fussgänger sein/werden ist auch ab un an mal sinnvoll,weils den Kopf so schön freimacht 🙂.
Aus eigener Erfahrung:
In 3 Zonen zu schnelles Fahren auf der (Autobahn) 120 Km/h erlaubt, mehr als 40 Km/h drüber
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
Gewertet wurde nur das "schwerste" Delikt (zu schnelles Fahren)
Da aber alle 4 Delikte zum "gleichen Zeitpunkt" begangen wurden, hat man Vorsatz unterstellt.
Resultat: Geldstrafe wurde verdoppelt und 2 Monate Fahrverbot
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Wir beide wissen das, unser verehrter Landrat leider nicht...🙁Auf dem Abschnitt ist die zHG übrigens 130km/h.
Ich weiß mit (m)einem guten Fahrwerk kann man dort schneller fahren, haste aber Glück mit den 130km/h gehabt hoffe die Toleranz wird noch abgezogen. Wechselt die zHG nicht dort ständig? Ich war schon länger nicht mehr auf der A45 unterwegs
Zitat:
Original geschrieben von PeKu
Resultat: Geldstrafe wurde verdoppelt und 2 Monate Fahrverbot
Für Hadrian bedeuten 2 Monate Fahrverbot= 2 Monate Freiheitsendzug
Je nach Voreintragung kann das noch ein bißchen luschtiger werden, ich schätze allerdings auch mal das es als Tateinheit gewertet wird.Möglicherweise kann der Gurtverstoß aber auch zu 25'% oder mehr angerechnet werden. Es war halt schon immer etwas teurer sich nicht an Blechschilder zu halten und das in einem Abschnitt, wo die " Plündertrupps " sogar Sonntags stehen......😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛😛😁😁😁😁😁
Naja, bei dem Brief wuerde ich mir um den Gurt keine Sorge machen. Der fællt kaum ins Gewicht.
Ich hab mal, weil ich die Strecke nicht kenne, in google den AB Abschnitt eingegeben. Da schein es ja øfters mal zu Krachen. Von daher scheint mir die Limitierung nicht an den Haaren herbeigezogen zu sein😉
Ich gehe mal nicht davon aus, dass hier eine Strafe für die Geschwindigkeitsübertretung anfällt.
Irgendwie kann man sich da schon rauswinden (ich plädiere für eine Raum-Zeit-Verschiebung) und deshalb ist es ja fraglich, wenn man schon die Geschwindigkeitsmessung erfolgreich angefechtet hat, ob dann eben diese Strafe wegen des Gurtanlegens noch anfällt.
Wäre doch irgendwie blöd... 🙄
PS:
Durch die Raum-Zeit-Verschiebung kann es natürlich sein, dass das Foto, das da gemacht wurde, den Fahrer vor Fahrtantritt zeigt, deshalb noch unangegurtet, wäre also zu prüfen.
PPS:
Nein, so wirklich schadenfroh bin ich nicht, denke mir ohnehin dass jetzt eben 4 Wochen Urlaub am Strand anstehen... da braucht man kein Auto... eher neidisch, um dieses Thema jetzt auch noch abzudecken...
Zitat:
Original geschrieben von PeKu
Aus eigener Erfahrung:In 3 Zonen zu schnelles Fahren auf der (Autobahn) 120 Km/h erlaubt, mehr als 40 Km/h drüber
Telefonieren ohne FreisprecheinrichtungGewertet wurde nur das "schwerste" Delikt (zu schnelles Fahren)
Da aber alle 4 Delikte zum "gleichen Zeitpunkt" begangen wurden, hat man Vorsatz unterstellt.
Resultat: Geldstrafe wurde verdoppelt und 2 Monate Fahrverbot
Wie willst du auch beim Handy auf Fahrlässigkeit plädieren? Es ist dir ans Ohr gesprungen und hat automatisch angefangen zu reden?? Handy am Ohr ist immer Vorsatz.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Wie willst du auch beim Handy auf Fahrlässigkeit plädieren? Es ist dir ans Ohr gesprungen und hat automatisch angefangen zu reden?? Handy am Ohr ist immer Vorsatz.
Ha, Ha, der ist gut. 😁😁
Ne mal im Ernst, der Vorsatz bezog sich auf die Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das "Handy am Ohr" ging nur als zusätzliches Delikt mit in die "Anklageschrift" ein.
Hab ich mir schon gedacht, aber die "Vorlage" konnt ich mir nicht nehmen lassen 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von Lewellyn
Wenn 2 OLGs das als Tateinheit sehen und ein AG da mal anderer Auffassung ist, würde ich auf die Meinung eines AGs nicht viel geben...
Rechtsprechung ist aber nicht Quartett: Wer den Dicksten hat, gewinnt nicht zwangsläufig...
Es gibt in D kein Case-Law und daher ist es dem Richter am AG, der den Fall entscheidt, im Zweifel recht egal, wie andere OLGe, mit denen er nichts zu tun hat, andere Fälle entschieden haben.
Ob Tateinheit oder Tatmehrheit angenommen wird, wird hier kaum vorhergesehen werden können.
@Hadrian: Irgendwie enttäuschend, dass Du offenbar vorhast, hier relativ klein beizugeben.
Ich hätte mir vorstellen können, dass die zuständige Behörde jetzt mit seitenlangen, ebenso feingeistigen wie sprachlich geschliffenen Ausführungen zum modernen Raubrittertum und der vornehmen Bürgerpflicht hiergegen aufzubegehren, anstatt in blindem Kadavergehorsam zu duckmäusern und die Strafe hinzunehmen, überzogen wird.
😁