ForumGolf 7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Tagfahrlicht bei EU Import

Tagfahrlicht bei EU Import

VW Golf 7 Sportsvan (AUV/5G)
Themenstarteram 27. November 2016 um 10:12

Bei mir, EU Import aus Tschechien ist anscheinend für den Nutzer die Deaktivierung des Tagfahrlichtes nicht möglich. Zumindest fehlt diese in den Licht-Einstellungen.

Auch scheint keine eigene Sicherung damit belegt zu sein.

Da LED-Technik, sollte der Verbrauch ja im Rahmen bleiben, andererseits werden wir weniger als ein mal im Jahr in ein Land mit Tagfahrlicht-Pflicht fahren. Und eben entdecke ich, dass es in Deutschland seit 2005 empfohlen ist. Also lasse ich es so.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@horst37 schrieb am 27. November 2016 um 11:12:49 Uhr:

Bei mir, EU Import aus Tschechien ist anscheinend für den Nutzer die Deaktivierung des Tagfahrlichtes nicht möglich. Zumindest fehlt diese in den Licht-Einstellungen.

Moin Leute,

es ist mir immer wieder schleierhaft, dass Autofahrer sich Gedanken machen, wie man die Sicherheitsfunktionen ausser Betrieb setzen kann. Was ich wirklich denke, traue ich mir nicht zu schreiben, sorry.

Warum fahren ohne Tagfahrlicht (noch dazu, wenn es schon eingebaut ist)??

Das erinnert mich an einen Satz vor vielen, vielen Jahre, da habe ich schon Sicherheitsgurte eingebaut, als die noch nicht vorgeschrieben waren. Ein damals schon älterer Bekannter meinte dazu, dass diese Gurte einfach Quatsch sind, besonders für den Fahrer, "denn da habe ich doch das Lenkrad vor mir". Na ja.................

Genauso wurde ich nach Einführung der Kindersitzpflicht darauf hingewiesen, jetzt musst Du für Deinen Sohn auch einen Kindersitz kaufen. Nee, den hatte der schon längst, auch ohne Pflicht, es war einfach sicherer.

Also, denkt doch zuerst mal nach, ob die ganzen Einrichtungen denn nicht einen Sinn haben, ich für meinen Teil kann dies nur bejahen und nutzt alle technischen Möglichkeiten, um sicherer zu fahren, und zwar Sicherheit für sich selber und natürlich auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Wenn ich an die Innenräume meiner ersten Autos denke, stehen die wenigen Haare, die ich noch habe, aber steil zu Berge. Das wäre heute undenkbar.

Einen schönen Sonntag wünscht Euch

NSU_1200 C

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Wo liegt denn das Problem mit dem Tagfahrlicht? Bei LED stört es doch eh nicht, wenn es immer an ist. Abgesehen davon kann man es auch bei den "deutschen" Modellen nicht abschalten, soweit ich das jetzt im Gedächtnis habe. Selbst bei Lichtschalter auf 0 ist das Tagfahrlicht an, sobald man die Zündung an hat.

Mit VCDS habe ich das TFL bei meinem Golf aber so codiert, daß es nur leuchtet, wenn der Lichtschalter auf AUTO steht. Auf Stellung 0 ist alles komplett aus. Das ist dem Umstand geschuldet, daß ich das Licht auch mal komplett aus haben möchte, wenn man nachts mit eingeschalteter Zündung vor dem Haus steht.

Bei allen Autos mit Typengenehmigung nach Februar 2011 darf man das Tagfahrlicht nicht abschalten können und es ist in der ganzen EU bei diesen Autos Pflicht.

Ja, guten Morgen auch. Haben wir die letzten 6 Jahre verschlafen? Seit 07.02.2011 gilt für neu zugelassenen Fzg die Tagfahrlicht in Deutschland. Das bedeutet, dass das TFL zur Typisierung des Golf VII gehört und damit per se eigentlich dessen Deaktivierung nicht vorgesehen ist.

Da stimmt nicht ganz. Nicht neu zugelassene, sondern alle jene die nach 07.02.2011 typengenehmigt wurden.

