Tagfahrlicht ohne Funktion nach dem Update

Mercedes E-Klasse W212

Hallo Gemeinde,

Habe ein kleines Problem. Meine tagfahrlichter sind ohne Funktion nach dem Update (Bj 2009 Hockeyschläger) habe erst jetzt bemerkt bei Dunkelheit, ist es normal?

Beste Antwort im Thema

Hab ich das jetzt richtig verstanden.
Nach dem update auf die neueste Version geht das TFL nicht mehr mit dem Abblendlicht zusammen.

Das wäre ein Schritt zurück

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Zitat:

@electroman schrieb am 15. Januar 2015 um 17:37:00 Uhr:


Zitat:"Manchmal sollte man Änderungen erst hinterfragen und dann meckern "

Manchmal sollte man genau lesen, bevor ,man.....😉

Lies nochmal genau alles durch, und dann nochmal deine Antwort. Na, macht es klick???

Gruß
electroman

Ich kann keinen Fehler feststellen 😕

Vielleicht habe ich mich auch nicht deutlich genug für dich ausgedrückt, ist mir jetzt aber auch egal.

Kenne diese Schaltung nur von FZ ohne Xenon ....da schaltet das TFL dann bei Abblendlicht immer ab.

Standlicht an, Tagfahrlicht aus
Abblendlicht an, Tagfahrlicht aus oder Tagfahrlicht gedimmt
Standlicht an, Tagfahrlich an auch möglich wenn Typgeprüft
Tagfahrlicht 25 cm über dem Boden kann als Standlich benutzt werden

Richtig?

Zitat:

@Ma_Benz_Benz_Benz schrieb am 15. Januar 2015 um 22:11:39 Uhr:


Standlicht an, Tagfahrlicht aus
Abblendlicht an, Tagfahrlicht aus oder Tagfahrlicht gedimmt
Standlicht an, Tagfahrlich an auch möglich wenn Typgeprüft
Tagfahrlicht 25 cm über dem Boden kann als Standlich benutzt werden

Richtig?

Nicht ganz.

Also, Abblendlicht kann man schon mal ganz aus der Aufzählung nehmen, da wenn Abblendlicht an ist, ist auch immer Standlicht an.

So, die StVZO sagt, TFL gedimmt darf nur an sein wenn kein weiteres Standlicht verbaut ist. Auch muss das TFL dann die Funktion des Positionslicht, also z. B. nur links, erfüllen können. Es soll ja auch Spezis geben welche alles auf eine Leitung klemmen 😉
Die Funktion wie sie beim 212er ist, ist eigentlich garnicht zulässig. Oder die StVZO ist halt dahingehend noch nicht geändert (als ich das letzte mal nachgelesen habe).

Ab Werk sieht man dies ja auch bei anderen Baureihen und Herstellern.

Aber, bei nachgerüsteten TFL ist es def. nicht zulässig.

Zu den Maßen, reines TFL muss min. 20 cm und TFL mit Standl. Funktion min. 25 cm über der Fahrbahn sein. Auch gibt es unterschiedliche Maße für die Position zur Fahrzeugaußenseite. Die habe ich aber gerade nicht im Kopf, kann man aber ergoogeln 😉

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