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Tante verleiht KFz auf Dauer/neuer Standort?

Themenstarteram 1. Februar 2012 um 13:34

Hallo allerseits und guten Tag,

ich bitte um Aufklärung bei folgenden fiktiven Sachverhalt:

Meine Tante, mittlerweile Mitte 70, hat mit selbst Autofahren abgeschlossen, wohnt in Hamburg und besitzt einen ältlichen PKW, voll fahrbereit, mit TÜV, angemeldet, versteuert und versichert.

Nun will sie unserem Junior, Student in Hannover, derzeit ohne Auto, unter die Arme greifen und ihren PKW ihm auf Dauer leihen.

Tante sagt: Ich zahle Steuern und Versicherung auf Dauer weiter, Du zahlst Sprit und eventuelle Reparaturen.

Frage:

Funktioniert das, ohne das Auto umzumelden?

Tante bzw. Student möchten in keine "Falle" geraten, die sie nicht bedacht haben und schon gar keinen Ärger mit irgendwelchen Behörden.

In der SUFU habe ich geblättert aber nix passendes gefunden.

Freundlich Grüsse

R.stilzchen

 

Beste Antwort im Thema
am 1. Februar 2012 um 14:45

hallo,

bei einem privat genutztem pkw MUSS selbiger in dem zulassungsbezirk zugelassen sein in welchem er auch vorwiegend benutzt wird.

das ist unabhängig von den besitzverhältnissen, oder wer die versicherung bezahlt.

wer bei einem umzug vergisst, innerhalb von 3 monaten auch das auto umzumelden, riskiert ab einer gewissen zeit auch punkte.

ich wohne in darmstadt, hier leben sehr viele studenten, und viele haben autos, welche die eltern sponsern um die jugend zu unterstützen, aber schon so mancher ist genau mit diesem thema auf die nase gefallen :(

hessische grüsse, simon

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Themenstarteram 1. Februar 2012 um 13:38

Sorry, falsches Forum, bitte in VERSICHERUNG verschieben, vielen Dank.

Wird doch oft so gemacht, dass jemand älteres mit besseren SF-Rabatten

die Vers. abschließt. Andere können fahren, wenn im Vertrage nicht ausge-

schlossen!

Es wäre hier aber sinniger, dass der Student selbst versichert und ggf.

den Mehrbetrag wegen Anfänger-SF-Klasse zahlt, sodass die Tante nicht

schlechter kommt, und dann eine eigene niedrige SF-Stufe "erarbeitet".

am 1. Februar 2012 um 14:45

hallo,

bei einem privat genutztem pkw MUSS selbiger in dem zulassungsbezirk zugelassen sein in welchem er auch vorwiegend benutzt wird.

das ist unabhängig von den besitzverhältnissen, oder wer die versicherung bezahlt.

wer bei einem umzug vergisst, innerhalb von 3 monaten auch das auto umzumelden, riskiert ab einer gewissen zeit auch punkte.

ich wohne in darmstadt, hier leben sehr viele studenten, und viele haben autos, welche die eltern sponsern um die jugend zu unterstützen, aber schon so mancher ist genau mit diesem thema auf die nase gefallen :(

hessische grüsse, simon

Hallo,

normalerweise bekommt man erstmal die freundliche Aufforderung das Fahrzeug auf die neue Adresse umzumelden.

Ansonsten kann die Oma doch Versicherungsnehmer bleiben, und der Junge wird Halter.

Auf jeden Fall aber muß der Versicherung mitgeteilt werden, daß dieser Junge mit Alter ** das Fahrzeug mitbenutzt. Gehört er noch zur Riskogruppe, erhöhen sich die Beiträge, das macht aber nicht viel aus.

fleibaka

wenn das noch ein alter Versicherungsvertrag ist, wird wahrscheinlich noch nicht drinstehen das nur Fahrer ab einem bestimmten Alter fahren dürfen - aber sicherheitshalber den Vertrag durchlesen und mal bei der Versicherung nachfragen.

Das mit dem Versicherungsvertrag ist richtig, mit der Ummeldung des KFZ, naja, WER WILL DAS NACHWEISEN???

und die Oma als Halter wohnt ja immer noch da, wo auch das Auto gemeldet ist.

Ich würde mich da jetzt auch mal ganz dumm stellen

fleibaka

Zitat:

Original geschrieben von 320sel.w140

hallo,

bei einem privat genutztem pkw MUSS selbiger in dem zulassungsbezirk zugelassen sein in welchem er auch vorwiegend benutzt wird.

