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Tagfahrlicht beim Grand C-Max
Besitze einen Grand C Max angeblich mit Tagfahrlicht. Erstzulassung ist 10/14. Nur leider ist kein Licht bei Tage zu erkennen. Zufall oder Trick anwenden? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@viktoria3 schrieb am 6. April 2015 um 22:10:11 Uhr:
Bei vielen Automarken ist das Tagfahrlicht vom Freundlichen per Computer freizuschalten. Ich selbst habe es auch schon bei VW und MB gemacht. Ich fahre zwar auch einen aktuellen C-max und hätte auch das notwendige Equippment, habe mich damit aber noch nicht beschäftigt und habe es auch noch nicht vermisst. Vielleicht weiß einer der "Programierer" hier näheres ?? Mit VCM2 und IDS könnte was gehen.
Matthias
Meiner hat da links neben dem Lenkrad so einen Drehschalter, wenn man den nach rechts von Stellung "AUS" über "BEGREZUNGS- UND RÜCKLEUCHTEN" auf die dritte Position "SCHEINWERFER" dreht und -jetzt kommt der Trick- dort lässt, dann hat man sich diese Schaltung mal eben selbst programmiert. Wahnsinn, oder? Leuchtet immer...
Edit: Gegen ein geringes Taschengeld würde ich das auch bei dir "programmieren".
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31 Antworten
Hallo in die Runde.
Ist so was erlaubt.
Von aussen 400mm zwieschen 600mm.
Zitat:
@wostorg schrieb am 31. Oktober 2015 um 21:55:36 Uhr:
Hallo in die Runde.
Ist so was erlaubt.
Von aussen 400mm zwieschen 600mm.
Hi, wo gibts das zu kaufen?? sieht gut aus ,
Zum Thema Tagfahrlicht allgemein kann ich nur sagen das hier der Erfinder die Sache nicht ganz fertig gedacht hat
Das Tagfahrlicht ist nur vorne am Fahrzeug eingeschaltet. Meiner Meinung sollte es unbedingt auch am Heck des Fahrzeuges zu sehen sein was aber nicht der Fall ist und somit hier nicht zur Sicherheit des gesehen werdens beiträgt
Das Tagfahrlicht nervt teilweise, weil es genug Bekloppte gibt die bei dem dickstem Nebel nur das Tagfahrlicht an haben.
Die Autos sind dann von hinten nicht mehr zu sehen. Hatte das erst letztens erst wieder da wird man bei Nebel überholt und dann hat der auch nur Tagfahrlicht an .
So was sollte mal von der Polizei kontrolliert werden.
Zitat:
@Basti32 schrieb am 1. November 2015 um 10:24:39 Uhr:
Das Tagfahrlicht nervt teilweise, weil es genug Bekloppte gibt die bei dem dickstem Nebel nur das Tagfahrlicht an haben.
Die Autos sind dann von hinten nicht mehr zu sehen. Hatte das erst letztens erst wieder da wird man bei Nebel überholt und dann hat der auch nur Tagfahrlicht an .
So was sollte mal von der Polizei kontrolliert werden.
Deshalb nutzen andere Bekloppte die Nebellampen als Tagfahrlicht damit muss ich dir Recht geben
Da lob ich mir doch meine Schwedenschaltung. Ich hab immer alles an.
Moin,
kein Tagfahrlicht der Welt mit welcher Schaltung auch immer ersetzt den Verstand des Fahrers
Leider brennt aber im Kopf von manch einem Fahrer nur ein 5W Birnchen. Und dieser ist dann stolz auf den niedrigen Energieverbrauch. Ich werde es nicht verstehen, dass es auch Leute gibt, die der Meinung sind, dass die Lichtautomatik für alle möglichen Szenarien gemacht wurde. Diese fahren dann beim schmuddeligen Wetter ohne Licht und werden gar nicht gesehen. Ich greife schon öfters zum Lichtschalter. Auch bei einer bloßen flotteren Autobahnfahrt. Tagfahrlicht hat mein Mäxchen nicht - braucht er auch nicht.
Zitat:
@Basti32 schrieb am 1. November 2015 um 10:24:39 Uhr:
Deshalb nutzen andere Bekloppte die Nebellampen als Tagfahrlicht damit muss ich dir Recht geben
Und was stört dich so dolle an Nebellampen?
Kein blenden wie bei vielen Baumarkt TFLs, und für die Sicherheitsfetischisten brennt dann sogar noch hinten Licht.
Andere Hersteller sollen ja sogar Nebler als Abbiegelicht mißbrauchen.
