Tagfahrlicht / Ambientebeleuchtung beim Grand C-Max

Ford Grand C-Max DXA

Hallo zusammen,

weiss jemand von Euch wie das Tagfahrlicht beim Grand C-Max Titanium mit Xenon-Licht realisiert wird? Wo ist das Ambientelicht / die Ambientebeleuchtung untergebracht?

Vielen Dank schon vorab für Eure Antworten,

cm0815

Beste Antwort im Thema

Hi Leute,

ich habe mich mal ein wenig mit dem Tagfahrlicht an meinem Grand C-Max Titanium ohne Xeon Lichter beschäftigt.
Wie schon mehrfach geschrieben gehört zur Titanium Ausstattung der Lichtassistent d.h. der Lichtschalter hat 4 Schaltstellungen.
Der Lichtschalter hat folgende Funktionen wenn die Zündung eingeschaltet ist:

Schalter auf 0 bzw. Aus:
Hauptscheinwerfer AN
Standlicht AN
Heckleuchten AN
Nummernschildbeleutung AN
Ambientenbeleuchtung AUS
Nebellampen u. Nelbelschlußleuchte lassen sich nicht einschalten.
Lichtpipser AUS

Schalter auf Standlicht:
Standlicht AN
Heckleuten AN
Nummernschildbeleutung AN
Ambientenbeleuchtung AN
Nebellampen lassen sich einschalten
Nelbelschlußleuchte läßt sich nicht einschalten
Hauptscheinwerfer AUS
Lichtpipser AN

Schalter auf Fahrlicht:
Hauptscheinwerfer AN
Standlicht AN
Heckleuchten AN
Nummernschildbeleutung AN
Ambientenbeleuchtung An
Nebellampen u. Nelbelschlußleuchte lassen sich einschalten
Lichtpipser AN

Schalter auf Lichtautomatik A:
Hauptscheinwerfer AN
Standlicht AN
Heckleuchten AN
Nummernschildbeleutung AN
Ambientenbeleuchtung An
Nebellampen u. Nelbelschlußleuchte lassen sich einschalten aber nur wenn es dunkel ist
Lichtpipser AUS

Die Instrumentenbeleuchtung schalte sich EIN wenn die Fahrertür geöffnet wird.

Ich hoffe ich habe nichts vergessen und konnte so ein wenig "Licht" in die ganze Diskussion bringen.🙂

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Wie schon von diversen berichtet, passt die FORD TFL Lösung auch für den kleinen Geldbeutel nicht wirklich.

Ich hatte mir bei der Bestellung Oktober/November letzten Jahres auch mehr davon versprochen.

Die Lösung für den kleinen Geldbeutel habe ich für mich nun gefunden.

1 Philips 129666000KX2 T10 W... EUR 19,90 (Set)

Ersatz der Standard 5W Standlichtbirnen gegen LED 5W.

Bild --> vorher
Bild --> Vergleich
Bild --> nachher

"Diese LEDs sind für den Bereich der STVO nicht wirklich vorgesehen."

Dennoch die Bordelektrik legt keinen Wiederspruch ein, nur der Tausch bzw. der Aus- und Einbau der Scheinwerfer ist einen mittlere Katastrophe.

Muss man EINMAL gemacht haben und dann reicht es auch.

Ich wünsche ein schönes Wochenende

Vorher
Vergleich
Nachher

Zitat:

Original geschrieben von ravosa



"Diese LEDs sind für den Bereich der STVO nicht wirklich vorgesehen."

Dennoch die Bordelektrik legt keinen Wiederspruch ein, nur der Tausch bzw. der Aus- und Einbau der Scheinwerfer ist einen mittlere Katastrophe.

Muss man EINMAL gemacht haben und dann reicht es auch.

Ich wünsche ein schönes Wochenende

Spätestens beim nächsten TÜV-Termin muss die "mittlere Katastrophe" wiederholt werden😰

Gruß
c-maxvec

Redet doch mal Klartext, das ist mir zu kryptisch!

Der TÜV Termin dauert noch und die "mittlere Katastrophe" bedeutet das der Ausbau sehr kniffelig ist und ich es nicht gemäß des Handbuches geschafft habe.

Weiter kann man das schlecht beschreiben. Man hat schließlich ein Kunststoffbauteil in der Hand und muss Druck und Kraft aufwenden, wo man denkt und gleich ist alles hin.