Zitat:

@horst37 schrieb am 27. November 2016 um 11:12:49 Uhr:

Bei mir, EU Import aus Tschechien ist anscheinend für den Nutzer die Deaktivierung des Tagfahrlichtes nicht möglich. Zumindest fehlt diese in den Licht-Einstellungen.

Moin Leute,

es ist mir immer wieder schleierhaft, dass Autofahrer sich Gedanken machen, wie man die Sicherheitsfunktionen ausser Betrieb setzen kann. Was ich wirklich denke, traue ich mir nicht zu schreiben, sorry.

Warum fahren ohne Tagfahrlicht (noch dazu, wenn es schon eingebaut ist)??

Das erinnert mich an einen Satz vor vielen, vielen Jahre, da habe ich schon Sicherheitsgurte eingebaut, als die noch nicht vorgeschrieben waren. Ein damals schon älterer Bekannter meinte dazu, dass diese Gurte einfach Quatsch sind, besonders für den Fahrer, "denn da habe ich doch das Lenkrad vor mir". Na ja.................

Genauso wurde ich nach Einführung der Kindersitzpflicht darauf hingewiesen, jetzt musst Du für Deinen Sohn auch einen Kindersitz kaufen. Nee, den hatte der schon längst, auch ohne Pflicht, es war einfach sicherer.

Also, denkt doch zuerst mal nach, ob die ganzen Einrichtungen denn nicht einen Sinn haben, ich für meinen Teil kann dies nur bejahen und nutzt alle technischen Möglichkeiten, um sicherer zu fahren, und zwar Sicherheit für sich selber und natürlich auch für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Wenn ich an die Innenräume meiner ersten Autos denke, stehen die wenigen Haare, die ich noch habe, aber steil zu Berge. Das wäre heute undenkbar.

Einen schönen Sonntag wünscht Euch

NSU_1200 C

Zitat:

@lufri1 schrieb am 27. November 2016 um 11:36:07 Uhr:

Bei allen Autos mit Typengenehmigung nach Februar 2011 darf man das Tagfahrlicht nicht abschalten können und es ist in der ganzen EU bei diesen Autos Pflicht.

Bist du ganz sicher, dass es nicht abschaltbar sein darf? Ich glaube, dass es nur die Ausrüstungsvorschrift gibt. Nach früherer Fassung war sogar ausdrücklich vorgeschrieben, dass TFL abschaltbar sein musste, diese Vorschrift ist entfallen. Damit muss jedes Fahrzeug, das ab 2011 typisiert wurde, das TFL haben, aber ein Verbot der Ausschaltmöglichkeit sehe ich nicht.

Also wir haben einen BMW X3 von 2014 kurz vor FL. Und da kann man das TFL auch über das iDrive ausstellen.. Diese Möglichkeit habe ich bei meinem Golf noch nicht gefunden...

Ich habe mich jetzt noch mal genau eingelesen und folgendes gefunden:

Herr Gerald HUFNAGEL aus der Rechtsabteilung des ARBÖ ergänzt mit den Angaben, daß die Anforderung an die Hersteller gerichtet ist, daß die Tagfahrleuchten automatisch bei Inbetriebnahme des Motors eines Pkw/Kombis zu erfolgen hat, wie folgt:

Es kommt die ECE-Regelung Nr. 87 dabei zur Anwendung, welche u.a. Folgendes vorsieht:

1) Automatisches Einschalten mit der Zündung

2) Es muß möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten (red. Anm.: das bedeutet, daß das TAGFAHRLICHT auch mittels Schalter abgedreht werden kann)

3.) Automatisches Ausschalten, wenn die Standlichter oder Scheinwerfer eingeschaltet werden (dies gilt nicht bei Verwendung der Lichthupe)

Link

Zu 2) daher ist es auch erklärbar warum es bei manchen Autos die nach 2011 typengenehmigt wurden möglich ist das TFL abzuschalten und bei manchen nicht. Jedenfalls sagt das auch aus, dass wenn kein Schalter vorhanden ist, das TFL nicht mit VCDS oder anderem Werkzeug abgeschaltet werden darf. Sagt auch aus, dass es beim Golf 7 Pflicht ist, dass es eingeschaltet sein muss.

