tagfahrlicht golf 2 einbau

VW Golf 1 (17, 155)

moin leute

bin am überlegen ob ich mir tagfahrlicht in meinen 2er bauen soll.hat dies schonmal jemand von euch gemacht?ist der aufwand hoch?hat jemand von euch bilder wie das am 2er aussieht.

mfg philipp

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Zitat:

Original geschrieben von Silent Shout


mich würden die gesetzlichen vorgaben bei LED tagfahrlicht mal interessieren,höhe,ect...

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Ich frage mich gerade, welchen Sinn das macht?
Was bringts - außer einem erhöhten Verbrauch?

was machts dem verbrauch aus wenns auf LED-basis funktioniert?!

mfg flo

Ich bin wohl nicht auf dem Laufenden... ;-)

LED oder nicht.
es wären bei normalen birnen 10-12 watt.
gibts da son relais damit das abblendlicht auf 12 watt leutet bei eingeschalteter zündung wenns licht aus ist.
also bei mir erhöt es den verbrauch nicht,wenn ich mit licht fahr...auch wenn die anlage voll auf is nicht...
und wenn,0,1liter is nich so tragisch.mich würden die gesetzlichen vorgaben bei LED tagfahrlicht mal interessieren,höhe,ect...

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Was mich ma interessieren würd: ich hab zwischen Stoßstange (Cl) und Fronspioler das Plastikteil rausgeschmissen und ein schwarzes Gitter reingesetzt. Darf ich dahinter TFL oder Nebler anbringen, ohne Löcher ins Gitter zu machen? Also dass man die Teile nur sieht, wennse an sind.

hab ma kurz gegoogelt und das kam erstmal dabei raus.

In vielen anderen Ländern (auch in Deutschland) sind spezielle Tagfahrleuchten an
der Fahrzeugfront auf Basis der aktuellen Rechtslage zulässig: Gemäß § 19 (1) StVZO
folgt der Anbau von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen bei Kraftfahrzeugen den
jeweils gültigen europäischen ECE-Regelungen.
Für Leuchten bzw. Tagfahrleuchten gilt hier die ECE-Regelung R48 / R87 in der seit 1995 gültigen Fassung. Sie erlaubt zwei Leuchten an Kraftfahrzeugen und legt unter
Punkt 6.19.4 die Anordnung an der Fahrzeugfront fest (in Breite, Höhe, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit und Ausrichtung). Diese Regelung gilt in allen europäischen Ländern, welche die ECE-Regelungen anerkennen. Die ECE-Regelung Nr. 87 schreibt unter anderem vor:

Stärke zwischen 400–800 Candela pro Scheinwerfer
Weißes Licht
Automatisches Einschalten mit der Zündung
Es muss möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten
ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten
Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer
eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)
 
Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2008 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Spezielle Tagfahrleuchten müssen gemäß der technischen Vorschrift
ECE-R87 genehmigt sein und tragen die Buchstabenkombination „RL“ im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe.

Montageort: Fahrzeugfront

Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit Nebelscheinwerfern oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm

Zitat:

Original geschrieben von Silent Shout


mich würden die gesetzlichen vorgaben bei LED tagfahrlicht mal interessieren,höhe,ect...

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Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Was mich ma interessieren würd: ich hab zwischen Stoßstange (Cl) und Fronspioler das Plastikteil rausgeschmissen und ein schwarzes Gitter reingesetzt. Darf ich dahinter TFL oder Nebler anbringen, ohne Löcher ins Gitter zu machen? Also dass man die Teile nur sieht, wennse an sind.

Scheinwerfer dürfen nicht verdeckt angebracht sein, also z.B. hinter Kühlergitter. Selbst bei Fahrzeugen, bei denen das mal ab Werk angeboten wurde, gibt das gelegentlich größere Feierlichkeiten bei der Hauptuntersuchung.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Silent Shout


gibts da son relais damit das abblendlicht auf 12 watt leutet bei eingeschalteter zündung wenns licht aus ist.