Wer will das nachweisen? Solange die Halteradresse weiterhin mit dem Zulassungsbezirk übereinstimmt ist alles in Butter.

Also zu der Aussage, dass es beim Versicherungsbetrag nicht viel ausmachen würde, wenn man der Versicherungsgesellschaft einen Fahranfänger als Fahrer meldet: Ich hab da andere Erfahrungen. Bei uns hat sich die Haftpflichtversicherungsprämie (R&V 24) verdoppelt, als ich meinen Sohn als Fahrer gemeldet habe.

Der ist 19 und hat im Sommer letzten Jahres den FS gemacht. Das war auch der Grund diese Versicherung zum Jahresende zu verlassen.

Schönen Gruß

Hans

am 4. Februar 2012 um 18:15

Zitat:

Original geschrieben von thensch

Zitat:

Original geschrieben von 320sel.w140

hallo,

bei einem privat genutztem pkw MUSS selbiger in dem zulassungsbezirk zugelassen sein in welchem er auch vorwiegend benutzt wird.

Wer will das nachweisen? Solange die Halteradresse weiterhin mit dem Zulassungsbezirk übereinstimmt ist alles in Butter.

klar im selben zulassungsbezirk ist das wurscht, der TE meinte HH und hannover.

in darmstadt habe ich es 2 x in 20 jahren mitbekommen das es aufgefallen wahr.

meine nachbarin bei einer allgemeinen verkerskontrolle gab an mit ihrem eigenen auto nach hause zu fahren und das kennzeichen wahr GG (ca 12 km entfernt) auf mutter gemeldet und nicht DA ihr wohnort.

was dann das ergebnis in euro & punkten wahr, weis ich nicht.

mfg, simon

Ja aber wenn doch die Tante Halter ist und weiterhin im Zulassungsbezirk wohnt, wird es schwierig irgend etwas nachzuweisen. Auch wenn jetzt jemand anders das Auto fährt, sagt man doch es ist das Auto der Tante und fertig. Denn genau so ist es auch. Das Auto gehört weiterhin der Tante, die es nur verliehen hat.

Wenn man der Polizei angibt, sein eigenes Auto nach Hause zu fahren, das aber auf die Mutter in einem anderen Bezirk angemeldet ist, kann ich nur sagen, selbst Schuld.

am 4. Februar 2012 um 22:51

ja, genau so habe ich es gemeint.

problem ist einfach, das es die meisten menschen einfach nicht wissen und in gutem glauben handeln :)

Zitat:

Wenn man der Polizei angibt, sein eigenes Auto nach Hause zu fahren, das aber auf die Mutter in einem anderen Bezirk angemeldet ist, kann ich nur sagen, selbst Schuld.

Mach ich immer.

Ich fahre mit meinem Auto zu mir nach Hause was aber nicht auf mich angemeldet ist. Na und?

Ist mein Auto im Sinne des Eigentums, aber jemand anderes ist Fahrzeughalter. Fahrzeughalter ist der welcher für den Regelmäßigen Unterhalt aufkommt. Also können sich rechtlich Fahrzeughalter und Eigentümer durchaus unterscheiden.

Wer in solchen Fällen Punkte und Bußgeld akzeptiert, ist eben selber schuld.

Unser Rechtssystem erfordert eben eine aktive Mindestbeteiligung, wer die nicht erbringt, hat irgendwo halt Pech gehabt.

Zitat:

Wenn man der Polizei angibt, sein eigenes Auto nach Hause zu fahren, das aber auf die Mutter in einem anderen Bezirk angemeldet ist, kann ich nur sagen, selbst Schuld.

Mein Auto ist schon relativ.

Es kann heißen, meins, im Sinne von mein Besitz, was wohl wenn man damit angehalten wird, unbestreitbar ist, weil ICH in dem Moment die Verfügungsgewalt habe und es "zu mir gehöhrend" (Duden) ist, kann aber auch heißen "mein Eigentum".

Solange das nicht weiter definiert ist, lässt sich daraus niemals ein Verstoß gegen angesagte Gesetze ableiten.

Man muss da grundsätzlich unterscheiden, zwischen Eigentum, Besitz und Fahrzeughalter. Das sind 3 gänzlich verschiedene Dinge.

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