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Moin,

Zitat:

Original geschrieben von ravosa


Der TÜV Termin dauert noch und die "mittlere Katastrophe" bedeutet das der Ausbau sehr kniffelig ist und ich es nicht gemäß des Handbuches geschafft habe.

Der TÜV-Termin ist relativ uninteressant, interessanter ist die Tatsache, daß das Fahrzeug bei Einsatz nicht zugelassener Lampen die Zulassung und somit auch den Versicherungsschutz verliert.

Davon ab: Was soll dieser "Umbau" eigentlich bringen? Fahren nur mit Standlicht ist ohnehin nicht zulässig. Im Zweifel droht hier schon das Haltesignal einer Polizeistreife, die Jungs sind schließlich auch nicht blöd...

Oder sollte ich was übersehen haben?

Zitat:

Original geschrieben von dja-it


Oder sollte ich was übersehen haben?

Hallo Dirk,

ich will mich nicht zu sehr aus dem Fenster hängen und ich habe die StVO auf diesen Punkt noch nicht kontrolliert, aber letzt wurde bei dem Thema Tagfahrlicht im Auto-Magazin "startklar" (SWR) deutlich gesagt, dass man jetzt auch in Deutschland tagsüber mit Standlicht fahren dürfte.
Ich schreibe das mal ganz neutral, weil ich mir diese Flexibilität bei den deutschen Behörden eigentlich nicht vorstellen kann. Wenn jemand mal lange Weile hat, dann kann er ja mal suchen ...

Gruß
Flemming

Hier der Link dazu :
Link

Ich möchte hier nochmals provokativ fragen:
Warum nicht einfach das Abblendlicht einschalten und stattdessen eine Fülle von potenziellen Problemen riskieren?
😕

monegasse

@ Monegasse

Recht hast du ja, ich mache schon seit Jahren so. Meiner Meinung nach bringt es sogar beim Diesel kaum einen Mehrverbrauch. Hier kam jetzt ja nur die prinzipielle Frage auf, ob man überhaupt dürfe.

Flemming

Zitat:

Original geschrieben von Flemming T.


@ Monegasse

Recht hast du ja, ich mache schon seit Jahren so. Meiner Meinung nach bringt es sogar beim Diesel kaum einen Mehrverbrauch. Hier kam jetzt ja nur die prinzipielle Frage auf, ob man überhaupt dürfe.

Flemming

Ich fahre auch seit vielen Jahren mit Abblendlicht tagsüber, auch mit Dieselfahrzeugen.

Da ich sehr reproduzierbare Streckenprofile fahre, habe ich dafür sogar einen Testzyklus mit je einer Woche mit/ohne Licht gefahren. Die Folge war, dass ich ohne Licht 0,1l/100km mehr verbraucht habe, weil grade diese Woche etwas regnerisch war. Das zeigt, dass die paar Watt des Abblendlichts keinen realen Einfluß auf den Verbrauch haben. Wetter, Fahrweise, Reifendruck, Ladegewicht, .... sind da deutlich einflussreicher. Zum Glühlampenverbrauch kann ich sagen, dass ich die Leuchtmittel in diesem Auto erst nach 100tkm das erste Mal gewechselt habe!

monegasse

Hallo Monegasse,

ich kann dir voll beipflichten. Das Schöne beim Max ist ja nun, dass das Licht automatisch geschaltet wird. Das ist aber ein Nachteil und erwartet die volle Aufmerksamkeit, wenn man mal ein "manuelles" Fahrzeug fährt.

Flemming

Moin,

Zitat:

Original geschrieben von Flemming T.


ich will mich nicht zu sehr aus dem Fenster hängen und ich habe die StVO auf diesen Punkt noch nicht kontrolliert, aber letzt wurde bei dem Thema Tagfahrlicht im Auto-Magazin "startklar" (SWR) deutlich gesagt, dass man jetzt auch in Deutschland tagsüber mit Standlicht fahren dürfte.

Ich wüßte gerne die Rechtsgrundlage dieses Sendebeitrags, die StVO § 17 Abs. 2 wie auch die BKatV LfdNr 74 der Anlage zu §1 Abs.1 sagen da imho was anderes...

