Tagfahrlicht mit LED-Rückleuchten koppeln

Opel Astra K

Hallo ,
habe im Astra - K - Forum nichts zum Thema gefunden .
Nun zur Anfrage ,ob es möglich UND erlaubt ist ,das Tagfahrlicht mit den LED - Rückleuchten zu koppeln . Natürlich unter der Berücksichtigung des § 49 a der STvZO . Grund der Anfrage ist das im Straßenbild unteranderen Mercedes - u. Renaultfahrzeuge mit soeiner Schaltung unterwegs sind .

Viele Grüße

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Hallo an die Fachleute ,ich gebe nicht auf . Hat sich keiner mal mit diesen Thema beschäftigt . Sollte es wirklich sooooo eine harte Nuß sein ,oder gibt es kein Interresse an einem zusätzlichen SICHERHEITSASPEKT ? ? ? ? ?

Schönen Abend

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Wenn's slv-rider nicht weiß... dann scheints echt ne schwere Nuß zu sein, die zu knacken ist. Junge Junge!

Hallo an die Fachleute ,ich gebe nicht auf . Hat sich keiner mal mit diesen Thema beschäftigt . Sollte es wirklich sooooo eine harte Nuß sein ,oder gibt es kein Interresse an einem zusätzlichen SICHERHEITSASPEKT ? ? ? ? ?

Schönen Abend

Immernoch kein Lösung gefunden? Ist mir egal ob es erlaubt oder nicht ist!

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