Wir sind uns einig, dass das Dimmen des Abblend-/Fernlichts illegal ist?

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von ron1102


Darüber hinaus ist zum 31. Oktober 2008 die Änderung des § 49a StVZO wirksam geworden (BGBl. Teil I, Abschn. G 5702, Nr. 52, Seite 2085). Unter dem neu hinzugefügten Punkt 5 sind jetzt allein betriebene Tagfahrleuchten (ohne gleichzeitig eingeschaltetes Rücklicht) zusätzlich auch auf Basis des nationalen Rechts zulässig.

Das hat mich ein wenig stutzig gemacht, nachdem wir im Bundesgesetzblatt Teil I dieses Jahr erst bei Nr. 50 angelangt sind. Der von Dir erwähnet "neue" Punkt 5 findet sich tatsächlich im BGBl. I Nr.52 Seite 2085ff. (dort Seite 2087 unter Punkt 20), aber aus dem Jahr 2003. So neu ist die Vorschrift also nicht mehr.

Blöderweise ist bei uns nicht legal, was in Österreich legal ist, nämlich (nur) das (ungedimmte) Abblendlicht ohne Rückleuchten als TFL zu betreiben 🙁

Arvin S.

hab nur gesagt,es geht...
des zeug gibts in den usa,ich hab nicht gesagt,das das hier legal ist.
zudem gibts/gabs mit sicherheit prüfer die sowas eintragen.
hatte in meinem typ89 seitenleuchten,die später verboten wurden für pkw,ausser sprinter ect,die müssens ham...
ab ner bestimmten länge3 plicht,drunter nich mehr erlaubt.
bin öfter von der polizei dauf angesprochen worden,das ich die ja eigentlich nich mehr haben darf(trotz e zeichen)
passiert is nie was,warum auch? wegen erhöter sicherheit?

nicht alles was nicht erlaubt ist,darf man tatsächlich nicht haben.

mein tüvler hat gesagt,sie müssten mir schon mal beweisen warum ich das nicht darf,da die e-zeichen ham und D zugelassen sind,höhe ect alles korrekt,nur weil mein auto zu kurz ist,darf mans in der nacht von der seite nicht sehn?

dafür wird man mit sicherheit nicht verurteilt

Wer sich ernsthaft Gedanken dazu macht einen Golf II mit TFL auszustatten der ist meiner Meinung nach absolut nicht genug ausgelastet. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Royalblau


Wer sich ernsthaft Gedanken dazu macht einen Golf II mit TFL auszustatten der ist meiner Meinung nach absolut nicht genug ausgelastet. 🙄

Das sehe ich aber anders Herr Kollege!

Es spielt nun wirklich keine Rolle ob es sich um einen Golf 2 oder ein anderes Auto handelt.
In den meisten Ländern ist es Vorschrift mit Licht zu fahren am Tag und ich verstehe das bis heute nicht das diese bei uns immer noch fehlt.

Ich sehe immer wieder was früh oder abend so an Dunkelmännern auf der Straße sich bewegt die man kaum erkennen kann.
Es ist einfach Sicherheit und die kann unser Leben oder das Leben von anderen retten.

Das zu einem Golf 2 vom Optischen keine TFL mit LED passen ist meine Meinung, aber ich weis das vile jüngere leute das anders sehen.
Hella bietet runde (ohne LED) mit normalen Lampen an wo ich meine das diese gut zu einem 2er passen.

Ich habe jetzt schon öfter altere Fahrzeuge gesehen mit nachgerüsteten LED TFL, sieht an diesen Autos einfach nur schrecklich aus.
Aber die Sicherheit ist da und das ist doch das wichtigste.

Ich persönlich fahre schon wenigstens 10 Jahre am Tag mit Abblendlicht egal ob mit Privatauto, LKW oder Transporter.

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