tankdeckel verstecken zulassbar?
so wollte meinen tankdeckel an der seite wegmachen und war deshalb bei dem Tüv und dekra hier. Tüv meinte ist machbar fragen se aber die dekra die muss das abnehmen per einzelabnahme. ich hin zu dekra aussenstelle ne ist nicht zulässig weils technische leuchteinheit nicht klappbar sein darf. wer weiss da noch rat um das so durch zu bekommen wie auf dem bild im anhang. ich hab das schon ein paar mal bei deutschen zugelassenen autos in tuning zeitungen gesehen.
das einzige was ich machen darf den corrado heckspoiler einbauen da kamm gleich die frage und der sinn?
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Zitat:
Original geschrieben von Himeno ich hin zu dekra aussenstelle ne ist nicht zulässig weils technische leuchteinheit nicht klappbar sein darf. ich hab das schon ein paar mal bei deutschen zugelassenen autos in tuning zeitungen gesehen.
Zitat:
Original geschrieben von Totti-Amun
Ersteres stimmt, widerspricht sich aber mit z.B. den Schlafaugen a la Mazda MX5, BMW 850i usw.
Die Fzg., die Du gesehen hattest, haben sicher auch alle keine Zulassung gehabt.
Oder eine windige Eintragung, die im Zweifel eh nich standhält...
Es steht in der StVZO nicht geschrieben das es unzulässig ist.
Theoretisch ist es möglich (laut StVZO) Rückleuchte, Bremsleuchte etc. an einem abnehmbaren Gestell zu befestigen, was ja einer klappbaren Geschichte gleich kommt.
btw.: auch die Geschichte mit den vorderen Schlafaugen ist in der StVZO geregelt:
Zitat:
§49a(2) Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird
ne andere variante danke an devilinheaven
soweit wir wissen wird es um eine achse gedreht also net geklappt
@asis steht gar nichts dazu in der stvzo oder wie? hab eigentlich gefragt nach vorschriften bei der dekra
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
@asis steht gar nichts dazu in der stvzo oder wie?
Nein, wird nirgenswo erwähnt ... die Geschichte mit der umklappbaren Rückleuchte ist zulässig, sollte logischerweise im gechlossenen Zustand fest sitzen.
da würde ich aber die erste variante nehmen die du gezeigt hast auf seite 1 himeno. da ich sagen würde das sie sowas eher abnehmen als was was sich noch dreht.
den wünsche ich dir viel glück und warte auf bilder auch vom umbau! den werde ich das nämlich bei meinem neuen dann auch so machen.
der umbau wird mind noch 4 monate auf sich warten lassen dadurch verschiebt sich auch de rumbau mit der amatur
kann aber mal zeichnungen machen wie ich mr das gedacht hab mit festemachen des rücklichtes
Hi Himeno,
wenn Du unbedingt keinen Tankdeckel willst und der TÜV/Dekra sich sperrt gegen deine Pläne, dann bau Dir doch einfach einen Rennsporttank in den Kofferraum ein.
Siehe Bild, die haben eine FIA-Zulassung und die sollten per Einzelabnahme eintragbar sein, genauso wie FIA-geprüfte Sitze.
siehe Anhang:
idee schön und gut aber den kofferraum brauch ich, es ist immernoch mein alltagsauto , und benzingeruch im innern will ich net haben. es ist ja net so das ich keinen tankdeckel will sonern eher unsichtbar
ah besseres bild gefunden ist zwar gastank aber das rücklicht ist auch gut gelöst wohl aber net für die fahrt gedacht
mmh könne man so lösen un dann unten links noch wieder verschrauben
Zitat:
Original geschrieben von asis
(...) Es steht in der StVZO nicht geschrieben das es unzulässig ist.
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
@asis steht gar nichts dazu in der stvzo oder wie? hab eigentlich gefragt nach vorschriften bei der dekra
Tja, hatte einen Text wo der Anhang fehlte ... kurz gesagt, es ist nicht möglich eine klappbare Rückleuchte zugelassen zu bekommen.
Zitat:
StVZO §49a (9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden.
öhmm 😁
hi,
einfach mal auf den audi a6 berufen, dort sind die rücklichter auch nur aufgesteckt, und was bei einem serien A6 geht müsste eigenltlich (siehe Peugot kennzeichen VA, oder sidepipe des Citroen jumper ;-) ) auch eintragbar sein.
gruss molla