Ich habe allerdings auch noch ein Urteil des Amtsgerichts Merseburg gefunden, jedoch einerseits ein paar Jahre alt und vor allem "nur" ein Amtsgericht. Es bezog sich darauf, daß das Standlichtverbot nach StVO § 17 Abs. 2 nur gilt, sofern die Beleuchtungspflicht nach StVO § 17 Abs. 1 überhaupt besteht, also z.B. nicht bei Tag und klarem Wetter. Wenn man die StVO und die BKatV liest, fragt man sich aber, wie das AG auf diese eher freie Interpretation kommt...

@Monegasse: Ein evtl. Mehrverbrauch ist nicht unbedingt das Problem, was ich bei meinem Xenon-Pseudo-Standlicht sehe, ich befürchte eher einen teuren, vorzeitigen Verschleiß der Lampen, insbesondere bei häufigen, schnell aufeinander folgenden Kurzfahrten (Shoppingtour)...

Hallo Dirk,

eigentlich sagte die Bezeichnung "Standlicht" für mich immer schon den Verwendungszweck, aber meiner Meinung nach decken sich ja die Aussagen des Bundesverkehrsministeriums und das Urteil des Gerichtes. Man muss also annehmen, dass sich hier etwas getan hat. Ob das sinnvoll anzusehen ist weis ich im Moment nicht zu deuten.

Zum Thema Polizeikontrolle : Vor einigen Jahren wollte man mir ein Verwarn-/Bußgeld auferlegen, da meine (serienmäßigen) Nebelscheinwerfer nicht in den Papieren eingetragen waren. Der Polizist war nicht zu überzeugen, das dies nicht notwendig ist.

Bezüglich der Xenon-Lampen gebe ich dir Recht und ich hätte auch so meine Bedenken bei häufigen Schaltvorgängen. Die Sache mit dem eventuellen Mehrverbrauch bezog sich auch mehr auf die häufigen Aussagen, dass der ständige Betrieb des Halogen-Fahrlichtes einen Mehrverbrauch von ca. einem Liter verursachen würde. Hier habe ich eben in den letzten Jahren andere Erfahrungen gemacht, genauso wie Monegasse.

Flemming

Zitat:

Original geschrieben von dja-it


@Monegasse: Ein evtl. Mehrverbrauch ist nicht unbedingt das Problem, was ich bei meinem Xenon-Pseudo-Standlicht sehe, ich befürchte eher einen teuren, vorzeitigen Verschleiß der Lampen, insbesondere bei häufigen, schnell aufeinander folgenden Kurzfahrten (Shoppingtour)...

Wir hatten dieses Thema ja schon mal diskutiert. Xenon Brenner sind für mich auch die einzig sinnvolle Motivation für den Aufwand zusätzlicher TFLs. Trozdem sind, - sagen wir mal 3 Sätze zusätzlicher neuer Brenner, immer noch deutlich günstiger als die LED-TFLs aus dem Zubehörprogramm. Und ob diese dann kostenfrei über die Autolebensdauer laufen ist eine andere Frage. Wie man aus den Erfahrungen hier ablesen kann wohl eher nicht.

Da man bei Ford gezwungen wird 17" Räder (weitere Folgekosten und Komfortminderung!) mit Xenon zu kaufen, habe ich mir das verkniffen. In der Hoffnung beim nächsten Auto adaptive Voll-LEDs zu bekommen. Spätestens dann ist das Thema seperate TFLs sowieso durch.

Aber jeder soll für sich glücklich werden, solange er nicht andere gefährdet. Und Licht ist leider kein Privatthema.

monegasse

Na ich weiß nicht Geschmackssache.
Es geht hier um LED Licht ?

N'Abend,

Zitat:

Original geschrieben von Flemming T.


[...] decken sich ja die Aussagen des Bundesverkehrsministeriums und das Urteil des Gerichtes. Man muss also annehmen, dass sich hier etwas getan hat. Ob das sinnvoll anzusehen ist weis ich im Moment nicht zu deuten. [...]

Der Beschluß in dem Urteil erfolgte ja, weil der Kläger die Auskunft des BMV in die Klage einbezogen hat. Aber gerade diese Interpretation, daß sich StVO 17-2 sich direkt auf 17-1 beziehen soll, halte ich für gewagt. Ich finde auch sonst keinerlei (amtliche) Hinweise, daß sich da generell was geändert hätte...

Egal: Wer bei Tag mit Licht fahren will, der soll gefälligst echte Tagfahrleuchten oder das Abblendlicht, evt. in TFL-Schaltungen nehmen.

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