Tagfahrlicht mit LED-Rückleuchten koppeln
Hallo ,
habe im Astra - K - Forum nichts zum Thema gefunden .
Nun zur Anfrage ,ob es möglich UND erlaubt ist ,das Tagfahrlicht mit den LED - Rückleuchten zu koppeln . Natürlich unter der Berücksichtigung des § 49 a der STvZO . Grund der Anfrage ist das im Straßenbild unteranderen Mercedes - u. Renaultfahrzeuge mit soeiner Schaltung unterwegs sind .
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo an die Fachleute ,ich gebe nicht auf . Hat sich keiner mal mit diesen Thema beschäftigt . Sollte es wirklich sooooo eine harte Nuß sein ,oder gibt es kein Interresse an einem zusätzlichen SICHERHEITSASPEKT ? ? ? ? ?
Schönen Abend
17 Antworten
Wenn's slv-rider nicht weiß... dann scheints echt ne schwere Nuß zu sein, die zu knacken ist. Junge Junge!
Hallo an die Fachleute ,ich gebe nicht auf . Hat sich keiner mal mit diesen Thema beschäftigt . Sollte es wirklich sooooo eine harte Nuß sein ,oder gibt es kein Interresse an einem zusätzlichen SICHERHEITSASPEKT ? ? ? ? ?
Schönen Abend
Immernoch kein Lösung gefunden? Ist mir egal ob es erlaubt oder nicht ist!