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Tagfahrlicht zusammen mit Rückleuchten

Opel Astra J

Hallo, kann mir jemand eine Möglichkeit oder einen Kontakt nennen, um die Einstellung für das Tagfahrlicht auf die "Skandinavien-Einstellung" zu ändern? Denn in diesen Ländern brennen auch die hinteren Positionslichter, wenn der Lichtschalter auf Automatik steht und das Tagfahrlicht aktiviert ist. Mein dänischer Kollege fährt exakt das gleiche Astra Modell, nur das bei ihm die hinteren Positionsleuchten ebenfalls brennen, bei meinem, in Deutschland erworbenen Wagen aber nicht. Der Händler bei uns im Ort weigert sich, dass zu tun und bevor ich jetzt alle Händler abklappere, dachte ich, frag ich mal hier? Das Fahren mit Standlicht, bei dem die Rücklichter dann brennen, ist keine Alternative.
MfG

Beste Antwort im Thema

Das fahren mit Tagfahrleuchten vorne und Rückleuchten ist in Deutschland nicht zulässig. Sobald die Rückleuchten an sind, muss auch das Abblendlicht vorne an sein.

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Zitat:

@Bunny Hunter schrieb am 14. September 2023 um 21:48:14 Uhr:


[...]
In Deutschland wurde das 2008 geändert, dass Fahrzeuge nur vorne TFL haben und die RL NICHT mit leuchten dürfen. Dabei gilt immer die Typzulassung des Modells, nicht die Erstzulassung des Fahrzeuges.
Seit 2018 ist es in der EU generell verboten, bei TFL die Rückleuchten an zu haben (wieder Stichtag Typzulassung).
[...]

Das kann so nicht stimmen.

Bei meinem Grandland X mit EG-Typgenehmigung vom 12.09.2019 leuchten die Rückleuchten zusammen mit den TFL vorne.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Wagen mit einer illegalen Beleuchtungsausstattung an mich ausgeliefert wurde.

habe jetzt auch § 53 und § 49 STVZO gesichtet sowie ECE-48 6.2.7 ff (und 5.11 ff).

Ich kann auch kein Indiz dafür finden das die Kombi TFL&RL verboten ist. Was aber wohl sein muss das mit den RL auch die Kennzeichenbeleuchtung einschalten muß und RL nicht allein eingeschaltet werden können und mit Abblendlicht auch immer die RL angehen müssen.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 15. September 2023 um 07:43:50 Uhr:


Das kann so nicht stimmen.

War die Aussage des örtlichen TÜV Prüfers, weil ich an meinem GTI seinerzeit die LED Rückleuchten mit TFL leuchten hatte. Erheblicher Mangel, durchgefallen, weil in der Typgenehmigung nur das TFL geprüft wurde.
Er hat mir die Daten so genannt, wie ich es oben beschrieben habe. Mich wunderte es auch immer, weil einige Seat mit TFL plus RL fahren und die scheinbar legal unterwegs sind. Käme laut TÜV Aussage auf das Land der Typgenehmigung an.
Im Internet findet man dazu leider nichts aussagekräftiges. Nur beim googeln gelesen, die ECE-48 wurde im Jahr 2018 wohl 2x geändert 😕

... und vermutlich darf ich tagsüber auch so nicht auf Abblendlicht schalten weil dann ja die RL angehen?

Was ich nachvollziehen kann ist das man mit der tatsache bei der HU natürlich vollig überrant wird ... ob haltbar oder nicht ist da zweitrangig.


6.19.7.4.: Wenn die Tagfahrleuchten eingeschaltet sind, dürfen die in Absatz 5.11 genannten Leuchten eingeschaltet sein. Wird diese Möglichkeit gewählt, müssen mindestens die Schlussleuchten eingeschaltet sein.

... damit:

5.11. Die elektrische Schaltung muss so ausgeführt sein, dass die Begrenzungsleuchten, die Schlussleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Umrissleuchten, die gegebenenfalls vorhandenen Seitenmarkierungsleuchten und die Beleuchtungseinrichtung für das hintere amtliche Kennzeichen nur gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden können.

5.11.1. Diese Vorschrift findet keine Anwendung während mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
a) Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die Seitenmarkierungsleuchten, die mit diesen Leuchten kombiniert oder ineinandergebaut sind und als Parkleuchten fungieren, sind eingeschaltet.
b) Seitenmarkierungsleuchten blinken zusammen mit Fahrtrichtungsanzeigern.
c) Tagfahrleuchten sind eingeschaltet.
d) Die Funktion der Begrenzungsleuchten wird gemäß den Vorschriften von Absatz 5.12.1 ersetzt.
5.11.2. Im Falle eines Systems voneinander abhängiger Leuchten müssen alle Leuchten gleichzeitig ein- und ausgeschaltet werden.

https://eur-lex.europa.eu/.../?...

Für mein Rechtsverständnis sehe ich auch keine Stolperfalle mit dem zurückligendem Datum der Typengenehmigung. Für eine heutige Erteilung einer TG wäre natürlich die aktuelle Fassung verbindlich (die das ja erlaubt).

Da sind hundertausende Umrüstungen/Umbauten mit Einzelabnahmen im Umlauf, da sagt der Gutachter ja auch nicht "war damals nicht TG" ... er ist ja nun gefordert in einer Einzelabnahme den Verkehrssicheren Zustand abzuprüfen.

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