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Tagfahrlicht deaktivieren

Ford Fiesta Mk8 (JHH)
Themenstarteram 4. April 2018 um 20:44

Ich fahre einen Ford Fiesta Mk8 und möchte gerne wissen,

wie deaktiviere oder schalte ich das Tagfahrlicht aus?

Hat Jemand einen Tip oder einen Rat für mich !

Vielen Dank und beste Grüße

mospi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@mospi schrieb am 4. April 2018 um 22:44:15 Uhr:

Ich fahre einen Ford Fiesta Mk8 und möchte gerne wissen,

wie deaktiviere oder schalte ich das Tagfahrlicht aus?

Hat Jemand einen Tip oder einen Rat für mich !

Vielen Dank und beste Grüße

mospi

Das geht nicht :) Mehr kann man dazu nicht sagen. Deswegen heißt es ja auch Tagfahrlicht

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Zitat:

@mospi schrieb am 4. April 2018 um 22:44:15 Uhr:

Ich fahre einen Ford Fiesta Mk8 und möchte gerne wissen,

wie deaktiviere oder schalte ich das Tagfahrlicht aus?

Hat Jemand einen Tip oder einen Rat für mich !

Vielen Dank und beste Grüße

mospi

Das geht nicht :) Mehr kann man dazu nicht sagen. Deswegen heißt es ja auch Tagfahrlicht

Nimm die Birnen heraus oder steck das Kabel ab ::))

Hallo,

mich würde mal der Sinn interessieren, der hinter dieser Frage steckt??

Ich sage mal mit fast Sicherheit:

Es ist nicht erlaubt und führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis

Wieso sollte man so etwas tun wollen?

am 5. April 2018 um 14:11

Hallo,

das Tagfahrlicht abzuschalten ist Blödsinn.

Mancheiner wäre froh, wenn er es hätte. Bei älteren KFZ zumindest.

Zitat:

@mospi schrieb am 4. April 2018 um 22:44:15 Uhr:

Ich fahre einen Ford Fiesta Mk8 und möchte gerne wissen,

wie deaktiviere oder schalte ich das Tagfahrlicht aus?

Hat Jemand einen Tip oder einen Rat für mich !

Vielen Dank und beste Grüße

mospi

der einzige Tip und Rat den es geben kann ist, das TFL nicht zu deaktivieren, warum auch ??

da ansonsten die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erlischt, das ist seit dem 07. Februar 2011 in Deutschland pflicht, das alle neuen Pkw ab Werk serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein müssen, ist so geregelt und EU weit so, ohne TFL gibt es für Neuwagen seit 7.02.2011 keine Zulassung mehr,

Die Birnen rausnehmen bzw. den Stecker abziehen ist übrigens weniger effektiv, da hast du dann so ne schöne Meldung im Display die dich so oft nervt wie es ihr nur einfällt :)

am 5. April 2018 um 19:17

LoL - war mir direkt klar, dass das wieder soo... ein Thread wird :D

Ich kann mospi seine Frage nachvollziehen, aber ich bin ja auch ein Ersatzradmitführblödmann :D .

Hier etwas zu begründen, wäre völlig verfehlt,

ist ja auch viel spannender, für die ganzen Spekulationen und Usertatsachen Raum zu lassen.:D

Wie Zerius schrieb, es gibt keine Optionen - fertig,

ich kenne gerade aber auch kein Modell, wo das gehen würde,

weil das wohl sicher durch die Gesetzgebung begründet ist.

Nur ist Tagfahrlicht jedenfalls der falsche Begriff, denn es leuchtet ja eben auch nachts und ebenso, wenn man halt nicht fährt,

ergo auch, wenn man nachts steht = Fakt! :p ;)

01/2018 war das Tagfahrlicht in D jedenfalls noch keine Pflicht (außer Roller/Bikes), ebenso wäre alternativ, bzw. in entsprechenden Ländern, auch die Verwendung des Abblendlichtes dafür ausreichend (Standlicht und Nebelscheinwerfer nicht).

Gegen ein fahren mit defektem Tagfahrlicht spricht so gesehen nichts rechtliches, es gibt ja auch keine Tatbestandsnummer im Bußgeldkatalog, ergo gibt es bei einer Verkehrskontrolle nichts zu prüfen.

Erst beim TÜV, bzw. wenn man seinen eigenen Fahrzeugnachbau zulassen möchte,

muss/sollte zwecks Voraussetzungen zur Typgenehmigung, eben auch ein dauerhaft eingerichtetes Tagfahrlicht funktionieren.

Ich bezweifle aber, dass es dem TE darum ging!!!

(also am Tage ohne TFL im Straßenverkehr zu fahren) ;)

 

PS

Anders ist es beim verpflichtenden RDKS,

bisher war es lediglich den Herstellern untersagt, eine Nutzer-Abschaltung zu integrieren, um z.B. beim Winterreifensatz auf die Sensoren zu verzichten, mit der Fehlermeldung durfte man weiterleben.

Ein fahren mit defektem RDKS war 2017 noch eine Bagatelle, ist bis 05/2018 noch eine Grauzone,

danach aber in der Tat verpflichtender TÜV Bestand, wie auch Versicherungsrelevant und führt zur Erlöschung der Betriebserlaubnis, wenn es also fehlerhaft betrieben wird.

Wie weit das völlig verspargelte Verkehrsbeamte dann treiben,

also das Auto bei RDKS Störung direkt vor Ort gleich mit samt dem ganzen Papierkram stilllegen, bleibt abzuwarten!

Gesetzlich wäre das dann jedenfalls möglich.

am 5. April 2018 um 21:45

Ohne Tagfahrlicht bekommst man ein Auto nicht mehr homologiert.

 

Wenn der Kunde jetzt „fummelt“ z.B. die Sicherung zieht, erlischt die Betriebsergebnis. Soviel zum Thema Tatbestand.

 

Zum MK8: Wie den Besitzern vielleicht aufgefallen ist, kann man den Drehschalter fürs Licht unendlich weit drehen. Der startet immer im Auto Modus. Dies hat den Hintergrund dass man nicht nur mit Tagfahrlicht im Dunkeln unterwegs ist, sondern direkt die „großen Lichter“ angemacht werden UND auch hinten.

 

Oft sieht man nämlich auch Autos im Dunkeln nur mit Tagfahrlicht. Der Fahrer merkt das nicht direkt, da das Tagfahrlicht schon einigermaßen ausleuchtet.

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