Tagfahrlicht zusammen mit Rückleuchten
Hallo, kann mir jemand eine Möglichkeit oder einen Kontakt nennen, um die Einstellung für das Tagfahrlicht auf die "Skandinavien-Einstellung" zu ändern? Denn in diesen Ländern brennen auch die hinteren Positionslichter, wenn der Lichtschalter auf Automatik steht und das Tagfahrlicht aktiviert ist. Mein dänischer Kollege fährt exakt das gleiche Astra Modell, nur das bei ihm die hinteren Positionsleuchten ebenfalls brennen, bei meinem, in Deutschland erworbenen Wagen aber nicht. Der Händler bei uns im Ort weigert sich, dass zu tun und bevor ich jetzt alle Händler abklappere, dachte ich, frag ich mal hier? Das Fahren mit Standlicht, bei dem die Rücklichter dann brennen, ist keine Alternative.
MfG
Beste Antwort im Thema
Das fahren mit Tagfahrleuchten vorne und Rückleuchten ist in Deutschland nicht zulässig. Sobald die Rückleuchten an sind, muss auch das Abblendlicht vorne an sein.
33 Antworten
Also...wat nun...ASTRA...Motor an und laufen lassen...Tagfahlicht brennt...abbbeerrrr die Rückleuchten auch! Auto am 01.06.2011 neu und zugelassen. Muss der sogen. FOH das per software abändern??? Isch habbe keine Schuld! SW
Haste auch sicher den "Lichtschalter" nicht auf Standlicht, so wie ich Blödi das die ganze Zeit gemacht hab- und dachte, es ist eine TFL-Schaltung????😁 Dann brennt's ja hinten auch...(schick isses ja).
Zitat:
Original geschrieben von Solinger1968
sry, aber als ich meinen führerschein gemacht habe da gabs noch kein tagfahrlicht. sonst wüsste ich das.
"...oder fragen sie ihren arzt oder apotheker" - was fürn spruch 🙄
Oh, fühlt sich da etwa jemand ans Bein ge......???😁
Da Du es ja nicht weisst, hat meine Antwort doch was wahres beinhaltet: Zitat:
Zitat:
oder frag einfach mal Deinen Fahrlehrer (evtl. bei ner Auffrischungsstunde!!
Für Dich aber nochmal etwas ausführlicher:😉
Bei Tagfahrleuchten handelt es sich um eine zusätzliche Beleuchtung, die in
der Front oder auch in den Scheinwerfern integriert ist. Diese speziellen Frontleuchten
schalten sich automatisch ein, wenn das Fahrzeug gestartet wird.
Anders als beim Abblendlicht schalten sich mit dem Tagfahrlicht weder Rücklicht
noch Kennzeichen- oder Armaturenbeleuchtung ein. Wenn der Fahrer
das herkömmliche Abblendlicht einschaltet, schaltet sich das Tagfahrlicht automatisch
aus.
Das TFL gilt tagsüber bei guten Sichtverhältnissen einzuschalten, also reicht es, das es nur vorne an ist.
Das Standlicht (auch: Begrenzungslicht) ist zur Beleuchtung eines stehenden Kraftfahrzeugs vorgesehen. Wie der Name schon sagt im STAND, damit man das Hinderniss auf der Straße besser erkennt. Es leuchtet zwar vorne und hinten, aber es ist verboten nur mit diesem zu fahren.
Zum Abblendlicht steht hier einiges http://www.cosmiq.de/.../
Das sind Vorschriften, an die man sich halten sollte. Du kannst natürlich machen was Du willst, wie bei den Medikamenten😉
Zitat:
Das sind Vorschriften, an die man sich halten sollte. Du kannst natürlich machen was Du willst, wie bei den Medikamenten
Oh Gott, dein Beitrag ist zwar sehr verständlich getippst, hört sich aber auch sehr belehrend an. Fahrlehrer oder Polizist? 😰😉
Also wie gesagt- ich hatte sehr oft fälschlicherweise das "Standlicht" an. Zum Einen hat sich bisher niemand dran gestoßen, auch kein Ordnungshüter. Zum Anderen wird das ohnehin nicht bemerkt, wenn man nicht speziell drauf aus ist.
Wer weiß denn von hinten schon, was vorn grad an ist. Umgekehrt genauso....
Die Wahrscheinlichkeit für "Vonvornbetrachter" das etwas abgedimmte TFL des Astra J als Standlicht zu identifizieren, geht gegen Null. Es sind doch beides die selben Leuchten, an der selben Stelle nur nicht mit identischer Leuchtkraft.