Zitat:

@lufri1 schrieb am 28. November 2016 um 12:36:02 Uhr:

"Es muß möglich sein, die automatische Einschaltung der Tagfahrleuchten ohne den Gebrauch von Werkzeug ein- und auszuschalten"

Das war der frühere Wortlaut der ECE-Regelung. Dieser Satz ist mittlerweile entfallen, sonst würden ja auch Fahrzeuge, bei denen das TFL nicht mehr abgeschaltet werden kann, gegen diese Vorschrift verstoßen. Ich verstehe die derzeitige Regelung also so, dass jedes ab 2011 typisierte Fahrzeug über TFL verfügen muss und es nach neuer Rechtslage dem Hersteller überlassen ist, ob er eine Möglichkeit zum Abschalten einbaut oder nicht. Die meisten Hersteller haben sich offenbar dazu entschieden, diese Möglichkeit nicht mehr einzubauen.

Meines Erachtens ist es aber legal, diese Abschaltung nachträglich zu verbauen. Die Frage nach dem Sinn ist eine andere. Ich fände es sinnvoll, wenn ich im Stand bei eingeschalteter Zündung das TFL irgendwie deaktivieren könnte.

Das sehe ich nicht so, dass das früher so war. Es ist eben dem Hersteller überlassen ob man es abschalten kann oder nicht. Beides ist möglich und Gesetzeskonform. Allerdings darfst du es nicht mit VCDS ausschalten.

Ich darf das nachträglich ändern, solange ich die folgenden Bedingungen aus der ECE R 48 einhalte:

"Tagfahrleuchten dürfen jedoch ausgeschaltet bleiben, solange die folgenden Bedingungen herrschen:

6.19.7.1.1. Die Automatikgetriebesteuerung befindet sich in der Stellung „Parken“ oder

6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert oder

6.19.7.1.3. bevor das Fahrzeug nach jeder manuellen Betätigung des Antriebssystems erneut in Bewegung gesetzt wird.

6.19.7.2. Tagfahrleuchten dürfen manuell ausgeschaltet werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht mehr als 10 km/h beträgt, vorausgesetzt, sie schalten sich automatisch ein, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit 10 km/h überschreitet oder wenn das Fahrzeug mehr als 100 m zurückgelegt hat und sie bleiben eingeschaltet, bis sie bewusst wieder ausgeschaltet werden."

Wenn ich es richtig weiß, gibt es mit VCDS eine Änderung in der Form, dass die TFL in der Lichtschalterstellung "Auto" deaktiviert sind. Damit werden die genannten Bedingungen nicht immer erfüllt, also unzulässig. Wenn ich es aber schaffe, die genannten Bedingungen einzuhalten, dann ist das zulässig.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 28. November 2016 um 22:33:24 Uhr:

Wenn ich es richtig weiß, gibt es mit VCDS eine Änderung in der Form, dass die TFL in der Lichtschalterstellung "Auto" deaktiviert sind. Damit werden die genannten Bedingungen nicht immer erfüllt, also unzulässig. Wenn ich es aber schaffe, die genannten Bedingungen einzuhalten, dann ist das zulässig.

Andersrum: Es gibt die Option, dass es in Schalterstellung "0" ausgeschaltet ist.

Und es gibt aber auch noch eine Option, die den Punkt 6.19.7.1.2. die Feststellbremse ist aktiviert erfüllt.

Klar darf mans mit VCDS ausschalten, man muss es nur so codieren das die Option zur De-/Aktivierung im Radiomenue auftacht.

Schaltet es sich dann automatisch oberhalb von 10 km/h bzw. nach 100 m wieder ein? Wenn nicht, dann ist es auch nicht erlaubt und es bleibt nur die Variante über die Parkbremse.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 7
  7. Tagfahrlicht bei EU Import