Tagfahrlicht? - ja bitte, ohne einen Cent auszugeben!
Hallo, vllt haben es einige gelesen, ich hatte in einer meiner Freds nach Tagfahrlicht gefragt und in einem anderen, wie man den lichtschalter ausbaut.
vielen dank an mcaudio für die anleitung, leider wurde ich in meinem "neuvorstellungstread" etwas allein gelassen, darum mache ich mich selber auf dem weg nach neuen möglichkeiten.
trotzalledem möchte ich euch meine neuste änderung nicht vorenthalten.
da meine eltern unbedingt meine neue C klasse ausprobieren wollte musste also zunächst der A200t meiner Mutter dran glauben.
Mein Ziel war es Tagfahrlicht zu schaffen. Dies aber ohne diese hässlichen Zusatz-led-teile.
Da man bei dem w169 und w203 die "nebelscheinwerfer" mechanisch bedient hoffte ich im Lichtschalter eine möglichkeit zu finden, auf der "aus" stellung die nebelscheinwerfer (ohne standlicht) anzubekommen, nach einigen versuchen gelang es mir auch.
Nun kann ich auf der "ausstellung" den Knopf rausziehen und die Nebelscheinwerfer und die Rückleuchten gehen an. Einfacher kann man kein Tagfahrlicht haben.
Bei der A Klasse bemerkte der KI nichts.
Falls Interesse besteht werde ich am Wochenende eine bebilderte Anleitung für den W203 machen, aber wenn es wieder keinen interessiert muss ich mir die mühe nicht machen.
An alle Kritiker: ich weiß ich habe ein Originalteil verändert und die Betriebserlaubnis des gesamten Wagens ist erloschen, bla bla, bitte erspart mir es solche antworten zu lesen.
Beste Antwort im Thema
Dann müsste das Aktivieren der Nebelleuchten zum Abbiegelicht ja ebenfalls die BE zum erlöschen bringen.
Gruss Tiny
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nepu123
Ich hab noch nie eine TFL Nachrüstlösung gesehen, die nicht aufgesetzt wirkt und sich dem Design der Karosserie anpasst. Mit anderen Worten es sieht immer billig und fehlplatziert aus egal ob am W203 oder am Ford Escort.
Am W204 gibt es entweder TFL oder NSW. Carlsson hat eine integrierte Kombilösung präsentiert, welche sich einigermassen am Orginal orientiert und deswegen stimmig wirkt.
Der W203 ist für Carlsson wahrscheinlich kein interessanter Markt.
Es gibt schon Nachrüst Tagfahrleuchten die sehr gut mit den Gesamtbild des Fahrzeugs harmonieren und überhaupt nicht aufgesetzt wirken... zb. für den Golf V da gibt es Stoßstangen Blenden mit integrierten TLF nach den gleichen Prinzip wie bei den oben präsentierten Carlsson für den W204. und für den Golf gibt es die Teile schon seit ein paar Jahre und nicht seit gestern.
Ich glaube auch nicht dass es so eine Lösung für den W203 irgendwann mal geben wird, nicht weil der W203 Markt für Carlsson uninteressant ist, sondern ganz einfach wegen der Stoßstangen Form des 203er... es sind keine Seitlichen Blenden vorhanden die durch andere mit TFL ausgetauscht werden können.
Zitat:
Original geschrieben von bastlerflo
also um hier mel ein strich drunter zu setzenFakt ist nebelscheinwerfer sind keine tagfahrleuchten
noch Fakt ist das gesetz (STVZO) sieht dieses genau so
ob und wenn ihr solche umbauten macht behaltet dieses besser für euch es sei denn ihr habt einen tüv stempel dafür bekommen
man sollte in einem Öffentlichen Forum NICHT zur übertretung Deutscher Gesetzte aufrufen
macht das besser über PrivateNachrichten aus
der themenstarter kann sich dann ja an interrissierte wenden oder auch umgekehrtwas ihr selber macht und ob ihr es für richtig haltet oder nicht ist eure sache
ich selber habe die grenze und die auslegung der gesetzte schon mehrmals mehr als ausgedehnt und bis heute bin ich mehr oder weniger unbeschadet dadurch gekommen (3 Mängelkarten, 3 mal zurückgebaut, und 30€ für verwarnungen kassiert )"JEDEM DAS SEINE" sag ich nur
der tüv stempel bzw die eintragung im fahrzeugschein sagt juristisch letztlich gar nichts. ich kenne genug leute die sich xenon-nachrüstkits eintragen haben lassen obwohl diese devinitiv nicht stvzo fähig sind.
auf der anderen seite kenne ich aus dem privaten umfeld einen fall wo bei einem unfall mit einem fahrzeug dessen abgasanlage modifiziert war (schalldämpfer und katalysatorlos) die versicherung nicht zahlen wollte. grund war das vermeindliche erlöschen der betriebserlaubnis. letztlich wurde festgestellt dass die modifikationen weder für den unfall ursächlich waren noch dass ein serienmäßiger zustand den unfall verhindern konnte. damit musste die versicherung zahlen...
Natürlich wird eine Modifikation, die nicht direkt mit einem Unfall in Verbindung gebracht werden kann, anders bewertet.
Ein Gericht wird sicherlich bei zB falscher Rad/Reifenkombination oder nicht gesetzeskonformer Lichtanlage (mögliche Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer durch Blendung) schwer zu überzeugen sein. dass die Modifikationen keinen Einfluss auf einen Unfall hatten, besonders da immer eine Restwahrscheinlichkeit besteht.
kann ich eigentlich irgendwie das standlicht als tagfahrlicht benutzen?? ich meine diese 5W5 birne austauschen mit einer LED Lampe und dann irgendwie das als tagfahrlicht benutzen ohne dabei die hinteren lichter an zu haben??
gruß
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Zitat:
Original geschrieben von odogpl
kann ich eigentlich irgendwie das standlicht als tagfahrlicht benutzen?? ich meine diese 5W5 birne austauschen mit einer LED Lampe und dann irgendwie das als tagfahrlicht benutzen ohne dabei die hinteren lichter an zu haben??gruß
kopfschüttel
Hast Du die Beiträge in diesem Thread schon gelesen? Standlicht als Tagfahrlicht und dann noch ohne "hintere Lichter". Was machst Du dann mit dem gesetzl. vorgeschriebenen Standlicht?
Zitat:
Original geschrieben von ihk.
kopfschüttelZitat:
Original geschrieben von odogpl
kann ich eigentlich irgendwie das standlicht als tagfahrlicht benutzen?? ich meine diese 5W5 birne austauschen mit einer LED Lampe und dann irgendwie das als tagfahrlicht benutzen ohne dabei die hinteren lichter an zu haben??gruß
Hast Du die Beiträge in diesem Thread schon gelesen? Standlicht als Tagfahrlicht und dann noch ohne "hintere Lichter". Was machst Du dann mit dem gesetzl. vorgeschriebenen Standlicht?
wenn ich das licht anschalte dann bleiben die standlichter natürlich auch an!!
@ odogpl,
na dann mach mal.