Und- wer hält sich schon an jedes Verbot.... 😛😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von OderAstra
Die Wahrscheinlichkeit für "Vonvornbetrachter" das etwas abgedimmte TFL des Astra J als Standlicht zu identifizieren, geht gegen Null. Es sind doch beides die selben Leuchten, an der selben Stelle nur nicht mit identischer Leuchtkraft.Zitat:
Das sind Vorschriften, an die man sich halten sollte. Du kannst natürlich machen was Du willst, wie bei den Medikamenten
Und- wer hält sich schon an jedes Verbot.... 😛😉
Oh du irrst dich also man sieht es doch schon sehr deutlich von vorn ob du nur Standlicht an hast oder reines TFL!!!
Meinste nicht, eher weil du es weist?
Leider habe ich im Straßenverkehr diesen Unterschied noch nicht sehen können, aber ich achte jetzt auf jeden Fall mal drauf- werde in den Rückspiegel schauen, ob die Schlußleuchten mit an sind....Aber wer's nicht weiß.....naja.😉
Sorry, am Besten überzeugst du dich doch am eigenen Auto (!).
Schalte abwechselnd beide Lichtstärken (Stand- / TFL) und begib dich dazu jeweils gut 100m vom Auto entfernt.
5 W/21 W, so ist es ja bereits auch bei der 2-Faden-Glühlampe zu meinem Meriva überdeutlich erkennbar ! (bitte nicht mein gefakdes Avatar hier deuteln ;o)
Ich hole den Fred mal wieder aus der Versenkung ;-)
Die Eingangsfrage lautete ja: Kann man auf Skandinavien umstellen bzw. ist es möglich, die Rückleuchten zusammen mit dem TFL mit leuchten zu lassen.
Ausgangslage in der Schweiz:
Die eine Hälfte der Neuwagen wird mit, die andere ohne mitleuchtenden Rückleuchten ausgeliefert.
Laut MFK (Motorfahrzeugkontrolle) = TÜV, ist das mitleuchten der Rückleuchten zusammen mit originalem TFL erlaubt.
Bei Fahrzeugen der VAG-Gruppe kann ich mittels VCDS innert wenigen Minuten auf Nordländer umstellen. Ich habe täglich mit der Polizei zu tun und auch bei diversen Skoda's, Passats, etc. codiert, es ist erlaubt bei uns. Es leuchten stets die Rückleuchten inkl. Kennzeichenbeleuchtung mit, somit bessere Erkennbarkeit.
Konkrete Frage:
Ich habe einen Astra J ST 180PS 2011 mit AFL+ und originalem LED-TFL.
Gibt es eine Möglichkeit die Rückleuchten dazu zu codieren ? - Ich habe auch OP-COM - Original Version E, mit dem ich aber keine Ländereinstellung ändern kann, ebenso wenig bei der Varianten-Konfiguration.
Der FOH kann das wie so vieles nicht, nicht mal den erweiterten BC freischalten, egal.
Entgegen der z.T. nutzlosen Diskussion hier über erlaubt oder nicht (sorry) geht es rein darum, ob eine solche Umstellung möglich ist, oder ob man das BCM oder anderes ersetzen müsste.
Nochmal: In der Schweiz ist das erlaubt, wobei es hier lediglich um die bessere Sichtbarkeit geht (Einfahrt ins Tunnel bis endlich der Lichtsensor reagiert, trübes oder leicht nebliges Licht etc. etc.)
Ich bin selbst KFZ- Diagnostiker, deshalb bitte einfach (vielleicht von einem Opel-Mitarbeiter oder jemandem der das schon hinbekommen hat) eine einfache Antwort, was genau zu tun ist, herzlichen Dank.
LG René
Zitat:
@RS-8 schrieb am 29. Mai 2017 um 08:45:45 Uhr:
Ich hole den Fred mal wieder aus der Versenkung ;-)Die Eingangsfrage lautete ja: Kann man auf Skandinavien umstellen bzw. ist es möglich, die Rückleuchten zusammen mit dem TFL mit leuchten zu lassen.
Ausgangslage in der Schweiz:
Die eine Hälfte der Neuwagen wird mit, die andere ohne mitleuchtenden Rückleuchten ausgeliefert.