N'Abend,
Zitat:
@Rolli 3 schrieb am 1. November 2015 um 17:03:10 Uhr:
Und was stört dich so dolle an Nebellampen?
Vor allem mal die
StVO, genauer §17 Absatz 3?
Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Ist irgendwie doch wohl ziemlich eindeutig, oder?
Daß entgegen Deiner Aussage viele Nebler schlechter eingestellt sind und damit blenden als die meisten LED-TFL, ist ein weiterer Punkt...
OK telefonieren ist auch verboten. Hält sich ja auch jeder dran. Und was die StVO sagt ist mir bekannt.
Wenn bei dir so viele Neblerblender rumfahren, dann machen die Werkstätten ihren Job in diesen Fall nicht richtig. Bei uns sind solche Leute in der Minderheit. Wie gesagt. Werden viel öfter von tfl s geblendet.
N'Abend,
Zitat:
@Rolli 3 schrieb am 1. November 2015 um 22:18:12 Uhr:
OK telefonieren ist auch verboten. Hält sich ja auch jeder dran.
Und das ist jetzt warum genau ein Argument? Weil andere sich nicht an das eine halten, mußt Du Dich nicht an was anderes halten? Anarchie pur? Im Spreewald scheint es ja lustig herzugehen. Sind das spät nachwirkende Kompensationen von über 40 Jahren Diktatur?
Abgesehen davon, daß Deine Aussage so nicht richtig ist. Untersagt ist es, ein Mobiltelefon bei laufendem Motor in die Hand zu nehmen, sogar um nur nach der Uhrzeit zu schauen. Mit Freisprecheinrichtung oder Headset darfst Du sehr wohl während der Fahrt telefonieren. Und ja, ich telefoniere im Auto schon seit ich ein Mobiltelefon nutze nur mit FSE oder Headset.
Zitat:
Und was die StVO sagt ist mir bekannt.
Wenn bei dir so viele Neblerblender rumfahren, dann machen die Werkstätten ihren Job in diesen Fall nicht richtig. Bei uns sind solche Leute in der Minderheit. Wie gesagt. Werden viel öfter von tfl s geblendet.
Ich sagte nicht, daß hier viele so umherfahren. Es sind aber mehr unterwegs als blendende TFL. Ich wüßte da aber auch nicht, wie man TFL so einbauen kann, daß sie richtig blenden. Und es sind in erster Linie nicht die Werkstätten, die was falsch machen, sondern die Fahrzeugbesitzer, die meinen, selbst an ihren Karren schrauben und Lampen wechseln zu können, ohne sie hinterher einstellen (lassen) zu müssen.
Mann jetzt hast du es mir aber gegeben.
Weist du was,ich hab kein Bock mich mit dir rumzuzanken. Du hast ja sowas von Recht. Außerdem bin ich ja 40 Jahre anarchiegeschädigt.
Gib doch einfach nur eine Antwort, wenn du gefragt wirst. Ich hab dich um deine Meinung nicht gebeten. Eine sinnvolle Antwort kam ja sowieso nicht.
Moin,
Zitat:
@Rolli 3 schrieb am 2. November 2015 um 20:41:35 Uhr:
Mann jetzt hast du es mir aber gegeben.
Weist du was,ich hab kein Bock mich mit dir rumzuzanken. Du hast ja sowas von Recht. Außerdem bin ich ja 40 Jahre anarchiegeschädigt.
Gib doch einfach nur eine Antwort, wenn du gefragt wirst. Ich hab dich um deine Meinung nicht gebeten. Eine sinnvolle Antwort kam ja sowieso nicht.
ad 1) Ja, ich habe Recht. Danke, daß Du mir das zugestehst.
ad 2) Du verwechselst Anarchie und Diktatur. Böser Fehler...
ad 3) Wie auch Du antworte ich auf Fragen oder auch Antworten im Forum, wie es mir paßt. Du darfst aber gerne selbst entscheiden, ob Du meine Postings ignorieren willst oder nicht. Aber schreibe mir nicht vor, was ich zu tun oder lassen habe!
ad 4) Der Hinweis auf die StVO hat Deine Frage korrekt beantwortet, wenn auch kaum in Deinem Sinne. Wie also kann eine Antwort sinnvoller sein?
Wenn wir nach dem von Dir begonnenen Exkurs jetzt wieder zum Thema TFL zurückkommen könnten?
Zitat:
Hi, wo gibts das zu kaufen?? sieht gut aus ,
Von EB_Y
6xLed Streifen
in 157x25x8
und Schaltrelais
nicht vergessen Standlämpchen zu entfernen.
War aber noch nicht beim Prüfer.
Werde nächste Woche vorbei fahren.