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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

Mercedes C-Klasse

Moin,
Nachdem ich keine vernünftige Lösung gefunden habe TFL an meinem w203 anzubringen, habe ich mir überlegt bzw. auch schoneinmal gesehen, dass die Nebelscheinwerfer vom W203 als TFL verwendet wurden. Das heißt es brannten nur die Nebelscheinwerfer ohne standlicht bzw. Abblendlicht.
Meine Frage ist jetzt, kennt einer ein Modul das passend ist für 2x 55 Watt Halogen für max. 150€ ?
Ich fahre morgen zum Tüv um abzuklären ob es rein rechtlich möglich ist das ganze so zu schalten.
Zündung an-> Nebelscheinwerfer an ohne anderes licht.
Abblendlicht anschalten-> Nebelscheinwerfer aus.
Nebelscheinwerfer aber auch wieder Zuschaltbar.
LG

Beste Antwort im Thema

Der TÜV wird nein sagen .
Ich habe auch schon den Gedanken gehabt .
Wenn ich es dann doch mal so machen sollte , baue ich mir selber
so eine Schaltung damit ich sie für den TÜV und die Ordnungshütter
mit einem versteckten Schalter komplett abschalte .

Alle Tagfahrlichter aus dem Zubehör finde ich für den 203  hässlich .

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Der TÜV wird nein sagen .
Ich habe auch schon den Gedanken gehabt .
Wenn ich es dann doch mal so machen sollte , baue ich mir selber
so eine Schaltung damit ich sie für den TÜV und die Ordnungshütter
mit einem versteckten Schalter komplett abschalte .

Alle Tagfahrlichter aus dem Zubehör finde ich für den 203  hässlich .

Wieso wird der Tüv NEIN sagen?
Wenn die Nebelscheinwerfer alleine ohne anderes Licht brennen, zählen sie nicht als Nebelscheinwerfer sondern als nachvorne gerichteter Scheinwerfer mit weißen licht.
Als Nebelscheinwerfer gelten sie erst wenn Stand bzw. Abblendlicht mit brennt.
LG

Als Tagfahrlicht dürfen nur solche Leuchten verwendet werden, die als solche geprüft und für zulässig befunden wurden. Nebelscheinwerfer sind jedoch in der Regel als Nebenscheinwerfer und nicht als Tagfahrlich geprüft und genehmigt. Sie unterscheiden sich auch in technischer Hinsicht, z.B. Leistung, Abstrahlwinkel, Leuchtstärke, Position.
Um die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht verwenden zu dürfen, wäre somit wahrscheinlich zunächst die Umrüstung auf ein anderes Leuchtmittel entsprechend der Spezifikation von Tagfahrleuchten sowie die Prüfung der Leuchte (Kosten mehrere 100,- EUR, keinerlei Erfolgsgarantie...) vonnöten.

Ich habe die DEKRA bei mir um die Ecke . Werde die Woche  mal fragen
was die davon halten .

Zitat:

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmungen bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Im KI ist doch eine Art "Tagfahrlicht" programmierbar. Nämlich: Scheinwerfer an bei Start. Wo ist das Problem? Habe ich drei Jahre so gehandhabt, ging super. Habe ich bei meinem aktuellen Auto übrigens auch so programmiert. Wenn die Zündung "An" ist, wird die Beleuchtung angeworfen. Trotz "tollen & coolen" LED-Tagfahrlichts fahre ich lieber mit vollem Christbaum. Die Xenons werden schon durchhalten, hoffe ich ...

Übrigens: Die Nebler (beim MoPf - VorMopf???) kannst Du als "Kurvenlicht" freischalten lassen. Via Stardiagnose. Bringt wenig, eher nüscht, aber immerhin ;) (habe ich als Spaß und Herausforderung für meine örtliche Niederlassung machen lassen - haben sie geschafft!). 

Grüße
Superlolle

Es gibt da ein Unternehmen in Österreich, das ein solches Modul entwickelt hat. In Österreich ist nämlich die Nutzung von Nebelscheinwerfern als Tagfahrlicht erlaubt. Leider bei uns nicht.
Schaut mal unter www.daylightrunninglights.com

Zitat:

Original geschrieben von KKolja



Zitat:

Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmungen bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
Montageort: Fahrzeugfront
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen.


http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Hi KKolja,

kann das sein, dass ein Teil der Richtlinie auch Außnahmen hat? Zum Beispiel das die Tagfahrlichter mit den Abblendlichter gleichzeitig an sein dürfen. Bei den Audi Modelle zumindest ab 2010 ist das vom Werk aus so. Haben die Sondergenehmigungen? Würde mich mal echt interessieren warum Audi wiedermal Ausnahmen hat.

Gruß Len1979

Wer weiss Bescheid, anscheinend gab es für den 203er original von Mercedes ein Steuergerät , damit beim Einschalten des Motors nur das Abblendlicht brennt - also keine Tacho- Innen- und Heckbeleuchtung
- analog Tagfahrleuchten.
Diese Schaltung müsste, wenn ich mich recht erinnere als"Fahrlicht Norwegen" programmiert werden können. Vielleicht weiss jemand mehr - wäre für mich die optimale Lösung!
Gruss Beni

Zitat:

Original geschrieben von Len1979


Zum Beispiel das die Tagfahrlichter mit den Abblendlichter gleichzeitig an sein dürfen. Bei den Audi Modelle zumindest ab 2010 ist das vom Werk aus so. Haben die Sondergenehmigungen? Würde mich mal echt interessieren warum Audi wiedermal Ausnahmen hat.

Nein. Das Tagfahrlicht ist dann gedimmt und fungiert dann als Positionslicht. Ist nicht nur bei Audi so.

Zitat:

Original geschrieben von Len1979



Hi KKolja,
kann das sein, dass ein Teil der Richtlinie auch Außnahmen hat? Zum Beispiel das die Tagfahrlichter mit den Abblendlichter gleichzeitig an sein dürfen. Bei den Audi Modelle zumindest ab 2010 ist das vom Werk aus so. Haben die Sondergenehmigungen? Würde mich mal echt interessieren warum Audi wiedermal Ausnahmen hat.
Gruß Len1979

Das wird im verlinkten Wikipedia Artikel ebenso beschrieben:

Zitat:

Nachrüstung nach R7[Bearbeiten]
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
Kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief.
Es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden.

Tag zusammen, wenn dann würde ich mir dieses Produkt von Osram einbauen.
Das problem ist nur hier sind die Leuchten Rund und am W203 oval.
Osram LED/NSW

So will auch mal meinen Senf dazugeben :)
Man kann so eine Schaltung ganz einfach und ohne große Probleme mit einem Relais realisieren.
Wenn man die Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten nutzen will.
Aber rein rechtlich ja nicht erlaubt, weil sie ja als Nebelscheinwerfer geprüfte sind.
LG

Zitat:

Original geschrieben von clk320-Thr



Aber rein rechtlich ja nicht erlaubt, weil sie ja als Nebelscheinwerfer geprüfte sind.
LG

Moin.

Korrekt, alles andere wäre illegal und damit gegen die NUB!

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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