Laut MFK (Motorfahrzeugkontrolle) = TÜV, ist das mitleuchten der Rückleuchten zusammen mit originalem TFL erlaubt.Bei Fahrzeugen der VAG-Gruppe kann ich mittels VCDS innert wenigen Minuten auf Nordländer umstellen. Ich habe täglich mit der Polizei zu tun und auch bei diversen Skoda's, Passats, etc. codiert, es ist erlaubt bei uns. Es leuchten stets die Rückleuchten inkl. Kennzeichenbeleuchtung mit, somit bessere Erkennbarkeit.
Konkrete Frage:
Ich habe einen Astra J ST 180PS 2011 mit AFL+ und originalem LED-TFL.
Gibt es eine Möglichkeit die Rückleuchten dazu zu codieren ? - Ich habe auch OP-COM - Original Version E, mit dem ich aber keine Ländereinstellung ändern kann, ebenso wenig bei der Varianten-Konfiguration.Der FOH kann das wie so vieles nicht, nicht mal den erweiterten BC freischalten, egal.
Entgegen der z.T. nutzlosen Diskussion hier über erlaubt oder nicht (sorry) geht es rein darum, ob eine solche Umstellung möglich ist, oder ob man das BCM oder anderes ersetzen müsste.
Nochmal: In der Schweiz ist das erlaubt, wobei es hier lediglich um die bessere Sichtbarkeit geht (Einfahrt ins Tunnel bis endlich der Lichtsensor reagiert, trübes oder leicht nebliges Licht etc. etc.)
Ich bin selbst KFZ- Diagnostiker, deshalb bitte einfach (vielleicht von einem Opel-Mitarbeiter oder jemandem der das schon hinbekommen hat) eine einfache Antwort, was genau zu tun ist, herzlichen Dank.
LG René
Gibt es hier eigentlich schon etwas neues? Mein ehemaliger Skoda Octavia hatte diese Schaltung und ich hätte die gerne für meinen Astra J. Die Rückleuchten waren immer an und vorne hat das Auto zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht gewechselt.
Der Vorbesitzer hatte die Schaltung kodieren lassen und ich kam auch jedes mal ohne Umprogrammierung durch den TÜV ;-)
Quatsch, viele modelle haben mit Tagfahrlichter die Rückleuten mit an z.B seat Leon 5F Facelift oder Seat Ibiza BJ 2019 aber auch Renault Megane MK4
Quatsch, viele modelle haben mit Tagfahrlichter die Rückleuten mot an z.B seat Leon 5F Facelift oder Seat Ibiza BJ 2019
Moin @FMX152
in Anbetracht des Alters dieses Themas war das mitnichten Quatsch.
Vermutlich hast du nicht bemerkt, dass der erste Beitrag von 2011 ist, einige weitere von 2017 und 2019.
Seit dieser Zeit hat sich sicherlich einiges geändert.
Bei VAG Fahrzeugen ist das auch kein großes Problem ;-) Hatte mein Octavia ja auch. Die Frage ist aber, ob man beim Opel Astra das auch codieren kann (und wenn ja mit welchem Programm), oder ob das da nicht so einfach geht.
Auch wenn es bei VAG Fahrzeugen evtl. etwas leichter zu codieren geht, macht es die Sache nicht legaler. In Deutschland wurde das 2008 geändert, dass Fahrzeuge nur vorne TFL haben und die RL NICHT mit leuchten dürfen. Dabei gilt immer die Typzulassung des Modells, nicht die Erstzulassung des Fahrzeuges.
Seit 2018 ist es in der EU generell verboten, bei TFL die Rückleuchten an zu haben (wieder Stichtag Typzulassung).
Dazwischen haben diverse Fahrzeuge in diversen Ländern andere Varianten gehabt. Wenn jetzt, wie oben erwähnt, ein dänischer Astra TFL plus RL hatte, ist das noch lange nicht bei einem deutschen Astra legal.
Die in den Beispielen genannten Seat und Skoda könnten das durch eine ausländische Typzulassung eine Zeit lang legal gehabt haben. Allerdings, wie gesagt, seit 2018 ist das bei denen auch unzulässig.
Im Zweifelsfalle wäre das fahren ohne BE und ohne Versicherungsschutz. Hier auf MT gibt es in diversen Foren auch Threads, von Fahrzeugen, die deswegen keine HU bekamen oder stillgelegt wurden.
Ja, es gibt auch Prüfer und Polizisten und Prüfer, die interessiert es nicht. Ist immer ein Glücksspiel 😉